FAQ Studierende
Wichtiger Hinweis:
Alle unten aufgeführten Antworten gelten unter Vorbehalt. Verbindlich sind letztlich die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Informationen auf den Internetseiten der zuständigen Einrichtungen (Studentensekretariat, Prüfungsamt etc.).
Allgemeine Informationen:
Wir stehen Ihnen für Ihre Anliegen gerne zur Verfügung. Bitte überlegen Sie, wer die geeignete Ansprechpartner*in sein könnte. Um Anfragen effektiv während der üblichen Arbeitszeiten beantworten zu können, muss Ihre E-Mail folgendes enthalten:
- E-Mail-Adresse der TUC
- Angemessene Anrede
- Knappe, höfliche und verständliche Darstellung des Anliegens
- Grußformel
- Vorname, Name, Studiengang, Semesterzahl
Bitte haben Sie Verständnis, aber E-Mails, die diese Elemente nicht enthalten, können wir nicht beantworten.
Prüfungsleistungen:
Jeder schriftlichen Arbeit müssen Sie außerdem eine ausgefüllte und unterschriebene Selbstständigkeitserklärung und das Prüfprotokoll, das Sie vom Prüfungsamt erhalten, beilegen.
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich die Abgabefrist einer Hausarbeit nicht einhalte?
Es gibt nur eine Ausnahme, nämlich, wenn es sich um eine Prüfungsvorleistung (PVL) handelt. Diese können nicht beim Prüfungsamt angemeldet werden. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie sich für die jeweilige Veranstaltung eingetragen haben (z. B. über OPAL, falls dies von den Dozent*innen eingerichtet wurde), so dass die Dozent*in weiß, dass Sie die Prüfungsvorleistung ablegen.
Ein formloser Antrag ist ein Schreiben an den Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungsausschussvorsitzende. Der formlose Antrag muss – neben dem eigentlichen Sachverhalt – folgende Informationen enthalten: Name, Matrikelnummer, Studiengang und Studienordnung, Modulbeschreibung sowie Kursbeschreibung und Prüfungsleistung des ggf. anzuerkennenden Kurses.
Hinweise zur Darlegung des Sachverhalts:
- Legen Sie kurz Ihr Anliegen oder das Ausgangsproblem dar.
- Formulieren Sie einen eindeutigen Vorschlag, wie Ihrem Anliegen stattgegeben werden könnte bzw. wie das Problem zu lösen wäre.
- Begründen Sie, warum Ihr Vorschlag mit der Studienordnung kompatibel ist.
- Legen Sie dem formlosen Antrag den ausgefüllten Antrag auf "Anrechnung von Prüfungsleistungen" bei.
Der formlose Antrag stellt also die Informationsbasis für die Begutachtung Ihres Antrags dar. Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen dient der formalen Abwicklung im Falle der Bewilligung Ihres Anliegens.
Beispiel I:
Ich habe bei der Veranstaltungswahl im Modul XX leider versäumt, die Labelzuordnung zu beachten und habe infolgedessen zwei Seminare (XY, XZ) belegt, die dem Label XA (Prüfungsnummer X1) zugeordnet sind. Dieser Fehler hat zur Folge, dass …
Ich möchte Sie daher bitten, die Prüfungsleistung im Seminar XY als Prüfungsleistung für das Seminar XXY mit der Labelzuordnung XXZ (Prüfungsnummer X2) ablegen zu dürfen. Die Prüfungsleistung ist in beiden Seminaren identisch (wissenschaftliche Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten).
Beispiel II:
Ich habe im Vorlesungsverzeichnis das Seminar XX gefunden, das inhaltlich zum Modul XC passt. Leider ist das Seminar nicht als IKK-Veranstaltung aufgeführt. Die Dozent*in des Seminars hat mir zugesichert, dass ich das Seminar trotzdem besuchen und auch eine Prüfungsleistung ablegen darf.
Ich möchte Sie daher bitten, dass ich das Seminar XX im Rahmen meines IKK-Studiums belegen und die Prüfungsleistung des Seminars XX als Ersatzleistung für das IKK-Seminar XXQ mit der Labelzuordnung XXT (Prüfungsnummer X4) ablegen kann. Die Prüfungsleistung im Seminar XX ist analog zum Seminar XXQ ein 20minütiges Referat mit Posterpräsentation.
Lehrveranstaltungen:
Außerdem können Sie sich im zentralen Vorlesungsverzeichnis über Lehrveranstaltungen informieren und einen Stundenplan zusammenstellen.
Über angebotene Sprachkurse können Sie sich auf den Seiten des Zentrums für Fremdsprachen informieren.
Wichtig: Eine Anmeldung für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung über OPAL ersetzt nicht die Anmeldung für die Prüfungsleistung, die in dieser Lehrveranstaltung abgelegt werden soll. Die Anmeldung für die Prüfungsleistung müssen Sie über das Zentrale Prüfungsamt vornehmen. Über die Anmeldemodalitäten für Veranstaltungen, die von anderen Professuren durchgeführt werden, informieren Sie sich bitte auf deren jeweiligen Internetseiten.
Überprüfen Sie zunächst anhand der Modulbeschreibungen in der Studienordnung, ob die Lehrveranstaltung, die Sie belegen möchten, in eines der Module des Studiengangs passt. Wenn dies Ihrer Ansicht nach der Fall ist, können Sie bei der zuständigen Fachstudienberater*in anfragen, ob die Lehrveranstaltung in diesem Modul belegt und die dazugehörige Prüfungsleistung für dieses Modul angerechnet werden kann. Sie sollten dies idealerweise vor Beginn des Semesters tun, definitiv aber, bevor Sie die Prüfungsleistung erbringen. Anschließend können Sie einen formlosen Antrag an die Prüfungsausschussvorsitzende stellen. Ein formloser Antrag muss ‐ neben dem eigentlichen Sachverhalt ‐ folgende Informationen enthalten: Name, Matrikelnummer, Studiengang und Studienordnung, Modulbeschreibung sowie Kursbeschreibung und Prüfungsleistung des ggf. anzuerkennenden Kurses (siehe FAQ „Was ist ein formloser Antrag?“).
Beachten Sie bitte, dass die Prüfungsanmeldung beim ZPA dann persönlich oder schriftlich (nicht über den SB-Service) erfolgen muss, um zu gewährleisten, dass die korrekte Prüfer*in die Anmeldung bekommt. Auf der Anmeldung muss immer das eigentliche Label und die alternative Leistung vermerkt sein.Auslandssemester
Allgemein:
Im 3. Semester (BA) sind für alle Studierenden der IKK Auslandserfahrungen vorgesehen. Sie haben die Wahl zwischen dem VM 4.1 (Auslandssemester) und dem VM 4.2 (Auslandspraktikum). In Ausnahmefällen kann das VM 4.3 (Auslandsorientiertes Semester) gewählt werden. Mehr dazu finden Sie auf der IKK-Homepage (Link) sowie in der Studienordnung (SO) 2019 ab S. 1158.
VM 4.1 Auslandssemester:
VM 4.2 Auslandspraktikum:
VM 4.3 Auslandsorientiertes Semester:
Auslandssemester im Masterstudium:
Abschlussarbeiten:
SCHRITT 1:
Überlegen Sie sich ein Thema im Bereich Interkulturelle Kommunikation, das Sie interessiert. Zur thematischen Schwerpunktsetzung können Sie sich an den Modulen Ihrer Studienordnung orientieren.
Entwickeln Sie eine Fragestellung, die möglichst präzise ist, um sie auch bearbeiten zu können. Zu viele Aspekte lassen sich häufig nicht in einer Arbeit beantworten.
Sie können sowohl theoretische als auch empirische Fragestellungen stellen.
SCHRITT 2:
Verfassen Sie ein Exposé zu Ihrer geplanten Abschlussarbeit. Es sollte Ihre Fragestellung, die Relevanz des Themas, das Untersuchungsdesign und die Literatur enthalten. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob sich das Thema und die Fragestellung zur Bearbeitung eignen.
SCHRITT 3:
Vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin bei Ihrer gewünschten Betreuer*in (in der Regel Erstgutachter*in) und Zweitgutachter*in. Hierfür stehen Ihnen alle Dozent*innen der IKK Professur zur Verfügung, deren Prüfungsgebiete Sie auf der Seite der Mitarbeiter*innen einsehen können. Mindestens eine der Gutachter*innen sollte der Professur IKK angehören. Je nach thematischem Schwerpunkt können Sie die zweite Gutachter*in aus den Wahlbereichen Ihres Studiums anfragen.
Übermitteln Sie Ihrer Betreuung rechtzeitig das Exposé, sodass in der Sprechstunde eine Rückmeldung gegeben werden kann.
SCHRITT 4:
Wenn die Betreuer*in mit Ihrem Thema einverstanden ist und Sie eine ausführliche Gliederung erarbeitet haben, können Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden. Dazu füllen Sie einen Antrag aus, den Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes finden, lassen Sie ihn von der Betreuung unterschreiben und übermitteln Sie ihn anschließend an die Prüfungsausschussvorsitzende der IKK. Sie leitet den Antrag an das Zentrale Prüfungsamt weiter. Das ZPA schickt Ihnen anschließend die Aufgabenstellung und den Abgabetermin zu.
Für die Bearbeitung haben Sie maximal 18 Wochen im Bachelor, im Master maximal 23 Wochen Zeit. Lesen Sie die dazu die genaue Bearbeitungszeit in Ihrer Studienordnung nach. In begründeten Einzelfällen kann die Abgabe um maximal 3 Wochen im Bachelor, im Master um maximal 6 Wochen verlängert werden, diese Verlängerung muss beim Prüfungsausschuss des Bachelor bzw. Master IKK beantragt werden. Sie werden sich also lange Zeit mit Ihrer Arbeit befassen, wählen Sie daher ein Thema, dass Ihnen am Herzen liegt.
Ihre Abschlussarbeit sollte deutlich machen, dass sie engagiert und selbstständig eine Fragestellung und einen Argumentationsgang entwickeln können. Der übliche Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit besteht aus: Einleitung – kritische Betrachtung des Forschungsstands – Begründung der angewandten Methode – Beantwortung der Forschungsfrage – Zusammenfassung/ Ausblick.
Jede Fragestellung verlangt jedoch eine angemessene und spezifische Gliederung. Fragen Sie sich bei jedem Gliederungspunkt, ob er das Argument auch tatsächlich voranbringt. Zusätzliche Informationen können Sie in den Fußnoten darstellen.
Der Umfang Ihrer Bachelorarbeit sollte circa 40-50 Seiten, Ihrer Masterarbeit 80-100 Seiten betragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Betreuung, welche Richtlinien für die Formatierung gelten.
Eine einheitliche Zitationsweise und Bibliographie ist unerlässlich.
SCHRITT 5:
Reichen Sie zwei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit ein. Jedes Exemplar enthält zusätzlich eine elektronische Version Ihrer kompletten Arbeit (also sowohl Word- als PDF-Dokument) auf CD-ROM/USB-Stick. Sollte Ihre Arbeit einen sehr umfangreichen Anhang haben, drucken Sie diesen bitte nicht mit aus. Hier reicht ein vollständiger Anhang in elektronischer Version auf der CD-Rom/dem USB-Stick. Geben Sie Ihre Arbeit im Prüfungsamt bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in ab.
Die Prüfer*innen bemühen sich, schnellstmöglich zu bewerten und die Note an das Prüfungsamt zu übermitteln. Ihre Note erhalten Sie vom Prüfungsamt.
Wenn Sie das Thema der Abschlussarbeit anmelden, versuchen Sie, einen möglichst konkreten, aber doch weiter gefassten Titel anzugeben. Später können Sie ‐ ohne Antrag oder Anmeldung ‐ einen Untertitel hinzufügen, der das Thema weiter konkretisiert und sich an der Forschungsfrage orientiert.
Möchten Sie allerdings ein neues Thema bearbeiten,kann das Thema einmal zurückgegeben werden, jedoch nur innerhalb von vier Wochen nach der Ausgabe des Themas. Eine erneute Rückgabe des Themas ist ausgeschlossen.
Der Umfang der Abschlussarbeiten variiert je nach Studienordnung. Bachelorarbeiten sollten einen Umfang von 40-50 Seiten und Masterarbeiten von 80-100 Seiten haben.
