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33. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 14. Februar 2023

Sehr geehrte, liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

die COVID-19-Pandemie hat uns in den letzten Jahren vor äußerst große Herausforderungen gestellt, die wir gemeinsam trotz nicht einfacher Rahmenbedingungen sehr gut gemeistert haben. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen, der Einschätzung von Expertinnen und Experten sowie der Beendigung der Isolationspflicht für infizierte Personen im Freistaat Sachsen und der Umwandlung weiterer, bislang verpflichtender Maßgaben im gesellschaftlichen Kontext in Empfehlungen (z. B. Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) hat sich der Krisenstab bzw. das Rektorat dazu entschieden, die Universität ab sofort wieder in den Normalbetrieb zu überführen.

Dies bedeutet jedoch nicht, die in den vergangenen Jahren etablierten und bewährten Neuerungen im Arbeits- und Studienalltag, wie z. B. Videokonferenzen (wo umsetzbar) oder die Option der mobilen Arbeit (im Rahmen der aktuellen Bestimmungen), aufzugeben. Zudem werden angesichts der weiterhin bestehenden Ansteckungsmöglichkeiten bestimmte Hygieneempfehlungen, etwa zum Tragen von Masken in Innenräumen, zur regelmäßigen freiwilligen Testung oder zur Kontaktreduktion, weiterhin im Sinne der Eigenverantwortung und der Rücksichtnahme gegenüber anderen aufrechterhalten.

Mit Eintritt in den Normalbetrieb ergeben sich folgende Anpassungen:

  • Die Meldepflicht gegenüber der Universität bei Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus oder nach bestätigter COVID-19-Infektion entfällt. Krank- sowie Gesundmeldungen sind fortan wieder ausschließlich auf den dafür bekannten Wegen zu erbringen.
  • Die bislang noch bestehenden Genehmigungspflichten zur Durchführung von mehrtägigen bzw. mit mehr als 20 Personen geplanten Exkursionen in der Lehre oder Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen entfallen – inkl. dem Erfordernis zur Ausfertigung spezifischer Hygienekonzepte.
  • Auch für die Durchführung von Probandenstudien etc. sind künftig keine gesonderten Hygienekonzepte mehr vorzulegen.
  • Die Vorgaben zur Einzelbüroregelung entfallen ersatzlos. Wir kehren damit zu den bereits vor der Pandemie geltenden Regeln zur Mehrfachbelegung von Arbeitsräumen zurück.
  • Die Masken- und Testpflicht bei gemeinsamer Nutzung von (Dienst-)Fahrzeugen entfällt bzw. erhält einen empfehlenden Charakter.
  • Die eingeschränkte Belegung der TU-Sportstätten sowie weitere evtl. noch bestehende räumliche Einschränkungen werden ersatzlos aufgehoben.

Zur Umsetzung der vorgenannten sowie im aktualisierten Hygienekonzept der TU Chemnitz detailliert gefassten Empfehlungen erfolgt in Kürze letztmalig die zentrale Bereitstellung von Hygiene- und Schutzartikeln. Die Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Dezernate sowie ggf. weitere organisatorische Bereiche unserer Universität werden gebeten, ihre jeweiligen Bedarfe unter Nutzung des bekannten Bestellverfahrens bis zum 24. Februar 2023 zu übermitteln.

Der FAQ-Bereich zum Coronavirus wird in den kommenden Tagen gemäß der genannten Neuerungen aktualisiert und damit entsprechend reduziert.

Sie werden weiterhin gebeten, bei Vorliegen einschlägiger Symptome bzw. dem Verdacht auf eine COVID-19-Infektion sowie bei bestätigter COVID-19-Infektion nicht an die TU Chemnitz zu kommen und ärztliche Betreuung in Anspruch zu nehmen. Sofern keine Symptome vorliegen bzw. eine Krankmeldung nicht erfolgt, wird folgendes Vorgehen empfohlen: freiwillige Isolation, mobile Arbeit, sofern möglich, in Abstimmung mit der bzw. dem Vorgesetzten für die Dauer von mind. fünf Tagen, Tragen einer Maske und eigenständige Information enger Kontaktpersonen. Weiterhin wird empfohlen, sich regelmäßig auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion zu testen bzw. testen zu lassen. Studierende können dazu noch bis zum Ende der zentralen Prüfungsperiode die kostenfreie Testmöglichkeit auf dem Campus Reichenhainer Straße (Testcontainer) nutzen.

Der Krisenstab bzw. das Rektorat freuen sich sehr, nach jahrelangen, bisweilen deutlichen Einschränkungen nun endlich zum Normalbetrieb zurückkehren zu können. Wir danken Ihnen allen sehr herzlich für Ihr Verständnis, Ihre Geduld und Ihre großartige Unterstützung!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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32. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 20. Januar 2023

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

gemeinsam haben wir als TUCfamilie mit verantwortungsvollem Handeln viele Herausforderungen im Zusammenhang mit der Coronavirus (SARS-CoV-2) Pandemie gemeistert. Vor dem Hintergrund des Übergangs in eine Endemie, der positiven Entwicklungen im Gesundheitswesen mit Blick auf Hospitalisierung und Krankheitsverlauf sowie des Wegfalls weiterer Schutzmaßnahmen im gesellschaftlichen Raum (z. B. Maskenpflicht im ÖPNV in Sachsen seit diesem Montag) hält der Krisenstab bzw. das Rektorat eine weitere Lockerung der TUC-internen Regelungen für geboten.

Mit Veröffentlichung dieses Offenen Briefes werden folgende Regelungen des eingeschränkten Normalbetriebs angepasst:

  • Die bisherige Maskenpflicht in den Innenräumen der Universität wird ersetzt durch die Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske bzw. einer Maske mit vergleichbarem Standard (z. B. KN95 oder N95). Entsprechende Masken werden weiterhin auf Bestellung ausgegeben.
  • Die Kontaktpersonennachverfolgung entfällt; damit einhergehend werden Beschäftigte und Studierende gebeten, im Falle des Verdachts sowie bei Vorliegen einer COVID-19-Infektion unverzüglich die Universität (per E-Mail an: kontakt-corona@tu-chemnitz.de) sowie eigenständig auch (enge) Kontaktpersonen zu informieren. Nach wie vor gilt: Bitte kommen Sie bei Vorliegen einschlägiger Symptome nicht an die TU Chemnitz und beachten Sie die aktualisierten Handlungsleitfäden für Beschäftigte und Studierende.
  • Mit der Kontaktpersonennachverfolgung entfällt die Verpflichtung zur Ausfertigung und Aufbewahrung von Schicht- und Belegungsplänen zur Vorausplanung und Dokumentation der Anwesenheit von Beschäftigten und Hilfskräften ersatzlos.
  • Wenn ein Infektionsfall im Hausstand vorliegt bzw. Beschäftigte oder Studierende enge Kontaktpersonen zu Infizierten sind, wird dringend empfohlen, für die Dauer von mind. fünf Tagen ab Symptombeginn/positiver Testung des Hausstandsmitglieds bzw. nach dem Kontakt mit der infizierten Person der Universität fernzubleiben. Soweit möglich, sollten Beschäftigte für diesen Zeitraum in Abstimmung mit ihrer bzw. ihrem Vorgesetzten von mobiler Arbeit zur Kontaktreduktion an der Dienststelle Gebrauch machen.  
  • Ferner entfällt die Verpflichtung zur Freitestung (Vorlage eines negativen Schnelltests gegenüber der Universität) als Voraussetzung für eine Präsenzrückkehr von infizierten Beschäftigten und Studierenden sowie engen Kontaktpersonen.

Es wird jedoch dringend empfohlen, vor erneuter Präsenz an der TU Chemnitz einen Schnell- oder Selbsttests durchzuführen. Allen Studierenden, Beschäftigten und Gästen unserer Universität wird ganz unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten dringend empfohlen, sich weiterhin regelmäßig bzw. vor Aufsuchen der TU Chemnitz auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion zu testen bzw. testen zu lassen. Sowohl Beschäftigte als auch Studierende erhalten dafür kostenfrei Selbsttests von der Universität. Das bekannte Bestellverfahren bleibt bestehen. Darüber hinaus können Studierende die kostenfreie Testmöglichkeit auf dem Campus Reichenhainer Straße (Testcontainer) nutzen.

Der FAQ-Bereich zum Coronavirus wird in den kommenden Tagen aktualisiert und um die vorgenannten Neuerungen ergänzt. Hinweise zur Durchführung von und Teilnahme an Prüfungen im aktuellen Wintersemester entnehmen Sie den Tabs Studierende und Lehrende im FAQ-Bereich zum Coronavirus. Das Hygienekonzept der TU Chemnitz wurde bereits angepasst. Sofern erforderlich, bitte ich Sie, in einzelnen Bereichen existierende spezifische Hygienekonzepte ebenfalls anzupassen.

Der Krisenstab bzw. das Rektorat sind davon überzeugt, dass wir uns mit diesen verantwortungsvollen Lockerungen gemeinsam ein gutes Stück der Normalität nähern können. Unsere bisher erfolgreich praktizierte gegenseitige Rücksichtnahme wird es uns dabei erlauben, die unterschiedlichen Schutzbedürfnisse einzelner Mitglieder unserer TUCfamilie weiterhin zu respektieren und damit maskierte wie unmaskierte Gesichter als Teil unserer Normalität anzusehen.

Ich danke Ihnen – auch im Namen des Krisenstabs bzw. Rektorats – sehr herzlich für Ihre Unterstützung, Ihr Verständnis sowie Ihr Engagement und wünsche allen Studierenden eine erfolgreiche Prüfungsperiode.

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Uwe Götze

(In Vertretung des Rektors)

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31. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 28. September 2022

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

erfreulicherweise wird der Lehrbetrieb im Wintersemester 2022/2023 grundsätzlich wieder in Präsenz stattfinden können. Bis auf wenige, in digitaler oder hybrider Form freigegebene Lehrveranstaltungen kehren wir damit zur Präsenzlehre in Vollbelegung zurück. Dies soll vor allem auch wieder mehr akademisches Leben und persönliches Miteinander auf dem Campus ermöglichen. Studierende können sich fortwährend im Vorlesungsverzeichnis zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen informieren.

Die verfügbaren Raumkapazitäten können im Lehrbetrieb damit wieder zu 100 Prozent genutzt werden (sind weniger Personen anwesend als maximal mögliche Plätze zur Verfügung stehen, so ist jedoch die Platzkapazität bestmöglich zur Wahrung von Abständen untereinander zu nutzen). Im Falle von dezentral verantworteten Lehrräumen, Laboren, Werkstätten, PC-Pools etc. bitten wir die jeweiligen Raumverantwortlichen, dies zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. Lehrende sind zudem angehalten, zur Übermittlung organisatorischer Hinweise sowie zur raschen Information Studierender ergänzend zur Präsenzform auch weiterhin die Lernplattform OPAL zu nutzen.

Ab dem 1. Oktober 2022 können auch Präsenzveranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs in Vollbelegung realisiert werden. Falls diese mit mehr als 100 Personen in (Teil-)Präsenz in Innenräumen durchgeführt werden sollen, ist jedoch – wie bislang auch – eine gesonderte Beantragung gegenüber Krisenstab bzw. Rektorat erforderlich.

Um diese wichtige Öffnung und damit wieder mehr Leben an unserer Universität zu ermöglichen, zugleich aber unsere Studierenden und Beschäftigten bestmöglich zu schützen, hat sich der Krisenstab bzw. das Rektorat vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Infektionsgefahr, der relativ hohen Infektionszahlen und des leider zu erwartenden Anstiegs dieser Zahlen im Winterhalbjahr darauf verständigt, ab 1. Oktober 2022 wieder eine generelle Maskenpflicht in allen Gebäuden der Universität, konkret in allen Innenräumen, wie Treppen, Fluren und weiteren gemeinsam genutzten Räumen sowie in allen Präsenz(lehr)veranstaltungen, einzuführen. Die Rückkehr zur Maskenpflicht wird notwendig, da aufgrund der Vollpräsenz im Lehrbetrieb die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m weder in Lehrräumen noch auf allgemeinen Verkehrsflächen innerhalb der Gebäude möglich sein wird (die Maskenpflicht gilt nicht für die Person, der das Rederecht erteilt wird, sofern der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen jederzeit gewahrt werden kann). Die Wahlfreiheit des Maskentyps bleibt bestehen. Folglich können sowohl medizinische Masken als auch FFP2-Masken bzw. Masken mit vergleichbarem Standard (z. B. KN95 oder N95) getragen werden.

Allen Studierenden, Beschäftigten und Gästen der Universität wird darüber hinaus dringend empfohlen, sich regelmäßig bzw. vor Aufsuchen der TU Chemnitz auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion zu testen bzw. testen zu lassen. Sowohl Beschäftigte als auch Studierende erhalten zur freiwilligen Durchführung kostenfrei Selbsttests von der Universität. Lehrende können diese ebenso wie Masken zur Ausgabe an Studierende bestellen. Beschäftigte und Hilfskräfte erhalten Selbsttests und Masken weiterhin über die Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Dezernate. Darüber hinaus sind wir auch bestrebt, eine kostenfreie Testmöglichkeit durch eine Leistungserbringerin bzw. einen Leistungserbringer auf dem Campus anzubieten.

Bitte kommen Sie auch weiterhin bei Vorliegen einschlägiger Symptome nicht an die TU Chemnitz. Bei Verdachts- und Infektionsfällen informieren Sie uns bitte unverzüglich (per E-Mail an: kontakt-corona@tu-chemnitz.de) und beachten Sie die aktualisierten Handlungsleitfäden für Beschäftigte und Studierende.

Ich bitte Sie, diese Maßnahmen – insbesondere die Maskenpflicht in Innenräumen – zum Schutz aller und zur Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs im anstehenden Wintersemester konsequent einzuhalten, und in einzelnen Bereichen existierende spezifische Hygienekonzepte, sofern erforderlich, anzupassen. Bei evtl. Abstimmungsbedarf dazu steht Ihnen das Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU) gern zur Verfügung.

Die vorgenannten Neuerungen werden in den kommenden Tagen im FAQ-Bereich zum Coronavirus sowie im Hygienekonzept der TU Chemnitz veröffentlicht. Alle übrigen Regelungen des eingeschränkten Normalbetriebs an der TU Chemnitz (darunter die Regelungen zur Einzelbürobelegung, zum Gebrauch von mobiler Arbeit sowie zu Dienstreisen etc.) bleiben bestehen.

Der Krisenstab bzw. das Rektorat wird – wie gehabt – die Lage an unserer Universität in den kommenden Wochen und Monaten aufmerksam im Blick behalten. Sollte sich aufgrund rechtlicher Regelungen oder einer Änderung der Infektionslage Anpassungsbedarf ergeben, werden Sie selbstverständlich erneut informiert.

Ich danke Ihnen – auch im Namen des Krisenstabs bzw. Rektorats – sehr herzlich für Ihr Verständnis sowie Ihre Mithilfe. Allen Studierenden und Lehrenden wünsche ich einen guten Start in das Wintersemester 2022/2023!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Maximilian Eibl

(In Vertretung des Rektors)

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30. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 22. Juni 2022

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

der Krisenstab bzw. das Rektorat hat sich Ende letzter Woche auf Basis der Verordnungslage sowie der allgemeinen Entwicklung auf spezifische Modifikationen des eingeschränkten Normalbetriebs geeinigt.

Die bisher geltende 3G-Pflicht im Rahmen von Lehrveranstaltungen in (Teil-)Präsenz entfällt. Stattdessen ergeht die dringende Empfehlung zur eigenständigen Einhaltung der 3G-Regel und damit zur Durchführung von Schnell- und Selbsttests, insofern weder eine vollständige Impfung noch eine Genesung vorliegt. Lehrende können weiterhin Selbsttests zur Ausgabe an Studierende bestellen. Für Beschäftigte und Hilfskräfte, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, besteht ebenfalls weiterhin das Angebot zur freiwilligen Durchführung von Corona-Selbsttests. Sie erhalten entsprechende Tests über die Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Dezernate.

Die Maskenpflicht im Außengelände und auf Freiflächen entfällt vollständig. Ebenso entfällt im Außengelände die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, wobei die Einhaltung eines gewissen Abstandes empfohlen wird. In allen Innenräumen mit Publikumsverkehr, wie Treppen, Flure und gemeinsam genutzte Räume etc., sowie in allen Präsenzveranstaltungen (z. B. Besprechungen), Lehrveranstaltungen und Prüfungen können sowohl medizinische Masken als auch FFP2-Masken bzw. Masken mit vergleichbarem Standard (z. B. KN95 oder N95) getragen werden (Wahlfreiheit des Maskentyps). Zudem kann in allen Innenräumen mit Publikumsverkehr gänzlich auf Masken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen jederzeit gewahrt werden kann und für eine intensive Belüftung gesorgt ist. Unabhängig davon ergeht die dringende Empfehlung, bei möglichem Personenkontakt in Innenräumen stets eine Maske zu tragen.

Präsenzveranstaltungen sind bis zu einer Obergrenze von 100 Personen in (Teil-)Präsenz ohne gesonderte Beantragung gegenüber Krisenstab bzw. Rektorat in Innenräumen unter Beachtung und Einhaltung der Hygieneregularien der TU Chemnitz sowie der jeweiligen Raumkapazitäten (max. 50-prozentige Raumbelegung – soweit umsetzbar im „Schachbrettmuster“) möglich. Dies betrifft Besprechungen, Gremiensitzungen etc., Vorstellungsgespräche, Promotionsverteidigungen, Vorstellungsvorträge im Rahmen der Sitzung von Berufungskommissionen, Probandenstudien ebenso wie interne und externe Veranstaltungen. Die Regelung zur Vorlage eines veranstaltungsspezifischen Hygienekonzepts gegenüber dem Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU) und ggf. dem betriebsärztlichen Dienst für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen bleibt sowohl für Veranstaltungen im Innen- als auch im Außenbereich bestehen. Für Probandenstudien und Erhebungen ist stets unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden ein entsprechendes Hygienekonzept vor Beginn zur Prüfung einzureichen.

Im Falle von gemeinsamen Fahrten in einem Fahrzeug sowie Personentransporten bleibt die Verpflichtung zur Testung aller Beteiligten vor Fahrtantritt bestehen; ein Selbsttest ist dafür jedoch ausreichend.

Diese Neuerungen werden in den kommenden Tagen im FAQ-Bereich zum Coronavirus sowie im Hygienekonzept der TU Chemnitz veröffentlicht. Mit Ausnahme der vorgenannten Änderungen bleiben die bislang bekannten Regeln bestehen. Ich bitte Sie, diese Maßnahmen zum Schutz aller auch weiterhin konsequent einzuhalten, und in einzelnen Bereichen existierende spezifische Hygienekonzepte, sofern erforderlich, nun anzupassen.

Zudem hat sich der Krisenstab bzw. das Rektorat zum weiteren Vorgehen in der Lehre für das Wintersemester 2022/2023 verständigt. Nach den Erfolgen der Öffnung für die Lehre in Präsenz bzw. mit Präsenzanteilen im vergangenen Wintersemester und im laufenden Sommersemester ist – unter kontinuierlicher Überwachung des Infektionsgeschehens – geplant, im kommenden Wintersemester grundsätzlich in volle Präsenzlehre überzugehen.

Wir bitten alle Lehrenden und Studierenden, dies schon jetzt bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Bitte berücksichtigen Sie auch, für internationale Studierende, die aufgrund zeitlicher Probleme bei der Bearbeitung von Visumsanträgen erst verspätet vor Ort sein können, entsprechende Alternativangebote bereitzuhalten.

Für den Fall einer deutlicheren Verschlechterung der Corona-Situation im Wintersemester 2022/2023 mit der Notwendigkeit, umfassendere Schutzmaßnahmen einzuleiten, müsste selbstverständlich eine stärkere Verlagerung in den digitalen Raum erfolgen.

Abfragen zu konkret gewünschten Formaten erfolgen – wie im letzten Semester – im Rahmen der Stundenplanung.

Haben Sie vielen herzlichen Dank – für Ihr Verständnis, Ihr Engagement und Ihre tatkräftige Unterstützung.

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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29. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 2. Mai 2022

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

im 28. Offenen Brief vom 8. April 2022 wurden weitere Änderungen der an unserer Universität geltenden Regelungen in Aussicht gestellt. Das Rektorat bzw. der Krisenstab hat sich nunmehr auf mehrere, im Folgenden dargestellte Neuregelungen verständigt, die der weiterhin bestehenden Risikolage gerecht werden und zugleich eine weitere Rückkehr zur Normalität ermöglichen.

Veranstaltungen und Raumbelegung

Veranstaltungen und Sitzungen in Innenräumen (inkl. Doktoranden- und Habilitierendenseminare, Konsultationen, Klausureinsichten etc.) können bis zu einer Obergrenze von 20 Personen unter Einhaltung der Hygieneregularien der TU Chemnitz in (Teil-)Präsenz ohne gesonderte Antragstellung an das Rektorat bzw. den Krisenstab durchgeführt werden. Ab einer Zahl von mehr als 20 Personen ist eine Genehmigung durch das Rektorat bzw. den Krisenstab erforderlich, ab einer Zahl von 100 Personen ist dem Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU) und ggf. dem betriebsärztlichen Dienst zudem ein spezifisches Hygienekonzept zur Prüfung vorzulegen.

Die bereits für den Lehrbetrieb geltende maximale Belegung von Räumen von bis zu 50 Prozent der Normalkapazität, soweit umsetzbar im Schachbrettmuster, gilt auch für alle anderen Veranstaltungen in (Teil-)Präsenz (Besprechungen etc.).

Der für den Lehrbetrieb geltende Quadratmeterschlüssel in Laboren, Werkstätten etc. wird aufgehoben, sodass im Lehrbetrieb wieder eine Normalbelegung gemäß Arbeitsstättenregel möglich ist (eine Person auf 8 m² bzw. für jede weitere Person 6 m²). Für Beschäftigte im regulären Arbeitsbetrieb wird der Schlüssel von 10 m² für jede im Raum befindliche Person jedoch beibehalten, um das Absetzen der Maske am jeweiligen Einzelarbeitsplatz weiterhin zu ermöglichen.

Belegungs- und Schichtpläne sind weiterhin aus Gründen der Vorausplanung inkl. Einhaltung der Raumbelegung und einer evtl. Kontaktnachverfolgung in den einzelnen organisatorischen Einheiten eigenständig zu führen, jedoch nicht mehr prinzipiell, sondern nur noch nach Aufforderung zentral an das Rektorat bzw. den Krisenstab zu übermitteln.

Bei Prüfungen ist es den Prüferinnen und Prüfern überlassen, wie sie ihre Prüfungen durchführen. Dabei sollten sie aber berücksichtigen, dass Studierende, insbesondere internationale Studierende, aus unterschiedlichen Gründen nicht vor Ort sein können.

Veranstaltungen auf Außenflächen können künftig ohne Beschränkung der Personenzahl unter Einhaltung der Hygieneregularien der TU Chemnitz durchgeführt werden. Gleiches gilt auch für Outdoor-Gemeinschaftsveranstaltungen (wie „Wandertage“).

Eintägige Exkursionen in der Lehre können bis zu einer Obergrenze von 20 Personen unter Einhaltung der Hygieneregularien der TU Chemnitz ohne gesonderte Antragstellung an das Rektorat bzw. den Krisenstab durchgeführt werden.

Für externe Veranstaltungen etc. gelten ebenfalls die vorstehenden Regelungen. Diese können in Innenräumen bis zu einer Obergrenze von 20 Personen sowie auf Außenflächen ohne gesonderte Beantragung gegenüber dem Rektorat bzw. Krisenstab durch das Dezernat Bauwesen und Technik gestattet werden.

Regelungen zu Infektions- und Quarantänefällen sowie Testangebot

In Infektions- und Quarantänefällen muss nicht länger ein PCR-Test zur Freitestung vorgelegt werden, sondern ist ein Antigen-Schnelltest (mit Zertifikat) ausreichend, der weiterhin dem BfAU zur Präsenzfreigabe zu übermitteln ist.

Die kostenlose Testmöglichkeit vor dem Zentralen Hörsaal- und Seminargebäude bleibt weiterhin bestehen.

Das Testangebot im Alten Heizhaus wird ab sofort eingestellt.

Dienstreisen

Das Erfordernis eines gesonderten Antrags an das Rektorat bzw. den Krisenstab für Auslandsdienstreisen entfällt ebenso wie das Erfordernis zur Einreichung des Formblatts zur Bestätigung der dringenden dienstlichen Notwendigkeit der Dienstreise. Sofern Dienstgeschäfte dringend und zwingend erforderlich sowie nicht anderweitig (z. B. per Telefon- oder Videokonferenz) durchführbar sind, können Sie folglich dezentral genehmigt werden. Es wird weiterhin um Beachtung der Regelungen im FAQ-Bereich gebeten. Für die Anordnungs-/Genehmigungsbefugnis von Dienstreisen gelten die Zuständigkeitsregelungen, welche auf der Homepage des Dezernats Personal veröffentlicht sind.

URZ-Pools

Das Tragen von Einmalhandschuhen in URZ-Pools, die von Lehrenden und Poolverantwortlichen weiterhin vorzuhalten und zur Verfügung zu stellen sind, ist nicht länger verpflichtend. Die Nutzung von Einmalhandschuhen wird jedoch nach wie vor empfohlen. Diese werden auch weiterhin zur Verfügung gestellt.

Universitätsbibliothek

Die Öffnungszeiten werden schrittweise erweitert:

  • ab 2. Mai 2022: Samstag von 09:00 bis 19:00 Uhr (wobei ab 12:00 Uhr nur das Wachpersonal vor Ort ist)
  • ab 30. Mai 2022: Montag bis Samstag von 09:00 bis 24:00 Uhr (wobei wochentags ab 19:00 Uhr und samstags ab 12:00 Uhr nur das Wachpersonal vor Ort ist)

Die maximale Personenanzahl, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten darf, beträgt 50 Prozent der im Normalbetrieb zulässigen Größe (bezogen auf das gesamte Gebäude). Die Anzahl der Nutzenden wird am Eingang durch geeignete Maßnahmen kontrolliert. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um Mitglieder oder Angehörige der TU Chemnitz oder Fremdnutzerinnen bzw. Fremdnutzer handelt.

Die Pflicht zur Vorabreservierung von Arbeitsplätzen wird ebenso aufgehoben wie die Fünf-Tage-Regel zur Vergabe von Arbeitsplätzen. Zugleich wurde die Reinigungsfrequenz der Arbeitsplätze erhöht und werden frisch gereinigte Arbeitsplätze entsprechend gekennzeichnet.

Die verpflichtende Einhaltung eines Zeitraums von fünf Tagen bis zur Rücksortierung von Medien in die Regale entfällt. Freihandbestände können ohne Einmalhandschuhe genutzt werden. Die Nutzung von Einmalhandschuhen, die weiterhin zur Verfügung gestellt werden, oder das Desinfizieren der Hände werden jedoch sowohl bei der Nutzung von Freihandbeständen als auch bei der Bedienung von Multifunktionsgeräten und Selbstverbucherautomaten empfohlen.

Das eigenständige Ausleihen von Medien über Ausleihautomaten bzw. über die Theke im ersten Obergeschoss ist weiterhin möglich.

Veranstaltungen im „IdeenReich“ können bis zu einer Obergrenze von 20 Personen unter Einhaltung der Hygieneregularien der TU Chemnitz in (Teil-)Präsenz ohne gesonderte Antragstellung an das Rektorat bzw. den Krisenstab durchgeführt werden. Dabei gilt eine maximale Belegung von bis zu 50 Prozent der Normalkapazität, soweit umsetzbar im Schachbrettmuster.

Auch Führungen und Schulungen sind in Gruppen bis zu einer Obergrenze von 20 Personen unter Einhaltung der Hygieneregularien der TU Chemnitz in (Teil-)Präsenz ohne gesonderte Antragstellung an das Rektorat bzw. den Krisenstab möglich.

Hochschulsport

Für Hochschulsport- und Gesundheitskurse des Zentrums für Sport und Gesundheitsförderung (ZfSG) in Innenräumen gilt die sogenannte Stufe 1 des „Hygienekonzepts zur Wiederaufnahme der Hochschulsport- und Gesundheitskurse des ZfSG für die differenten Betriebszustände der Technischen Universität Chemnitz“. Danach ist eine Teilnahme von maximal 20 Personen an entsprechenden Kursen – bei einer Einhaltung von 10 m² pro Person – möglich.

Die Nutzung der Umkleiden ist unter Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht sowie einer Auslastung von maximal 50 Prozent des Normalbetriebs wieder gestattet, jedoch ohne Zugang zu den Duschen.

Sowohl die 3G-Regel als auch die Kontaktdatenerhebung entfallen, allerdings wird die Nutzung der Corona-Warn-App empfohlen.

Die Außensportanlagen können in den Nachmittags-/Abendstunden für den Individualsport von Beschäftigten und Studierenden der TU Chemnitz eigenständig genutzt werden. Der Zutritt erfolgt über den Eingang der Sporthalle (Wachschutz).

Für Sportveranstaltungen auf ausgewiesenen Sportaußenflächen der TU Chemnitz wird die Personenobergrenze aufgehoben. Entsprechende Veranstaltungen können – sofern die Flächen nicht durch Lehrveranstaltungen, Kurse des Hochschulsports etc. belegt sind – ohne gesonderte Beantragung gegenüber dem Rektorat bzw. Krisenstab durch das ZfSG und das Dezernat 5 gestattet werden. Für Veranstaltungen ab einer Größenordnung von 100 Personen ist im Rahmen der Antragstellung bzw. Flächenvergabe zusätzlich ein spezifisches Hygienekonzept zur Prüfung durch das BfAU und ggf. den betriebsärztlichen Dienst vorzulegen.

