Springe zum Hauptinhalt
Studierendenservice und Studienberatung
Studiengangwechsel
Studierendenservice und Studienberatung 

Studiengangwechsel

Die Beantragung eines Studiengangwechsels erfolgt über den SBservice (Quicklink "Studienbewerbung").

Folgende Fristen sind für eine Bewerbung einzuhalten:

Mit den zulassungsbeschränkten Studiengängen Bachelor Psychologie und Lehramt an Grundschulen (ausgenommen Erweiterungsfach Deutsch im Lehramt) nimmt die TU Chemnitz zum ersten Fachsemester am Dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zum Wintersemester teil. Hier ist es erforderlich, dass Sie sich zunächst bei der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren und anschließend in unserem Bewerbungsportal bewerben.

Antrag auf Fachsemestereinstufung/ Anrechnung von Prüfungsleistungen bei Studiengangwechsel

Wenn Sie bei einem Studiengangwechsel aus einem vorherigen oder laufenden Studium Leistungen mitbringen und sich diese anrechnen lassen möchten, ist es erforderlich, vor der Bewerbung einen Antrag auf Fachsemestereinstufung / Anrechnung von Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Die bestätigte Fachsemestereinstufung ist im Bewerbungsprozess wie folgt im Studierendenservice einzureichen:

Bachelor-/Diplom- und Lehramtsstudiengänge:

  • bei zulassungsfreien Studiengängen: gemeinsam mit dem Antrag auf Immatrikulation oder Nachreichung per E-Mail
  • bei zulassungsbeschränkten Studiengängen: Nachreichung per E-Mail oder postalisch bis zum Ende der Nachreichfrist

Masterstudiengänge:

Den Antrag auf Fachsemestereinstufung / Anrechnung von Prüfungsleistungen laden Sie im Rahmen der Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hoch oder reichen ihn per E-Mail, alternativ per Post, nach. Bitte achten Sie auf die Nachreichfrist bei einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang.

Hinweis: Wenn keine Leistungen angerechnet werden, erfolgt die Bewerbung für das erste Fachsemester.

Die Umschreibung in den neuen Studiengang erfolgt nach Einreichung des Antrags auf Immatrikulation (bereitgestellt im Bewerbungsportal nach Abschluss Online-Immatrikulation) und nach erfolgter Rückmeldung in den aktuellen Studiengang automatisch in das beantragte Semester. Als Bestätigung dient die neue Immatrikulationsbescheinigung, die Sie sich selbst im SBservice ausdrucken können.

Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber erhalten zusätzlich ein Bescheid über das Ergebnis der Entscheidung versandt. Dieser Bescheid wird zur Vorlage bei der Ausländerbehörde benötigt.

Ein Studiengangwechsel kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verlust des Anspruches auf BAföG-Förderung zur Folge haben. Daher ist eine vorherige Information im BAföG-Amt unbedingt zu empfehlen.

  • Ein Mann und eine FRau stehen vor einer Tafel, an der farbige Puzzlesteine befestigt sind.

    Die Kombi macht’s: TU Chemnitz startet Bachelorstudiengang mit 99 Kombinationsmöglichkeiten

    Für maßgeschneiderte Profile in Zeiten des Wandels: Ab dem Wintersemester 2026/27 können Studierende ein Hauptfach frei mit einem Nebenfach kombinieren – Neuer Kombinationsstudiengang soll insbesondere den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Chemnitz und die Region Südwestsachsen stärken …

  • Porträt einer Frau

    Im Fokus: Bedroh­liche Veränderungen der politischen Kultur

    Prof. Dr. Susanne Rippl vom Arbeitsbereich Politische Soziologie der TU Chemnitz ist Co-Autorin eines Buches, das aufzeigt, wie rechte Narrative die Demokratie unterwandern …

  • Porträt eines Mannes

    Schichtungen im Moment des Hörens

    Konzertsymposium „Schichtungen: Chemnitz, Berlin, Wien. In memoriam Peter Ablinger“ bringt vom 21. bis zum 22. Mai 2026 internationale Komponisten und Interpreten, Installationen, Konzeptkunst und wissenschaftliche Perspektiven an die TU Chemnitz und in die Kunstsammlungen Chemnitz …

  • Eine Europa-Tischflagge steht vor einem Globus.

    Diskutieren über Europa

    Professur Europäische Integration mit dem Schwerpunkt Europäische Verwaltung der TU Chemnitz unterstützt am 11. Mai 2026 öffentliche Podiumsdiskussion – Interessierte können sich für die Veranstaltung bis zum 4. Mai anmelden …