Die Kriterien, die der Bewertung Ihrer Abschlussarbeit zugrunde liegen, können Sie dem Begutachtungsbogen für Abschlussarbeiten entnehmen, den die Prüfer*innen der Professur IKK verwenden. Bei der Benotung Ihrer Abschlussarbeit orientieren wir uns an der untenstehenden Notenskala. Die Zusammensetzung der Noten im Modul Bachelor- bzw. Masterarbeit entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Studienordnung
Bewertungskriterien
- Selbstständigkeit in hohem Maße (eigenständige Präzisierung des thematischen Schwerpunktes; nachvollziehbare, begründete Urteile; innovative Ausblicke)
- Hervorragender sachlicher Gehalt (Darlegung der wichtigsten Literatur zum Forschungsstand, differenzierte Präsentation der Theorien und Forschungsergebnisse)
- Logisch stringenter Aufbau und klarer Argumentationsgang (durchgängig roter Faden, plausible und begründete Schlussfolgerung)
- Souveräne Verwendung der Methoden (Reflexion des Einsatzes, methodologische Begründung von empirischen Verfahren der Datengewinnung/Interpretation)
- Souveräne Verwendung der Fachsprache
- erkennbar selbständige Bearbeitung des Themas
- Recherche und korrekte Präsentation der wichtigsten, auch spezieller Literatur
- kritische Reflexion von theoretischen Modellen und Forschungsergebnissen, durchgängige Differenzierung von Präsentation und eigenem Urteil
- fundierte Methodenbeurteilung
- differenzierte Fachsprache
- die Eigenständigkeit beschränkt sich auf die Auswahl der präsentierten Sachverhalte sowie eine Zusammenfassung
- im Wesentlichen korrekte Präsentation wichtiger, meist Standardliteratur
- keine durchgängig distanzierte Reflexion der referierten Theorien und empirischen Forschungsergebnisse
- allgemeine Kenntnisse fachspezifischer Methoden
- im Wesentlichen korrekte fachsprachliche Darstellung
- nur unbedeutende orthographische und grammatische Mängel
- erkennbare Mängel in der Präsentation der wichtigsten Literatur
- einzelne Mängel in der Methodenkompetenz
- argumentativ schwach fundierte oder fehlende Urteilsfähigkeit
- im Wesentlichen korrekte fachsprachliche Darstellung
- einige orthographische und grammatische Mängel
- formal nicht immer fehlerfreie Verwendung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens
weist erhebliche Mängel hinsichtlich:
- des Grads der Selbständigkeit der Bearbeitung des Themas
- der Recherche, Präsentation und Beurteilung der theoretischen Modelle und Forschungsbeiträge sowie ihrer methodischen Grundlagen
- argumentativ schwach fundierte oder fehlende Urteilsfähigkeit
- dem Aufbau und der Gliederung der Arbeit
- ihrer formalen und sprachlichen Präsentation auf
Sonstige Informationen:
Wie bekomme ich ein Gutachten oder Empfehlungsschreiben?
Die Dozent*innen der Professur können Ihnen Gutachten oder Empfehlungsschreiben für ein Auslandsstudium, ein Stipendium etc. ausstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Dozent*in Sie gut kennt und Ihre Leistungen einschätzen kann. Wenn Sie die Sprechstunde einer Dozent*in bzgl. eines Gutachtens oder Empfehlungsschreibens aufsuchen, bringen Sie bitte alle für das Gutachten oder Empfehlungsschreiben notwendigen Unterlagen mit, z. B. Zeugnisse, Transcript of Records, Sprachnachweise, Nachweise über ehrenamtliches Engagement. Bitte bedenken Sie zudem, dass die Dozenten*innen Zeit zum Verfassen des Gutachtens benötigen. Wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig an die jeweilige Gutachter*in.
Wenn Sie Interesse haben, als Studentische Hilfskraft oder Tutor*in an der Professur für Interkulturelle Kommunikation zu arbeiten, sprechen Sie entweder Dozent*innen direkt an oder informieren Sie sich über offene Stellenangebote über unsere Facebook-Seite bzw.Mailingliste.