Für Anfragen externer Nutzerinnen und Nutzer der Sporthalle gelten ebenfalls die vorstehenden Regelungen. Bis zu einer Obergrenze von 20 Personen können diese ohne gesonderte Beantragung gegenüber dem Rektorat bzw. Krisenstab durch das ZfSG und das Dezernat Bauwesen und Technik gestattet werden.

Weitere Geltung des eingeschränkten Normalbetriebs

Für die TU Chemnitz gilt weiterhin der eingeschränkte Normalbetrieb. Alle Regelungen des eingeschränkten Normalbetriebs mit Ausnahme der vorgenannten Änderungen bleiben bestehen. Dazu zählen u. a. die Maskenpflicht sowie die weiteren, zwischenzeitlich aktualisierten Hygieneregularien der TU Chemnitz. Ich bitte, sämtliche – zeitnah dem FAQ-Bereich zu entnehmenden – Regelungen konsequent einzuhalten, und in einzelnen Bereichen existierende spezifische Hygienekonzepte, sofern erforderlich, anzupassen.

Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung – und freue mich, dass wir uns gemeinsam wieder ein Stück weit der Normalität annähern können!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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28. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 8. April 2022

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

wie im 26. Offenen Brief vom 28. März angekündigt, hat sich das Rektorat vor dem Hintergrund der seit Anfang April veränderten Verordnungslage und parallel zu den Bestrebungen hin zu mehr Präsenz in der Lehre auf eine Reihe von Anpassungen der bislang an der TU Chemnitz bestehenden Regelungen verständigt. Wir treffen diese Regelungen in dem Bewusstsein, dass wir uns weiterhin in einer Pandemie befinden mit einem starken Bedürfnis Aller nach Normalität und gleichzeitig nach wie vor bestehenden Zwängen des Gesundheitsschutzes. Ziel ist es, mehr gemeinsames Arbeiten in Präsenz zu ermöglichen und gleichzeitig mit Blick auf die weiter hohe Zahl von Infektionen dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen.

Es werden aber folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Die Pflicht zur Mobilen Arbeit entfällt. Das Rektorat empfiehlt jedoch dringend, weiterhin Mobile Arbeit in Abstimmung mit der bzw. dem Fachvorgesetzten zu nutzen, falls dies gemäß dem Tätigkeitsprofil möglich sowie praktikabel ist.
  • Die Einzelbüroregelung wird zwar grundsätzlich fortgeführt, jedoch ist es in begründeten Ausnahmefällen möglich, davon abzuweichen, sofern alle betroffenen Beschäftigten es wünschen, der bzw. die Fachvorgesetzte zustimmt und die folgenden zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Ein Quadratmeterschlüssel von einer Person pro zehn Quadratmeter Bürofläche wird eingehalten.
    • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen gegenüber oder nebeneinander befindlichen Schreibtischen/Arbeitsplätzen kann gewahrt werden.
    • Eine regelmäßige, intensive Stoßlüftung wird durchgeführt.
    • Im Belegungs- und ggf. Schichtplan ist die Mehrpersonennutzung anzugeben.
  • Interne Veranstaltungen und Sitzungen sind bis zu einer Obergrenze von 20 Personen in (Teil-)Präsenz ohne gesonderte Beantragung bei Krisenstab bzw. Rektorat in Innenräumen oder auf Außenflächen unter Berücksichtigung folgender Punkte möglich:
    • Gemeint sind Besprechungen, Gremiensitzungen etc., Vorstellungsgespräche, Promotionsverteidigungen, Vorstellungsvorträge im Rahmen der Sitzung von Berufungskommissionen sowie sonstige Veranstaltungen (inkl. Raumbuchungen)
    • Eine Online-Durchführung ist aufgrund triftiger Gründe, etwa aufgrund benötigter Infrastruktur vor Ort oder der Tragweite des Themas, nicht möglich.
    • Niemand ist zur Präsenzteilnahme gezwungen. Eine Teilnahme in hybrider Form wird im Bedarfsfall ermöglicht.
    • Kontaktdaten sind nicht zu erfassen. Wir bitten um Nutzung der Corona-Warn-App.
    • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten wird eingehalten.

Präsenzzusammenkünfte mit mehr als 20 Personen und Veranstaltungen Externer auf den Flächen bzw. in den Gebäuden der TU Chemnitz bedürfen nach wie vor der Genehmigung von Krisenstab bzw. Rektorat.

  • Für Probandenstudien und Erhebungen gelten ebenfalls die vorstehend genannten Regularien. Allerdings bleibt es auch künftig bei der Verpflichtung zur Erstellung eines gesonderten Hygienekonzepts und Vorlage bzw. Prüfung durch das Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU) sowie den betriebsärztlichen Dienst vor Beginn des jeweiligen Vorhabens. Durch das BfAU und den betriebsärztlichen Dienst kann auch weiterhin eine Zugangsregelung als Voraussetzung zur Durchführung bzw. Teilnahme an Probandenstudien und Erhebungen (z. B. verpflichtende Testung aller Beteiligten unabhängig vom individuellen G-Status) festgelegt werden, sofern die Prüfung diese Notwendigkeit ergeben sollte.
  • Dienstreisen innerhalb Deutschlands sind ohne gesonderte Beantragung gegenüber Krisenstab bzw. Rektorat möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Die Dienstgeschäfte sind dringend und zwingend erforderlich sowie nicht anderweitig (z. B. per Telefon- oder Videokonferenz) durchführbar bzw. wird ausdrücklich zu einer Präsenzteilnahme eingeladen. Die Prüfung erfolgt durch die/den Fachvorgesetzte/n bzw. die/den Anordnungsbefugte/n.
    • Die Nutzung des privaten PKW wird weiterhin als Einzelnutzung empfohlen.
    • Damit entfallen:
      • die Berücksichtigung der Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstreiseort,
      • der Nachweis eines individuellen G-Status,
      • das Formblatt zur Bestätigung der dringenden dienstlichen Notwendigkeit der Dienstreise.

Die Genehmigung und Anordnung von Inlands-Dienstreisen erfolgt somit wieder gemäß den vor der Pandemie bekannten Zuständigkeitsregelungen. Auslands-Dienstreisen bedürfen hingegen weiterhin der gesonderten Genehmigung durch Krisenstab bzw. Rektorat.

  • Für Nutzerinnen und Nutzer der Universitätsbibliothek als öffentliche Einrichtung entfällt ab sofort die Kontaktdatenerfassung. Wie auch für den Lehrbetrieb wird die Nutzung der Corona-Warn-App empfohlen. Außerdem entfällt ab sofort die Zugangskontrolle (3G-Kontrolle). Auch hier ergeht aber die dringende Bitte, sich weiterhin auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion zu testen bzw. testen zu lassen. In den nächsten Tagen wird die Anzahl der täglich buchbaren Arbeitsplätze in der Universitätsbibliothek ungefähr verdoppelt werden.

Für die TU Chemnitz gilt jedoch weiterhin der eingeschränkte Normalbetrieb. Konkret bleiben folgende generelle Einschränkungen bestehen:

  • Der aktuell gültige Quadratmeterschlüssel für Arbeitsplätze in Laboren, Werkstätten etc. (eine Person pro zehn Quadratmeter) wird beibehalten.

In den kommenden Tagen werden der FAQ-Bereich zum Coronavirus und das Hygienekonzept der TU Chemnitz aktualisiert, um diesen Neuerungen gerecht zu werden. Spezifische bereits existierende Hygienekonzepte in den einzelnen Bereichen sollten, sofern erforderlich, von den jeweiligen Verantwortlichen ebenfalls angepasst werden.

Wir sind uns bewusst, dass nach über zwei Jahren der Einschränkung trotz der andauernd hohen Infektionslage das Bedürfnis nach Normalität besonders groß ist. Die Prüfung und Veränderung weiterer, derzeit an unserer Universität bestehender Regelungen ist unter anderen aus diesem Grund nicht abgeschlossen, sondern erfolgt schrittweise weiterhin, so dass in den nächsten Wochen voraussichtlich weitere Änderungen kommuniziert werden.

Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Uwe Götze

(In Vertretung des Rektors)

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27. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 31. März 2022

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

wir freuen uns darauf, im Sommersemester 2022 einen großen Teil der Lehre in Präsenz und Hybridpräsenz anbieten zu können. Mit dieser Entscheidung des Rektorats wollen wir wieder mehr Kontakt und Interaktion zwischen Studierenden sowie zwischen Studierenden und Lehrenden auf dem Campus ermöglichen. Daher sind Sie, liebe Studierende, herzlich dazu eingeladen, von den zahlreichen Präsenzangeboten (auch im Rahmen der Hybridlehre) Gebrauch zu machen.

In der Erwartung, dass die neue Verordnungslage im Freistaat Sachsen sowie ggf. in der Stadt Chemnitz es zulässt, haben wir uns deshalb auf folgende Eckpunkte verständigt:

  • Die Raumkapazitäten werden auf 50% erhöht. Dies erfolgt, soweit umsetzbar, im „Schachbrettmuster“.
  • Die Maskenpflicht besteht weiterhin.
  • Für Studierende, denen z. B. ein Wechsel von der Universität nach Hause aufgrund der raschen Abfolge von Präsenz-Lehrveranstaltungen und digitalen Formaten nicht möglich ist, stehen Räume zur Verfügung.
  • Die Kontaktnachverfolgung entfällt. Die Nutzung der Corona WarnApp wird empfohlen.
  • Die 3G-Pflicht bleibt bestehen, und bisherige Testmöglichkeiten stehen weiterhin zur Verfügung.

Diese Vorgaben gelten ab dem 04. April 2022 und vorbehaltlich von Anpassungsbedarfen, die sich aus rechtlichen Regelungen oder einer Änderung der Infektionslage ergeben. Die entsprechenden Ausweisungen und Markierungen in Hörsälen und Seminarräumen werden vorgenommen und sollen bis 08. April 2022 abgeschlossen sein.

Die veränderten Raumkapazitäten sind zeitnah in einer Übersicht der aktuellen Platzanzahl in den Hörsaal- und Seminarräumen einsehbar. Eine nachträgliche räumliche Verlegung von Lehrveranstaltungen, die bereits als Hybridformat genehmigt wurden, ist nicht vorgesehen.

Wir bitten die Verantwortlichen in den jeweiligen Bereichen, ihrerseits eine Anpassung der Ausweisung von Raumkapazitäten und Sitzplätzen in dezentralen Lehrräumen, Poolräumen etc. auf maximal 50 Prozent der Normalbelegung vorzunehmen.

Studierende haben die Möglichkeit, ausgewiesene Alternativräume unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen und Wahrung vorgegebener Markierungen bzw. Bestuhlung zu nutzen; die Liste der Räume ist in Kürze im FAQ-Bereich einsehbar. Ebenso können nicht belegte Seminarräume und Hörsäle sowie allgemeine Aufenthaltsbereiche (z. B. Common Rooms) als Lernräume im Rahmen der Gebäudeöffnungszeiten genutzt werden. Personenansammlungen in den Gebäuden und auf den Freiflächen sollten jedoch weiterhin vermieden werden.  

Die 3G-Pflicht bleibt bestehen. Die zentrale Zugangskontrolle im Zentralen Hörsaal- und Seminargebäude wird fortgeführt. Für alle anderen Gebäude sind die Lehrpersonen vor Ort angehalten, eine Kontrolle der Nachweise (nur Sichtkontrolle, keine Dokumentation) vorzunehmen und auch selbst der 3G-Pflicht nachzukommen.

Das Angebot der kostenfreien Bürgertestung auf dem Vorplatz des Zentralen Hörsaal- und Seminargebäudes sowie die Testmöglichkeit im Alten Heizhaus, Straße der Nationen, bleiben bestehen.

In den kommenden Tagen werden der FAQ-Bereich zum Coronavirus und das Hygienekonzept der TU Chemnitz angepasst, um diesen Neuerungen gerecht zu werden.

Allen Studierenden und Lehrenden wünschen wir einen gelungenen Auftakt ins Sommersemester 2022!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Uwe Götze

(In Vertretung des Rektors)

Ihr Maximilian Eibl

(Prorektor für Lehre und Internationales)

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26. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 28. März 2022

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

am 4. April 2022 beginnt an unserer Universität der Vorlesungsbetrieb im Sommersemester 2022 – mit deutlich mehr Präsenzanteilen als in den vergangenen Semestern.

Um mehr Präsenz und damit mehr Leben an unserer Universität zu ermöglichen, zugleich aber unsere Studierenden und Beschäftigten weiterhin bestmöglich zu schützen und niemanden, etwa aus vulnerablen Gruppen, zu zwingen, vor Ort zu sein, haben der Krisenstab bzw. das Rektorat den Lehrenden empfohlen, in Hybridpräsenz zu gehen, d. h. ein Format anzubieten, das neben Präsenz auch die Teilhabe auf alternativen Wegen ermöglicht. Neben diesen sowie reinen digitalen Formaten sind auch reine Präsenzlehrveranstaltungen möglich, wenn sie nicht – wie empfohlen – in Hybridpräsenz durchführbar sind.

Präsenz- und Hybridpräsenzveranstaltungen sind selbstverständlich nur unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen möglich – die sich in den nächsten Wochen noch ändern können. In diesem Zusammenhang ist u. a. darauf hinzuweisen, dass eine Erweiterung der Raumkapazität für Hybridpräsenzformate geprüft wird, sofern dies aus medizinischer Sicht für unproblematisch gehalten wird und die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung nicht mehr – wie aktuell noch der Fall – die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern vorschreibt („Es besteht die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen, zu anderen Personen soweit tatsächlich möglich. In den Hygienekonzepten ist diese Verpflichtung zu berücksichtigen“; vgl. § 3 Abs. 2 SächsCoronaSchVO).

Eine Übersicht über die aktuell gültigen Regelungen finden Sie im FAQ-Bereich zum Coronavirus.

Studierende können sich von jetzt ab fortwährend im Vorlesungsverzeichnis informieren, welche Lehrveranstaltungen in welcher Form angeboten werden.

Auch im Sommersemester 2022 sollten Lehrende zur Übermittlung organisatorischer Hinweise sowie zur raschen Information Studierender die Lernplattform OPAL nutzen. Bitte klären Sie in einer digitalen Auftaktveranstaltung oder über die OPAL-Seite oder über ihre Homepage die Modalitäten, wie die Veranstaltung in der Praxis durchgeführt werden wird. Bei größeren Hybridveranstaltungen kann das beispielsweise auch die Bildung von Gruppen bedeuten, die im Wechsel in Präsenz erscheinen können. Spezifische bereits existierende Hygienekonzepte sollten vor Beginn des Semesters auf ihre Aktualität überprüft und, sofern erforderlich, in Abstimmung mit dem Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU) angepasst werden.

Der Krisenstab bzw. das Rektorat wird – wie bislang auch – die Lage an unserer Universität aufmerksam im Blick behalten und in Abhängigkeit der Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie rechtlicher Veränderungen Anpassungen vornehmen.

Ich danke Ihnen – auch im Namen des Krisenstabs bzw. Rektorats – sehr herzlich für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung sowie Ihr Engagement und wünsche allen Studierenden und Lehrenden einen gelungenen Start in das Sommersemester 2022.

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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25. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 20. Dezember 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

da vielfach die Frage an uns herangetragen wurde, ob pandemiebedingt spezifische Regularien für den Zeitraum des Jahreswechsels sowie v. a. nach der Betriebsruhe an unserer Universität gelten, möchte ich Sie über die diesbezüglichen Beschlüsse des Krisenstabs bzw. des Rektorats informieren.

Beibehaltung des eingeschränkten Normalbetriebs insbesondere für Getestete, Geimpfte und Genesene

Der Krisenstab bzw. das Rektorat hat nach eingehender Prüfung der aktuellen Situation beschlossen, den derzeit geltenden eingeschränkten Normalbetrieb insbesondere für Getestete, Geimpfte und Genesene beizubehalten, da mit den für die TU Chemnitz getroffenen Regelungen ein sehr hohes Schutzniveau gewährleistet wird und keine Anpassungen bzw. Verschärfungen erforderlich sind. Für den Zeitraum bis zur Betriebsruhe, d. h. bis einschließlich 23. Dezember 2021, und den wiedereinsetzenden Betrieb nach dem Jahreswechsel gelten damit die derzeit bestehenden Regularien unverändert sowie bis auf Weiteres fort.

Die Beibehaltung des aktuellen Betriebs ist jedoch nur möglich, wenn die geltenden Regeln auch strikt einhalten werden. Dazu zählen insbesondere:

  • das Hygienekonzept der TU Chemnitz in der aktuellen Fassung,
  • die Verpflichtung, von mobiler Arbeit Gebrauch zu machen wann und wo immer es möglich erscheint,
  • die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz bzw. für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen vor Ort.

Anforderungen an Testnachweise

In besonderer Weise möchten wir darauf hinweisen, dass mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes sowie dem Erlass der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung alle zur Einhaltung der 3G-Regel verpflichtet sind und bei der Kontrolle der vorzulegenden Testnachweise der Beschäftigten und Studierenden auf deren Validität zu achten ist.

Gemäß § 2 Ziffer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung ist ein Testnachweis an der TU Chemnitz nur dann gültig, wenn die zugrundeliegende Testung entweder vor Ort unter Aufsicht einer durch die TU Chemnitz beauftragten Person (im Alten Heizhaus, Straße der Nationen 62), im Rahmen der betrieblichen Testung bzw. Bürgertestung durch die Firma PNB Pandemic Solutions GmbH im Hörsaalgebäude der Universität, Reichenhainer Straße 90, oder im Rahmen weiterer Bürgertests von einer zugelassenen Einrichtung vorgenommen wurde.

Nicht gültig sind selbstverständlich Testnachweise, die von etwa im Internet agierenden Anbieterinnen und Anbietern ausgestellt werden, ohne dass tatsächlich ein Test unter Aufsicht durchgeführt werden muss. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Vorlage gefälschter Impfausweise nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann, sondern nach § 277 StGB (unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen) auch unter Strafe gestellt ist.

Sollten seitens der zur Zugangskontrolle befugten Personen Zweifel an einem vorgelegten Testnachweis bestehen, sind diese angehalten, dies unverzüglich an kontakt-corona@tu-chemnitz.de zu melden und den Beschäftigten oder Studierenden bis zum Abschluss der Prüfung des Vorliegens der vorgenannten Anforderungen keinen Zugang zur TU Chemnitz zu gewähren.

Wir bitten Sie sehr herzlich, der bestehenden Testpflicht nachzukommen und auf die Gültigkeit der Testnachweise zu achten – um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und unsere Beschäftigten und Studierenden bestmöglich zu schützen.

Die geschaffenen Testmöglichkeiten an der TU Chemnitz – die kostenfreie Bürgertestung im Zentralen Hörsaal- und Seminargebäude sowie die Möglichkeit zur Selbst-Testung unter Aufsicht im Alten Heizhaus am Standort Straße der Nationen – stehen bis zum 23. Dezember 2021 sowie ab dem 3. Januar 2022 zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Fortsetzung des Lehrbetriebs im Wintersemester 2021/2022

Auch im Lehrbetrieb ergeben sich aktuell keine Neuerungen. Die zentrale Zugangskontrolle im Hörsaal- und Seminargebäude wird aufrechterhalten und – nach der nun folgenden vorlesungsfreien Zeit – ab dem 3. Januar 2022 wieder eingesetzt.

Wie bereits im 23. Offenen Brief zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 16. November 2021 angekündigt, ist für Studierende der Rücktritt von Prüfungen fristlos und ohne Angabe von Gründen noch bis zum 31. März 2022 möglich. Zu diesem Datum endet auch die Verlängerung bzw. Fristaussetzung für die Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten. Folglich wird nach einer gewissen Übergangszeit – aufgrund der weitgehenden Zugänglichkeit der Universitätsbibliothek, der Computerpools sowie der Labore – der Fristablauf ab dem 1. April 2022 wieder eingesetzt. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie im zugehörigen FAQ-Eintrag.

Der Krisenstab bzw. das Rektorat sind davon überzeugt, dass wir mit den (weiterhin) geltenden Regelungen sehr gut auf die Zeit um den Jahreswechsel eingestellt sind. Selbstverständlich werden wir aber – wie bislang auch – die Lage an unserer Universität aufmerksam im Blick behalten und, in Abhängigkeit der Entwicklung des weiteren Infektionsgeschehens, die Regelungen an der TU Chemnitz bei Bedarf anpassen.

Wie immer danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihr Durchhaltevermögen, Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe – nicht nur in der aktuellen Zeit, sondern im gesamten Jahr, das leider erneut stark von der Covid-19-Pandemie geprägt war und uns allen erneut viel abverlangt hat.

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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24. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 23. November 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

wie Sie alle wissen, entwickelt sich das Infektionsgeschehen äußerst dynamisch und hat die vierte Welle der Covid-19-Pandemie mittlerweile ein äußerst dramatisches Ausmaß erreicht. Vor dem Hintergrund haben der Bund und der Freistaat Sachsen mit dem neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) bzw. der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) kurzfristig Maßnahmen eingeleitet, um die Situation in den Griff zu bekommen.

Der Krisenstab bzw. das Rektorat der TU Chemnitz haben daher folgende Anpassungen der an der TU Chemnitz geltenden Regelungen an die vom Bund bzw. dem Freistaat Sachsen eingeleiteten Maßnahmen vorgenommen, die ab sofort zu beachten sind:

Gemäß § 28b IfSG gilt für alle Beschäftigten die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Dies bedeutet, dass Beschäftigte beim Betreten der Gebäude entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, mitführen müssen. Im Falle des Einsatzes von PCR-Tests oder vergleichbaren Verfahren zum Nachweis des Coronavirus darf die zugrundeliegende Testung abweichend maximal 48 Stunden zurückliegen. Die nur einmal notwendige Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises erfolgt auf freiwilliger Basis, macht jedoch bei Nichtvorlage die Erbringung eines negativen Tests für jeden Präsenztag notwendig. Die Gültigkeit des Testnachweises muss zum Zeitpunkt der betrieblichen Zugangskontrolle gegeben sein. Die Erbringung des Testnachweises erfolgt arbeitstäglich jeweils vor der Aufnahme der Präsenztätigkeit – gern auch elektronisch – gegenüber den Fachvorgesetzten bzw. von diesen eingesetzten Personen oder, falls diese nicht vor Ort bzw. verfügbar sind, gegenüber der übergeordneten Struktureinheit (Dekanat, Dezernat etc.) bzw., falls dies ebenfalls nicht möglich ist, gegenüber dem Dezernat Personal. Zur Dokumentation und Kontrolle des Impf- und Genesenennachweises können die Fachvorgesetzten bzw. die von diesen eingesetzten Personen Formulare nutzen, die im FAQ-Bereich zur Verfügung gestellt werden. Die TU Chemnitz bemüht sich, zusätzlich zu den kostenfreien Bürgertests sowie neben den bisherigen beiden Teststationen, bedarfsorientiert weitere zentrale Teststationen zur Wahrnehmung von Testangeboten, die der Erlangung eines Testnachwachweises dienen, einzurichten bzw. die Testzeiträume bei den bestehenden Teststationen weiter auszubauen. Ergänzend zu den im FAQ-Bereich kommunizierten Öffnungszeiten besteht zusätzlich am 24. November 2021 in der Zeit von 7 bis 9 Uhr im Zentralen Hörsaalgebäude am Campus Reichenhainer Straße die Möglichkeit der Durchführung von Tests.

Mit Blick auf § 1 Absatz 5 SächsCoronaNotVO („Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall der Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine zwingenden Gründe entgegenstehen.“) wird erneut darauf hingewiesen, dass an der TU Chemnitz nach Möglichkeit von mobiler Arbeit Gebrauch zu machen ist und Fachvorgesetzte sowie Beschäftigte angewiesen sind, dieser sowie den weiteren im Hygienekonzept und im FAQ-Bereich verankerten Regelungen uneingeschränkt nachzukommen.

Vor dem Hintergrund von § 6 Absatz 2 Satz 1 SächsCoronaNotVO („Sitzungen von Gremien und Parteien sind untersagt mit Ausnahme von zwingend gesetzlich vorgeschriebenen Sitzungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online durchgeführt werden können.“) sind Gremiensitzungen, Besprechungen etc., Promotionsverteidigungen, Vorstellungsvorträge im Rahmen von Berufungsverfahren, Vorstellungsgespräche, Probandenstudien und Erhebungen (mit gesondertem Hygienekonzept), Exkursionen im Freien sowie Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen etc.) grundsätzlich nicht mehr möglich. Über Präsenzveranstaltungen von „zwingend gesetzlich vorgeschriebenen Sitzungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online durchgeführt werden können“ (§ 6 Absatz 2 Satz 1 SächsCoronaNotVO), entscheidet der Krisenstab bzw. das Rektorat auf Antrag.

Angesichts der Regelung von § 13 Absatz 1 SächsCoronaNotVO („Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche[n] Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.“) sowie der Regelung von § 13 Absatz 2 Satz 1 SächsCoronaNotVO (wonach eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen „für die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen“ etc. zulässig ist) stehen die Angebote des Zentrums für Sport und Gesundheitsförderung (ZfSG) nur noch für den Lehrbetrieb zur Verfügung.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem FAQ-Bereich.

Ich bitte Sie, die sehr kurzfristige Mitteilung der notwendigen Änderungen zu entschuldigen, die sich jedoch aufgrund der Dynamik sowie der Prüfung der Relevanz der eingeleiteten Maßnahmen des Bundes und der Länder für Hochschulen sowie deren Umsetzung nicht vermeiden ließ.

Wie immer danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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23. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 16. November 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

leider steigt, wie Sie alle wissen, die Zahl der Corona-Neuinfektionen derzeit bundesweit stark an – vor allen Dingen in Sachsen und damit auch in Chemnitz. Vor dem Hintergrund stellt sich selbstverständlich die Frage nach der Notwendigkeit, Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Infektionsgeschehens einzuleiten.

Da eine Verschärfung der Lage im Laufe des aktuellen Wintersemesters durchaus zu erwarten war, der Schutz unserer Studierenden und Beschäftigten an erster Stelle steht und sprunghafte Veränderungen im Corona-Krisenmanagement und infolgedessen im Forschungs- und Lehrbetrieb während des Semesters vermieden werden sollten, haben der Krisenstab bzw. das Rektorat bei ihren Planungen des Wintersemesters von Anfang an auf eine vorsichtige bzw. verhältnismäßig defensive Herangehensweise gesetzt. So existieren an der TU Chemnitz bereits seit geraumer Zeit geeignete Hygiene- und Schutzbestimmungen sowie seit Beginn des aktuellen Wintersemesters ein relativ hoher digitaler Anteil bei Lehrveranstaltungen zur Vermeidung bzw. Eindämmung der vierten Welle. Vor diesem Hintergrund ist der Krisenstab bzw. das Rektorat zu dem Ergebnis gelangt, dass lediglich geringfügige Anpassungen der an der TU Chemnitz geltenden Regelungen erforderlich sind, die im Folgenden dargestellt werden:

Eingeschränkter Normalbetrieb insbesondere für Getestete, Geimpfte und Genesene

Der eingeschränkte Normalbetrieb insbesondere für Getestete, Geimpfte und Genesene wird bis auf Weiteres im Wesentlichen fortgesetzt. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die bestehenden Regelungen strikt eingehalten und umgesetzt werden. Dazu zählt u. a. die Einzelbüroregelung bzw. der Quadratmeterschlüssel bei Laboren, Werkstätten etc. Zudem ist zu beachten, dass nach Möglichkeit von mobiler Arbeit Gebrauch zu machen ist. Fachvorgesetzte und Beschäftigte sind angewiesen, den hier kommunizierten sowie im Hygienekonzept und im FAQ-Bereich verankerten Regelungen uneingeschränkt nachzukommen.

Mit Blick auf Gremiensitzungen, Besprechungen etc., Promotionsverteidigungen, Vorstellungsvorträge im Rahmen von Berufungsverfahren, Vorstellungsgespräche, Probandenstudien und Erhebungen (mit gesondertem Hygienekonzept), Exkursionen im Freien sowie Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen etc.) gilt ab 22. November 2021 folgende Regelung: Entsprechende Präsenzzusammenkünfte können – sofern aufgrund triftiger Gründe, etwa aufgrund benötigter Infrastruktur vor Ort oder der Tragweite des Themas, nicht online durchführbar – auch weiterhin aber nur noch mit einer Obergrenze von zehn Personen (inkl. Geimpfter und Genesener) ohne gesonderte Beantragung gegenüber dem Krisenstab bzw. Rektorat sowie unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen in Innenräumen oder auf Außenflächen stattfinden. Präsenzzusammenkünfte mit mehr als zehn Personen bedürfen folglich der Genehmigung des Krisenstabs bzw. des Rektorats. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass stets die digitale Durchführung das erste Mittel der Wahl sein sollte.

Dienstreisen sind – sofern die Dienstgeschäfte dringend und zwingend erforderlich sowie nicht anderweitig, z. B. per Telefon- oder Videokonferenz, durchführbar sind – bei Vorliegen entsprechender dienstlicher Gründe (reduziert auf die absolut notwendige Reisezeit) weiterhin grundsätzlich möglich. Allerdings ist bei Reisen innerhalb Deutschlands in Gebiete mit erhöhtem Infektionsgeschehen (gleitende Wocheninzidenz über 50 am Tag vor Dienstreiseantritt) sowie bei Dienstreisen ins Ausland ab 22. November 2021 wieder die Genehmigung des Krisenstabs (im Rahmen der im FAQ-Bereich definierten Verfahrensregelung) einzuholen. Dies gilt bei Inlandsreisen nicht zwingend für Geimpfte und Genesene, die sich bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises ihre Dienstreisen unter den oben genannten Voraussetzungen von ihren Fachvorgesetzten genehmigen lassen können – sich aber selbstverständlich, wenn sie dies nicht möchten, auch alternativ an den Krisenstab wenden können.

