FAQ Studieninteressierte
Wichtiger Hinweis:
Alle unten aufgeführten Antworten gelten unter Vorbehalt. Verbindlich sind letztlich die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Informationen auf den Internetseiten der zuständigen Einrichtungen (Studierendenservice, Prüfungsamt etc.).
Allgemeine Informationen:
Aus der Studienordnung (2018): "Inhalte des Studienganges sind interkulturelles Fachwissen, qualitative Methoden empirischer Sozialforschung, kulturwissenschaftliche Theoriebildung, praxisrelevante Anwendungsbereiche und Sprachausbildung. Der Studiengang bietet Spezialisierungsmöglichkeiten in den Bereichen Interkulturelle Germanistik und Semiotik, Europa und Kommunikation, Digitale Alltagswelten sowie Interkulturelle Kompetenz."
"Übergeordnetes Ziel des Studienganges ist, die Studierenden [...] auf Praxisfelder mit internationaler Ausrichtung vorzubereiten, in denen interkulturelles Fachwissen erforderlich ist."
Voraussetzungen:
Welche Voraussetzungen muss ich für den Bachelorstudiengang Interkulturelle Kommunikation erfüllen?
Für unseren Master gelten verschiedene Zugangsvoraussetzungen:
- Bachelorabschluss im Studiengang 'Interkulturelle Kommunikation' der TU Chemnitz ODER
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem inhaltlich gleichwertigen* Studiengang eines verhaltens-, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Faches
z. B. Psychologie, Soziologie, Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie, Pädagogik, Philosophie, Geschichte, Politikwissenschaften, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Germanistik, Anglistik, Romanistik, Amerikanistik ODER
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem inhaltlich gleichwertigen* interdisziplinären Studiengang
z. B. Interkulturelle Kommunikation, Interkulturelle Wirtschaftskommunikation, Kulturwissenschaften, Europa-Studien, Diversity Management
- Englischkenntnisse auf Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Weiterhin gilt für deutsche Bewerber*innen:
- Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache
Weiterhin gilt für internationale Bewerber*innen:
- Deutsch nach den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für internationale Studierende der TU Chemnitz.
Ausführlich nachlesen können Sie die Zugangsvoraussetzungen in der Studienordnung. Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzung 'mindestens drei Monate Auslandsaufenthalt zu Arbeits- oder Studienzwecken' ist derzeit ausgesetzt und ist daher nicht erforderlich.
Eine Übersicht über mögliche Dokumente/Unterlagen zum Nachweisen der Voraussetzungen können Sie unserer Checkliste entnehmen.
* Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bei der Bewerbung um den Masterstudienplatz: Zusätzlich zu den für die Immatrikulation geforderten Unterlagen sollten Sie alle Unterlagen einreichen, mit denen Sie die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nachweisen können. Oftmals reicht dafür das BA-Zeugnis, die Notenübersicht oder das Transcript of Records aus, wenn alle relevanten Kriterien hier aufgeführt sind (Englisch- und Fremdsprachenkenntnisse). Welche Dokumente sich sonst noch eignen, können Sie unserer Checkliste entnehmen.
Sonstige Informationen: