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Studierendenservice und Studienberatung
Studiengangwechsel
Studierendenservice und Studienberatung 


Studiengangwechsel

Die Beantragung eines Studiengangwechsels erfolgt über den SBservice (Quicklink "Studienbewerbung").

Folgende Fristen sind für eine Bewerbung einzuhalten:

Mit den zulassungsbeschränkten Studiengängen Bachelor Psychologie und Lehramt an Grundschulen (ausgenommen Erweiterungsfach Deutsch im Lehramt) nimmt die TU Chemnitz zum ersten Fachsemester am Dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zum Wintersemester teil. Hier ist es erforderlich, dass Sie sich zunächst bei der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren und anschließend in unserem Bewerbungsportal bewerben.

Antrag auf Fachsemestereinstufung/ Anrechnung von Prüfungsleistungen bei Studiengangwechsel

Wenn Sie bei einem Studiengangwechsel aus einem vorherigen oder laufenden Studium Leistungen mitbringen und sich diese anrechnen lassen möchten, ist es erforderlich, vor der Bewerbung einen Antrag auf Fachsemestereinstufung / Anrechnung von Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Die bestätigte Fachsemestereinstufung ist im Bewerbungsprozess wie folgt im Studierendenservice einzureichen:

Bachelor-/Diplom- und Lehramtsstudiengänge:

  • bei zulassungsfreien Studiengängen: gemeinsam mit dem Antrag auf Immatrikulation oder Nachreichung per E-Mail
  • bei zulassungsbeschränkten Studiengängen: Nachreichung per E-Mail oder postalisch bis zum Ende der Nachreichfrist

Masterstudiengänge:

Den Antrag auf Fachsemestereinstufung / Anrechnung von Prüfungsleistungen laden Sie im Rahmen der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hoch oder reichen ihn per E-Mail, alternativ per Post, nach. Bitte achten Sie auf die Nachreichfrist bei einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang.

Hinweis: Wenn keine Leistungen angerechnet werden, erfolgt die Bewerbung für das erste Fachsemester.

Die Umschreibung in den neuen Studiengang erfolgt nach Einreichung des Antrags auf Immatrikulation (bereitgestellt im Bewerbungsportal nach Abschluss Online-Immatrikulation) und nach erfolgter Rückmeldung in den aktuellen Studiengang automatisch in das beantragte Semester. Als Bestätigung dient die neue Immatrikulationsbescheinigung, die Sie sich selbst im SBservice ausdrucken können.

Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber erhalten zusätzlich ein Bescheid über das Ergebnis der Entscheidung versandt. Dieser Bescheid wird zur Vorlage bei der Ausländerbehörde benötigt.

Ein Studiengangwechsel kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verlust des Anspruches auf BAföG-Förderung zur Folge haben. Daher ist eine vorherige Information im BAföG-Amt unbedingt zu empfehlen.

  • Zwei Hände halten einen Zauberwürfel, daneben ist ein bintes Logo zu sehen.

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