Die Angebote des Zentrums für Sport und Gesundheitsförderung (ZfSG) sind weiterhin grundsätzlich nutzbar. Allerdings wurden die Hygiene- und Schutzbestimmungen angesichts der aktuellen Entwicklung verschärft. Die aktuell geltenden Regelungen finden Sie auf den Webseiten des ZfSG.

Lehr- und Prüfungsbetrieb

Die aktuellen Festlegungen zum Lehrbetrieb im Wintersemester 2021/2022 bleiben grundsätzlich bestehen. Lehrende haben aber selbstverständlich die Möglichkeit, ihre Lehre, sofern möglich, ganz oder teilweise in den digitalen Raum zu verlagern, wenn sie dies für angezeigt halten, und werden gebeten, dies in Abstimmung mit ihren Studierenden zu prüfen. Sollten Lehrveranstaltungen in den digitalen Raum verlagert und dadurch Hörsäle oder Seminarräume nicht mehr benötigt werden, bitten wir Sie, dies an die Zentrale Stundenplanung zu melden.

Die Gebäude der TU Chemnitz bleiben zu den regulären Öffnungszeiten zugänglich. Die zentrale Zugangskontrolle im Hörsaal- und Seminargebäude wird aufrechterhalten, die Möglichkeit kostenfreier Testungen bleibt zunächst bis 16. Dezember 2021 bestehen. Studierende können auch weiterhin in bestimmten Fällen ausgewiesene Aufenthaltsräume an der Universität nach vorheriger Anmeldung nutzen.

Die bislang eingeschränkte Öffnung der Universitätsbibliothek wird fortgesetzt. Auch die Platzreservierung für Studierende zur Nutzung von Spezialsoftware in ausgewiesenen URZ-Computerpools nach vorheriger Anmeldung bleibt bestehen. Die aktuell gültige Regelung zum Anhalten des Fristablaufs für Haus- und Abschlussarbeiten gilt bis zum 31. März 2022. Ab diesem Zeitpunkt wird der Fristablauf wieder eingesetzt. Dazu werden im FAQ entsprechende Erläuterungen veröffentlicht.

In Abhängigkeit des Infektionsgeschehens wird der Krisenstab bzw. das Rektorat zeitnah Regelungen für die zentrale Prüfungsperiode im WS 2021/2022 treffen. Bereits jetzt wird jedoch dringend empfohlen, Prüfungen – soweit möglich (d. h. mit Ausnahme von Prüfungen, die nicht digitalisierbar sind, wie z. B. Labor-, Computerpool-, Maschinenprüfungen, gegenständliche, sportpraktische und gesundheitspraktische Prüfungen) – auf digitale Formate umzustellen, da aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung der Pandemie ggf. kurzfristig die zwingende Notwendigkeit zur Umstellung besteht.

Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen

Die derzeitigen Regelungen des Hygienekonzepts bleiben weiterhin bestehen. Alle Beschäftigten und Studierenden sind angewiesen bzw. angehalten, sie stets und vollumfänglich zu beachten.

Die TU Chemnitz bietet auch künftig allen Beschäftigten und Hilfskräften, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ab sofort mindestens dreimal – statt bislang zweimal – pro Woche die Möglichkeit zur freiwilligen Durchführung kostenloser Selbsttests an. Diese können sowohl zur Erfüllung der Testpflicht unter Aufsicht als auch zum freiwilligen regelmäßigen Monitoring vor Präsenztätigkeiten an der TU Chemnitz – selbstverständlich auch durch geimpfte und genesene Beschäftigte und Hilfskräfte – genutzt werden. Es wird dringend empfohlen, das Testangebot für das freiwillige regelmäßige Monitoring zusätzlich zur bestehenden Testpflicht vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. Die Tests sowie weitere Hygieneartikel können fortwährend bestellt werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie – auch im Falle bereits vollständiger Immunisierung – bei Vorliegen einschlägiger Symptome nicht an die TU Chemnitz kommen. Informieren Sie uns bitte zudem unverzüglich beim Auftreten von Verdachts-, Infektions- und Quarantänefällen (per E-Mail an: kontakt-corona@tu-chemnitz.de) unter Beachtung der Handlungsleitfäden für Beschäftigte und Studierende.

Näheres entnehmen Sie bitte dem FAQ-Bereich zum Coronavirus.

Selbstverständlich setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass die Impfmöglichkeiten ausgedehnt werden, da es aktuell ganz offensichtlich deutlich zu wenig Impftermine bzw. -kapazitäten gibt.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir auch die mit der vierten Welle verbundenen Herausforderungen bewältigen werden, wenn wir weiterhin verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und die geltenden Regeln einhalten, und danke Ihnen ganz herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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22. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 22. September 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende, liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

seit anderthalb Jahren leben, arbeiten und studieren die Mitglieder und Angehörigen unserer Universität mit den Einschränkungen der Covid-19-Pandemie. Das Impfgeschehen ist in den letzten Monaten zwar deutlich vorangeschritten, jedoch liegt Sachsen im bundesweiten Vergleich bedauerlicherweise auf dem letzten Platz. Gleichzeitig sind die Inzidenzen weit höher als vor einem Jahr. Für das anstehende Wintersemester 2021/2022 wollen wir, wie bereits seit dem Sommer angekündigt und geplant, eine vorsichtige Öffnung in Richtung Präsenzanteile wagen. Folgende Weichenstellungen wurden daher getroffen:

Lehrbetrieb im Wintersemester 2021/2022

Das Wintersemester 2021/2022 an der TU Chemnitz wird sich nach aktuellem Stand deutlich vom letzten Wintersemester unterscheiden. So wird es vermehrt Lehrveranstaltungen in Präsenz und Hybridpräsenz geben. Eine Abfrage zu den geplanten Veranstaltungen ist erfolgt und die entsprechenden Freigaben wurden im Krisenstab entschieden. Die aktuellen Hygiene- und Schutzbestimmungen, darunter auch die Notwendigkeit zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, bleiben zum Schutz der Studierenden und Lehrenden weiterhin gültig, wodurch die Raumkapazitäten nach wie vor eingeschränkt sind. Freigegebene Präsenz- und Hybridlehrveranstaltungen können folglich nur mit der gemäß Raumkapazität maximal zulässigen Personenanzahl unter Wahrung der Abstandsregeln und Einhaltung der Maskenpflicht durchgeführt werden. Für Lehrveranstaltungen im Hybridformat wurde bereits und wird auch weiterhin den Lehrenden die erforderliche Technik (mobiles Mikrofon, ggf. Kamera) durch die Universität bereitgestellt und ein umfangreiches Fortbildungsangebot weiter ausgebaut. Lehrende können sich auf den TU-Webseiten zum Thema E-Learning stets über aktuelle Weiterbildungsangebote informieren und nützliche Hinweise, z. B. zur Gruppeneinteilung via OPAL für die Realisierung hybrider Lehre, nachlesen. Neben Präsenz- und Hybridformaten wird es auch im Wintersemester 2021/2022 digitale Lehrveranstaltungen geben. Studierende können sich im Vorlesungsverzeichnis informieren, welche Lehrveranstaltungen in Präsenz, als hybride Formate und rein digital angeboten werden.

Neuerungen bei der Kontaktnachverfolgung

Die Kontaktnachverfolgung an der TU Chemnitz kann ab dem 4. Oktober 2021 sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für sonstige Zusammenkünfte in Präsenz (z. B. Besprechungen, Sitzungen) durch die Anwendung der sog. Event-Funktion der Corona-Warn-App des Bundes erfolgen – neben der Nutzung der Formblätter zur Erfassung von Kontaktdaten in Papierform. Dazu werden in den nächsten Tagen alle zentral verantworteten Seminarräume, Hörsäle und Besprechungsräume mit raumbezogenen QR-Codes ausgestattet. Die Nutzung der App ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen, da ihre Verwendung die Prozesse deutlich beschleunigt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Präsenzzusammenkünften, also auch Lehrveranstaltungen, bleiben aber nach wie vor verpflichtet, mindestens ein Mittel der Kontaktdatenerfassung (möglichst per Check-in via App, alternativ per ausliegendem Formblatt) zum Zweck der eventuellen Nachverfolgung anzuwenden. Lehrende sind dazu aufgefordert, zur Übermittlung organisatorischer Hinweise sowie zur raschen Information Studierender die Lernplattform OPAL zu nutzen und darüber für jede Lehrveranstaltung einen Kurs einzurichten.

Raumverantwortliche für Labore, Forschungshallen, dezentrale Besprechungs- und sonstige Räume, die für Lehrveranstaltungen oder sonstige Zusammenkünfte genutzt werden, sind angehalten, bis zum 1. Oktober 2021 die vorgenannten Räume der einzelnen Struktureinheiten ebenfalls mit den QR-Codes der Corona-Warn-App auszustatten und diese anschließend per E-Mail an kontakt-corona@tu-chemnitz.de zu übermitteln.

Bitte beachten Sie in Bezug auf die Neuerungen bei der Kontaktnachverfolgung auch die zugehörigen Hinweise im FAQ-Bereich zum Coronavirus, die eine Anleitung zur Erstellung bzw. Benennung von QR-Codes für Raumverantwortliche, zur Handhabung und zum konkreten Vorgehen bei Warnungen durch die App enthalten.

Umsetzung der „3G-Regel“ im Lehrbetrieb

Studierende sind im Wintersemester 2021/2022 angehalten, zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in (Hybrid-)Präsenz der Test- bzw. Nachweispflicht nachzukommen, d. h. Zugang erhalten lediglich negativ Getestete (die Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind maximal 24 Stunden gültig), vollständig Geimpfte und Genesene. Zur schnellen Abwicklung der Kontrollen wird empfohlen, die Nachweise in digitaler Form, möglichst per Corona-Warn-App (in Kombination mit der TUC-Card) mitzuführen.

Lehrende sind angewiesen, vor Beginn jeder Lehrveranstaltungseinheit (auch mittels Unterstützung durch Hilfskräfte) eine entsprechende Sichtkontrolle der Nachweise aller Studierenden vor Ort durchzuführen. Hinweise, worauf bei einer Prüfung von Nachweisen zu achten ist, finden Lehrende in den nächsten Tagen im FAQ-Bereich zum Coronavirus.

Zur Entlastung der Lehrenden wird – beginnend ab 11. Oktober 2021 – eine zentrale Zugangskontrolle zur Überprüfung des Test-, Impf- oder Genesenennachweises im Eingangsbereich des Zentralen Hörsaal- und Seminargebäudes, Reichenhainer Straße 90, eingerichtet. Das bedeutet, Lehrende von Veranstaltungen im ZHSG sind von der Überprüfung entbunden.

Um der Testpflicht Folge zu leisten, können auch weiterhin Corona-Selbsttests unter Aufsicht der bzw. des Lehrenden und Anwendung des TU-internen Formulars an der Universität durchgeführt werden. Zudem ist die TU Chemnitz bemüht, eine zentrale Testmöglichkeit am Campus Reichenhainer Straße anzubieten. Informationen dazu werden im FAQ-Bereich veröffentlicht. Die Gebäude bleiben zu den regulären Öffnungszeiten zugänglich.

Darüber hinaus ist das Hygienekonzept zur Durchführung von Lehrveranstaltungen zu beachten und einzuhalten. Lehrende, die in den vergangenen Semestern zur Durchführung von Präsenz-Lehrveranstaltungen abseits von Hörsälen und Seminarräumen, also z. B. für Lehrveranstaltungen in Laboren, Computer-Pools, Sportstätten usw., eigene, spezifische Hygienekonzepte erstellt haben, sind angewiesen, diese vor Beginn des Lehrbetriebs auf ihre Aktualität zu prüfen, einen Abgleich mit den übergeordneten Konzepten der Universität vorzunehmen (grundlegende Abweichungen wie Lockerungen oder Verschärfungen sind nicht gestattet) und ggf. anzupassen. Zur Abstimmung der Konzepte können Sie sich gern an das Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz wenden (per E-Mail: bfau@tu-chemnitz.de).

Aufenthaltsräume für Studierende

Studierende, denen ein Wechsel von der Universität nach Hause aufgrund der raschen Abfolge von Präsenz-Lehrveranstaltungen und digitalen Formaten nicht möglich ist, können im Wintersemester 2021/2022 ausgewiesene Räume an der TU Chemnitz nach vorheriger Reservierung und unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen nutzen. Die Möglichkeit zur Platzbuchung steht ab dem 4. Oktober 2021 unter folgendem Direktlink zur Verfügung: https://mytuc.org/alternativraum. Weitere Informationen entnehmen Sie in Kürze dem FAQ-Bereich zum Coronavirus.

Nutzung der Universitätsbibliothek

Die Nutzung der Universitätsbibliothek bleibt unter den bislang kommunizierten Regelungen möglich. Ab dem 27. September 2021 erfolgt eine Erweiterung der Öffnungszeiten. Die Räume und Services können dann von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr genutzt werden. Bei einem Aufenthalt von weniger als zehn Minuten in den Räumen der Universitätsbibliothek zum Zweck der Abholung vorbestellter Medien oder Rückgabe ausgeliehener Medien entfällt darüber hinaus die Notwendigkeit zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises. Nähere Informationen, z. B. auch zur Nutzung der Universitätsbibliothek als Lernraum, finden Sie im FAQ-Bereich.

Neuerungen im Bereich der Dienstreisen

Basierend auf einer Entscheidung des Rektorats wurde zum 20. September 2021 die Regelung zur Beantragung und Durchführung von Dienstreisen ins In- und Ausland angepasst. Der Grundsatz, Dienstreisen nur im besonders begründeten Ausnahmefall durchzuführen und insgesamt auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, bleibt weiterhin bestehen. Im Sinne der Prozessoptimierung sowie zur Dezentralisierung und Flexibilisierung des Umgangs mit Dienstreisen gelten nun jedoch Neuerungen hinsichtlich der Genehmigung durch den Krisenstab bzw. das Rektorat. Nähere Informationen finden Sie im zugehörigen FAQ-Eintrag.

Fortführung des eingeschränkten Normalbetriebs insbesondere für Getestete, Geimpfte und Genesene

Der eingeschränkte Normalbetrieb insbesondere für Getestete, Geimpfte und Genesene wird bis auf Weiteres fortgesetzt. Die derzeitigen Regelungen, darunter auch die Test- bzw. Nachweispflicht für Beschäftigte und Hilfskräfte bei mindestens fünftägiger Abwesenheit aufgrund von Urlaub, Arbeitszeitausgleich etc., haben unverändert Bestand. Die TU Chemnitz bietet darüber hinaus auch weiterhin allen Beschäftigten und Hilfskräften, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit zur freiwilligen Durchführung kostenloser Selbsttests an. Diese können auch zur Erfüllung der vorgenannten Testpflicht oder vor Präsenz-Zusammenkünften in Gebäuden von mindestens zwei Personen, die länger als zehn Minuten andauern, genutzt werden. Die Tests sowie weitere Hygieneartikel können fortwährend bestellt werden.

Alle Mitglieder und Angehörigen unserer Universität sind angehalten, trotz des fortschreitenden Impfgeschehens die Hygiene- und Schutzbestimmungen zu befolgen, verdächtige Symptome ernst zu nehmen und ggf. nicht an die TU Chemnitz zu kommen sowie bei Auftreten von Verdachts-, Infektions- und Quarantänefällen die Handlungsleitfäden für Beschäftigte und Studierende zu beachten und die TU Chemnitz unverzüglich zu informieren (per E-Mail an: kontakt-corona@tu-chemnitz.de).

In Abstimmung mit der bzw. dem Fachvorgesetzten und soweit praktikabel bleibt der Gebrauch von mobiler Arbeit zur Verminderung des Gesamtpersonenaufkommens, einer Entzerrung des Präsenzanteils sowie der Einrichtung versetzter Arbeits- und Pausenzeiten ausdrücklich erwünscht. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals eindringlich auf die Relevanz der Einzelbüroregelung hinweisen, die in unserem Hygienekonzept verankert und folglich einzuhalten ist.

Abschließend möchte ich daran erinnern, dass die aktuell gültigen und hier nicht explizit erwähnten Regelungen auch weiterhin gelten, nachzulesen im FAQ-Bereich zum Coronavirus.

Für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und Ihr Engagement zum Start ins Wintersemester 2021/2022 bedanke ich mich ausdrücklich! Besonderer Dank gilt unseren Lehrenden, die entscheidend dazu beitragen, dieses erneut besondere Semester bestmöglich zu gestalten. Allen Studierenden wünsche ich einen gelungenen Start ins neue Studienjahr und unseren Erstsemestern alles erdenklich Gute für ihren neuen Lebensabschnitt.

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Maximilian Eibl

(In Vertretung des Rektors)

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21. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 30. Juli 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens hat sich der Krisenstab bzw. das Rektorat dazu entschieden, den eingeschränkten Normalbetrieb insbesondere für Getestete, Geimpfte und Genesene ab dem 2. August 2021 bis auf Weiteres fortzusetzen. Die bislang geltenden Regelungen, die den vorangegangenen Offenen Briefen zum Coronavirus bzw. dem FAQ-Bereich zum Coronavirus entnommen werden können, haben weiterhin Bestand. Darüber hinaus können nun weitere Öffnungsschritte in den Bereichen der Universitätsbibliothek, der URZ-Ausbildungspools sowie der Außensportanlagen vollzogen werden. Angesichts der weltweit erneut ansteigenden Infektionszahlen und der von Virusmutationen ausgehenden Gefährdung sowie mit Blick auf die momentane Urlaubs- und Reisezeit ist es jedoch – in Umsetzung der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen – erforderlich, die Testpflicht für Beschäftigte und Hilfskräfte an der TU Chemnitz zu erweitern.

Erweiterung der Testpflicht für Beschäftigte und Hilfskräfte aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen

Beschäftigte inkl. Hilfskräfte, „die mindestens fünf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- und Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen dokumentierten beaufsichtigten Test durchführen“ (§ 9 Abs. 1a SächsCoronaSchVO). Wenn die Aufnahme der Arbeit im Homeoffice erfolgt, gilt die Testpflicht für den ersten Tag, an dem die Arbeit in Präsenz an der TU Chemnitz oder, im Falle von Dienstreisen etc., an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Die o. g. Regelung gilt laut Auskunft des SMWK nicht, „wenn die Abwesenheit allein auf Krankheit, ‚kindkrank‘, Home-Office, Dienstreisen oder Fortbildungen beruht.“

Beschäftigte und Hilfskräfte sind angewiesen, dieser Regelung nachzukommen und am Tag der Dienstaufnahme gemäß dem Umsetzungsvorschlag des SMWK ihre Rückkehr mitzuteilen und „dann wahlweise den Nachweis

a) eines vollständigen Impfschutzes gegen SARS-CoV-2 (Impfausweis oder digitaler Nachweis),

b) einer Genesung (entsprechendes PCR-Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung) oder

c) eines tagesaktuellen Tests einer anerkannten Teststelle

persönlich zur Einsichtnahme vorzulegen, oder

d) unter Aufsicht eines Bediensteten der Vertrauensstelle in der Behörde einen Antigen-Selbsttest durchzuführen.“

Die Meldung der Rückkehr sowie die Erbringung eines o. g. Nachweises (inkl. Dokumentation mit dem internen Formular) erfolgt gegenüber den Fachvorgesetzten bzw. von diesen eingesetzten Personen oder, falls diese nicht vor Ort bzw. verfügbar sind, gegenüber der übergeordneten Struktureinheit (Dekanat, Dezernat etc.) oder, falls dies ebenfalls nicht möglich ist, gegenüber dem Dezernat Personal.

Analog zu den bereits geltenden Regelungen zur Testpflicht darf auch in diesem Fall lediglich eine Sichtkontrolle vorgenommen werden und keine über die bloße Kenntnisnahme hinausgehende Datenverarbeitung erfolgen (kein Scannen, Kopieren, Vermerken o. ä.). Der Nachweis verbleibt bei den Beschäftigten und Hilfskräften und sollte von ihnen zur eigenen Dokumentation für mindestens vier Wochen aufbewahrt werden. Die interne Bestellung von Selbsttests ist auch für diesen Zweck möglich.

Diese und weitere Anpassungen entnehmen Sie in Kürze dem aktualisierten Hygienekonzept der TU Chemnitz im FAQ-Bereich. Dort finden Sie auch weiterführende Hinweise zum Umgang mit Dienstreisen.

Eingeschränkte Öffnung der Universitätsbibliothek, der URZ-Ausbildungspools sowie der Außensportanlagen

Die Nutzung der Universitätsbibliothek wird schrittweise erweitert:

  • Ab dem 2. August 2021 erhalten alle Nutzerinnen und Nutzer, die sich einen Arbeitsplatz per Vorab-Reservierung in der Universitätsbibliothek gebucht haben, Zugang zu den Freihandbeständen.
  • Ab dem 16. August 2021 können 50 weitere Personen ohne Voranmeldung die Universitätsbibliothek aufsuchen, um sich Bücher vor Ort auszuwählen und zu entleihen. Parallel dazu bleibt die Online-Vorbestellung für die Bestände weiter bestehen. Näheres entnehmen Sie in Kürze dem aktualisierten Hygienekonzept zur Nutzung der Universitätsbibliothek als Lernraum.

Die URZ-Ausbildungspools werden ab dem 2. August 2021 zur eigenständigen Nutzung durch Studierende unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen freigegeben. Auch hierfür ist eine Voranmeldung (per E-Mail an support@hrz.tu-chemnitz.de) erforderlich. Darüber hinaus können künftig auch außerhalb der zentralen Prüfungsperiode Laptops zur Erstellung von Haus-, Forschungs- und Abschlussarbeiten befristet ausgeliehen werden.

Ab dem 2. August 2021 werden zudem die Außensportanlagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 16 Uhr bis 21 Uhr für den Individualsport von Beschäftigten und Studierenden der TU Chemnitz geöffnet. Der Zutritt erfolgt über den Eingang der Sporthalle. Die Duschen und Umkleiden bleiben weiterhin gesperrt.

Für die Nutzung der Universitätsbibliothek, der URZ-Ausbildungspools sowie der Außensportanlagen bitte ich Sie zu beachten, dass eine Testpflicht, d. h. die Notwendigkeit der Vorlage bzw. Glaubhaftmachung eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltests, gilt (die Vornahme des Tests darf zum Zeitpunkt des Beginns der Nutzung nicht länger als 24 Stunden zurückliegen). Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. Weiterhin ist das Formular zur Kontaktdatenerfassung auszufüllen und abzugeben. Das Erbringen entsprechender Nachweise (Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise) sowie die Abgabe des ausgefüllten Formulars haben vor Beginn der Nutzung bzw. Zusammenkunft zu erfolgen.

Weitere Hinweise zu neuen bzw. angepassten Regelungen (z. B. zur Durchführung von Exkursionen) entnehmen Sie bitte in Kürze dem aktualisierten FAQ-Bereich zum Coronavirus.

Impfangebot an der TU Chemnitz – letzte freie Termine

Beschäftigte und Studierende unserer Universität, aber auch andere Impfinteressierte können noch letzte freie Termine zur Corona-Schutzimpfung an der TU Chemnitz am 31. Juli und 2. August 2021 buchen. Ein mobiles Impfteam nimmt am 31. Juli die Erst- sowie 21 Tage später die Zweitimpfung mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer vor.

Die Vergabe der Termine erfolgt über die Lernplattform OPAL. Universitätsexterne Impfinteressierte können sich zudem auch per E-Mail an impfung-corona@tu-chemnitz.de oder telefonisch über die Rufnummer 0371 531-36077 einen Termin buchen. Detaillierte Hinweise entnehmen Sie bitte dem FAQ-Bereich zum Coronavirus.

Ich bitte alle Beschäftigten und Studierenden, die bislang noch nicht geimpft wurden, sehr herzlich, von den bestehenden Impfangeboten Gebrauch zu machen. Schließlich hängen der Fortbestand der eingeleiteten Lockerungen sowie die langfristige Rückkehr zur Normalität ganz entscheidend davon ab, dass sich möglichst viele impfen lassen.

Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen allen eine schöne vorlesungsfreie Zeit!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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20. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 30. Juni 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

seit weit über einem Jahr leben wir nun unter den Rahmenbedingungen der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen. Jeder Einzelne von Ihnen hat unter äußerst schwierigen Rahmenbedingungen Enormes geleistet, um unser universitäres Leben so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Es ist mir ein äußerst großes Bedürfnis, Ihnen herzlichst dafür zu danken – nicht zuletzt auch deshalb, da Frau Bundesministerin Anja Karliczek vergangene Woche im Deutschen Bundestag behauptet hat, dass „in Hochschulen im Moment gar nichts stattfindet“ – was von vielen Mitgliedern und Angehörigen unserer Universität völlig zu Recht mit Fassungslosigkeit und Unverständnis zur Kenntnis genommen wurde.

Entscheidend ist aber, dass es nun möglich ist, das zu tun, was sich jeder Einzelne von uns seit geraumer Zeit wünscht: einen großen Schritt in Richtung Normalität zu gehen. Dies ist vertretbar, da zum einen die Infektionszahlen im Bundesgebiet, im Freistaat Sachsen und in der Stadt Chemnitz in den vergangenen Wochen stark rückläufig sind und die Sieben-Tage-Inzidenz auf allen Ebenen mittlerweile unter 10 liegt. Zudem gibt es an der TU Chemnitz aktuell erfreulicherweise keinen einzigen Infektions- oder Quarantänefall. Zum anderen schreitet das Impfgeschehen deutlich voran – u. a. bei Beschäftigten und Hilfskräften unserer Universität, die bereits vor Aufgabe der Impfpriorisierung mit Wirkung vom 7. Juni 2021 die Möglichkeit erhielten, sich als Mitglieder der Priorisierungsgruppe 3 impfen zu lassen.

Vor dem Hintergrund hat der Krisenstab bzw. das Rektorat beschlossen, die TU Chemnitz ab dem 5. Juli 2021 vorerst bis 31. Juli 2021 vom selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb in den eingeschränkten Normalbetrieb insbesondere für Getestete, Geimpfte und Genesene zu versetzen sowie darüber hinaus verschiedene Neuerungen und Anpassungen vorzunehmen (bis 5. Juli 2021 gelten die aktuell gültigen Regelungen des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs fort).

Eingeschränkter Normalbetrieb insbesondere für Getestete, Geimpfte und Genesene

Der eingeschränkte Normalbetrieb insbesondere für Getestete, Geimpfte und Genesene beinhaltet folgende Eckpunkte:

  • Aufhebung des Kontingentprinzips sowie der Auflage, die TU Chemnitz nur für dringende sowie ausschließlich in Präsenz durchführbare Arbeiten aufsuchen zu dürfen, und Ermöglichung von Arbeit in Präsenz, sofern die Hygiene- und Schutzbestimmungen (Einzelbüroregelung bzw. Quadratmeter-Schlüssel bei Laboren, Werkstätten etc.) eingehalten werden können. Gegebenenfalls ist die Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen durch Schichtbetrieb, mobile Arbeit etc. zu gewährleisten. Beschäftigte, die noch keinen vollständigen Impfschutz haben und erst nach Erlangen eines vollständigen Impfschutzes Tätigkeiten in Präsenz nachgehen wollen, sollten in Abstimmung mit ihrer bzw. ihrem Fachvorgesetzten entsprechende individuelle Lösungen finden. Aus Gründen der Vorausplanung der Präsenz inkl. Einhaltung der Raumbelegung und einer evtl. Kontaktnachverfolgung besteht auch nach Entfall der Kontingentregelung die Notwendigkeit zum Führen von Belegungs- und ggf. Schichtplänen und zu deren regelmäßiger Übersendung (per E-Mail an kontakt-corona@tu-chemnitz.de).
  • Öffnung der Gebäude der TU Chemnitz für alle Beschäftigten sowie – im berechtigten Fall – auch Externe (Dienstleister etc.) zu den bekannten Öffnungszeiten sowie Aufhebung des Sammelpunktprinzips. Für Studierende gilt nach wie vor, dass ein Aufenthalt in Innenräumen abseits der Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich ist.
  • Beschränkung der Teilnahme an Zusammenkünften in Gebäuden auf Getestete, Geimpfte und Genesene: Zusammenkünfte in Gebäuden von mindestens zwei Personen, die länger als zehn Minuten andauern (z. B. Besprechungen etc., Vorstellungsgespräche, Gremiensitzungen, Probandenstudien und Erhebungen, Promotionsverteidigungen, Vorstellungsvorträgen im Rahmen der Sitzung von Berufungskommissionen), werden auf Getestete, Geimpfte und Genesene beschränkt. Dies bedeutet, dass eine Testpflicht für derartige Zusammenkünfte gilt, von der Geimpfte und Genesene befreit sind. Entsprechende Nachweise (Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise) sind schriftlich oder digital vor Beginn der entsprechenden Zusammenkunft, ggf. in Kombination mit einem amtlichen Ausweisdokument oder der TUC-Card, zu erbringen. Akzeptiert werden Tests, die durch medizinisch geschultes Personal oder unter Aufsicht an der TU Chemnitz vorgenommen werden. In Anlehnung an die derzeitige Verordnungslage gilt für die Forderung der Tagesaktualität von Schnelltests künftig, dass die Vornahme des Tests bei Beginn der Zusammenkunft nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind angewiesen, der hier beschriebenen Regelung nachzukommen.
  • Ermöglichung von Vorstellungsgesprächen, Gremiensitzungen, Probandenstudien und Erhebungen, Promotionsverteidigungen, Vorstellungsvorträgen im Rahmen der Sitzung von Berufungskommissionen, Besprechungen etc. bis zu einer Obergrenze von 20 Personen (inkl. Geimpfter und Genesener) in (Teil-)Präsenz, ohne gesonderte Beantragung gegenüber dem Krisenstab bzw. Rektorat sowie unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen in Innenräumen oder auf Außenflächen. Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen etc.) mit mehr als 20 Personen bedürfen der Genehmigung des Krisenstabs bzw. des Rektorats. Vor Beginn der jeweiligen Veranstaltungen hat eine Sichtkontrolle der Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise zu erfolgen. Dafür sind die jeweiligen Sitzungsleiterinnen und -leiter, Vorsitzenden etc. verantwortlich.
  • Notwendigkeit der strikten Einhaltung der weiterhin geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen (Kontaktreduzierung, Abstandsgebot, Maskenpflicht, Handhygiene, regelmäßiges Lüften etc.) – auch für Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz, die als genesen gelten oder über einen vollständigen Impfschutz verfügen, da diese – trotz Impfung – Träger und Überträger des Virus sein können, und derzeit auch noch nicht genau bekannt ist, wie lange der Impfschutz bestehen bleibt.
  • Weitere Möglichkeit, von mobiler Arbeit sowie Schichtregelungen ohne gesonderte Beantragung Gebrauch zu machen – sofern praktikabel, in Abstimmung mit der bzw. dem Fachvorgesetzten. Zur Verminderung des Gesamtpersonenaufkommens, einer Entzerrung des Präsenzanteils sowie der Ermöglichung versetzter Arbeits- und Pausenzeiten ist der Gebrauch von mobiler Arbeit sowie Schichtregelungen, soweit praktikabel, ausdrücklich erwünscht.
  • Weitere Möglichkeit, sämtliche Veranstaltungen (Gremiensitzungen etc.) ohne gesonderte Beantragung in digitaler oder hybrider Form durchzuführen. Zur Verminderung des Gesamtpersonenaufkommens und einer Entzerrung des Präsenzanteils ist der Gebrauch von digitalen oder hybriden Formaten, soweit praktikabel, ausdrücklich erwünscht.
  • Notwendigkeit, innerhalb von 48 Stunden in den selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb wechseln zu können. Sofern die Situation es erfordert, müssen ggf. eingeleitete Lockerungen und Öffnungsschritte wieder zurückgenommen und die TU Chemnitz unter Umständen erneut und innerhalb kürzester Zeit zurück in den selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb oder den Stand-by-Betrieb versetzt werden.

Neuerungen im Bereich der Maskenpflicht

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske entfällt künftig…

  • auf den Freiflächen der Universität – sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen jederzeit gewahrt werden kann.
  • bei Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Gremiensitzungen etc. für die Person, der das Rederecht erteilt wird – sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen jederzeit gewahrt werden kann.

Neuerungen im Bereich der Dienstreisen

Die bestehenden, weiterhin gültigen Regelungen zum Umgang mit Dienstreisen werden um die Möglichkeit zu Reisen ins Ausland – vorausgesetzt es handelt sich nicht um Risikogebiete – ergänzt.

Gemeinsame Reisen in einem Fahrzeug sowie Personentransporte werden wieder ermöglicht, sofern alle Fahrzeuginsassen wahlweise ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können oder als geimpft oder genesen gelten. Dabei ist zu beachten, dass lediglich die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer von der Maskenpflicht entbunden ist.

Eingeschränkte Öffnung der Universitätsbibliothek und weiterer Service-Angebote

Die Universitätsbibliothek wird in einem ersten Schritt als „Lernraum“ für Getestete, Geimpfte und Genesene eingeschränkt geöffnet. Ab dem 5. Juli 2021 können sich Studierende und Beschäftigte per Vorab-Reservierung einen Platz buchen. Der Nachweis bzgl. der Erstellung einer Abschlussarbeit o. ä. entfällt. Die buchbare Platzanzahl wird auf insgesamt 92 erhöht, die Nutzung ausgewählter Recherche-Bildschirmarbeitsplätze und Multifunktionsgeräte ermöglicht. Die konkreten Neuregelungen sowie das zu beachtende Hygienekonzept zur Nutzung der Universitätsbibliothek als Lernraum finden Sie im FAQ-Bereich.

Das Studentensekretariat, die Zentrale Studienberatung, das Zentrale Prüfungsamt, das Internationale Universitätszentrum und das Patentinformationszentrum können für Getestete, Geimpfte und Genesene Einzelberatungen nach vorheriger Terminvergabe sowie unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen ermöglichen.

Impfangebot für Beschäftigte und Studierende an der TU Chemnitz

Erfreulicherweise ist es gelungen, unseren Beschäftigten und Studierenden ein Angebot für eine Corona-Schutzimpfung an der TU Chemnitz zu machen. Dazu konnte der Einsatz eines mobilen Impfteams in Abstimmung mit dem DRK Kreisverband Döbeln-Hainichen e. V. organisiert werden, das – beginnend ab dem 12. Juli 2021 – Erst- und Zeitimpfungen im Abstand von 21 Tagen für über 1.600 Impfinteressierte an der TU Chemnitz anbietet.

Die Vergabe der Termine erfolgt ab dem 5. Juli 2021 über die Lernplattform OPAL. Dort finden Sie alle Termine und Daten sowie wichtige Hinweise zur Buchung und Impfung. Zudem erhalten Sie die Möglichkeit, sich auf einer Warteliste einzutragen, sofern keine Termine mehr verfügbar sein sollten.

Daneben bietet auch das Landeszentrum zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter in Chemnitz (Flemmingstraße) allen Interessierten weitere ca. 140 Impftermine am 24. Juli 2021 (Erstimpfung) bzw. 14. August 2021 (Zweitimpfung) in den dortigen Räumen an.

Als Impfstoff wird an beiden Impfstellen das Vakzin von BioNTech/Pfizer zum Einsatz kommen. Nach Erhalt der Zweitimpfung wird ein digitales Impfzertifikat ausgehändigt.

Detaillierte Hinweise zu den neuen bzw. angepassten Regelungen entnehmen Sie bitte in Kürze den aktualisierten Hygienekonzepten und Einträgen im FAQ-Bereich zum Coronavirus. Dort finden Sie auch Näheres zu den Impfangeboten. Die Möglichkeit zur internen Bestellung von Masken, Selbsttests und weiteren Hygieneartikeln bleibt bestehen.

Fortbestand der Regelungen für den Lehr- bzw. Prüfungsbetrieb im Sommersemester 2021 / Ausblick auf das Wintersemester 2021/2022

Die getroffenen Regelungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Sommersemester 2021 inkl. Testpflicht bleiben unberührt.

Im kommenden Wintersemester werden bei einer weiteren positiven Entwicklung wieder vermehrt Präsenzveranstaltungen möglich sein. Es ist nach heutigem Stand aber davon auszugehen, dass die AHA+L-Regeln auch weiterhin bestehen bleiben und die Raumkapazitäten entsprechend eingeschränkt sind. Ferner werden viele ausländische Studierende mit Visumspflicht noch keine Möglichkeit haben, vor Ort zu sein. Wir stellen uns daher darauf ein, dass ein großer Teil der Veranstaltungen in Teilpräsenz stattfinden wird (neben reinen Präsenzveranstaltungen und digitalen Veranstaltungen). Näheres dazu wird demnächst vom Prorektor für Lehre und Internationales kommuniziert.

Wir hoffen sehr, mit den o. g. Regelungen für die Beschäftigten bereits im laufenden Sommersemester sowie wir für unsere Studierenden im kommenden Wintersemester ein großes Stück Normalität herstellen zu können. Für Ihre Unterstützung bei den skizzierten Öffnungsschritten danken wir Ihnen sehr herzlich!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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19. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 28. Mai 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen, getroffener Neuregelungen auf Bundes- und Landesebene sowie des Impfgeschehens hat der Krisenstab bzw. das Rektorat eine Reihe von Weichenstellungen beschlossen:

Rückkehr zur zweiten Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs ab dem 1. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021

Erfreulicherweise sind die Infektionszahlen mittlerweile bundes- und landesweit rückläufig und liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Chemnitz zwischenzeitlich wieder unter 35. Diese Entwicklung ist auch an unserer Universität spürbar, wo in letzter Zeit ein klarer Rückgang der Infektions- und Quarantänefälle zu verzeichnen war. Daher hat sich der Krisenstab bzw. das Rektorat entschieden, ab dem 1. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 wieder zur zweiten Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs mit folgenden konkreten Regelungen zurückzukehren:

  • Die bisher geltende Obergrenze („25Plus“) für dringende sowie nur in Präsenz durchführbare Arbeiten wird auf generell max. 40 Prozent der regulär in einem organisatorischen Bereich (Professuren etc.) Beschäftigten angehoben. Die gesonderte Beantragung zur Kontingenterhöhung entfällt – nicht jedoch das Erfordernis zum Führen von Schicht- und Belegungsplänen sowie zu deren regelmäßiger Übersendung an kontakt-corona@tu-chemnitz.de.
  • Vorstellungsgespräche, Gremiensitzungen, Besprechungen etc. können bis zu einer Obergrenze von max. zehn Personen in Präsenz oder Teilpräsenz durchgeführt werden – sofern sie aufgrund triftiger Gründe, etwa aufgrund benötigter Infrastruktur vor Ort oder der Tragweite des Themas, nicht online durchführbar sind. Diese strikte Obergrenze von zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist auch im Falle der (Teil-)Präsenzdurchführung von Probandenstudien und Erhebungen (bei Vorliegen eines geprüften Hygienekonzepts), Promotionsverteidigungen sowie Vorstellungsvorträgen (einschließlich des Gesprächs mit der Berufungskommission) im Rahmen der Sitzung von Berufungskommissionen zu beachten. Ab einer Teilnehmerinnen- bzw. Teilnehmerzahl von mehr als fünf Personen in Präsenz gilt eine Testpflicht für alle Anwesenden. Das Procedere ist analog zum nachfolgend dargestellten Vorgehen bei Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen anzuwenden. Eine Genehmigung durch den Krisenstab bzw. das Rektorat ist in den oben genannten Fällen nicht erforderlich; die Veranstaltungen können – unter Beachtung der Hygiene- und Schutzbestimmungen – eigenständig geplant und durchgeführt werden. Sollen Präsenzveranstaltungen außerhalb dieser Regelung durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, dass der Krisenstab bzw. das Rektorat in besonders begründeten Fällen Ausnahmen genehmigt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im FAQ-Bereich zum Coronavirus.

Neuerungen bezüglich der Testpflicht und Selbsttestauskunft im Rahmen von freigegebenen Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen

Für den Lehr- bzw. Prüfungsbetrieb gelten auch nach dem 1. Juni 2021 die aktuellen Regelungen inkl. Testpflicht unverändert fort. Allerdings dürfen – in Anbetracht der Neuregelungen auf Bundes- und Landesebene – Selbstauskünfte hinsichtlich der Durchführung von Selbsttests nicht mehr anerkannt werden. Lehrende und Studierende sind daher künftig angehalten, wahlweise einen Beleg über die Vornahme eines Tests durch medizinisch geschultes Personal in einem Testzentrum etc. zu erbringen oder alternativ einen Selbsttest unter Aufsicht der bzw. des Lehrenden vor oder zu Beginn einer freigegebenen Präsenzlehrveranstaltung bzw. -prüfung vorzunehmen. Studierende erhalten in diesen Fällen Selbsttests durch Lehrende bzw. Prüfende, die diese auch weiterhin intern bestellen können. Sofern Studierende einen Nachweis über die Durchführung bzw. das Ergebnis eines unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests benötigen, z. B. zur Teilnahme an einer zweiten Präsenzlehrveranstaltung am selben Tag, kann auch weiterhin das im FAQ-Bereich veröffentlichte Formular genutzt werden, das in diesem Fall von der jeweils aufsichtführenden Lehrperson abgezeichnet werden sollte.

Fällt das Testergebnis eines Teilnehmenden zu Beginn einer Lehrveranstaltung oder Prüfung positiv aus, ist diese sofort zu beenden und die Universität zur Abstimmung des weiteren Vorgehens zu benachrichtigen (per E-Mail an kontakt-corona@tu-chemnitz.de). Nähere Informationen zum veränderten Procedere sowie die angepassten Hygienekonzepte zur Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen, Präsenzprüfungen und Besprechungen finden Sie im FAQ-Bereich.

Entwicklung einer langfristigen Strategie zum Umgang mit vollständig Geimpften

In Deutschland sind nach RKI-Angaben aktuell 15,7 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Dennoch gilt es, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mittlerweile alle an Hochschulen tätigen Personen der sogenannten Priorisierungsgruppe 3 angehören und sich eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung zur Glaubhaftmachung der Impfberechtigung ausstellen lassen können, die Weichen für die Zukunft zu stellen und eine langfristige Strategie zum Umgang mit vollständig Geimpften zu entwickeln. Deshalb hat sich der Krisenstab bzw. das Rektorat dazu entschieden, in den kommenden Wochen auf Grundlage eingeholter bzw. noch einzuholender rechtlicher und medizinischer Informationen sowie u. a. in Abstimmung mit den Fakultäten, den Zentralen Einrichtungen und der ZUV ein entsprechendes Modell zu erarbeiten.

Wir alle hoffen sehr, dass wir nun, wie von Bundespräsident Steinmeier bereits in seiner letzten Weihnachtsansprache betont, „dem Ausgang aus der Krise jetzt Schritt für Schritt näherkommen.“ Dies erfordert selbstverständlich nach wie vor Ihre Unterstützung, Ihre Geduld und Ihr Durchhaltevermögen. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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18. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 24. April 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

mittlerweile ist das Vierte Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in Kraft getreten. Darin werden mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Schwellenwerte festgelegt, die für Hochschulen relevant sind. Dabei handelt es sich um Regelungen, die – wie u. a. auch die HRK bereits im Vorfeld der Beschlussfassung völlig zu Recht deutlich gemacht hat – untauglich, undifferenziert und sachfremd sind. Umso bedeutender ist es, das Gesetz in den für die Hochschulen relevanten Bereichen auszulegen und auf dieser Grundlage verantwortungsbewusst umzusetzen.

Der erste gemäß § 28b Abs. 3 Satz 2 IfSG gesetzte Schwellenwert liegt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100: „Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen nur in Form von Wechselunterricht zulässig.“ Das Rektorat der TU Chemnitz geht davon aus, dass der an der TU Chemnitz im Sommersemester 2021 bislang praktizierte Lehrbetrieb mit dem – ganz offensichtlich aus dem schulischen Bereich stammenden, pauschal auf den Hochschulbereich übertragenen – Model des „Wechselunterrichts“ im Einklang steht.

Der zweite gemäß § 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG gesetzte Schwellenwert liegt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165: „Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.“ Der Freistaat Sachsen hat hierzu im Rahmen der Beschlussfassung zum IfSG im Bundesrat in einer Protokollerklärung unter Ziffer 4 u. a. Folgendes angemerkt: „Der Freistaat Sachsen geht davon aus, dass insbesondere Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen an den Hochschulen in Auslegung des Gesetzes auch bei einer Überschreitung des Schwellenwertes von 165 weiterhin in Präsenz möglich sind.“ Gestützt wird dies durch die Begründung zum Entwurf des IfSG, die zu § 28b Abs. 3 IfSG unter anderem folgende Ausführungen enthält: „Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne der Vorschrift und bleiben daher unberührt. Gleiches gilt für Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in Laboren und ähnlichen Einrichtungen.“ Vor dem Hintergrund haben die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister der Länder am 23. April 2021 im Rahmen eines Schreibens an den Bundesgesundheitsminister und die Bundeswissenschaftsministerin § 28b Absatz 3 IfSG so ausgelegt, „dass hierunter wie bisher auch sämtliche praktischen Ausbildungsabschnitte, z. B. mit Patientenbezug in den Kliniken, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsbestandteile fallen, da diese Präsenzveranstaltungen der Hochschulen nicht mit dem Präsenzunterricht der Schulen vergleichbar sind.“ Das Rektorat der TU Chemnitz hat auf Grundlage der o. a. Rechtsauslegung sowie unter Berücksichtigung der an der TU Chemnitz bereits getroffenen Weichenstellungen beschlossen, dass der im Sommersemester 2021 bislang praktizierte Lehrbetrieb mit seinen geringen sowie eng abgegrenzten Präsenzanteilen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 – wie sie derzeit in Chemnitz vorliegt – weitgehend aufrechterhalten werden kann. Dies bedeutet konkret, dass Lehrende, deren Lehrveranstaltungen als Präsenzlehrveranstaltungen genehmigt wurden, diese weiterhin anbieten können – allerdings nicht dazu angehalten sind, wenn sie dies aufgrund der speziellen Durchführungsform ihrer Lehrveranstaltung aus Infektionsschutzgründen nicht (mehr) für vertretbar halten. Ausnahmen bilden alle sportpraktischen Lehrveranstaltungen, die, da sie nicht zweifelsfrei unter die oben aufgeführte Gesetzesauslegung fallen und das Gesetz bereits in Kraft getreten ist, leider ab sofort eingestellt werden müssen. Wir werden zeitnah detailliert prüfen, ob zumindest einige dieser Veranstaltungen wieder freigegeben werden können.

Wir hoffen, eine verantwortungsbewusste und angemessene Entscheidung getroffen zu haben, und danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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17. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 22. April 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

der Krisenstab bzw. das Rektorat hat sich in Anbetracht der anhaltend hohen Infektionszahlen und der bedauerlicherweise nach wie vor ungebrochenen dynamischen Entwicklung der Covid-19-Pandemie dazu entschieden, den seit 11. Januar 2021 bestehenden selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb „25Plus“ an der TU Chemnitz bis zum 31. Mai 2021 fortzusetzen. Die derzeit geltenden Regelungen haben folglich auch weiterhin Bestand. Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen hierzu (wie bislang) unserem FAQ-Bereich. Dort finden sich auch aktualisierte Hinweise zum Umgang mit bereits genehmigten Kontingenterhöhungen von 25 auf bis zu 40 Prozent, Verlängerungen, Neubeantragungen usw.

Erweiterung der Testpflicht für freigegebene Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen in der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2021

Aufgrund nun zur Verfügung stehender Möglichkeiten und Kapazitäten hat sich der Krisenstab bzw. das Rektorat dazu entschieden, die Testverpflichtung im aktuellen Präsenzlehr- bzw. Präsenzprüfungsbetrieb zu erweitern und ab dem 26. April 2021 ausnahmslos auf alle durch den Krisenstab bzw. das Rektorat freigegebenen Präsenzlehrveranstaltungen in der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2021 auszudehnen. Das bedeutet, dass Studierende und Lehrende ein tagesaktuelles, negatives Schnell- oder Selbsttestergebnis als Voraussetzung zur Durchführung von bzw. Teilnahme an diesen Präsenzlehrveranstaltungen erbringen müssen. Der Nachweis ist entweder durch die Bescheinigung eines Testzentrums vorzulegen oder im Falle eines Selbsttests per wahrheitsgemäß ausgefülltem Formular glaubhaft zu machen. Lehrende sind angehalten, diese Zugangsvoraussetzung vor jeder Präsenzlehrveranstaltung unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange zu kontrollieren (Sichtkontrolle der Bescheinigung bzw. des ausgefüllten Formulars; der Nachweis selbst verbleibt bei den Studierenden). Sofern das Testergebnis positiv oder ungültig ausfällt, ist der Zutritt bzw. die Teilnahme an der Lehrveranstaltung untersagt.

Die TU Chemnitz beschafft fortwährend Selbsttests in Eigenregie, die Lehrenden zur Ausgabe an Studierende zur Verfügung gestellt werden können. Etwaige Bedarfe können durch Lehrende freigegebener Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen ab sofort per E-Mail (kontakt-corona@tu-chemnitz.de) mitgeteilt werden. Detaillierte Informationen zum Procedere finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Zur Realisierung der Testverpflichtung kann und soll jedoch auch von der Möglichkeit der kostenfreien Bürgertestung Gebrauch gemacht werden. Eine Übersicht über Anbieterinnen und Anbieter von Schnelltests in Chemnitz sowie weitere Hinweise finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Zudem konnte erreicht werden, dass ab der kommenden Woche auch ein mobiles Testteam dreimal wöchentlich (dienstags und freitags jeweils von 6:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie donnerstags von 6:30 Uhr bis 15:30 Uhr) auf dem Vorplatz des Hörsaalgebäudes am Campus Reichenhainer Straße kostenfreie Bürgertestungen anbietet. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in Kürze ebenfalls in unserem FAQ-Bereich.

Bitte beachten Sie, dass die bestehenden Hygiene- und Schutzbestimmungen – auch mit nun erweiterter Testpflicht – im Sinne des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten und Studierenden der TU Chemnitz weiterhin jederzeit einzuhalten sind. Zudem wird explizit darauf hingewiesen, dass sich die Testpflicht ausschließlich auf freigegebene Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen bezieht und sich daraus kein Anspruch auf Durchführung zusätzlicher Lehrveranstaltungen begründen lässt.

Aktualisierung von Hygienekonzepten und Handlungsleitfäden

Im Zusammenhang mit der oben skizzierten Erweiterung der Testpflicht erfolgte eine Anpassung der bestehenden Hygienekonzepte, insbesondere der Hygienekonzepte zur Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen sowie Präsenzprüfungen.

Darüber hinaus wurden angesichts der Neufassung der Definition enger Kontaktpersonen durch das Robert Koch-Institut auch die bestehenden Handlungsleitfäden für Beschäftigte und Studierende im Falle von Verdachts-, Infektions- und Quarantänefällen aktualisiert. Alle Mitglieder und Angehörigen unserer Universität sind nach wie vor angehalten, die TU Chemnitz bei Vorliegen von (eigenen) positiven Testergebnissen, Quarantäneanordnungen etc. zu informieren und sich dabei an den Handlungsleitfäden zu orientieren.

Die Neufassungen der Dokumente sowie weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte dem FAQ-Bereich.

Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Mit Blick auf die im Rahmen des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite avisierten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens werden wir Sie nach Verabschiedung des Gesetzes und abschließender Klärung der für uns konkret geltenden Vorgaben schnellstmöglich informieren.

Haben Sie, wie immer, vielen herzlichen Dank – für Ihr Verständnis, Ihr Engagement und Ihre großartige Unterstützung!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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16. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 31. März 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

aufgrund des erneut Besorgnis erregend hohen Anstiegs der Infektionszahlen, der weiterhin sehr dynamischen Entwicklung der Covid-19-Pandemie und der instabilen Situation mit Blick auf die weitere Ausbereitung neuartiger Virusmutationen sowie vor dem Hintergrund der auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Schritte zur Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Krisenstab bzw. das Rektorat Folgendes beschlossen:

Fortsetzung des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs „25Plus“

Der seit 11. Januar 2021 bestehende selektive sowie eingeschränkte Präsenzbetrieb „25Plus“ wird bis zum 1. Mai 2021 fortgesetzt. Die aktuell geltenden, in den vorangegangenen Offenen Briefen kommunizierten Regelungen haben weiterhin Bestand. Wie bislang, entnehmen Sie bitte entsprechende Hinweise zum Umgang mit bereits genehmigten Kontingenterhöhungen von 25 auf bis zu 40 Prozent, Verlängerungen, Neubeantragungen etc. sowie weitere Informationen bezüglich der Fortsetzung des Betriebs den Eintragungen in unserem FAQ-Bereich.

Durchführung von Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021

Der Lehrbetrieb im Sommersemester 2021 wird am 6. April beginnen und, wie bereits in den letzten Offenen Briefen zum Coronavirus beschrieben, größtenteils digital durchgeführt werden. Mit Blick auf die eingangs skizzierte aktuelle Situation hat sich der Krisenstab bzw. das Rektorat darauf verständigt, dass in (Teil-)Präsenz nur noch Lehrveranstaltungen, die (z. B. aufgrund benötigter Labor- oder Technikausstattung) nicht digital durchführbar sind, sowie alle bereits freigegebenen sportpraktischen Lehrveranstaltungen stattfinden können. Dies bedeutet, dass sämtliche Lehrveranstaltungen für Studierende im ersten Studienjahr, die nicht in diese Kategorie fallen, leider nicht in (Teil-)Präsenz abgehalten werden können. Wir bedauern diese erneut notwendige Entscheidung sehr und wissen selbstverständlich um die Enttäuschung, die damit verbunden ist. Der Gesundheitsschutz unserer Studierenden und Beschäftigten wiegt jedoch schwerer und lässt in Anbetracht der gegenwärtigen Situation keine Lehrveranstaltungen zu, die nicht zwingend der Präsenz bedürfen bzw. nicht auch anderweitig durchführbar sind.

Die zur Durchführung ausgegebenen Kriterien (z. B. max. 30 Studierende vor Ort, z. T. Einhaltung spezifischer Hygienekonzepte) bleiben selbstverständlich bestehen. Das Vorlesungsverzeichnis wird in den nächsten Tagen entsprechend angepasst. Studierende werden gebeten, sich darüber zu informieren, welche Lehrveranstaltungen ab dem 6. April 2021 in (Teil-)Präsenz und welche digital angeboten werden.

Mit Beginn des Lehrbetriebs im Sommersemester 2021 gilt hinsichtlich des Zugangs für Studierende zu sämtlichen Gebäuden der TU Chemnitz wieder das Sammelpunktprinzip. Diese und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem aktualisierten Hygienekonzept zur Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen. Lehrende sind zudem angewiesen, die Formblätter zur Erfassung der Kontaktdaten Studierender im Rahmen der Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen zu nutzen, und können benötigte Hygieneartikel – sofern erforderlich – bestellen. Details hierzu finden Sie im FAQ-Bereich.

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen weisen wir zudem schon heute darauf hin, dass eine digitale Durchführung der Prüfungen im Sommersemester 2021 möglich und ggf. auch notwendig sein wird. Prüferinnen und Prüfer können sich jetzt schon für eine digitale Form entscheiden und diese entsprechend vorbereiten.

Selbsttests für Beschäftigte und Studierende

An der TU Chemnitz sind mittlerweile Teil-Lieferungen von Selbsttests aus zentraler Beschaffung des Freistaates Sachsen eingetroffen. Somit kann nun, gemäß aktueller Verordnungen, Beschäftigten und Hilfskräften, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, mindestens einmal pro Woche ein Angebot zur freiwilligen Durchführung eines kostenlosen Selbsttests unterbreitet werden. Die Tests sollten unmittelbar vor Antritt der Präsenztätigkeit, jedoch nicht in den Räumen der TU Chemnitz durchgeführt werden. Die Ausgabe erfolgt in den kommenden Tagen durch zentrale Verteilung an die Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Dezernate. Nähere Information entnehmen Sie in Kürze dem FAQ-Bereich.

Bitte beachten Sie, dass das aus einem Selbsttest resultierende Ergebnis eine für den Zeitpunkt der Durchführung gültige sowie nicht hundertprozentig verlässliche Momentaufnahme darstellt. Auch ein negatives Ergebnis entbindet daher nicht von einer Einhaltung der an der TU Chemnitz geltenden Hygieneregularien (z. B. Abstandsgebot, Maskenpflicht, Handhygiene usw.) und sollte niemanden in falscher Sicherheit wiegen. Zur Glaubhaftmachung der Durchführung und des entsprechenden Ergebnisses steht ein Musterformular im FAQ-Bereich zur Verfügung.

Der Krisenstab bzw. das Rektorat hat sich darüber hinaus entschlossen, Selbsttests auch in Eigenregie zu beschaffen und diese an Lehrende und Studierende zur Durchführung von bzw. Teilnahme an freigegebenen sportpraktischen Präsenzlehrveranstaltungen, die in Innenräumen, z. B. der Sporthalle stattfinden, auszugeben. Für alle Beteiligten dieser Präsenzlehrveranstaltungen wird die Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests eingeführt. Dadurch soll eine Balance zwischen dem Gesundheitsschutz und der Fortführung der Lehre bzw. des Studiums in einem Bereich geschaffen werden, in dem bislang (aufgrund mangelnder Digitalisierungsoption und erschwerter Einhaltung der Hygienemaßnahmen) keine oder kaum Möglichkeiten zur Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen bestanden.

Lehrende der genannten Veranstaltungen erhalten zum Zweck des Selbsttests sowie zur Ausgabe an Studierende entsprechende Tests durch zentrale Verteilung über das Dekanat bzw. die Zentrale Einrichtung. Nähere Informationen dazu finden Sie im Hygienekonzept zur Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen sowie in Kürze im FAQ-Bereich.

Leider steht uns auch mit dem Sommersemester 2021 ein erneut außergewöhnliches Semester bevor, das uns viel Mühe und Geduld abverlangen wird. Schon jetzt möchte ich mich – auch im Namen des Krisenstabs bzw. des Rektorats – sehr herzlich bei allen Beschäftigten und Studierenden dafür bedanken, dass Sie mithelfen werden, dieses bestmöglich zu gestalten.

Ich wünsche Ihnen allen – trotz der bestehenden Einschränkungen – einen guten Semesterstart!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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15. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 5. März 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Pandemie (insbesondere der erneut leicht steigenden Infektionszahlen und der instabilen Situation mit Blick auf die weitere Ausbereitung neuartiger Virusmutationen) sowie vor dem Hintergrund der auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Krisenstab bzw. das Rektorat Folgendes beschlossen:

Fortsetzung des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs „25Plus“

Der seit 11. Januar 2021 geltende selektive sowie eingeschränkte Präsenzbetrieb „25Plus“ wird bis zum 5. April 2021 (Ende der vorlesungsfreien Zeit) fortgesetzt. Die aktuell geltenden, in den vorangegangenen Offenen Briefen kommunizierten Regelungen bleiben bestehen. Hinweise zum Umgang mit bereits genehmigten Kontingenterhöhungen von 25 auf 40 Prozent, Verlängerungen, Neubeantragungen etc. sowie weitere Informationen bzgl. der Fortsetzung des Betriebs entnehmen Sie bitte unserem FAQ-Bereich.

Nach einer Evaluation der bisherigen Praxis der Übermittlung und Führung der Schicht- und Belegungspläne hat sich der Krisenstab bzw. das Rektorat aus Gründen der Dezentralisierung, Transparenz sowie Optimierung der Arbeits- und Kommunikationsprozesse darauf verständigt, das bisherige Vorgehen leicht zu modifizieren:

  • Die Zusendung der Schicht- und Belegungspläne aller organisatorischen Einheiten ist künftig ausschließlich in gebündelter Form (d. h. in einer Datei) über die Dekanate, Leitungen der Zentrale Einrichtungen etc. vorzunehmen.
  • Es soll nur eine wöchentliche Zusendung der Pläne (vorfristig zur Planung der kommenden Woche und rückwirkend zur Aktualisierung der Anwesenheit in der Vorwoche, sofern abweichend von der Planung) bis zum ersten Arbeitstag der Woche erfolgen.
  • Die Abgabe von Fehlmeldungen, sofern sich einzelne organisatorische Einheiten ausschließlich in mobiler Arbeit (Home Office) befinden, wird verpflichtend eingeführt.
  • Private Kontaktdaten sollen generell in den Dekanaten, Geschäftsstellen der Zentralen Einrichtungen usw. verbleiben (bei gleichzeitiger Sicherstellung der raschen Erreichbarkeit bei Erfordernis), können aber auch weiterhin zur Verkürzung von Informationswegen parallel zu den Belegungsplänen zentral übermittelt werden.

Die verantwortlichen Stellen sind (weiterhin) angewiesen, die Schicht- und Belegungspläne bzw. Fehlmeldungen regelmäßig zur Kenntnis des Krisenstabs an kontakt-corona@tu-chemnitz.de zu senden. Detaillierte Festlegungen zur Ausfertigung und Übermittlung finden Sie im FAQ-Bereich.

Alle Mitglieder und Angehörigen unserer Universität sind nach wie vor angehalten, die TU Chemnitz über Verdachts-, Infektions- und Quarantänefälle zu informieren, und werden dabei gebeten, die neu veröffentlichten Handlungsleitfäden für Beschäftigte und Studierende zu beachten. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere mit Blick auf besorgniserregende Virusvarianten, die erstmals in Großbritannien, Brasilien und Südafrika aufgetreten sind, bitten wir bei Meldungen (sofern bekannt) auch um die Information, ob eine Ansteckung mit einer Virusmutation vorliegt bzw. ein Kontakt mit einer daran erkrankten Person bestand.

Durchführung von Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021

Wie bereits im letzten Offenen Brief zum Coronavirus angekündigt, wird der Lehrbetrieb im Sommersemester 2021 größtenteils digital durchgeführt werden – mit Ausnahme von Lehrveranstaltungen, die nicht digital (z. B. aufgrund benötigter Laborausstattung) durchführbar sind, sowie möglichst vielen Lehrveranstaltungen für Studierende im ersten Studienjahr, die in (Teil-)Präsenz stattfinden.

Nach einer erfolgten Abfrage sowie zentralen Freigabe bzw. Priorisierung durch den Krisenstab bzw. das Rektorat handelt es sich dabei um mehr als 300 Lehrveranstaltungen. Für diese ist eine Obergrenze von max. 30 Studierenden vor Ort bindend. Die Ergebnisse werden den Stundenplanerinnen und Stundenplanern der Fakultäten und des ZLB in der zehnten Kalenderwoche zur internen Weitergabe an Lehrende mitgeteilt. Studierende können sich ab der elften Kalenderwoche sukzessive in unserem Vorlesungsverzeichnis informieren, welche Lehrveranstaltungen in (Teil-)Präsenz und welche digital angeboten werden.

Selbstverständlich stehen diese Planungen unter dem Vorbehalt, dass die Hygiene- und Schutzbestimmungen eingehalten werden können und die stark reduzierte Raumkapazität, die Infektionslage sowie weitere Rahmenbedingungen Präsenztermine zulassen. Sofern Veränderungen notwendig werden, erfolgen Mitteilungen an die Stundenplanerinnen und Stundenplaner sowie ggf. Anpassungen im Vorlesungsverzeichnis.

Nähere Informationen zum Lehrbetrieb im Sommersemester 2021, z. B. bzgl. des Gebäudezugangs, der einzuhaltenden Hygieneregularien, der Erfassung von Kontaktdaten von Studierenden oder der Bestellung von Hygieneartikeln durch Lehrkräfte, finden Sie im FAQ-Bereich.

Die Corona-Pandemie stellt uns alle – auch rund ein Jahr nach ihrem Beginn – vor äußerst große Herausforderungen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese auch weiterhin gut bewältigen werden, wenn wir zusammenhalten, in unseren gemeinsamen Anstrengungen zur Pandemie-Bekämpfung nicht nachlassen und Geduld haben. Aufgrund der lang anhaltenden belastenden Situation möchte ich jedoch die Gelegenheit nutzen, nochmals auf die bestehenden vielfältigen Unterstützungs- und Beratungsangebote an der TU Chemnitz bzw. im unmittelbaren Umfeld der Universität, darunter auch die psychosoziale Beratung, hinzuweisen.

Für Ihr Durchhaltevermögen, Ihr Verständnis und Ihr Engagement bedanke ich mich sehr herzlich!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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14. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 4. Februar 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

aufgrund der zwar verbesserten, jedoch immer noch angespannten und vor allem instabilen Situation sowie vor dem Hintergrund der auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Verlängerungen und Verschärfungen von Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Krisenstab bzw. das Rektorat Folgendes beschlossen:

Fortsetzung des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs „25Plus“

Der seit 11. Januar 2021 geltende selektive sowie eingeschränkte Präsenzbetrieb „25Plus“ wird bis zum 6. März 2021 (Ende der zentralen Prüfungsperiode) fortgesetzt. Hinweise zum Umgang mit bereits genehmigten Kontingenterhöhungen von 25 auf 40 Prozent, Verlängerungen, Neubeantragungen etc. entnehmen Sie bitte unserem FAQ-Bereich.

Die aktuell geltenden, in den vorangegangenen Offenen Briefen kommunizierten Regelungen bleiben, mit Ausnahme der hier aufgeführten Modifikationen, bestehen. Mit Blick auf die Einhaltung unserer Hygiene- und Schutzbestimmungen sowie die Durchführung von Dienstreisen sind unsere Beschäftigten angewiesen, die Regelungen im FAQ-Bereich zu lesen und zu befolgen.

Pflicht zum Tragen medizinischer Masken

Bis auf Weiteres gilt auch an der TU Chemnitz im Außengelände und auf Freiflächen sowie in allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr (außer an Einzelarbeitsplätzen bzw. am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern bzw. die Mindestfläche von 20 m² für jede im Raum befindliche Person jederzeit eingehalten werden kann) eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske sowie Masken mit vergleichbarem Standard (z. B. KN95 oder N95). Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unseren aktualisierten Hygienekonzepten. Hinweise zum zentral organisierten Versand bzw. zur Bestellung von medizinischen Masken oder FFP2-Masken finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Durchführung von Prüfungen im Wintersemester 2020/2021

Ab dem 8. Februar 2021 (dem Beginn der zentralen Prüfungsperiode) wird hinsichtlich des Zugangs für Studierende zu sämtlichen Gebäuden der TU Chemnitz wieder das Sammelpunktprinzip eingeführt.

Sollten Studierende nicht über die erforderliche Hardware zur Teilnahme an digitalen Prüfungen verfügen, können sie diese für einen begrenzten Zeitraum von der Universität ausleihen. Nähere Informationen dazu sowie das aktualisierte Hygienekonzept für die Durchführung schriftlicher Präsenzprüfungen entnehmen Sie bitte unserem FAQ-Bereich.

Sollten Studierende nicht über die erforderliche Internetverbindung zur Teilnahme an digitalen Prüfungen verfügen, können sie sich über ein Reservierungsformular einen Platz in unserer Universitätsbibliothek buchen.

Ausblick: Lehrplanung im Sommersemester 2021

Der Lehrbetrieb im Sommersemester 2021 wird nach aktuellem Stand (plangemäß) am 6. April 2021 beginnen und größtenteils digital durchgeführt werden. Allerdings werden – wie bislang – Lehrveranstaltungen, die (z. B. aufgrund benötigter Laborausstattung) nicht digital durchführbar sind, in (Teil-)Präsenz stattfinden. Zudem sollen möglichst viele Lehrveranstaltungen für Studierende im ersten Studienjahr in (Teil-)Präsenz stattfinden – sofern dies mit Blick auf die Situation vertretbar ist, die Hygiene- und Schutzbestimmungen einhaltbar sind sowie die infolgedessen stark reduzierte Raumkapazität verfügbar ist. Dazu wird eine Abfrage des Prorektors für Lehre und Internationales erfolgen. Mögliche Anpassungen (Verschärfungen oder Lockerungen) werden situationsangemessen frühzeitig bekannt gegeben. Ab März 2021 können sich Studierende in unserem Vorlesungsverzeichnis sukzessive über die Durchführung ihrer Lehrveranstaltungen informieren.

Bevor wir allerdings in das Sommersemester 2021 starten, in dem wir uns im Vergleich zum Wintersemester 2020/2021 stärker in Richtung Normalität bewegen wollen, wünsche ich unseren Studierenden für die anstehende Prüfungsperiode bestes Gelingen und viel Erfolg!

Wie immer danke ich Ihnen allen sehr herzlich für Ihr Durchhaltevermögen, Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Mit herzlichen Grüßen – und: Bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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13. Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 8. Januar 2021

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Familien im Namen des Rektorats für das neue Jahr Erfolg, Freude, Glück und vor allem Gesundheit!

Wie Sie wissen, ist die Lage bezüglich der Corona-Pandemie weiterhin dramatisch. Zwar gibt der Start von Impfungen Anlass zur Hoffnung, die Wocheninzidenzen sind leicht rückläufig, die Zahlen an der TU Chemnitz haben sich verbessert. Allerdings bewegen sich die Infektionszahlen weiter auf einem viel zu hohen Niveau, Mutationen des Virus lassen höhere Infektionsraten befürchten, die Kapazitäten für Intensivbehandlungen sind zum Engpass geworden, und die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 ist in den vergangenen Wochen drastisch angestiegen. Auf Ebene der Bundes- und Landespolitik sind daraufhin in dieser Woche zum wiederholten Male Verlängerungen und Verschärfungen von Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen worden.

Unter Abwägung all dieser und weiterer Gesichtspunkte einschließlich der bisher an der TU Chemnitz ergriffenen Maßnahmen hat der Krisenstab bzw. das Rektorat beschlossen, dass zwar – wie geplant – ab 11. Januar 2021 ein selektiver sowie eingeschränkter Präsenzbetrieb den Neujahrs-Stand-by-Betrieb ablöst. Aufgrund der oben geschilderten Situation gilt aber vorerst bis zum 5. Februar 2021 befristet der selektive sowie eingeschränkte Präsenzbetrieb „25Plus“. Das bedeutet in Anpassung der bisherigen Formen, dass

  • einerseits zum Schutz unserer Beschäftigten und Studierenden sowie ihrer Angehörigen – wie bei der im Achten Offenen Brief des Rektors vom 26. Mai 2020 definierten ersten Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs – im Rahmen der bestehenden Kontingentregelung eine Obergrenze von max. 25 Prozent der in einem Bereich regulär Beschäftigten einzuhalten ist,
  • andererseits zur Bewahrung von Forschungskapazitäten und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen in Laboren, Werkstätten und Reinräumen etc. im Rahmen einer Sonderregelung die Möglichkeit besteht, auf Grundlage des Kontingentprinzips auf Antrag die Präsenz auf bis zu max. 40 Prozent zu erweitern, wenn dringende und hoch relevante Forschungsarbeiten nur unter Nutzung der Labore, Werkstätten und Reinräume etc. durchgeführt werden können und zugleich der Schutz der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Kriterien für die Sonderregelung werden derzeit vom Rektorat, insbesondere dem zuständigen Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, in Abstimmung mit den Dekanen der primär mit diesen Einrichtungen ausgestatteten Fakultäten erarbeitet. Selbstverständlich werden Sie über das Ergebnis so schnell wie möglich in unserem FAQ-Bereich informiert.

Alle weiteren getroffenen Regelungen gelten unverändert in der Form, die sich aus den bisherigen Offenen Briefen des Rektors, speziell dem Zwölften Offenen Brief des Rektors vom 12. Dezember 2020, ergibt (z. B. die Obergrenze von fünf Personen in (Teil-)Präsenz bei Gremiensitzungen und Besprechungen sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Außengelände, auf Freiflächen und in allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr).

Zudem bitten wir weiterhin darum, die im Rahmen des angepassten selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs mögliche Präsenz an der TU Chemnitz auf absolute Notwendigkeit zu prüfen und im Bedarfsfall zwischen Betroffenen und Fachvorgesetzten praktikable Lösungen abzustimmen, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Des Weiteren bitten wir Sie, sich fortwährend über unseren regelmäßig aktualisierten FAQ-Bereich zu informieren, die getroffenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten und dadurch sich und andere bestmöglich zu schützen.

Selbstverständlich werden wir die Situation an der TU Chemnitz und in deren Umfeld intensiv beobachten und, falls erforderlich, weitere Anpassungen vornehmen. Angesicht der sehr ungewissen weiteren Entwicklung bitten wir Sie, sich intensiv auch auf den möglicherweise erforderlichen kurzfristigen Übergang in einen erneuten Stand-by-Betrieb oder gar in einen behördlich verordneten vollständigen Lockdown vorzubereiten.

Abschließend möchten wir in Anbetracht des weiterhin bestehenden dringenden Bedarfs der öffentlichen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte an zusätzlicher Unterstützung den diesbezüglichen Appell des Rektorrundschreibens 65/2020 vom 16. Dezember 2020 erneuern. Hierzu bitten wir all jene, die für eine entsprechende Tätigkeit zur Verfügung stehen und zur Pandemiebekämpfung beitragen möchten, sich in Abstimmung mit Ihrem Fachvorgesetzten – unter Angabe des präferierten Einsatzortes (Erst- und ggf. Zweitwunsch) sowie einer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse – an das Dezernat Personal zu wenden.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe danke ich Ihnen ganz herzlich!

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!

Ihr Uwe Götze
(In Vertretung des Rektors)

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Zwölfter Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 12. Dezember 2020

Da sich die Covid-19-Infektionszahlen auf einem dramatisch hohen Niveau befinden, hat die Sächsische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab Montag, den 14. Dezember 2020, beschlossen. Selbstverständlich haben die aktuelle Situation sowie die beschlossenen Maßnahmen auch für die TU Chemnitz verschiedene Änderungen zur Folge. Diese bewegen sich (im Vergleich zu anderen Einrichtungen) in einem relativ moderaten Rahmen, da wir seit geraumer Zeit bemüht sind, einen Kurs zu fahren, der den Schutz unserer Beschäftigten und Studierenden priorisiert und zugleich sprunghafte Veränderungen vermeidet. Zudem haben wir bereits frühzeitig auf das (sich abzeichnende) Infektionsgeschehen reagiert. So wurde u. a. bereits im November entschieden, alle freigegebenen Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen der aktuellen Prüfungsperiode, die nicht zwingend der Präsenz bedürfen, in ein digitales bzw. alternatives Format zu überführen.

Darüber hinaus hat der Krisenstab bzw. das Rektorat in seiner jüngsten Sitzung, zum Teil in Umsetzung bzw. Anlehnung an die neuen landesweiten Regelungen, folgende Anpassungen beschlossen:

Für die kommenden Tage bis zum 22. Dezember 2020 gelten weiterhin die bereits kommunizierten Regelungen im selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb. Folglich sind alle unsere Beschäftigten, wie bislang, angewiesen, soweit wie möglich von mobiler Arbeit Gebrauch zu machen und sich (im Rahmen der bestehenden Kontingentregelung) ausschließlich für dringende sowie nur in Präsenz durchführbare Arbeiten an der TU Chemnitz aufzuhalten. Allerdings bitten wir darum, die ggf. vorgesehene und im Rahmen des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs mögliche Präsenz an der TU Chemnitz auf eine absolute Notwendigkeit zu prüfen.

Vom 24. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 gilt an der TU Chemnitz – wie geplant – die mit dem Personalrat vereinbarte Betriebsruhe. Aufgrund der in der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 25. November 2020 geäußerten dringenden Bitte „zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können“, wird an der TU Chemnitz ergänzend zur Betriebsruhe bereits am 23. Dezember 2020 kein Präsenzbetrieb mehr stattfinden. Dies bedeutet, dass an diesem Tag ausschließlich von mobiler Arbeit Gebrauch zu machen ist.

Wegen des zu befürchtenden starken Anstiegs der Infektionszahlen nach den Weihnachtsfeiertagen und Silvester wird die TU Chemnitz in der ersten Januarwoche, vom 2. bis 10. Januar 2021, in einen Neujahrs-Stand-by-Betrieb versetzt. Das Arbeiten in mobiler Arbeit, digitale Lehrveranstaltungen und digitale Prüfungen sind davon selbstverständlich völlig unberührt (Präsenzlehrveranstaltungen finden nicht statt). Genauere Informationen zur Durchführung des Neujahrs-Stand-by-Betriebs können Sie in Kürze dem FAQ-Bereich entnehmen.

Der Neujahrs-Stand-by-Betrieb soll dann ab 11. Januar 2021 plangemäß vom aktuell geltenden selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb abgelöst werden.

Da nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung im Freistaat Sachsen Schulen, Horte und Kitas vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 schließen werden, bitten wir darum, falls erforderlich, zwischen Betroffenen und Fachvorgesetzten praktikable Lösungen im Rahmen des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs abzustimmen, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.

Gremiensitzungen, Besprechungen etc. können ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, bis auf Weiteres nur noch bis zu einer strikten Obergrenze von fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern in (Teil-)Präsenz durchgeführt werden, sofern sie aufgrund triftiger Gründe, etwa aufgrund benötigter Infrastruktur vor Ort oder der Tragweite des Themas, nicht online durchführbar sind sowie die Hygiene- und Schutzbestimmungen vollständig eingehalten werden können.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung (Mund-Nase-Maske) ist ab Montag, den 14. Dezember 2020, bis auf Weiteres auch im Außengelände und auf Freiflächen sowie in allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr der TU Chemnitz zu tragen (Maskenpflicht). Folglich ist in allen Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen sowie allen weiteren Präsenzveranstaltungen (Besprechungen etc.) mit Ausnahme der vortragenden Person und zusätzlich zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern eine Mund-Nasen-Bedeckung obligatorisch. Dies gilt nicht für Einzelarbeitsplätze bzw. am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Darüber hinaus sind alle Bereiche unserer Universität angehalten, sich auf einen – falls (etwa nach dem Jahreswechsel) notwendig – schnellen Übergang zu einem behördlich verordneten Lockdown vorzubereiten.

Wie schon in den bisherigen Offenen Briefen bitte ich Sie alle, sich fortwährend über unseren regelmäßig aktualisierten FAQ-Bereich zu informieren, die getroffenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten und dabei sich und andere bestmöglich zu schützen.

Selbstverständlich werden wir die Situation (insbesondere nach dem Jahreswechsel) intensiv beobachten und, falls erforderlich, weitere Anpassungen vornehmen.

Haben Sie herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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Elfter Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 2. November 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

leider hat sich, wie Sie alle wissen, die Situation mit Blick auf die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) erheblich verschlechtert. So hat das Robert Koch-Institut am 31. Oktober 2020 mit deutschlandweit 19.059 Neuinfektionen innerhalb eines Tages einen neuen – äußerst bedenklichen – Höchstwert gemeldet. Auch in Sachsen bzw. Chemnitz haben die Neuinfektionen deutlich zugenommen. So liegt die Zahl der laborbestätigten Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Sachsen bei 103 (Stand zum Zehnten Offenen Brief zum Coronavirus vom 1. Oktober 2020: 8,7) und in der Stadt Chemnitz bei 135 (Stand zum Zehnten Offenen Brief zum Coronavirus vom 1. Oktober 2020: 13). In der Stadt Chemnitz, die damit über dem sachsenweiten Durchschnitt liegt und als Gebiet mit erhöhtem Infektionsgeschehen gilt, sind in der letzten Woche 334 Neuinfektionen aufgetreten.

Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklung hat sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 28. Oktober 2020 in einer Videokonferenz auf zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren, unkontrollierbaren Verbreitung des Coronavirus verständigt, die ab heute in Kraft treten und zunächst bis Ende November befristet sind. Dazu zählen – neben weiteren Kontaktbeschränkungen und Schließungen im Freizeitbereich – der Appell an Bürgerinnen und Bürger, ihre Kontakte „auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“, sowie die Aufforderung an Unternehmen, „wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen“. Zugleich wurde angekündigt, „die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend [zu] verstärken“. Nach zwei Wochen sollen eine erneute Lagebeurteilung sowie ggf. Anpassungen erfolgen.

Aufgrund der oben geschilderten Entwicklung sowie vor dem Hintergrund der auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Maßnahmen sah sich auch der Krisenstab bzw. das Rektorat der TU Chemnitz Ende letzter Woche veranlasst, folgende zusätzliche Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus zu beschließen:

Präsenzlehrveranstaltungen

Alle (unter dem Vorbehalt, dass die weitere Infektionslage Präsenztermine zulässt) freigegebenen Präsenzlehrveranstaltungen werden bis auf Weiteres, soweit dies möglich ist, in ein digitales Format überführt. Das bedeutet, dass nur noch Lehrveranstaltungen, die nicht digital (z. B. aufgrund benötigter Labor- oder Technikausstattung) durchführbar sind, in (Teil-)Präsenz stattfinden können – und leider sämtliche Lehrveranstaltungen für Studierende im ersten Semester, die nicht in diese Kategorie fallen, nicht mehr in (Teil-)Präsenz abgehalten werden können.

Es tut uns, liebe Studierende im ersten Semester, äußerst leid, zu dieser Maßnahme greifen zu müssen. Wir wissen, wie wichtig es für Sie ist, die Universität, das akademische Leben und natürlich auch Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen kennenzulernen. Ihr Schutz sowie der Schutz anderer Studierender und Beschäftigter wiegen jedoch schwerer und lassen angesichts der aktuellen Entwicklung keine Präsenzveranstaltungen mehr zu, die nicht auch anderweitig durchführbar sind.

Um sowohl den betroffenen Studierenden als auch den betroffenen Lehrenden, die bereits durch zwei Schreiben des Prorektors für Lehre und Internationales auf die (sich abzeichnende) Situation vorbereitet wurden, die nötige Zeit zur Umstellung zu geben, greift die neue Regelung zum 9. November 2020. Lehrende werden gebeten, die konkreten Modalitäten den Studierenden mitzuteilen und die entsprechenden Änderungen zur Aktualisierung des Zentralen Vorlesungsverzeichnisses über die jeweilige Stundenplanerin bzw. den jeweiligen Stundenplaner an die Zentrale Stundenplanung zu melden.

Strikte Obergrenze von zehn Personen für sämtliche weitere Präsenzveranstaltungen

Gremiensitzungen, Besprechungen etc. können weiterhin bis zu einer Obergrenze von zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern in (Teil-)Präsenz durchgeführt werden, sofern sie aufgrund triftiger Gründe, etwa aufgrund benötigter Infrastruktur vor Ort oder der Tragweite des Themas, nicht online durchgeführt werden können sowie die Hygiene- und Schutzbestimmungen vollständig eingehalten werden können. Präsenzveranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind bis auf Weiteres prinzipiell nicht mehr möglich.

Dienstreisen

Die Genehmigung von Dienstreisen ist, sofern die Dienstgeschäfte dringend und zwingend erforderlich sowie nicht anderweitig (z. B. per Telefon- oder Videokonferenz) durchführbar sind, weiterhin möglich – ab sofort allerdings nur noch innerhalb Deutschlands und bei Reisen in Gebiete, die kein erhöhtes Infektionsgeschehen aufweisen (gleitende Wocheninzidenz unter 50 am Tag vor Dienstreiseantritt).

Anpassungen auf Grundlage der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen und der Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz

Aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen vom 30. Oktober 2020 sowie der Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz vom 23. Oktober 2020 war es erforderlich, unsere Hygiene- und Schutzbestimmungen sowie die Formblätter zur Kontaktdatenerfassung punktuell anzupassen. Dazu zählt u. a., dass personenbezogene Daten zur Kontaktnachverfolgung obligatorisch zu erheben und für einen Monat vorzuhalten sind. Zudem muss in Hygienekonzepten eine verantwortliche Ansprechperson vor Ort „für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung“ benannt werden.

Außerdem sind Anpassungen bzgl. der Maskenpflicht erforderlich: Wie bislang, herrscht in den Gebäuden der TU Chemnitz bei möglichem Personenkontakt, d. h. außer in allein genutzten Räumen, Maskenpflicht. Diese gilt ab sofort auch auf Freiflächen der TU Chemnitz, falls der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ich bitte Sie daher, die in den jeweiligen Bereichen eigenverantwortlich erstellten Hygienekonzepte anzupassen und zur erneuten Prüfung an kontakt-corona@tu-chemnitz.de zu senden.

Zudem wurde in der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen vom 30. Oktober 2020 geregelt, dass zunächst für den Monat November u. a. „Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs“ geschlossen werden müssen. Die Sporthalle am Thüringer Weg sowie die Räumlichkeiten des Zentrums für Sport und Gesundheitsförderung (ZfSG) stehen daher zunächst bis auf Weiteres nicht für den Freizeitsport zur Verfügung.

Darüber hinaus sind Betriebs- und Vereinsfeiern gemäß den neuen Verordnungen weder im privaten noch im öffentlichen Bereich zulässig.

Weitere Bestimmungen des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs

An den weiteren, in den früheren Offenen Briefen zum Coronavirus kommunizierten Regelungen des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs wird vorerst festgehalten. Dies betrifft u. a. die Regelungen zu mündlichen Prüfungen, alternativen Prüfungsformen, Prüfungsfristen, Promotionsverteidigungen, Probandenstudien und Erhebungen, Vorstellungsvorträgen im Rahmen der Sitzung von Berufungskommissionen, Bewerbungsgesprächen sowie Gremiensitzungen, Besprechungen etc. Dabei ist im Falle von (Teil-)Präsenzveranstaltungen jedoch die nunmehr geltende strikte Obergrenze von 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu beachten.

Ebenfalls festgehalten wird bis auf Weiteres an den im Neunten Offenen Brief zum Coronavirus vom 6. Juli 2020 kommunizierten Präsenzregeln bzw. dem Kontingentprinzip. Dies ist möglich, da das Personenaufkommen mit der Überführung eines großen Teils an Präsenzlehrveranstaltungen in den digitalen Raum deutlich ausgedünnt wird, im Spätsommer (in Anbetracht einer wahrscheinlichen Verschlechterung der Situation) keine Lockerungen bzw. Erhöhungen des Kontingents erfolgten, in vielen Bereichen das Kontingent nicht ausgeschöpft wird und die bestehenden Regelungen sich sehr gut bewährt haben. Dennoch soll an dieser Stelle erneut in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, dass…

  • alle Beschäftigten der TU Chemnitz angewiesen sind, soweit wie möglich von mobiler Arbeit Gebrauch zu machen (ohne gesonderte Antragstellung – nach Abstimmung mit dem jeweiligen bzw. der jeweiligen Fachvorgesetzten), und die persönlichen Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken,
  • die Präsenz von Beschäftigten der TU Chemnitz an unserer Universität ausschließlich für dringende sowie nur in Präsenz durchführbare Arbeiten möglich ist,
  • die Obergrenze von max. 40 Prozent der regulär Beschäftigten (mindestens jedoch 2 Beschäftigte) zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden muss.

Zugleich sind alle Bereiche unserer Universität angehalten, sich – für den Fall, dass sich die Situation weiter verschärft und weiter reichende Maßnahmen ergriffen werden (müssen) – auf einen schnellen Übergang zu einem vollständigen Stand-by-Betrieb vorzubereiten und entsprechende Konzepte vorzuhalten, die ein schnelles Herunterfahren auf den unbedingt notwendigen Minimalbetrieb ermöglichen und ein für diesen Betrieb notwendiges Kernteam definieren.

Einhaltung der getroffenen Regelungen an der TU Chemnitz

Es bedarf eigentlich keiner Erwähnung, dass alle getroffenen Regelungen (inkl. der Hygiene- und Schutzbestimmungen) – die dem Schutz der Mitglieder und Angehörigen der TU Chemnitz sowie ihrer Gäste dienen und eine weitere Verbreitung des Coronavirus verhindern sollen – strikt einzuhalten sind und Verstöße, wie im Zehnten Offenen Brief zum Coronavirus vom 1. Oktober 2020 erläutert, entsprechend geahndet werden müssen. Leider liegen uns Hinweise vor, dass in einigen Bereichen die geltenden Regeln nicht hinreichend beachtet werden, und war ich aufgrund erfolgter Verstöße bereits gezwungen, Ermahnungen auszusprechen. Zum Glück handelt es sich dabei jedoch um wenige Einzelfälle, in denen nicht von einem Wiederholungsfall auszugehen ist. Dennoch wird – analog zum auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Vorgehen – die Einhaltung sämtlicher getroffener Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Ich bitte Sie sehr herzlich, dies nicht als pauschales Misstrauen zu begreifen, sondern ausschließlich als Maßnahme, um unsere Studierenden, Beschäftigten und Gäste in dieser angespannten Situation bestmöglich zu schützen und weitere Beschränkungen bis hin zu einem erneuten Lockdown nach Möglichkeit zu vermeiden.

Ich bitte Sie alle um Verständnis für die erfolgten Maßnahmen. Allerdings dürften diese nicht allzu große Veränderungen und Umstellungen erfordern, da wir kurzfristige, ruckartige Richtungswechsel seit Beginn der Corona-Krise zu vermeiden versuchen und vor dem Hintergrund bereits im Spätsommer – mit Blick auf die relativ große Wahrscheinlichkeit einer zweiten Infektionswelle – ganz bewusst eine eher defensive Strategie beibehalten haben.

Selbstverständlich werden wir die weitere Entwicklung intensiv beobachten und, falls erforderlich, Anpassungen vornehmen – um unserem Ziel bestmöglich gerecht zu werden, unsere Mitglieder und Angehörigen sowie ihre Familien bestmöglich zu schützen und zugleich unser Universitätsleben, soweit möglich und verantwortbar, aufrechtzuerhalten.

Abschließend bitte ich Sie, wie immer, bereits erfolgte Mitteilungen zu beachten und sich fortwährend über unseren regelmäßig aktualisierten FAQ-Bereich zu informieren.

Vor uns liegt definitiv keine einfache Zeit. Gemeinsam – als TUC-Familie – wird es uns jedoch gelingen, auch die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern.

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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Zehnter Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 1. Oktober 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

heute beginnt das Wintersemester 2020/2021. Hinter uns liegt ein Sommersemester, das aufgrund der Covid-19-Pandemie in vielerlei Hinsicht ein höchst außergewöhnliches Semester war. Gemeinsam ist es uns aber gelungen, die mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Herausforderungen zu bewältigen: einerseits unsere Mitglieder und Angehörigen sowie ihre Familien bestmöglich zu schützen und andererseits unser universitäres Leben – so gut wie möglich bzw. verantwortbar – aufrecht zu erhalten. An dieser Stelle möchte ich mich nochmals sehr herzlich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dieses außergewöhnliche Semester zu gestalten und dabei die mit der Covid-19-Pandemie einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.

Lehrplanung im Wintersemester 2020/2021

Der Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 wird am 12. Oktober 2020 beginnen und, wie bereits im Neunten Offenen Brief zum Coronavirus beschrieben, größtenteils digital durchgeführt werden. Wichtig ist dabei aber, dass das Wintersemester 2020/2021 – wie bereits das Sommersemester 2020 – kein reines digitales Semester werden wird. So werden, wie bereits angekündigt, Lehrveranstaltungen, die nicht digital (z. B. aufgrund benötigter Laborausstattung) durchführbar sind, sowie möglichst viele Lehrveranstaltungen für Studierende im ersten Semester in (Teil-)Präsenz stattfinden – sofern es die Situation zulässt, die Hygiene- und Schutzbestimmungen eingehalten werden können und die durch die notwendigen Abstandsregeln stark reduzierte Raumkapazität es ermöglicht.

Nach einer erfolgten Abfrage sowie zentralen Freigabe bzw. Priorisierung durch den Krisenstab bzw. das Rektorat handelt es sich dabei um rund 500 Lehrveranstaltungen. In unserem Vorlesungsverzeichnis können sich Studierende informieren, welche Lehrveranstaltungen in Präsenz und welche digital angeboten werden. Im Übrigen wird auch ein Großteil der Veranstaltungen im Rahmen der O-Woche in Präsenz stattfinden. Selbstverständlich stehen diese Planungen unter dem Vorbehalt, dass die weitere Infektionslage Präsenztermine zulässt.

Voraussetzung für die Durchführung der Präsenzlehre ist die zwingende Beachtung und Einhaltung des Hygienekonzepts für die Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen. Dieses regelt den Zugang zu Gebäuden im Zeitraum der Vorlesungszeit, gibt Anleitungen zum korrekten Verhalten und verweist auf das Formblatt zur Erfassung von Kontaktdatender an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmenden Studierenden sowie dessen Handhabung (Hinterlegung im jeweiligen Dekanat, Geschäftsstelle der Zentralen Einrichtung etc.). Sollten zur Umsetzung des Hygienekonzepts für die Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen etc. vor Ort Mund-Nase-Masken, Desinfektionsmittel usw. in den Fakultäten, Zentralen Einrichtungen oder der Zentralen Universitätsverwaltung benötigt werden, wenden Sie sich bitte an kontakt-corona@tu-chemnitz.de.

Zweite Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs

Die im Achten Offenen Brief zum Coronavirus definierten sowie im Neunten Offenen Brief zum Coronavirus modifizierten Grundsätze für den selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb gelten bis auf Weiteres fort – ebenso wie die im Neunten Offenen Brief zum Coronavirus kommunizierten Regelungen für Promotionsverteidigungen, Probandenstudien, Erhebungen, Berufungsvorträge sowie zur Durchführung von Gremiensitzungen, Besprechungen etc. Allerdings sind Lehrende während der Durchführung von Lehrveranstaltungen, Praktika etc. ab sofort nicht mehr auf das Kontingent eines Bereichs anzurechnen. Damit sollen die Kontingente entlastet bzw. nicht durch das vermehrte Aufkommen von Lehrenden auf dem Campus zulasten der Forschung in Anspruch genommen werden müssen. Das Erfordernis zum Führen der Schicht- und Belegungspläne besteht auch im Wintersemester 2020/2021 unverändert fort. Dabei sollten Lehrpersonen jedoch entsprechend gekennzeichnet werden. 

Nachdem nach Ablauf der zentralen Prüfungsperiode des Sommersemesters 2020 einige wenige Veranstaltungen unter Erstellung eines spezifischen Hygienekonzepts sowie nach Freigabe durch den Krisenstab bzw. das Rektorat in (Teil-)Präsenz ermöglicht werden konnten, ist dies im laufenden Wintersemester, u. a. aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten sowie eines erhöhten Personenaufkommens durch priorisierte Präsenzlehrveranstaltungen, nur noch äußerst eingeschränkt möglich. Über besonders begründete Ausnahmefälle entscheidet der Krisenstab bzw. das Rektorat.

Weitere Öffnungen und Lockerungen sind vorerst nicht möglich. Dies hängt zum einen mit dem Semesterstart zusammen, der auf keinen Fall gefährdet werden darf und (gerade in den ersten Wochen) gewisse Herausforderungen mit sich bringt. Schließlich werden rund 1.500 Studierende in Präsenz an der TU Chemnitz erwartet, die zu einem deutlich erhöhten Personenaufkommen an unserer Universität führen werden. Zum anderen sind die steigenden Infektionszahlen besorgniserregend. So liegt die Zahl der laborbestätigten Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Sachsen bei 8,7 (Stand zum Achten Offenen Brief zum Coronavirus vom 26. Mai 2020: 3) und in der Stadt Chemnitz bei 13 (Stand zum Achten Offenen Brief zum Coronavirus vom 26. Mai 2020: 0,3). Zudem sind in der letzten Woche 37 Neuinfektionen in der Stadt Chemnitz aufgetreten und gab es Ende letzter Woche mehr Infektions-, Quarantäne- und Verdachtsfälle an der TU Chemnitz denn je (Infektionsfälle: 4; Quarantänefälle: 9; Verdachtsfälle: 3). Vor dem Hintergrund müssen wir alles daran setzen, unsere Studierenden und Beschäftigten bestmöglich zu schützen – und dadurch zugleich einen Lockdown im Winter zu vermeiden. Nachdem der Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 erfolgreich angelaufen sein wird und sich erforderliche Routinen eingestellt haben werden sowie nach genauer Prüfung der weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie wird in enger interner Abstimmung über das weitere Vorgehen entschieden.

Strikte Beachtung der Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen

In Anbetracht der bereits erwähnten Entwicklung der Infektionszahlen sowie in Ermangelung eines Impfstoffes ist es absolut notwendig, dass die Hygiene- und Schutzbestimmungen vollständig und zwingend eingehalten werden. Dies gilt v. a. auch für die Maskenpflicht (in den Gebäuden der TU Chemnitz bei möglichem Personenkontakt, also auf allen Treppen, Fluren und in gemeinsam genutzten Räumen etc.). Ich bitte Sie eindringlich, die entsprechenden Regelungen einzuhalten. Sie dienen dazu, Sie und Ihre Mitmenschen zu schützen – und zugleich auch dazu, einen Lockdown zu vermeiden und unser universitäres Leben in der aktuellen Form aufrechterhalten zu können.

Verstöße gegen das Hygienekonzept sind mit Blick auf den Schutz unserer Beschäftigten, Studierenden und Gäste nicht tolerierbar und müssen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln geahndet werden. Dabei handelt es sich in einschlägigen Fällen um eine Mitteilung an die Stadt Chemnitz zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach § 8 Abs. 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, um Ordnungsmaßnahmen gemäß § 17 Abs. 2 der Hausordnung der TU Chemnitz (Ermahnung, Verweis aus den Gebäuden und von den Freiflächen, Hausverbot) sowie mit Blick auf Beschäftigte um disziplinarische Maßnahmen (Ermahnungen, Abmahnungen sowie – in besonders schwerwiegenden Einzelfällen – außerordentliche Kündigungen).

Beschäftigte und Studierende, die aufgrund von Urlaubsreisen oder der Rückkehr aus ihren Heimatländern nach Chemnitz bzw. an die TU Chemnitz zurückkehren, werden weiterhin gebeten, die aktuell geltenden Bestimmungen zu Quarantäne-, Auskunfts- sowie Testpflichten für Reiserückkehrer zu beachten und sich auch fortwährend selbstständig darüber zu informieren. Eine Übersicht relevanter Informationen nach momentanem Stand finden Sie im FAQ-Bereich der TU Chemnitz. Dort finden Beschäftigte auch die geltenden Regelungen für die Durchführungen von Dienstreisen, die zwingend zu beachten sind.

Selbstverständlich sind Beschäftigte und Studierende auch weiterhin angehalten, Verdachts-, Quarantäne- und Infektionsfälle unverzüglich mitzuteilen. Beschäftigte wenden sich dazu an das Dezernat Personal (in Kopie: kontakt-corona@tu-chemnitz.de), Studierende an den Studentenservice (in Kopie: kontakt-corona@tu-chemnitz.de). Dies gilt auch, sofern Sie sich aktuell (noch) nicht in Chemnitz bzw. an der TU Chemnitz befinden. Die jeweiligen Leiterinnen und Leiter der organisatorischen Einheiten sind zudem weiterhin angehalten, über die Belegungs- bzw. Schichtpläne inkl. Kontaktdaten (Formblatt zur Ermittlung von Kontaktdaten im FAQ-Bereich) sicherzustellen, dass im Falle von Verdachts-, Quarantäne- und Infektionsfällen die Kontaktketten schnell und vollständig nachverfolgt werden können. Ferner bitte ich Sie alle, die bereits erfolgten Mitteilungen zu beachten und sich regelmäßig im ständig aktualisierten FAQ-Bereich zu informieren.

Ich denke, wir alle sehnen uns nach einer Rückkehr zur Normalität. Leider wird sich diese Normalität auch im Wintersemester 2020/2021 nicht einstellen. Allerdings bin ich fest davon überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, auch dieses Semester und die damit verbundenen Herausforderungen erfolgreich zu meistern! Für Ihre äußerst wichtige Mithilfe sowie Ihr Verständnis danke ich Ihnen sehr.

Ich wünsche Ihnen allen einen – trotz der bestehenden Einschränkungen – guten Semesterstart und heiße auch auf diesem Wege unsere Studierenden im ersten Semester auf das allerherzlichste an der TU Chemnitz willkommen.

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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Hygienekonzept der TU Chemnitz für schriftliche Prüfungen mit Blick auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) – Grundlage für den Start der zentralen Prüfungsperiode ab 20. Juli 2020

Am 20. Juli 2020 beginnt an der TU Chemnitz die zentrale Prüfungsphase. Grundlage für diese ist die strikte Einhaltung des Hygienekonzepts für die Durchführung schriftlicher Prüfungen (Version 1.2, Stand: 15. Juli 2020) unserer Universität. Dieses ist im FAQ-Bereich abrufbar und sowohl von den Studierenden als auch den Prüfenden und aufsichtführenden Personen zu beachten. In der aktuell veröffentlichten Version des Konzepts finden sich u. a. folgende Neuerungen: Aufhebung des Sammelpunkt-Prinzips für ausgewählte Gebäude im Zeitraum der zentralen Prüfungsperiode (20. Juli bis 15. August 2020) sowie Aufhebung der Regelung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (Mund-Nase-Maske) für die Dauer der Prüfung, sofern der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden kann. Außerdem wurde ein neues Formblatt zur Erfassung von Kontaktdaten der teilnehmenden Studierenden an Präsenzprüfungen im FAQ-Bereich veröffentlicht. Auch dieses ist maßgebend für die Durchführung der zentralen Prüfungsperiode und ist im jeweiligen Dekanat zu hinterlegen.

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Neunter Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 6. Juli 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

glücklicherweise hat sich die Situation mit Blick auf die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der dadurch ausgelösten Infektionserkrankung („Corona virus induced disease“, COVID-19) weiter verbessert und in gewissem Maße stabilisiert: Die Zahl der laborbestätigten Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt in Sachsen bei 0,4 und in der Stadt Chemnitz bei 0; seit über einer Woche gibt es keine Neuinfektion in der Stadt Chemnitz; seit mehreren Wochen ist an unserer Universität weder ein Infektions- noch ein Verdachtsfall bekannt geworden. Vor diesem Hintergrund haben sich der Krisenstab bzw. das Rektorat der TU Chemnitz entschieden, die TU Chemnitz ab dem 13. Juli 2020 und damit der letzten Vorlesungswoche bis auf Weiteres – unter dem Vorbehalt, dass keine signifikante Verschlechterung der Infektionssituation im Freistaat Sachsen, in der Stadt Chemnitz und an der TU Chemnitz eintritt – in die zweite Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs zu versetzen.

Zweite Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs

Die im Achten Offenen Brief zum Coronavirus definierten Grundsätze für den selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb – die strikte Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen (Update: 7. Juli 2020), die strikte Einhaltung eines Kontingentprinzips, die Ermöglichung von Schichtplänen innerhalb der an der TU Chemnitz geltenden Regelungen zur Gleitzeit, die Gewährleistung einer hinreichenden Flexibilität sowie die Dezentralisierung der Umsetzung – gelten grundsätzlich weiter fort, werden jedoch in folgenden Punkten modifiziert:

  • Kontingentprinzip: Für dringende sowie nur in Präsenz durchführbare Arbeiten dürfen in den einzelnen organisatorischen Bereichen (Professuren etc.) Beschäftigte bis zu einer Obergrenze von max. 40 Prozent (mindestens jedoch 2 Beschäftigte) der regulär dort Beschäftigten tätig sein (unter Beachtung der allgemeinen Rundungsregeln). In der Zentralen Universitätsverwaltung werden die in den Dezernaten zur Abdeckung der Bedarfe in der zweiten Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs zwingend erforderlichen Kontingente durch den Kanzler(vertreter) festgelegt.
  • Hygiene- und Schutzbestimmungen (Update: 7. Juli 2020): Um einerseits der verbesserten Situation sowie andererseits dem höheren Personenaufkommen in der zweiten Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs gerecht zu werden, sind in den Gebäuden der TU Chemnitz (jedoch nicht auf Freiflächen) weiterhin bei möglichem Personenkontakt, also auf allen Treppen, Fluren und in gemeinsam genutzten Räumen etc., Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
  • Flexibilität: In der zweiten Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs muss es bei einer Verschlechterung der Situation möglich sein, innerhalb kürzester Zeit (24 Stunden) – in Abhängigkeit vom Ausmaß der Verschlechterung – in die erste Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs, in den erweiterten oder auch in den vollständigen Stand-by-Betrieb zu wechseln – wofür in den einzelnen Bereichen entsprechende Konzepte vorzuhalten sind.

Darüber hinaus gelten in der zweiten Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs folgende – zum Teil zwischenzeitlich getroffene und im FAQ-Bereich kommunizierte – Regelungen:

  • Promotionsverteidigungen: Es besteht, soweit dies erforderlich ist und die Hygiene- und Schutzbestimmungen vollständig eingehalten werden können, die Möglichkeit, Promotionsverteidigungen in (Teil-)Präsenz durchzuführen. Dabei können die Promovendin bzw. der Promovend, die Mitglieder der Promotionskommission und die Protokollantin bzw. der Protokollant anwesend sein (falls erforderlich, kann eine weitere Person zur Technikunterstützung hinzugezogen werden), während für die (Hochschul-)Öffentlichkeit eine Onlineübertragung angeboten wird.
  • Probandenstudien und Erhebungen: Probandenstudien und Erhebungen können in Präsenz durchgeführt werden, soweit dies erforderlich ist und die Hygiene- und Schutzbestimmungen vollständig eingehalten werden können. Hierfür sind zusätzliche, spezielle Hygienekonzepte bzw. Hygiene- und Schutzbestimmungen erforderlich, die zwingend über Frau Diana Schreiterer (E-Mail: kontakt-corona@tu-chemnitz.de, Tel. 0371 531-35267) mit dem betriebsärztlichen Dienst abzuklären sind. Probandinnen und Probanden werden bei der Berechnung des Referenzwertes für die prozentuale Obergrenze – analog zur Regelung bei Hilfskräften – nicht berücksichtigt, zählen jedoch zur max. zulässigen Personenanzahl, die zu einer bestimmten Zeit im jeweiligen Bereich in Präsenz tätig sein darf.
  • Durchführung von Gremiensitzungen, Besprechungen etc.: Gremiensitzungen, Besprechungen etc. können grundsätzlich bis zu einer Obergrenze von 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in (Teil-)Präsenz durchgeführt werden, sofern sie aufgrund triftiger Gründe, etwa aufgrund benötigter Infrastruktur vor Ort oder der Tragweite des Themas, nicht online durchgeführt werden können sowie die Hygiene- und Schutzbestimmungen vollständig eingehalten werden können.

Weitere Informationen und Hinweise zu den genannten vier Punkten entnehmen Sie bitte unserem FAQ-Bereich. Eine Genehmigung durch den Krisenstab bzw. das Rektorat ist in den oben genannten Fällen nicht erforderlich.

Planungen für das Wintersemester 2020/2021

Die weitere Entwicklung mit Blick auf die Ausbreitung des Coronavirus und die dadurch ausgelöste Infektionserkrankung ist für die Zeit des Wintersemesters 2020/2021 nur schwer absehbar. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit muss jedoch davon ausgegangen werden, dass weiterhin die Gefahr der Infektion mit dem Virus besteht, kein Impfstoff zur Verfügung steht und infolgedessen Einschränkungen fortbestehen (müssen). Vor dem Hintergrund haben wir uns entschieden, den Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 weitgehend digital durchzuführen. Das bedeutet, dass die im Wintersemester 2020/2021 anzubietenden Lehrveranstaltungen in der Regel als digitale Lehrveranstaltungen angeboten werden. Ausnahmen davon sind – nach zentraler Freigabe bzw. Priorisierung – Lehrveranstaltungen, die digital nicht durchführbar sind, sowie möglichst viele Lehrveranstaltungen für Studierende im ersten Semester, sofern es die Situation zulässt und die Hygiene- und Schutzbestimmungen eingehalten werden können. Bezüglich der Abhaltung von Präsenzlehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021 wird es eine Abfrage des Prorektors für Lehre und Internationales geben.

Da wir im Vergleich zur Situation im Sommersemester 2020 wesentlich mehr Vorlauf und Vorbereitungszeit auf das Wintersemester 2020/2021 haben, gehen wir davon aus, dass alle Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021 entweder als Präsenzlehrveranstaltungen oder in einem digitalen Format angeboten werden. Zur Durchführung digitaler Lehrveranstaltungen werden weiterhin Schulungen angeboten sowie die technische Infrastruktur aus zentralen Ansätzen zur Verfügung gestellt.

Nach aktuellem Planungsstand wird der Vorlesungsbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TU Chemnitz am 12. Oktober 2020 beginnen. Studierende können sich ab Ende August im Vorlesungsverzeichnis informieren, welche Lehrveranstaltungen als digitale Lehrveranstaltungen und welche als Präsenzlehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021 angeboten werden.

Mit der zweiten Stufe des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs, die auf Grundlage der allgemeinen Situationsbewertung, erfolgter Rückmeldungen aus einzelnen Bereichen unserer Universität sowie einer Abstimmung zwischen allen Mitgliedern des Krisenstabs bzw. des Rektorats definiert wurde, verfolgen wir weiterhin das Ziel, unsere Mitglieder und Angehörigen sowie ihre Familien bestmöglich zu schützen und zugleich unser Universitätsleben, soweit möglich und verantwortbar, aufrechtzuerhalten.

Auch wenn sich, wie eingangs erwähnt, die Lage mit Blick auf die Ausbreitung des Coronavirus und der dadurch ausgelösten Infektionserkrankung weiter verbessert und in gewissem Maße stabilisiert hat, ist die Corona-Krise – wie einzelne Corona-Ausbrüche und dramatische Entwicklungen weltweit zeigen – längst nicht überwunden. Vor dem Hintergrund bitte ich Sie, die Situation nach wie vor sehr ernst zu nehmen und die bestehenden Hygiene- und Schutzbestimmungen vollständig einzuhalten. Dazu zählt vor allem auch, dass Verdachts-, Quarantäne- und Infektionsfälle von Beschäftigten unverzüglich dem Dezernat Personal (in Kopie an kontakt-corona@tu-chemnitz.de) sowie von Studierenden dem Studentenservice (in Kopie an kontakt-corona@tu-chemnitz.de) gemeldet werden und dass im Falle von Infektions- und Verdachtsfällen die Kontaktketten schnell und vollständig nachverfolgt werden können, was durch die jeweiligen Leiterinnen und Leiter der organisatorischen Einheiten über die Belegungs- bzw. Schichtpläne inkl. Kontaktdaten sicherzustellen ist. Bitte beachten Sie auch weiterhin die bereits mitgeteilten Maßnahmen, Informationen, Empfehlungen sowie Hinweise und informieren Sie sich regelmäßig im ständig aktualisierten FAQ-Bereich.

Für Anfragen sowie die Übermittlung von Informationen aller Art zur Corona-Krise nutzen Sie in Zukunft bitte die E-Mail-Adresse kontakt-corona@tu-chemnitz.de.

Haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis, Ihre großartige Unterstützung und Ihr Durchhaltevermögen! Unseren Studierenden wünsche ich für die anstehenden Prüfungen viel Erfolg!

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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Achter Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 26. Mai 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

wie bereits im Siebten Offenen Brief zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 4. Mai 2020 angekündigt, wurden zwischenzeitlich im Rahmen einer zweiten Stufe des erweiterten Stand-by-Betriebs – nach zusätzlich erbetenen Zuarbeiten sowie individuellen Abklärungen – weitere Präsenzlehrveranstaltungen freigegeben und weitere Arbeiten in Laboren, Reinräumen, Werkstätten etc. in eingeschränkter Weise (mit einer Belegung von max. 10 Prozent der dort regulär abgeleisteten Zeitarbeitsstunden) sowie unter den definierten und kommunizierten Voraussetzungen ermöglicht.

Nachdem nun die Zahl der laborbestätigten Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Sachsen bei 3 und in der Stadt Chemnitz bei 0,3 liegt, seit mehreren Wochen kaum Neuinfektionen in der Stadt Chemnitz aufgetreten sind und es an der TU Chemnitz seit längerer Zeit weder Infektions- noch Verdachtsfälle gibt, haben sich der Krisenstab bzw. das Rektorat der TU Chemnitz entschieden, die TU Chemnitz ab dem 1. Juni 2020 vom erweiterten Stand-by-Betrieb in einen selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb zu versetzen. Dieser Schritt erfolgt sowohl unter Beachtung der Dringlichkeit und Notwendigkeit von Präsenzarbeiten an der TU Chemnitz als auch unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzbestimmungen bis auf Weiteres, d. h. unter dem Vorbehalt, dass keine signifikante Verschlechterung der Infektionssituation im Freistaat Sachsen, in der Stadt Chemnitz und an der TU Chemnitz eintritt.

Der selektive sowie eingeschränkte Präsenzbetrieb – der keinem regulären Betrieb, auch keinem eingeschränkten regulären Betrieb entspricht – basiert auf folgenden Grundsätzen:

  • der strikten Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen (Update: 3. Juni 2020). Weitere (den nachfolgenden Anstrichen zu entnehmende) Lockerungen sind nur dann möglich, wenn die bestehenden Hygiene- und Schutzbestimmungen vollständig eingehalten werden können. Zum Teil notwendige spezielle Hygienekonzepte bzw. Hygiene- und Schutzbestimmungen sind zwingend über Frau Diana Schreiterer (E-Mail diana.schreiterer@..., Tel. 0371 531-35267) mit dem betriebsärztlichen Dienst abzuklären. Da, gemäß dem Hygienekonzept der TU Chemnitz, jede Person an der TU Chemnitz verpflichtet ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung bei möglichem Personenkontakt unter 1,5 m zu tragen, und im Rahmen des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs an der TU mit einem höheren Personenaufkommen zu rechnen ist, sind auf dem Campus-Gelände (den Plätzen, Wegen, Fluren etc.) Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
  • der strikten Einhaltung eines Kontingentprinzips. Danach dürfen – für dringende sowie nur in Präsenz durchführbare Arbeiten – in einzelnen organisatorischen Bereichen (Professuren etc.) Beschäftigte bis zu einer Obergrenze von max. 25 Prozent der regulär dort Beschäftigten tätig sein (Hilfskräfte werden bei der Berechnung des Referenzwertes für die prozentuale Obergrenze nicht berücksichtigt, zählen jedoch zur max. zulässigen Personenanzahl, die zu einer bestimmten Zeit im jeweiligen Bereich in Präsenz tätig sein darf). Dabei ist zu beachten, dass die Obergrenze sämtliche in dem Bereich tätige Beschäftigte umfasst – auch die bisher an der TU Chemnitz tätigen Beschäftigten (Kernteams etc.) – und zu jedem Zeitpunkt einzuhalten ist.
  • der Ermöglichung von Schichtplänen innerhalb der an der TU Chemnitz geltenden Regelungen zur Gleitzeit. Die festgelegte Obergrenze von max. 25 Prozent bedeutet nicht, dass für dringende sowie nur in Präsenz durchführbare Arbeiten insgesamt max. 25 Prozent der Beschäftigten eines Bereichs tätig sein dürfen, sondern dass für die entsprechenden Arbeiten max. 25 Prozent der Beschäftigten eines Bereichs zur selben Zeit an der TU Chemnitz tätig sein dürfen. Das heißt, dass, einen stimmigen und mit den Hygiene- und Schutzbestimmungen im Einklang stehenden Schichtplan vorausgesetzt, insgesamt mehr Beschäftigte als 25 Prozent der Beschäftigten eines Bereichs grundsätzlich – jedoch nicht zur selben Zeit – die Möglichkeit haben, an der TU Chemnitz zur Verrichtung der o. a. Arbeiten tätig zu sein. Im Rahmen von Schichtplänen ist darauf zu achten, dass möglichst fixe Teams gebildet werden, d. h. immer dieselben Beschäftigen gleichzeitig anwesend sind.
  • der Gewährleistung einer hinreichenden Flexibilität. Da die Entwicklung der nächsten Wochen (Zahl der Verdachts- und Infektionsfälle etc.) nicht vorhersehbar ist und bei einer Verschlechterung der Situation ein schnelles Eingreifen erforderlich sein kann, muss es möglich sein, innerhalb kürzester Zeit (24 Stunden) wieder in den erweiterten oder vollständigen Stand-by-Betrieb zu wechseln. Die einzelnen Bereiche sind angehalten, entsprechende Konzepte vorzuhalten, die eine schnelle Umstellung ermöglichen.
  • der Dezentralisierung der Umsetzung. Die Leitungen der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Dezernate werden gebeten, den Übergang vom erweiterten Stand-by-Betrieb in den selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb, ggf. in Abstimmung mit den zuständigen Prorektoren, sowie die Durchführung dieses Betriebs unter den definierten Voraussetzungen in eigener Verantwortung her- und sicherzustellen. Allerdings sind die Belegungs- bzw. Schichtpläne dem Krisenstab bzw. Rektorat zur Kenntnis weiterzuleiten, sodass u. a. nachvollziehbar ist, wer sich zu welcher Zeit in welchem Bereich der TU aufhält. Ferner sind die Pläne in den einzelnen Bereichen inkl. der Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) der jeweiligen Beschäftigten vorzuhalten und so aufzubewahren, dass eine unverzügliche Übermittlung an die Universitätsleitung zur Weiterleitung an die Gesundheitsbehörden nach entsprechender Aufforderung möglich ist.

Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass auch im selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb bis auf Weiteres kein Publikumsverkehr und keine Präsenzveranstaltungen möglich sind. Eine Ausnahme bildet die Durchführung von Vorstellungsvorträgen im Rahmen der Sitzungen von Berufungskommissionen, sofern die bestehenden Hygiene- und Schutzbestimmungen vollständig eingehalten werden können.

Mit Blick auf Lehrveranstaltungen wird es im Zuge der Einführung des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs eine für das Sommersemester 2020 letzte Abfrage des Prorektors für Lehre und Internationales geben, nach der einige wenige weitere Lehrveranstaltungen als Präsenzlehrveranstaltungen nach zentraler Priorisierung freigegeben werden können, sofern hinreichende Begründungen mit Blick auf die definierten Leitfragen vorliegen (vgl. hierzu bereits den Siebten Offenen Brief zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 4. Mai 2020).

Mit Blick auf Prüfungen gilt, dass …

  • mündliche Prüfungen (inkl. Verteidigungen und Kolloquien von Abschlussarbeiten) nur dann als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden dürfen, wenn sie nicht online durchgeführt werden können sowie die Hygiene- und Schutzbestimmungen eingehalten werden können.
  • Klausuren, soweit möglich, als Online-Prüfungen angeboten werden sollen. Dafür werden im Juni 2020 entsprechende Verfahren entwickelt und kommuniziert.

Studierende können sich im ständig aktualisierten Vorlesungsverzeichnis informieren, welche weiteren digitalen Lehrveranstaltungen sowie Präsenzlehrveranstaltungen im Sommersemester 2020 angeboten werden. Sie sind weiterhin angehalten, die Gebäude und Einrichtungen der TU Chemnitz nur zum Besuch der freigegebenen (Präsenz-)Angebote zu betreten. Studierenden, die selbst der Risikogruppe angehören oder die wegen zur Risikogruppe gehörender, im selben Haushalt lebender Familienmitglieder nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen wollen, wird weiterhin empfohlen, ausschließlich Online-Angebote wahrzunehmen. Die bereits getroffenen und in den vorangegangenen Offenen Briefen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) kommunizierten Regelungen zum Rücktritt von Prüfungen sowie zur Verlängerung von Fristen für die Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten gelten bis auf Weiteres unverändert fort.

Für Beschäftigte der TU Chemnitz bedeutet die Einführung des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs, dass ab dem 1. Juni 2020 (weiterhin)…

  • alle Beschäftigten der TU Chemnitz angewiesen sind, soweit wie möglich von mobiler Arbeit Gebrauch zu machen. Alle Lehrenden, die Lehrveranstaltungen vollständig digital anbieten können, werden gebeten, dies entsprechend zu tun.
  • die Beschäftigten, die nicht oder nicht vollumfänglich weiterhin von mobiler Arbeit Gebrauch machen können, nur dann nach Rücksprache mit der bzw. dem Fachvorgesetzten – an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie für den selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb zwingend benötigt werden und der Infektionsschutz vollumfänglich gewährleistet ist (vgl. hierzu bereits den Sechsten Offenen Brief zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 17. April 2020 sowie die Hygiene- und Schutzbestimmungen (Update: 3. Juni 2020)).
  • Beschäftigte, die zur Risikogruppe (Definition entsprechend RKI) gehören, nach Rücksprache mit der oder dem jeweiligen Fachvorgesetzten, ermöglicht werden kann, weiterhin zu Hause zu bleiben, auch wenn sie nicht von mobiler Arbeit Gebrauch machen können. Sie müssen dafür weder Urlaub noch Ausgleich von Mehrarbeitsstunden oder unbezahlte Freistellung beantragen und behalten in diesem Fall grundsätzlich den Entgeltanspruch. Sie müssen jedoch, sofern sie nicht Urlaub etc. genommen haben oder krankgemeldet sind, per Telefon und/oder E-Mail erreichbar sein. Dasselbe gilt für Beschäftigte, die aus triftigen, mit der aktuellen Corona-Krise zusammenhängenden Gründen, etwa wegen zur Risikogruppe gehörender, im selben Haushalt lebender Familienmitglieder, nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen.

Mit dem selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb wollen wir – wie bereits bei den vorangegangenen Schritten – situationsangemessen unsere Mitglieder und Angehörigen sowie ihre Familien bestmöglich schützen und zugleich unser Universitätsleben, soweit möglich und verantwortbar, aufrechterhalten. Dabei kommt selbstverständlich dem Schutz der Gesundheit unserer Beschäftigten und Studierenden die höchste Priorität zu. Zugleich ist dies aber auch der beste Weg, um zu verhindern, verschiedene Schritte, die wir in den letzten Monaten gemacht haben, wieder rückgängig machen zu müssen, oder gar für längere Zeit in einen vollständigen Lockdown zu fallen.

Wie fragil die aktuelle Situation ist, zeigen etwa die jüngsten „Corona-Ausbrüche“ in Deutschland sowie die Warnungen vor einer zweiten Infektionswelle. Deshalb ist es notwendig, dafür zu sorgen, dass das Personenaufkommen an der TU Chemnitz insgesamt niedrig gehalten wird, die bestehenden Hygiene- und Schutzbestimmungen vollständig eingehalten werden (können) und im Falle von Infektions- und Verdachtsfällen die Infektionsketten schnell und vollständig nachverfolgt werden können. Aus diesem Grund haben sich der Krisenstab bzw. das Rektorat für den selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetrieb ab dem 1. Juni 2020 entschieden.

Ich bitte Sie alle sehr herzlich, die Einleitung und Durchführung des selektiven sowie eingeschränkten Präsenzbetriebs zu unterstützen. Zudem bitte ich Sie, wie gewohnt, weiterhin die bereits mitgeteilten Maßnahmen, Informationen, Empfehlungen sowie Hinweise zu beachten und sich regelmäßig im ständig aktualisierten FAQ-Bereich zu informieren.

Der Krisenstab bzw. das Rektorat werden die weitere Entwicklung genauestens beobachten und situationsangemessen über weitere Schritte entscheiden.

Ich danke Ihnen allen sehr herzlich – sowohl für Ihr Verständnis als auch für Ihre herausragende und unablässige Unterstützung. Die Corona-Krise stellt unsere Universität, aber auch jeden Einzelnen von uns, auf eine große Belastungsprobe. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese meistern werden, wenn wir Durchhaltevermögen beweisen, situationsangemessen und verantwortungsvoll reagieren und als TUC-Familie zusammenhalten.

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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Siebter Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 4. Mai 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

wie bereits in meinem Sechsten Offenen Brief angekündigt, wird an unserer Universität ab heute der Stand-by-Betrieb schrittweise gelockert und unter Beachtung der Dringlichkeit sowie der Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzbestimmungen bis auf Weiteres in einen erweiterten Stand-by-Betrieb überführt.

Sowohl im Krisenstab als auch im Rektorat ist uns durchaus bewusst, dass sich viele von Ihnen umfassendere, weitreichendere sowie schnellere Lockerungen wünschen und einige mit großer Ungeduld darauf warten, schnellstmöglich wieder an den Arbeitsplatz an der TU zurückkehren zu können. Das zeigt, dass für viele von uns die Arbeit an der TU Chemnitz weit mehr ist als nur ein Mittel, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Selbstverständlich wissen wir auch, dass das Arbeiten im (erweiterten) Stand-by-Betrieb für viele von uns nicht oder nur sehr eingeschränkt oder auch nur unter sehr großen Belastungen und Anstrengungen möglich ist. Es ist selbstverständlich frustrierend, mitten aus dem Universitätsalltag herausgerissen und regelrecht vom Uni-Campus verbannt zu werden; es ist gewiss deprimierend, ein laufendes Forschungsprojekt, von dem sehr viel abhängt und mit dem vielleicht auch sehr viel Herzblut verbunden ist, nicht, wie geplant, fortsetzen zu können; es ist zweifelsohne belastend, digitale Lehrveranstaltungen im eigenen Wohnzimmer anzubieten, unweit von den eigenen Kindern, um die man sich ebenfalls zu kümmern hat.

All das ist uns im Krisenstab und Rektorat bewusst. Es ist uns auch bewusst, dass wir alle Verantwortung für Forschung und Lehre tragen – eine Verantwortung, die sehr ernst zu nehmen ist, in der aktuellen Situation aber von einer Verantwortung überlagert wird, die zweifelsohne schwerer wiegt: die Verantwortung für die Gesundheit und das Leben von Menschen – worüber, wie uns bekannt ist, viele Beschäftigte und Studierende gegenwärtig in sehr großer Sorge sind. Schließlich wissen wir alle, dass weltweit viele Menschen schwer an Covid-19 erkrankt oder sogar gestorben sind – und dass es keineswegs so ist, dass junge Menschen nicht an Covid-19 erkranken und sterben würden, Spätfolgen einer Infektion ausgeschlossen werden könnten und bald mit einem Impfstoff zu rechnen wäre. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir uns, wenn diese Krise überwunden sein wird, verzeihen können, dass wir kein richtiges Semester hatten, Forschungsprojekte nicht vorantreiben konnten und wertvolle Zeit verloren haben, um unsere ambitionierten Ziele in Forschung und Lehre zu erreichen. Wir würden es uns aber definitiv nicht verzeihen können, wenn wir durch zu umfassende, weitreichende und schnelle Lockerungen Beschäftigte und Studierende einer großen Gefahr ausgesetzt hätten, Mitglieder und Angehörige unserer Universität durch unser Verschulden schwer erkrankt oder sogar gestorben wären. Wer an die fürchterlichen Bilder aus Italien und auch anderen Ländern denkt und sich die Zahl der an Covid-19 gestorbenen Menschen vor Augen führt, weiß, dass diese Worte definitiv nicht übertrieben sind.

In den letzten Wochen sind zahlreiche Wünsche an uns herangetragen worden, verschiedene Tätigkeiten in Forschung und Lehre in den Räumen der TU Chemnitz wieder zuzulassen. Diese Wünsche sind zweifelsohne nachvollziehbar. Allerdings würde deren Erfüllung in Summe keinem erweiterten Stand-by-Betrieb, sondern vielmehr einem (eingeschränkten) Normalbetrieb entsprechen und zur Folge haben, dass das Personenaufkommen an unserer Universität, in den Wohnheimen und in der Stadt erheblich ansteigen würde. Um dies zu vermeiden, waren wir gezwungen, klare Vorgaben bezüglich des erweiterten Stand-by-Betriebs zu machen und dabei sehr restriktive Maßstäbe anzulegen.

Mit Blick auf Lehrveranstaltungen haben wir die Wünsche bezüglich der Abhaltung von Präsenzlehrveranstaltungen abgefragt und diese anschließend im Krisenstab priorisiert – wobei der Schutz der Gesundheit unserer Beschäftigten und Studierenden höchste Priorität hatte und folgende Leitfragen entscheidend waren:

  • Gibt es eine klare Notwendigkeit für eine Präsenzveranstaltung oder besteht eventuell doch die Möglichkeit einer Onlinevariante?
  • Führt der Ausfall der Veranstaltung zu einer deutlichen Verzögerung (mehr als ein Semester) im Studienverlauf?
  • Sind die Hygieneempfehlungen, insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, realistisch umsetzbar?

Vor diesem Hintergrund konnte ein gewisser Anteil an Präsenzveranstaltungen zugelassen und im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht werden. Für alle weiteren gemeldeten und nicht zugelassenen Präsenzlehrveranstaltungen bitten wir, dringend zu prüfen, ob diese nicht doch online durchgeführt werden können. Sollte dies definitiv nicht der Fall sein, werden wir – eine positive Entwicklung vorausgesetzt – unter Berücksichtigung erbetener zusätzlicher Zuarbeiten möglicherweise einige dieser Veranstaltungen in einer zweiten Stufe im Mai freigeben können.

Mit Blick auf Prüfungen haben wir entschieden, dass …

  • Klausuren frühestens für Juni geplant und die jeweiligen Klausurtermine nur unter Vorbehalt bekanntgegeben werden können. Eine endgültige Entscheidung, ob diese stattfinden können, wird in der vorletzten Maiwoche getroffen.
  • mündliche Prüfungen nur dann als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden dürfen, wenn sie nicht verschoben oder online durchgeführt werden können und die Hygiene- und Schutzbestimmungen eingehalten werden können.

Mit Blick auf die Öffnung von Laboren, Reinräumen, Werkstätten etc. wurde ein ähnliches Vorgehen wie bei der Zulassung von Präsenzlehrveranstaltungen gewählt, indem die Wünsche bezüglich der Öffnung abgefragt und anschließend im Krisenstab priorisiert wurden – wobei auch hier der Schutz der Gesundheit unserer Beschäftigten und Studierenden höchste Priorität hatte und folgende Kriterien für eine Nutzungsmöglichkeit sprachen:

  • explizite Angaben zur maximalen Präsenz in den TU-Gebäuden
  • Anwesenheit von möglichst nur einer Person im Raum (Benennung von Vorkehrungen bei mehreren Personen: sehr großes Labor mit weit voneinander entfernten Arbeitsplätzen, Schichtplan etc.)
  • explizite Angaben zur Dringlichkeit
  • Abschlussarbeiten zur Dissertation (z. B. Durchführung reiner Messungen), möglichst mit spätestem Termin für die Promotion
  • Erstellung von Lehrvideos von Laborversuchen etc.; Unterstützung der Online-Lehre
  • explizite Begründung für nicht in mobiler Arbeit zu bewältigende Tätigkeiten bzw. Teiltätigkeiten

Vor diesem Hintergrund sind begrenzte Öffnungen ermöglicht und den entsprechenden Fakultäten mitgeteilt worden. Für alle weiteren gemeldeten und nicht ermöglichten Öffnungen bitten wir u. a. darum, dringend zu prüfen, ob sich die Arbeiten eventuell doch mit geringerer Zahl präsenter (mit Zugangsberechtigung versehener) Personen und geringerer Zahl der in der Universität zu verbringenden Stunden durchführen lassen. Weitere Öffnungen bereits gemeldeter Bereiche werden wir auch hier – eine positive Entwicklung vorausgesetzt – unter Berücksichtigung erbetener zusätzlicher Zuarbeiten möglicherweise in einer zweiten Stufe im Mai realisieren können.

Ich bitte die Leitungen der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Dezernate, den erweiterten Stand-by-Betrieb, ggf. in Abstimmung mit den zuständigen Prorektoren, unter Berücksichtigung der o. a. Entscheidungen und den definierten Voraussetzungen in eigener Verantwortung sicherzustellen. Darüber hinaus bitte ich Sie alle, wie bereits in den vorangegangenen Offenen Briefen kommuniziert, weiterhin die bereits mitgeteilten Maßnahmen, Informationen, Empfehlungen und Hinweise zu beachten und sich regelmäßig im ständig aktualisierten FAQ-Bereich zu informieren.

Ich danke Ihnen allen, auch im Namen der Mitglieder des Krisenstabs und des Rektorats, nochmals sehr herzlich für Ihr großartiges und unermüdliches Engagement sowie Ihr Verständnis für die getroffenen Entscheidungen – die uns alles andere als leichtgefallen sind.

Die Corona-Krise ist zweifelsohne die größte Herausforderung, mit der unsere Universität in der jüngsten Universitätsgeschichte konfrontiert ist. Gemeinsam, das ist meine feste Überzeugung, wird es uns gelingen, auch diese Herausforderung zu bewältigen. Dazu benötigen wir nicht nur Kraft, sondern vor allen Dingen auch Geduld. Haben Sie vielen Dank dafür!

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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Hygienekonzept der TU Chemnitz mit Blick auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) – Grundlage für den erweiterten Stand-by-Betrieb ab dem 4. Mai 2020

Ab dem 4. Mai 2020 tritt die TU Chemnitz, wie im Sechsten Offenen Brief des Rektors zum Coronavirus angekündigt, in den erweiterten Stand-by-Betrieb ein. Grundlage für diesen ist die strikte Befolgung des Hygienekonzeptes unserer Universität. Dieses ist im FAQ-Bereich abrufbar und wird an bzw. in allen Gebäuden der TU angebracht.
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Sechster Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 17. April 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

um die Mitglieder und Angehörigen unserer Universität sowie ihre Familien bestmöglich zu schützen und der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) entgegenzuwirken, wurden die TU Chemnitz am 23. März 2020, 17:00 Uhr, in den vollständigen Stand-by-Betrieb versetzt und der Beginn von Präsenzveranstaltungen auf frühestens 4. Mai 2020 verschoben.

Nachdem deutschlandweit die Infektionsgeschwindigkeit abgenommen hat, haben die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 15. April 2020 vereinbart, „in kleinen Schritten daran [zu] arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen“ – unter dem Leitgedanken, „alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen [zu] wollen“. Dazu wurden entsprechende Leitlinien vereinbart und hierbei z. B. auch von Unternehmen neben der Umsetzung eines Hygienekonzepts sowie besonderer Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingefordert, „wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen“. Mit Blick auf die Hochschullehre wurde vereinbart, dass „neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden“ können. Zugleich wurde aber auch deutlich gemacht, dass vor einer entsprechenden Öffnung ein Vorlauf notwendig sei.

Im Rahmen dieses, zwischen den Ländern abgestimmten Vorgehens sowie gemäß dem o. g. Leitgedanken wird auch an der TU Chemnitz – an der es gegenwärtig erfreulicherweise keine mit dem Coronavirus Infizierten sowie auch keine Verdachtsfälle gibt – der aktuelle Stand-by-Betrieb ab dem 4. Mai 2020 schrittweise gelockert und sowohl unter Beachtung der Dringlichkeit als auch unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzbestimmungen bis auf Weiteres in einen erweiterten Stand-by-Betrieb überführt, der eine moderate Erweiterung der Präsenz an unserer Universität zulässt und selbstverständlich nicht dem regulären Betrieb entspricht.

Im Rahmen dieses erweiterten Stand-by-Betriebs ist es ab dem 4. Mai 2020 unter Beachtung zum Teil spezieller Hygienekonzepte bzw. Hygiene- und Schutzbestimmungen möglich …

  • die Universitätsbibliothek ausschließlich zur Aus- und Fernleihe zu nutzen.
  • Labore, Reinräume, Werkstätten etc. ausschließlich zur Erledigung dringender und unaufschiebbarer Arbeiten in Lehre (v. a. Abschlussarbeiten) und Forschung zu nutzen.
  • einige wenige ausgewählte Lehrveranstaltungen, sofern nicht digital durchführbar und nach zentraler Priorisierung freigegeben, als Präsenzlehrveranstaltungen durchzuführen.
  • Prüfungen, Verteidigungen bzw. Kolloquien von Abschlussarbeiten, sofern nicht verschiebbar bzw. anderweitig durchführbar, im Rahmen von Präsenzveranstaltungen durchzuführen.

Bitte erkundigen Sie sich zu den konkreten Verfahren und Voraussetzungen (z. B. maximale Belegung von Laborräumen, für Präsenzlehrveranstaltungen nach zentraler Priorisierung freigegebene Lehrveranstaltungen) sowie spezifischen Hygiene- und Schutzmaßnahmen in unserem FAQ-Bereich (entsprechende Informationen sind in Kürze verfügbar). Weiterhin nicht möglich sind bis auf Weiteres die Durchführung von Präsenzveranstaltungen jeglicher Art (inkl. Gremiensitzungen) sowie jegliche Art von Publikumsverkehr (etwa im Zentrum für Sport und Gesundheitsförderung, in den vom Universitätsrechenzentrum betreuten Computer-Pools (Ausbildungspools), im Studentensekretariat, im Zentralen Prüfungsamt, in der Zentralen Studienberatung, im Internationalen Universitätszentrum, im Patentinformationszentrum sowie im Kreativzentrum).

Ich bitte die Leitungen der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Dezernate, den Übergang vom Stand-by-Betrieb in den erweiterten Stand-by-Betrieb, ggf. in Abstimmung mit den zuständigen Prorektoren, sowie die Durchführung des erweiterten Stand-by-Betriebs unter den definierten Voraussetzungen in eigener Verantwortung her- und sicherzustellen und dafür die verbleibende Zeit bis zum 4. Mai 2020 als Vorlaufzeit zu nutzen.

Für die Beschäftigten der TU Chemnitz bedeutet dies, dass ab dem 4. Mai 2020 …

  • alle Beschäftigten der TU Chemnitz angewiesen sind, weiterhin soweit wie möglich von mobiler Arbeit Gebrauch zu machen. Damit sind auch alle Lehrenden, die Lehrveranstaltungen digital anbieten und weiterhin bzw. vollständig digital anbieten können, angehalten, dies entsprechend zu tun. Zugleich werden erneut alle Lehrenden gebeten, Lehrveranstaltungen, sofern möglich und noch nicht erfolgt, im Sommersemester 2020 digital anzubieten.
  • die Beschäftigten, die nicht oder nicht vollumfänglich weiterhin von mobiler Arbeit Gebrauch machen können, nur dann nach Rücksprache mit der bzw. dem Fachvorgesetzten – an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sofern sie für den erweiterten Stand-by-Betrieb zwingend benötigt werden und der Infektionsschutz vollumfänglich gewährleistet ist. Dazu zählen das Vorhandensein von Desinfektionsmittelspendern an den Eingängen von Gebäuden, die Verfügbarkeit von (Alltags-)Masken bzw. Mund-Nase-Bedeckungen (deren Tragen u. a. von der Staatsregierung des Freistaats Sachsen ausdrücklich empfohlen wird) sowie ggf. weiterer Schutzkleidung (Schutzhandschuhe etc.). Die Beschäftigten sind zudem angehalten, die empfohlenen Hygienemaßnahmen strikt zu befolgen, in separaten Räumen (Einzelarbeitsplätze) zu arbeiten, den Kontakt zu anderen Beschäftigten auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren (bevorzugt per Telefon oder E-Mail zu kommunizieren) und ansonsten Mindestabstände einzuhalten.
  • Beschäftigte, die zur Risikogruppe (Definition entsprechend RKI) gehören, nach Rücksprache mit der oder dem jeweiligen Fachvorgesetzten, ermöglicht werden kann, weiterhin zu Hause zu bleiben, auch wenn sie nicht von mobiler Arbeit Gebrauch machen können. Sie müssen dafür weder Urlaub noch Ausgleich von Mehrarbeitsstunden oder unbezahlte Freistellung beantragen und behalten in diesem Fall grundsätzlich den Entgeltanspruch. Sie müssen jedoch, sofern sie nicht Urlaub etc. genommen haben oder krankgemeldet sind, per Telefon und/oder E-Mail erreichbar sein. Dasselbe gilt für Beschäftigte, die aus triftigen, mit der aktuellen Corona-Krise zusammenhängenden Gründen, etwa wegen zur Risikogruppe gehörender, im selben Haushalt lebender Familienmitglieder, nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen.

Studierende können sich im ständig aktualisierten Vorlesungsverzeichnis demnächst informieren, welche Präsenzlehrveranstaltungen ab dem 4. Mai 2020 angeboten werden. Sie sind angehalten, die Gebäude und Einrichtungen der TU Chemnitz nur zum Besuch der im Rahmen des erweiterten Stand-by-Betriebs ermöglichten Angebote zu betreten. Studierenden, die selbst der Risikogruppe angehören oder die wegen zur Risikogruppe gehörender, im selben Haushalt lebender Familienmitglieder nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen wollen, wird empfohlen, ausschließlich Online-Angebote wahrzunehmen. Die bereits getroffenen und in den vorangegangenen Offenen Briefen kommunizierten Regelungen für Studierende zum Rücktritt von Prüfungen sowie zur Verlängerung von Fristen für die Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten gelten auch im erweiterten Stand-by-Betrieb unverändert fort.

Das Rektorat hat sich, nach erfolgter Abstimmung in der Landesrektorenkonferenz, darauf verständigt, das Sommersemester 2020 gemäß § 20 Abs. 5 SächsHSFG für alle Studierenden nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Über weitere Maßnahmen bezüglich des Wintersemesters 2020/2021 wird zu gegebener Zeit entschieden.

Der Krisenstab wird die weitere Entwicklung genauestens beobachten und, falls erforderlich, die getroffenen Maßnahmen umgehend anpassen bzw. ändern. Wie bereits in meinem letzten Offenen Brief bitte ich Sie, weiterhin die bereits mitgeteilten Maßnahmen, Informationen, Empfehlungen und Hinweise, insbesondere auch zum Verdacht oder zur bestätigten Diagnose einer Infektion mit dem Coronavirus sowie zur Rückkehr von Reisen aus Risikogebieten, zu beachten und sich regelmäßig im ständig aktualisierten FAQ-Bereich zu informieren. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bereits in der Vorlaufzeit zur Herstellung des erweiterten Stand-by-Betriebs der o. g. Infektionsschutz vollumfänglich gewährleistet sein muss und die empfohlenen Hygienemaßnahmen strikt zu befolgen sind. Eine größere Bestellung von (Alltags-)Masken bei einem regionalen Anbieter wurde auf den Weg gebracht. Die Verteilung an die entsprechenden Stellen erfolgt schnellstmöglich nach dem Eintreffen der Masken. Bis dahin ist auch das aktuell an der TU arbeitende Kernteam mit Personenkontakt angewiesen, zu Hause zu bleiben und nach Möglichkeit von mobiler Arbeit Gebrauch zu machen. Über das Eintreffen und die Verteilung der Masken werden die Leitungen der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Dezernate umgehend informiert.

Mit dem erweiterten Stand-by-Betrieb wollen wir unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen und Entscheidungen zum einen weiterhin die Mitglieder und Angehörigen unserer Universität sowie ihre Familien bestmöglich schützen und zum anderen unser Universitätsleben, soweit zum aktuellen Zeitpunkt möglich und verantwortbar, aufrechterhalten. Ich danke Ihnen allen, auch im Namen der Mitglieder des Krisenstabs und des Rektorats, sehr herzlich für Ihr Verständnis mit Blick auf die eingeleiteten Maßnahmen und Ihre großartige und unermüdliche Unterstützung bei der Bewältigung der sich aus der Corona-Krise ergebenden Herausforderungen für unsere Universität!

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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Meldung zur Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz vom 3. April 2020

Am 3. April 2020 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Pressemitteilung herausgegeben, die zum Teil falsch in den Medien wiedergegeben wurde. So wurde berichtet, dass das Sommersemester 2020 deutschlandweit am 20. April 2020 beginne. Dies ist nicht richtig. Die Eckpunkte, auf die sich die KMK bezüglich des Sommersemesters 2020 verständigt hat, stehen im Einklang mit dem bereits in der Landesrektorenkonferenz Sachsen abgestimmten Vorgehen:

  • Ziel der Durchführung eines möglichst erfolgreichen Sommersemesters 2020 in verantwortbarer Weise
  • Beginn des Sommersemesters 2020 am 1. April 2020
  • Beginn der Präsenzveranstaltungen frühestens am 4. Mai 2020
  • möglichst frühzeitiges Angebot von alternativen Lehrformaten (digitalen Lehrveranstaltungen)

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Fünfter Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 1. April 2020 anlässlich des Starts des Sommersemesters 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

es ist zweifelsohne ungewöhnlich, ein Semester auf diese Weise zu starten – mit einem Offenen Brief, aber ohne öffentlich zugängliche Einrichtungen unserer Universität. Zum einen macht dies den Ausnahmezustand deutlich, in dem wir uns gegenwärtig befinden. Zum anderen wird dadurch aber auch unmissverständlich klar, dass wir trotz der aktuellen Lage und der damit verbundenen äußerst schwierigen Rahmenbedingungen bestrebt sind, das Beste aus der Situation zu machen und unser Universitätsleben, soweit möglich und verantwortbar, aufrechtzuerhalten. Dafür steht der Beginn zahlreicher digitaler Lehrveranstaltungen ebenso wie die Ermöglichung von Videokonferenzen für unsere Gremien. Darüber hinaus verfolgen wir das Ziel, den negativen Folgen der Ausgangsbeschränkungen sowie des Stand-by-Betriebs der TU Chemnitz mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. So richten wir u. a. aktuell in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stephan Mühlig und der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz (PHA-TUC GmbH) eine  Psychologische Beratungs-Hotline zur Corona-Krise an der TU Chemnitz ein. Im Folgenden möchte ich Sie über diese und einige andere Punkte informieren.

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Beginn digitaler Lehrveranstaltungen

Zwar ist aufgrund der ergriffenen präventiven Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2), wie bereits angekündigt, ein Semesterstart mit gleichzeitigem Beginn von Präsenzlehrveranstaltungen nicht möglich, doch war und ist es unser klares Ziel, bereits zum Semesterstart möglichst viele alternative Lehr- und Lernformate anzubieten – d. h. die klassischen Lehrveranstaltungen, soweit möglich und sinnvoll, in digitale Lehrveranstaltungen zu transformieren.

Dank des unglaublich großen Engagements unzähliger Beschäftigter unserer Universität kann der Vorlesungsbetrieb im Sommersemester 2020 an der TU Chemnitz ab dem 6. April an allen acht Fakultäten sowie dem Zentrum für Lehrerbildung mit aktuell weit über 700 digitalen Lehrveranstaltungen beginnen. Bitte beachten Sie, dass die Liste der angebotenen digitalen Lehrveranstaltungen laufend aktualisiert und um weitere Angebote ergänzt wird.

Um den direkten Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden – ähnlich wie in Präsenzveranstaltungen – zu ermöglichen, hat das Universitätsrechenzentrum in den letzten Wochen intensiv an der Installation eines Server-Clusters für das Videokonferenzsystem BigBlueButton gearbeitet. Eine erste Ausbaustufe dieses Videokonferenzsystems ist bereits nutzbar und wird sukzessive ausgebaut, um genügend Kapazität vorzuhalten. Damit besteht nun die Möglichkeit, virtuelle Konferenzräume individuell anzulegen und mit Passwortschutz zu versehen, um Lehrveranstaltungen, mündliche Prüfungen, Arbeitsgruppenbesprechungen etc. problemlos per Videokonferenz zu realisieren. Zur Benutzung des Videokonferenzsystems BigBlueButton werden diese und kommende Woche virtuelle Schulungen angeboten.

Um die Lehrenden bei didaktischen, konzeptionellen oder technischen Fragen optimal zu unterstützen, wurde eine Reihe von Angeboten aufgebaut, die auf den TU-Webseiten im Bereich Lehre zusammengefasst sind. Ferner enthalten die FAQ-Seiten der TU Chemnitz zum Coronavirus einen eigenen FAQ-Bereich für Lehrende und einen FAQ-Bereich für Studierende mit jeweils weiterführenden Informationen zur digitalen Lehre bzw. Studienorganisation an der TU Chemnitz.

Die Beratungsangebote für Studierende laufen selbstverständlich telefonisch weiter. Speziell für internationale Studierende organisiert das IUZ in Kooperation mit der Professur Deutsch als Fremd- und Zweitsprache virtuelle Sprach-Cafés, in denen die Studierenden in ungezwungener Atmosphäre deutsch sprechen und ihre Kenntnisse der deutschen Sprache verbessern bzw. weiterentwickeln können.

Ich danke allen Lehrenden sehr herzlich dafür, dass sie in sehr kurzer Zeit trotz äußerst schwieriger Umstände einen virtuellen Start des Lehrbetriebs im Sommersemester 2020 ermöglicht haben. Ebenso herzlich danke ich allen, die dies im Hintergrund unterstützt haben – insbesondere dem Universitätsrechenzentrum, dem Zentralen Prüfungsamt, dem Studentensekretariat sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von TU4U, Lehrpraxis im Transferplus und der Digitalen Hochschulbildung.

Möglichkeit von Videokonferenzen für TU-Gremien

Aufgrund der im Stand-by-Betrieb fehlenden Möglichkeit, Gremiensitzungen durchzuführen und Beschlüsse auf herkömmlichem Weg herbeizuführen, haben wir uns ebenso wie die Landesrektorenkonferenz (LRK) an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) gewandt, um rechtlich abgesicherte Möglichkeiten der Durchführung und Beschlussfassung von Hochschulgremien im aktuellen Stand-by-Betrieb, insbesondere die Möglichkeit von Videokonferenzen, zu prüfen.

Das SMWK hat hierzu festgestellt, dass sich aus der Formulierung gemäß § 54 Absatz 1 Satz 1 SächsHSFG („Organe sind beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.“) nicht zwangsläufig ergibt, „dass die Mitglieder körperlich anwesend sein müssen“. Vor dem Hintergrund hält das Ministerium, sofern die bestehenden (hinlänglich bekannten und im Normalbetrieb praktizierten) gesetzlichen Möglichkeiten nicht zielführend sind, angesichts der aktuellen Situation die Durchführung von Videokonferenzen mittels sicherer und datenschutzgerechter Übertragung für rechtlich vertretbar, „solange auf der Grundlage des lnfektionsschutzgesetzes das Verlassen der häuslichen Unterkunft und Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen untersagt sind“.

Dabei weist das SMWK ausdrücklich darauf hin, dass…

  • Sitzungen per Videokonferenz „nur auf die absolut wichtigen Punkte“ sowie eben jene Fälle, „in denen Umlaufverfahren oder verkleinerte Mitgliederzahlen durch eine erneute Einberufung nicht zum Erfolg führen“, beschränkt werden sollten.
  • bei Sitzungen per Videokonferenz möglichst eine Situation herzustellen ist, „die einer persönlichen Sitzung gleicht“. Dies bedeute, dass alle Beteiligten sich sehen können sowie dafür sorgen und versichern, dass keine unberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer anwesend sind. Zudem sei die Sitzung sorgfältig zu protokollieren.
  • auch bei Videokonferenzen ein etwaiges Erfordernis der Öffentlichkeit beachtet wird (da gemäß § 56 SächsHSFG der Senat und der Erweiterte Senat hochschulöffentlich sowie die Fakultätsräte fakultätsöffentlich tagen). Dabei könne entweder mit technischer Unterstützung die jeweilige Öffentlichkeit hergestellt oder gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 SächsHSFG die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden – wozu eine Güterabwägung notwendig sei: „zwischen dem gewichtigen Interesse, die Meinungsbildung transparent und offen zu lassen“, sowie „den gewichtigen Interessen, die für einen Ausschluss sprechen“, wobei Gründe des Gesundheitsschutzes berücksichtigt werden können.

Selbstverständlich ist auch bei Videokonferenzen auf die gesetzlichen Anforderungen, wie z. B. Mehrheitserfordernisse bei Beschlüssen in Angelegenheiten der Studienorganisation (vgl. § 88 Absatz 5 SächsHSFG), zu achten.

Auch für Gremiensitzungen der TU Chemnitz ist das bereits genannte, vom Universitätsrechenzentrum zur Verfügung gestellte Videokonferenzsystem nutzbar. Es erfüllt grundsätzlich die oben aufgeführten Anforderungen und ermöglicht über die Vergabe von Passwörtern auch eine Organisation von Videokonferenzen für spezifische Öffentlichkeiten bzw. Teilöffentlichkeiten.

Detaillierte Informationen zur Durchführung von Videokonferenzen von TU-Gremien erhalten Sie in Kürze im FAQ-Bereich.

Einrichtung einer Psychologischen Beratungs-Hotline zur Corona-Krise an der TU Chemnitz

Das Rektorat unterstützt die Einrichtung einer Psychologischen Beratungs-Hotline zur Corona-Krise an der TU Chemnitz in Kooperation mit Prof. Dr. Stephan Mühlig und der PHA-TUC. Dabei handelt es sich konkret um eine ganztägig mit hoch qualifizierten Psychotherapeutinnen besetzte Telefon-Hotline für Menschen mit Gesprächs- bzw. Hilfebedarf zur Corona-Krise.

Über die Hotline können Betroffene am Telefon beraten und behandlungsbedürftige Personen identifiziert, von der PHA-TUC als Patientinnen und Patienten aufgenommen sowie psychotherapeutisch versorgt werden. Da für die Psychotherapeutische Sprechstunde eine aktuelle Ausnahmegenehmigung besteht, kann dies in Form einer Video-Chat-Therapie über gesondert gesicherte Leitungen erfolgen. Folglich haben Betroffene derzeit die Wahl, persönlich vorstellig zu werden oder Online-Therapie in Anspruch zu nehmen.

Sobald die Beratungs-Hotline in Betrieb genommen worden ist, werden Sie gesondert per Uni aktuell-Meldung sowie im Rahmen unserer FAQ-Seiten zum Coronavirus darüber informiert.

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Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass mittlerweile Desinfektionsmittel an der TU Chemnitz verfügbar ist – zum Teil auch aus „Eigenproduktion“ unseres Instituts für Chemie, wofür wir die Erlaubnis des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eingeholt haben. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei unserem Institut für Chemie und speziell den Beteiligten bedanken. Das Desinfektionsmittel bzw. die Desinfektionsmittelspender werden nun schrittweise in den verschiedenen Gebäuden (vornehmlich an den Gebäudeeingängen) platziert und damit für das in den Räumen der TU Chemnitz weiterhin aktive Kernteam zur Verfügung gestellt.

Außerdem möchte ich Sie darüber informieren, dass es an der TU Chemnitz, wie bereits bekanntgegeben, einen positiv auf das Coronavirus getesteten Studenten und aktuell 32 uns bekannte Verdachtsfälle gibt. Damit hat sich glücklicherweise die Zahl der Infizierten nicht erhöht und die Zahl der Verdachtsfälle sogar etwas verringert.

Ich bitte Sie, weiterhin die in den vorangegangenen Offenen Briefen zum Coronavirus enthaltenen Maßnahmen, Informationen und Empfehlungen zu beachten und sich regelmäßig im ständig aktualisierten FAQ-Bereich zu informieren.

Selbstverständlich ersetzen die oben aufgezeigten Maßnahmen keinen „normalen“ Semesterstart, sie ermöglichen allerdings einen unter den gegebenen Umständen bestmöglichen Semesterstart – dank des großartigen Engagements der TUC-Familie.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit diesen und weiteren Maßnahmen die mit der Corona-Krise verbundenen Herausforderungen gemeinsam bestmöglich meistern werden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten „virtuellen Start“ in das Sommersemester 2020.

Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund!

Ihr Gerd Strohmeier

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Vierter Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 20. März 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mittlerweile ein Student der TU Chemnitz aus der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften positiv auf das Corona-Virus getestet worden ist. Der Infizierte gehörte einer Reisegruppe von insgesamt 32 Studierenden und Beschäftigten an, die nach einer Auslandsexkursion nach Chemnitz zurückgekehrt ist und deren Mitglieder sich nun in häuslicher Isolation befinden. Damit existieren aktuell 35 uns bekannte Verdachtsfälle unter den Mitgliedern und Angehörigen der TU Chemnitz.

Nachdem die Fakultäten, Zentralen Einrichtungen sowie die Zentrale Universitätsverwaltung ihre Erfordernisse für den unbedingt notwendigen Minimalbetrieb mittlerweile definiert und an den Krisenstab weitergeleitet haben, hat sich dieser zusammen mit dem Rektorat darauf verständigt, die TU Chemnitz ab Montag, den 23. März 2020, 17:00 Uhr, bis auf Weiteres in den vollständigen Stand-by-Betrieb zu überführen.

Das bedeutet, dass …

  • alle Gebäude und Einrichtungen der TU Chemnitz ab diesem Zeitpunkt geschlossen sein werden und kein Publikumsverkehr sowie auch keine Gremiensitzungen oder Prüfungen vor Ort mehr stattfinden können.
  • die TU Chemnitz auf einen unbedingt notwendigen Minimalbetrieb umgestellt wird, wozu ausschließlich die absolut notwendige technische und administrative Grundversorgung zählt.
  • nur ein Kernteam, das zur Aufrechterhaltung des Stand-by-Betriebs vor Ort notwendig ist, an der TU Chemnitz arbeitet. Die jeweiligen Beschäftigten werden durch das Rektorat sowie die Leitungen der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Dezernate in Abstimmung mit den jeweiligen Fachvorgesetzten – unter Beachtung sozialer Gesichtspunkte – konkret benannt und informiert. Sie sind angehalten, die empfohlenen Hygienebedingungen (Update: 3. Juni 2020) strikt zu befolgen, in separaten Räumen (Einzelarbeitsplätze) zu arbeiten, den Kontakt zu anderen Beschäftigten auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren (bevorzugt per Telefon oder E-Mail kommunizieren) und ansonsten Mindestabstände einzuhalten.
  • alle anderen Beschäftigten, die zur Aufrechterhaltung des Stand-by-Betriebs nicht notwendig sind, angewiesen sind, nicht mehr am Arbeitsplatz zu erscheinen und die Gebäude der TU Chemnitz zu betreten. Sie müssen dafür weder Urlaub noch Antrag zum Ausgleich von Mehrarbeitsstunden oder unbezahlte Freistellung beantragen und behalten in diesem Fall grundsätzlich den Entgeltanspruch. Sie müssen jedoch, sofern sie nicht Urlaub etc. genommen haben oder krankgemeldet sind, per Telefon und/oder Mail erreichbar sein, von mobiler Arbeit Gebrauch machen, sofern dies möglich und sinnvoll erscheint, und sich grundsätzlich für eine Tätigkeit vor Ort bereithalten. Die Festlegung der Aufgaben obliegt unter Beachtung der zuvor beschriebenen Einschränkungen weiterhin den jeweiligen Fachvorgesetzten.

Ich bitte die Leitungen der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Dezernate, den oben beschriebenen Stand-by-Betrieb in eigener Verantwortung her- und sicherzustellen und dabei die Kommunikation sowohl zur Universitätsleitung als auch zu den Beschäftigten vor Ort sowie, falls möglich bzw. erforderlich, den Beschäftigten zu Hause zu gewährleisten.

Über die administrative Grundversorgung seitens der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) – sowohl für Beschäftigte als auch für Studierende – sowie zu allen weiteren aktuellen Fragen wird im ständig aktualisierten FAQ-Bereich informiert.

Natürlich bemühen wir uns weiterhin, Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein erfolgreiches Studium auch im angehenden Sommersemester ermöglichen. Wie im letzten Offenen Brief mitgeteilt, sind Fristen für den Rücktritt von Prüfungen aufgehoben und für die Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten verlängert worden. Zusätzlich wurden die Prüfungsausschussvorsitzenden gebeten, alternative Prüfungsleistungen wohlwollend zu prüfen. Ferner wurde diesen durch das Rektorat die Möglichkeit eröffnet, mündliche Prüfungen und Verteidigungen bzw. Kolloquien von Abschlussarbeiten per Videokonferenz zu gestatten. Weitere Informationen hierzu sowie zur Umstellung auf digitalisierte Lehre mit Anleitungen, Empfehlungen und auch Schulungen erhalten Sie im FAQ-Bereich. Dort finden Sie in Kürze auch eine Liste mit Lehrveranstaltungen, die bereits im April online angeboten werden.

Ich bitte alle Beschäftigten und Studierenden, sich auch während des vollständigen Stand-by-Betriebs regelmäßig über die Homepage der TU Chemnitz sowie Ihre TU-Mail-Adresse zu informieren. Ferner bitte ich darum, die in den vorangegangenen Offenen Briefen gegebenen Hinweise zum Verdacht oder zur bestätigten Diagnose einer Infektion mit dem Coronavirus sowie zur Rückkehr von Reisen aus Risikogebieten zwingend zu beachten.

Ich danke Ihnen allen sehr herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen – die die Mitglieder und Angehörigen unserer Universität sowie Ihre Familien bestmöglich schützen und der Ausbreitung des Coronaviruses entgegenwirken sollen.

Ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Rektorats und des Krisenstabs, von Herzen, dass Sie und Ihre Familien gesund bleiben und diese für uns alle äußerst schwierige Situation gut überstehen.

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen

Ihr Gerd Strohmeier

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Dritter Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 17. März 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

die Landesrektorenkonferenz hat sich gestern zusammen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im Rahmen einer Telefonkonferenz bezüglich des Umgangs mit der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der dadurch ausgelösten Infektionserkrankung („Corona virus induced disease“, COVID-19) ausgetauscht. Im Ergebnis der Diskussion wurden, wie mittlerweile auch in einer Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz bekanntgegeben, ein gemeinsames Vorgehen sowie entsprechende Maßnahmen abgestimmt.

Der an der TU Chemnitz zwischenzeitlich eingerichtete Krisenstab, in dem neben Mitgliedern des Rektorats u. a. auch Mitglieder des Personalrats sowie des Student_innenrats (StuRa) vertreten sind, hat sich gestern intensiv mit der Umsetzung der von der Landesrektorenkonferenz beschlossenen sowie darüber hinaus erforderlichen Maßnahmen beschäftigt.

In der Abstimmung der Landesrektorenkonferenz wurde vereinbart, zunächst darauf hinzuwirken, „ein möglichst erfolgreiches Sommersemester 2020 in verantwortbarer Weise durchzuführen“. Dieses beginnt am 1. April 2020, jedoch wird der Beginn von Präsenzveranstaltungen auf frühestens 4. Mai 2020 verschoben. Zugleich sollen möglichst früh Lehrformate angeboten werden, bei denen die Präsenz von Lehrenden und Studierenden nicht notwendig ist. Entsprechende Lösungen für alternative Lehr- und Lernangebote werden aktuell geprüft.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Hochschulen in den „Stand-by-Betrieb“ gehen und dabei die ordnungsgemäße Verwaltung, die jeweiligen technischen Einrichtungen sowie Labore so sichern, „dass ihre Leistungsfähigkeit erhalten und wissenschaftliche Ergebnisse möglichst nicht gefährdet werden“. Das bedeutet, dass der Betrieb an der TU Chemnitz auf den unbedingt notwendigen Minimalbetrieb heruntergefahren wird und nur noch ein Kernteam an der TU Chemnitz tätig sein wird.

Gemäß der Abstimmung in der Landesrektorenkonferenz werden die Einrichtungen für Veranstaltungen sowie Besucherinnen und Besucher sowie die Lesesäle der Bibliotheken bis auf Weiteres geschlossen. An der TU Chemnitz wurden darüber hinaus bereits die gesamte Universitätsbibliothek, das Zentrum für Sport und Gesundheitsförderung (ZfSG), die vom Universitätsrechenzentrum (URZ) betreuten Computer-Pools (Ausbildungspools), das Studentensekretariat, das Zentrale Prüfungsamt, die Zentrale Studienberatung, das Internationale Universitätszentrum, das Patentinformationszentrum sowie das Kreativzentrum für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um die TU Chemnitz gezielt und schnell auf den unbedingt notwendigen Minimalbetrieb herunterzufahren, werden aktuell in enger Abstimmung mit den verschiedenen Bereichen unserer Universität konkrete Maßnahmen definiert und die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Beschäftigte, die zur Vorbereitung bzw. Aufrechterhaltung des „Stand-by-Betriebs“ nicht notwendig sind, sind angehalten, nach Rücksprache mit ihrem/ihrer Fachvorgesetzten ab sofort sowie bis auf Weiteres nicht mehr am Arbeitsplatz zu erscheinen – sie müssen dafür weder Urlaub noch Antrag zum Ausgleich von Mehrarbeitsstunden oder unbezahlte Freistellung beantragen und behalten in diesem Fall grundsätzlich den Entgeltanspruch. Alle anderen Beschäftigten sollten die empfohlenen Hygienebedingungen (Update: 3. Juni 2020) strikt befolgen, in separaten Räumen (Einzelarbeitsplätze) arbeiten, den Kontakt zu anderen Beschäftigten sowie den Publikumsverkehr auf ein notwendiges Minimum reduzieren (bevorzugt per Telefon oder E-Mail kommunizieren) und ansonsten Mindestabstände einhalten.

Aktuell anstehende Prüfungen sollten, soweit möglich, verschoben werden. Ist dies nicht machbar, sind die empfohlenen Hygienebedingungen (Update: 3. Juni 2020) strikt einzuhalten. Prüfende werden gebeten, in Anbetracht der Situation kulante Regelungen zu treffen, in Einzelfallentscheidungen das Zentrale Prüfungsamt zu informieren und die Teilnehmenden angesetzter Prüfungen verlässlich über Terminverschiebungen in Kenntnis zu setzen sowie für Rückfragen erreichbar zu sein. Für Studierende ist der Rücktritt von Prüfungen ab sofort sowie bis zur Wiederaufnahme des regulären Lehrbetriebs fristlos und ohne Angabe von Gründen möglich. Darüber hinaus wurden die Fristen für die Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten um den Zeitraum von der Absage der Lehrveranstaltungen am 11. März 2020 bis eine Woche nach Wiederaufnahme des regulären Lehrbetriebs verlängert.

Weitere Informationen für Beschäftigte und Studierende finden Sie in dem fortwährend aktualisierten FAQ-Bereich des Büros für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU).

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich an der Situation an der TU Chemnitz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts verändert hat. Auch bei diesen Maßnahmen handelt es sich ausschließlich um präventive, aber dringend notwendige Schritte zur Verzögerung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2).

Selbstverständlich werden Sie unverzüglich über Neuerungen und weitere Entwicklungen auf der Homepage der TU Chemnitz informiert.

Ich hoffe, Sie haben Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen, und danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Mithilfe!

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus und die dadurch ausgelöste Infektionserkrankung stellt uns vor eine Situation, die wir in dieser Form noch nicht erlebt haben, die kaum mit anderen Herausforderungen vergleichbar ist und die natürlich alle mit großer Sorge erfüllt. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass wir dieser Situation bestmöglich begegnen, wenn wir ihr weder panisch noch leichtfertig, sondern angemessen entgegentreten, die o. a. Maßnahmen konsequent umsetzen und das tun, was die TUCfamilie in schwierigen Zeiten und bei besonderen Herausforderungen immer getan hat – zusammenhalten.

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen

Ihr Gerd Strohmeier

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Aktuelle Präventivmaßnahme mit Blick auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 13. März 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Chemnitz werden mit sofortiger Wirkung die folgenden Bereiche der TU Chemnitz bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen:

Ich möchte betonen, dass es sich auch hierbei ausschließlich um eine präventive Maßnahme handelt.

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen

Ihr Gerd Strohmeier

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Zweiter Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 11. März 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

heute Nachmittag fand eine Beratung mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsamts Chemnitz statt. Im Ergebnis wird für die gesamte Universität empfohlen, kurzfristig von mobiler Arbeit Gebrauch zu machen, sofern dies möglich ist bzw. dadurch die Kernprozesse nicht beeinträchtigt werden. Die vorübergehende Ermöglichung mobiler Arbeit erfolgt – ohne gesonderte Antragstellung – nach Abstimmung mit dem jeweiligen bzw. der jeweiligen Fachvorgesetzten.

Lehrveranstaltungen werden bis auf Weiteres abgesagt. Beratungen, Gremiensitzungen etc. sollten auf eine zwingende Notwendigkeit geprüft werden.

Der Vorlesungsbetrieb wird nach aktueller Einschätzung der Situation nicht zum 6. April 2020 beginnen können. Nähere Informationen hierzu werden noch bekanntgegeben.

Veranstaltungen mit einer Beteiligung von mehr als 1.000 Personen sind gemäß Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ab 12. März 2020, 8 Uhr, bis auf unbestimmte Zeit untersagt. Für alle anderen Veranstaltungen ist genau zu prüfen, ob diese stattfinden müssen. Im Übrigen gilt nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Chemnitz bis auf Weiteres das bereits mitgeteilte Procedere.

Sollten Sie von Reisen in Risikogebiete zurückkehren, bitte ich Sie, den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden, nicht in den Dienst zu kommen und zunächst telefonisch eine Ärztin bzw. einen Arzt zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Zugleich bitte ich Sie, telefonisch mit dem Dezernat Personal (Tel. 0371/531-12200) in Kontakt zu treten und erst nach Ausschluss einer Infektion in den Dienst zu kommen. Es wird in diesem Fall geprüft, inwieweit mobiles Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht werden kann.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich an der Situation in der Stadt Chemnitz und an der TU Chemnitz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts verändert hat. Es handelt sich ausschließlich um präventive Maßnahmen.

Selbstverständlich werden Sie unverzüglich über Neuerungen und weitere Entwicklungen informiert.

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen

Ihr Gerd Strohmeier

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Weitere Meldungen zum Thema:

(10.03.2020, 16:20 Uhr). Mittlerweile gibt es drei bestätigte Infektionsfälle mit dem Coronavirus in Chemnitz. Laut Aussage des Pressesprechers der Stadt Chemnitz ist eine Weitergabe des Virus unwahrscheinlich, da die Betroffenen direkt nach ihrer Rückkehr in Quarantäne kamen.

Darüber hinaus wird aktuell ein Mitarbeiter aus der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften auf die Infektion mit dem Coronavirus getestet. Er wird sich auf jeden Fall, bis das Testergebnis vorliegt, zuhause aufhalten (keine Quarantäne). Zur Prävention wird in diesem Bereich als außerordentliche Maßnahme bis einschließlich 11. März 2020 mobile Arbeit praktiziert.

Über weitere Erkenntnisse werden wir Sie unverzüglich informieren. (10.03.2020, 16:20 Uhr)

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Erster Offener Brief des Rektors zum Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 9. März 2020

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,

liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) und die dadurch ausgelöste Infektionserkrankung („Corona virus induced disease“, COVID-19) breiten sich weltweit weiter aus. Mittlerweile gibt es auch bestätigte Coronavirus-Infektionsfälle in Sachsen.

Dies führt natürlich zu Verunsicherung und Sorge. Dabei ist es wichtig, die Situation ernst zu nehmen, zugleich aber angemessen einzuschätzen und besonnen zu reagieren. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland nach wie vor als mäßig ein, weist aber auch darauf hin, dass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann.

In Chemnitz sowie an der TU Chemnitz ist bisher kein bestätigter Coronavirus-Infektionsfall bekannt. Deshalb ist auch der Universitätsbetrieb an der TU Chemnitz nicht eingeschränkt.

Für die Durchführung von Veranstaltungen hat das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz eine Checkliste zur Beurteilung und Entscheidung entwickelt. Die Checkliste steht zum Download auf der Internetpräsenz des Büros für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU) der TU Chemnitz zur Verfügung. Sowohl interne als auch externe Veranstalter und Veranstalterinnen sind angehalten, Veranstaltungen an der TU Chemnitz, egal welcher Größenordnung, anzuzeigen und die ausgefüllte Checkliste rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn an das Dezernat Bauwesen und Technik (E-Mail: vermietung@verwaltung.tu-chemnitz.de) zu senden, das diese an das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz weiterleitet. Nach entsprechender Prüfung wird das Gesundheitsamt dem Dezernat Bauwesen und Technik eine Entscheidung oder Empfehlung zur Durchführung oder Absage der Veranstaltung mitteilen, die dann – ggf. nach notwendiger interner Entscheidung – an die jeweiligen Veranstalter und Veranstalterinnen entsprechend kommuniziert wird. Bereits in Planung befindliche Lehrveranstaltungen für das anstehende Sommersemester sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese müssen nach aktuellem Stand nicht über die Checkliste zur Anzeige gebracht werden.

Falls sich die aktuelle Situation (Risikobewertung etc.) in Chemnitz bzw. an der TU Chemnitz ändern sollte, wird die TU Chemnitz in Abstimmung mit der Stadt Chemnitz, insbesondere dem Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz, unverzüglich sowie angemessen reagieren und Sie entsprechend informieren.

Unabhängig davon möchte ich Sie bitten, sich ständig über die existierenden Informationsquellen auf dem Laufenden zu halten und sich auf diese Weise privat wie beruflich bestmöglich auf die aktuelle Situation einzustellen und sich entsprechend zu schützen. Ständig aktualisierte Informationen zum Coronavirus und zu dessen Übertragung, zur aktuellen Ausbreitung, zu Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen, zum Vorgehen beim Verdacht auf Infizierung bzw. Erkrankung mit dem Coronavirus oder bei der Rückkehr aus Regionen, in denen der Virus übertragen wurde, sowie Reisehinweise erhalten Sie u. a. auf den Webseiten des Robert Koch-Instituts, des Bundesgesundheitsministeriums, des Auswärtigen Amts, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Gesundheitsamts der Stadt Chemnitz sowie durch die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA.  

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der eigens zum Thema eingerichteten Webseite des Büros für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU) der TU Chemnitz.

Im Zuge der Vorsorgemaßnahmen werden an der TU Chemnitz schrittweise in allen Gebäuden Desinfektionsmittelspender angebracht. Leider sind auch wir von den bestehenden flächendeckenden Lieferengpässen betroffen. Ich bitte Sie, sämtliche von den o. g. Stellen empfohlene Schutzmaßnahmen konsequent zu beachten. Das Robert Koch-Institut rät aktuell dazu, auf eine gute Händehygiene zu achten, die Hust- und Niesregeln einzuhalten, zu Erkrankten mindestens ein bis zwei Meter Abstand zu halten sowie auf das Händeschütteln zu verzichten. Ferner sollten an einer Atemwegserkrankung leidende Menschen, gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, möglichst zu Hause bleiben.

Von Reisen in Risikogebiete ist nachdrücklich abzuraten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer Dienstreise nur erfolgen darf, soweit aktuelle Reisewarnungen dieser nicht entgegenstehen. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Bei Bedenken hinsichtlich der Durchführung von bereits genehmigten Dienstreisen sollte in Abstimmung mit dem/der Fachvorgesetzten bzw. dem/der Anordnungsbefugten eine Abwägung erfolgen, ob daran festgehalten werden soll. Wird im Einzelfall entschieden, von einer bereits genehmigten Dienstreise zurückzutreten, können nicht mehr stornierbare Reisedienstleistungen im Rahmen der üblichen Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden. Soweit Messen, Tagungen etc. vom Veranstaltenden abgesagt werden, können auch hier die Kosten von nicht mehr stornierbaren Reisedienstleistungen im Rahmen der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden.

Bitte bleiben Sie bei grippeähnlichen Symptomen zu Hause und kontaktieren Sie sofort einen Arzt bzw. eine Ärztin. Wenn Sie in den letzten 14 Tagen in den als Risikogebiete eingestuften Regionen mit Coronavirus-Erkrankungsfällen eingereist sind oder mit einer am Coronavirus erkrankten Person persönlichen Kontakt hatten, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch im Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz (Tel. 0371 488-5302; 06:00 bis 22:00 Uhr), auch wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Bis dahin sollten Sie zu Hause bleiben und unnötige Kontakte zu anderen Personen vermeiden. Beachten Sie hierzu bitte auch die weiteren Hinweise des Gesundheitsamtes.

In den o. g. Fällen des Verdachts einer Infektion mit dem Coronavirus sowie natürlich auch im Fall einer bestätigten Diagnose einer entsprechenden Infektion bitte ich auch darum, unverzüglich die Universitätsleitung der TU Chemnitz zu informieren. Als zentrale Ansprechpartnerin fungiert hierbei Frau Diana Schreiterer (Tel. 0371 531-35267, E-Mail: diana.schreiterer@verwaltung.tu-chemnitz.de).

Darüber hinaus steht Ihnen als Ansprechpartnerin im Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz der TU Chemnitz Frau Monique Kautz (Tel. 0371 531-34254, E-Mail: monique.kautz@verwaltung.tu-chemnitz.de) gern zur Verfügung.

Ich danke Ihnen sehr, dass Sie die Situation ernst nehmen, die o. g. Hinweise beachten und damit dazu beitragen, dass die TU Chemnitz verantwortungsvoll und angemessen mit der Situation umgeht.

Selbstverständlich werden Sie über wichtige Änderungen und Ergänzungen umgehend informiert. Zu etwaigen weiterführenden dienstrechtlichen Fragen wird ein FAQ-Bereich auf der Webseite des Büros für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU) der TU Chemnitz eingerichtet.

Ich hoffe sehr, dass sich die Situation nicht weiter verschärft – und Sie alle gesund bleiben!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Gerd Strohmeier

Mario Steinebach
14.02.2023

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