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Zentrales Prüfungsamt
Hinweise

Rücktritt von Prüfungen /
Nichtteilnahme an Prüfungen

Sie haben die Möglichkeit die Anmeldung zu einer Prüfungsleistung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen, sofern Sie dieses dem Zentralen Prüfungsamt bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin mitteilen. Innerhalb dieser Frist können Sie sich online im SBservice von der jeweiligen Prüfung abmelden. Alternativ steht Ihnen weiterhin das entsprechende Rücktrittsformular unter Allgemeine Formulare zur Verfügung.

Nach Ablauf der Frist ist ein Rücktritt über den SBservice nicht mehr möglich, da der Rücktritt begründet und mit entsprechenden Nachweisen versehen sein muss. Ein Rücktritt ist in diesem Fall ausschließlich über das Rücktrittformular möglich.
Bei Krankheit sollte mit dem Rücktrittsformular ein Ärztliches Attest vorgelegt werden. Bis zur Genehmigung Ihres Rücktritts gelten Sie als zur Prüfung zugelassen und erhalten bei Nichtteilnahme an der Prüfung die Note 5,0.

Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn Sie einen für Sie bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumen oder wenn Sie von einer Prüfung, die Sie angetreten haben, ohne triftigen Grund zurück treten. Dasselbe gilt, wenn Sie eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbringen.