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Allgemein

Die Universitätsbibliothek stellt Medien und Dienstleistungen zur Unterstützung von Studium, Lehre und Forschung an der TU Chemnitz zur Verfügung.
Die Geschichte der Universitätsbibliothek reicht bis zu den Wurzeln der TU Chemnitz 1836 zurück.
Ja. Die Universitätsbibliothek steht auch Nicht-Angehörigen der TU Chemnitz zur Nutzung zur Verfügung. Um die Services der Universitätsbibliothek in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie allerdings, ebenso wie Universitätsangehörige, als Nutzerin bzw. Nutzer der Universitätsbibliothek angemeldet sein.
Die Universitätsbibliothek (Straße der Nationen 33) ist dank ihrer Nähe zum Hauptbahnhof, zum Omnibusbahnhof und zur Haltestelle "Omnibusbahnhof" sehr bequem mit Bus und Bahn erreichbar.
In der Nähe der Universitätsbibliothek gibt es in begrenztem Umfang öffentliche Parkplätze. Allerdings sind diese zumeist in der Parkdauer beschränkt und gebührenpflichtig. Wir empfehlen, mit dem ÖPNV zu kommen. Das ist stressfreier. Für Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer mit Beeinträchtigung gibt es gesondert ausgeschilderte Parkplätze.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek finden Sie auf der Website "Kontakt & Wir".
Die allgemeinen Kontaktdaten der Universitätsbibliothek sowie die persönlichen Kontaktdaten von Bibliotheksmitarbeiterinnen und -mitarbeitern finden Sie auf der Website "Kontakt & Wir".
Die Universitätsbibliothek wird zurzeit kommissarisch durch Dr. Wolfgang Lambrecht und Sabine Kuniß geleitet. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website "Kontakt & Wir" unter "Direktion".
Neben der Direktion, der Verwaltung und den Fachreferaten gliedert sich die Universitätsbibliothek in die Abteilungen Service, Medienbearbeitung und Universitätsarchiv sowie den Universitätsverlag. Die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie unter "Kontaktpersonen".
Die Direktion ist für die Leitung der Universitätsbibliothek und Gesamtkoordination der Arbeitsprozesse zuständig.
Die Verwaltung ist für die ordnungsgemäße Abwicklung aller innerhalb der Bibliothek ablaufenden finanziellen Prozesse zuständig. Darüber hinaus verwaltet sie das Budget der Universitätsbibliothek.
Die Fachreferate sind u.a. für die Entwicklung und Pflege der Medienbestände der Universitätsbibliothek zuständig, d.h. ihnen obliegt z.B. die Entscheidung über die Anschaffung, Umsetzung und Aussonderung von Medien. Hier arbeiten sie eng mit der Abteilung Medienbearbeitung zusammen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Unterstützung von Angehörigen der TU Chemnitz in fachlichen Anliegen mit Bezug auf die Universitätsbibliothek (Recherche von geeigneten Medien, Zuarbeiten zu wissenschaftlichen Projekten etc.). In diesem Zusammenhang bieten sie neben individuellen Beratungen auch Schulungen und Workshops zu einer Vielzahl von Themen an. Schließlich entscheiden die Fachreferate auch über die Annahme von Schenkungen von Publikationen und deren Aufnahme in den Bibliotheksbestand.
Der Abteilung Service obliegen alle an den Informations-, Auskunfts- und Ausleihtheken zu verrichtenden Tätigkeiten (u.a. Beratung, Ausleihe/ Rücknahme/ Bereitstellung von Medien), die Unterhaltung des Bestandes (Einordnung neuer Medien, Rückstellung zurückgegebener Medien, Erhaltung von Medien, Ersatz von Medien), die Pflege der technischen Ausstattung sowie die Reservierung der Arbeitskabinen (Carrels). Darüber hinaus bietet der Service aber auch Schulungen und Führungen an und stellt Semesterapparate zusammen.
Der Abteilung Medienbearbeitung obliegen alle Tätigkeiten rund um die Beschaffung und Aussonderung von Medien sowie die Pflege der Einträge zu den Medien im UB-Katalog. Darüber hinaus ist die Abteilung auch zuständig für die Beratung zu und Förderung von Publikationen der TU Chemnitz, insbesondere im Hinblick auf Open Access. In diesem Zusammenhang betreut die Medienbearbeitung auch den Universitätsverlag, die Universitätsbibliographie und die Hochschulschriftenstelle.
Die Abteilung Universitätsarchiv hat die Aufgabe, die Überlieferung der in der gesamten Universität entstehenden (nicht-publizierten) Unterlagen zu sichern. Hierzu zählen sowohl Unterlagen aus der Vergangenheit als auch der Gegenwart. Neben der Sicherung, Pflege und Erfassung der Unterlagen steht insbesondere auch deren Zugänglichmachung für Nutzerinnen und Nutzer im Vordergrund der Arbeit der Abteilung Universitätsarchiv.
Der Universitätsverlag hat die Aufgabe, Angehörige der TU Chemnitz beim wissenschaftlichen Publizieren zu günstigen Konditionen sowohl in elektronischer als auch gedruckter Form zu unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Absicherung einer langfristigen Verfüg- und Recherchierbarkeit sowie eine weitgehende Sichtbarkeit durch offenen Zugang zu den Verlagspublikationen (Open Access).
Die Universitätsbibliothek informiert regelmäßig und zeitnah über neueste Entwicklungen auf ihrer "Aktuelles"-Website, u.a. über Veranstaltungen und Ausstellungen, über ihre Social Media-Kanäle (Instagram, Mastodon, YouTube) sowie auf ihrem UbLOG.
Ihre Fragen, Anregungen und Ideen zur Kommunikation der Universitätsbibliothek mit ihren Nutzerinnen und Nutzern können Sie sehr gerne der Universitätsbibliothek über ein u.a. dafür vorgesehenes Online-Kontaktformular übermitteln.

Anmeldung

Grundsätzlich jede Person ab 14 Jahren mit gültigen Ausweisdokumenten (Minderjährige mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten).
Ja, jede Person, welche die Services der Universitätsbibliothek in Anspruch nehmen will, muss sich zuvor (an der Ausleihtheke im 1. OG) persönlich anmelden. TU-Mitarbeitende können hierzu vorab online ihre Daten eingeben, bei TU-Studierenden erfolgt nur eine Freischaltung, da deren Daten i.d.R. bereits vorliegen.
Die Anmeldung in der Universitätsbibliothek ist kostenlos.
Für eine Anmeldung benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder (im Falle, dass Sie aus dem Ausland kommen) Ihren Reisepass sowie eine Meldebescheinigung. TU-Angehörige bringen zusätzlich ihre TUC-Card mit. Minderjährige müssen zudem eine seitens der Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung sowie, im Falle, dass sie noch keinen eigenen Personalausweis besitzen, einen gültigen Schülerausweis und eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters vorweisen.
Die Anmeldung als Benutzer der Universitätsbibliothek erfolgt grundsätzlich vor Ort an der Ausleihtheke im 1. OG. Damit es schneller geht, können Sie sich online voranmelden.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten externe Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer einen gesonderten Bibliotheksausweis, TU-Angehörige können die Bibliothek mit ihrer TUC-Card nutzen.
Bei Fragen/ Anliegen rund um die Anmeldung in der Universitätsbibliothek schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Online-Kontaktformular. Während der Servicezeiten stehen Ihnen zudem die Mitarbeitenden an der Auskunftstheke im 1. OG sehr gerne persönlich und telefonisch (0371-531-13180) zur Verfügung.

Aus- und Fernleihe

Nein. Nur die Medien aus den Beständen der Universitätsbibliothek können ausgeliehen werden, die im Online-Katalog mit "Verfügbar als Ausleihexemplar" gekennzeichnet sind.
Medien, die im Online-Katalog mit "nicht ausleihbar" oder "nur Präsenznutzung" markiert sind, können nicht ausgeliehen werden.
Nein. Als angemeldete Nutzerin bzw. Nutzer können Sie alle von der Universitätsbibliothek "gekauften" ("lizensierten") elektronischen Medien einsehen.
Grundsätzlich nein. Allerdings werden, sollten Sie die Leihfristen von ausgeliehenen Medien überschreiten, Verzugsgebühren fällig.
Die Ausleihe von im Online-Katalog als ausleihbar markierten Medien erfolgt zu den Servicezeiten an der Ausleihtheke im 1. OG. Außerhalb dieser Zeiten nutzen Sie hierfür bitte die Selbstverbuchungsautomaten neben der Auskunftstheke (1. OG). Bestimmte Medien (u.a. Präsenzmedien, Medienkombinationen, Non-Book-Medien) können nur an der Ausleihtheke während der Servicezeiten entliehen werden.
Ausleihbare Medien aus dem Freihandbereich können Sie selbst aus dem Regal nehmen. Medien aus dem Magazin müssen bestellt werden und liegen am nächsten Öffnungstag an der Ausleihtheke im 1. OG zur Abholung bereit.
Sie finden eine Auflistung aller von Ihnen bestellten Medien, welche für Sie an der Ausleihtheke im 1. OG zur Abholung bereit liegen, in Ihrem Bibliothekskonto unter der Rubrik "Abholbereite Medien".
Ja. Die einzige Besonderheit der auf diese Weise gekennzeichneten Medien besteht darin, dass Sie diese nur Vor-Ort nutzen und nicht außer Haus mitnehmen dürfen. Nach Nutzung legen Sie diese bitte auf einen der Buchablage-Wagen, die an den jeweiligen Flügeleingängen bereit stehen.
Die Standardleihfrist beträgt 20 Öffnungstage. Bitte nutzen Sie Ihr Bibliothekskonto, um sich regelmäßig über das Leihfristende der entliehenen Medien zu informieren.
Wenn Sie Medien benötigen, die verliehen sind, können Sie diese im Online-Katalog kostenlos vormerken. Sobald die Medien für Sie bereitliegen, werden Sie benachrichtigt. Bitte holen Sie diese innerhalb von 7 Öffnungstagen ab.
Die jeweiligen Leihfristen werden Ihnen in Ihrem Bibliothekskonto unter "Ausgeliehene Medien" angezeigt.
Die Verlängerung der Leihfrist ist nur dann möglich, wenn keine Vormerkung einer anderen Bibliotheksnutzerin/ eines anderen Bibliotheksnutzers vorliegt. Verlängern können Sie die Leihfrist innerhalb eines Jahres beliebig oft. Nach Ablauf des Jahres ist das Medium in der Bibliothek vorzulegen und ggf. neu auszuleihen. Sie können über folgende Wege verlängern: online in Ihrem Bibliothekskonto, per E-Mail an , telefonisch (0371-531-13190) oder persönlich während der Servicezeiten an der Ausleihtheke im 1. OG.
Da die Gründe hierfür sehr vielfältig sein können, wenden Sie sich bitte während der Servicezeiten telefonisch (0371-531-13180) oder persönlich an die Auskunftstheke im 1. OG, alternativ (und außerhalb der Service- und Öffnungszeiten) per E-Mail an .
Sie finden eine Auflistung Ihrer Vormerkungen in Ihrem Bibliothekskonto unter der Rubrik "Vormerkungen".
Bitte geben Sie diese Medien an dem Rückgabeautomaten im EG zurück. Sollte dieser Medien nicht annehmen, nutzen Sie bitte die Rückgabebox oder gehen Sie zur Ausleihtheke im 1.OG.
Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen Verzugsgebühren. Deren Höhe richtet sich nach der Hochschulgebühren- und Entgeltverordnung der TU Chemnitz. Diese betragen aktuell 1 Euro je angefangene Woche und Medieneinheit, höchstens jedoch 25 Euro je Medieneinheit. Die Entstehung von Gebühren ist nicht an den Zugang von Erinnerungs- oder Mahnschreiben gebunden.
Für die Ausleihe über die Selbstverbuchungsautomaten im 1. OG benötigen Sie Ihren gültigen Bibliotheksausweis (externe Nutzerinnen/ Nutzer) bzw. Ihre TUC-Card (TU-Angehörige) sowie eine vierstellige PIN, welche Sie zuvor über Ihr Bibliothekskonto vergeben haben. Legen Sie das Medium auf die markierte Fläche und folgen den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Sie benötigen einen gültigen Bibliotheksausweis bzw. TUC-Card. Zudem gibt es Kategorien von Medien, welche von der Selbstverbuchung ausgenommen sind. Hierzu zählen u.a. Medien aus Semesterapparaten, Zeitschriften, Medienkombinationen (z.B. Buch + CD/DVD) sowie Non-Book-Medien (z.B. Audio-, Video-, Bildmaterial). Diese müssen über die Ausleihtheke im 1. OG ausgeliehen werden.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit der Ausleihe von Medien der Universitätsbibliothek steht Ihnen das Bibliothekspersonal an der Ausleihtheke (1. OG) während der Servicezeiten sowohl persönlich als auch telefonisch (0371-531-13190) zur Verfügung. Unabhängig davon können Sie jederzeit eine E-Mail an schreiben.
"Fernleihe" bedeutet, dass die Universitätsbibliothek versucht, das von Ihnen gewünschte Medium in Ihrem Auftrag von einer anderen Bibliothek auszuleihen. Zudem ist eine Fernleihe (im Unterschied zur Ausleihe aus den Beständen der Universitätsbibliothek) gebührenpflichtig und über die Fernleihe bestellte Medien können nur an der Ausleihtheke im 1. OG abgeholt und zurückgegeben werden.
Nein, da die grundlegende Voraussetzung für eine Fernleihe darin besteht, dass das von Ihnen gewünschte Medium sich NICHT im Bestand der Universitätsbibliothek befindet. Bitte recherchieren Sie dies sehr genau in unserem Online-Katalog bevor Sie eine Fernleihbestellung auslösen. Von der Fernleihe grundsätzlich ausgenommen sind E-Books, Artikel aus Tages- und Wochenzeitungen, Werke, welche im Buchhandel zu einem Preis unter 10 Euro erhältlich sind, sowie Werke von besonderem Wert.
Grundsätzlich nein. In begründeten Ausnahmefällen ist dies allerdings möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür im Vorfeld an die Fernleihe (Tel.: 0371-531-13192; E-Mail: ).
Die Bearbeitungsgebühr pro Bestellung beträgt 1,50 Euro. Muss das gewünschte Medium aus dem Ausland beschafft werden, können weitere Gebühren anfallen.
Um ein Medium über die Fernleihe zu bestellen, füllen Sie bitte das Online-Formular "Fernleihanforderung" aus. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür in Ihr Bibliothekskonto eingeloggt sein müssen. Wählen Sie zunächst, ob Sie das Medium im Original oder nur Kopien möchten. Kopien sind z.B. dann sinnvoll, wenn Sie nur Auszüge aus dem Medium (z.B. Zeitschriftenaufsätze, Buchkapitel) benötigen. Füllen Sie das sich dann öffnende Formular möglichst vollständig aus. Für die Recherche der benötigten Angaben eignet sich u.a. der Karlsruher Virtuelle Katalog. Prüfen Sie auch, ob eine andere als die angegebene Auflage für Sie ausgeliehen werden darf. Durch Klicken auf den Button "Kostenpflichtig bestellen" lösen Sie die Fernleihanforderung aus. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Moment in jedem Fall die Gebühr von 1,50 Euro fällig wird.
Die Lieferzeit von der Bestellung bis zur Abholung der Fernleihe (an der Ausleihtheke im 1. OG) beträgt in der Regel 5-10 Werktage, bei Bestellungen aus dem Ausland jedoch z.T. erheblich länger. Die Universitätsbibliothek kann auf die Lieferzeiten von Fernleihen keinen Einfluss nehmen.
Sobald das von Ihnen über die Fernleihe bestellte Werk für Sie an der Ausleihtheke im 1. OG bereit liegt, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail. Darüber hinaus wird Ihnen dies auch in Ihrem Bibliothekskonto unter der Rubrik "Abholbereite Medien" angezeigt. Kopien werden Ihnen per Post zugestellt.
Diese legt die gebende Bibliothek fest.
Die Ausleihe bzw. Rückgabe einer Fernleihe in Selbstbedienung ist leider nicht möglich.
Im Falle, dass Sie eine Verlängerung der Leihfrist für eine Fernleihe benötigen, wenden Sie sich bitte kurz vor deren Ablauf telefonisch (0371-531-13192) oder per E-Mail an .
Sie können dies in Ihrem Bibliothekskonto unter der Rubrik "Fernleihbestellungen" nachschauen.
Sie können Ihre Fernleihanforderung bequem über ein Online-Fomular aufgeben. Die Universitätsbibliothek übernimmt dann für Sie das weitere Verfahren und informiert Sie über das Ergebnis per Email. Die hierfür erhobene Gebühr in Höhe von 1,50 Euro beträgt nur ein Bruchteil der Preise anderer Anbieter, wie z.B. Subito. Auch Fernleihen aus dem Ausland (internationaler Fernleihverkehr) werden für Sie übernommen, sind allerdings ggf. mit Zusatzkosten und längeren Lieferzeiten verbunden, auf welche die Universitätsbibliothek keinen Einfluss hat.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit der Fernleihe von Medien stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Fernleihe sowohl telefonisch (0371-531-13192) als auch per E-Mail ( ) sehr gerne zur Verfügung.

Ausstattung

Im gesamten Gebäude steht WLAN für Angehörige der TU Chemnitz zur Verfügung. Zusätzlich können Mitglieder von eduroam angeschlossenen Hochschulen das WLAN nutzen. Alle anderen Personen nutzen bitte die PC-Arbeitsplätze in den Seitenflügeln 01.-03. OG.
Ja. Sie finden den Personenaufzug im Foyer des EG links neben dem Treppenaufgang. Mit diesem können Sie jede Etage erreichen.
Die Lese- und Arbeitsplätze im Lesesaal (2. OG), auf der Empore (3. OG) sowie an den Seitenfenstern (1.-3. OG) in der Universitätsbibliothek verfügen über eigene Lesebeleuchtung und Stromversorgung. In den Seitenflügeln 1.-3. OG gibt es auch PC-Arbeitsplätze.
Ja, hierfür stehen im EG Westflügel sowie im 1. und 3. OG beidseitig jeweils am Flügelende Multifunktionsgeräte zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt über den Studierenden- bzw. Mitarbeitendenausweis (TU-Angehörige) bzw. den Bibliotheksausweis. Dieser ist hierfür an das Feld mit dem Drahtlos-Symbol unterhalb des Anmeldebildschirms zu halten. Angehörige der TU Chemnitz benötigen ein Guthaben (PaperCut), externe Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer zahlen den in ihrem Bibliothekskonto angezeigten Betrag nach Nutzung an der Ausleihtheke (1. OG).
Ja, es werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach der Hochschulgebühren- und Entgeltverordnung der TU Chemnitz richtet. Zusätzlich befindet sich an jedem Multifunktionsgerät eine Preisübersicht.
Bei Angehörigen der TU Chemnitz erfolgt eine automatische Abbuchung über das Abrechnungssystem PaperCut, bei externen Bibliotheksnutzerinnen und -nutzern werden diese auf das Bibliothekskonto gebucht und können an der Ausleihtheke (1. OG) beglichen werden.
Ja. Im EG Westflügel und 1. OG Westflügel gibt es hierfür Buchscanner. Die generierte/n Datei/en müssen auf einen eigenen mitgebrachten USB-Stick heruntergeladen werden. Die Benutzung der Buchscanner ist kostenlos. Bitte beachten Sie bei der Nutzung ggf. bestehende Beschränkungen nach den Bestimmungen des geltenden Urheberrechtsgesetzes.
An den Buchscannern kann nach PDF, TIFF und JPG gescannt werden, ein Multipage-Scan ist nach PDF und TIFF möglich. Die Multifunktionsgeräte scannen ebenso nach diesen Formaten, aber auch nach weiteren Formaten, welche an den Buchscannern nicht möglich sind (u.a. OCR).
Ja. Sie können an den beiden Selbstverbuchungsautomaten neben der Auskunftstheke im 1. OG Medien aus dem Freihand-Bestand der Universitätsbibliothek selbst entleihen. Ausgenommen hiervon sind Medien aus Präsenz-Beständen und Medienkombinationen. Bitte wenden Sie sich hierfür während der Servicezeiten an die Ausleihtheke.
Legen Sie das Medium auf die gekennzeichnete Fläche, wählen Sie ggf. eine Sprache und folgen den Anweisungen auf dem Bildschirm. Halten Sie Ihren Benutzerausweis und eine von Ihnen über Ihr Bibliothekskonto vergebene PIN bereit.
Ja. Über den Rückgabeautomat im EG können Sie entliehene Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek auch in Selbstbedienung zurückgeben. Sobald der Automat diese einzieht, werden diese automatisch als zurückgegeben verbucht. Bestimmte Medien (u.a. Fernleihen) werden vom Automat nicht angenommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle während der Servicezeiten an die Ausleihtheke im 1. OG.
Legen Sie das Medium auf die gekennzeichnete Fläche. Sobald es eingezogen wird, wird es automatisch als zurückgegeben verbucht.
Aktuell leider nein, aber es stehen im EG Getränkeautomaten und ein Snackautomat zur Verfügung. Kartenzahlung ist möglich. Bei Fragen/ Anregungen/ Komplikationen wenden Sie sich bitte direkt an den externen Anbieter. Dessen Kontaktdaten finden Sie auf den Automaten. Essen und Trinken ist in der "Common Area" (EG Ostflügel) erlaubt.
Ja. Hierfür stehen im UG Schließfächer in unterschiedlichen Größen zur Verfügung. Bitte als Pfand nur 1- oder 2 Euro-Münzen verwenden, da Coins in dem Schließmechanismus steckenbleiben und diesen blockieren können.
Nein. In den Seitenflügeln des 1. und 3. OG steht auch eine gewisse Anzahl an Arbeitsplätzen mit fest installierten PCs mit Internetzugang und verschiedenen Textverarbeitungsprogrammen zur Verfügung. Auch E-Medien können hier eingesehen werden.
Ja. Im 1. OG Westflügel steht Ihnen dafür ein PC- Arbeitsplatz (Windows) mit Rückvergrößerer zur Verfügung. Sie können dort Ihre Mikrofilme digitalisieren und z.B. auf einem mitgebrachten USB-Stick speichern. Angehörige der TU Chemnitz haben zudem die Möglichkeit, gescannte Seiten in ihr Homeverzeichnis zu kopieren. Schließlich ist auch ein Ausdruck möglich.
Ja. Im 4. OG des Bibliotheksgebäudes befinden sich abgeschlossene "Arbeitskabinen" ("Carrels"), in welchen konzentriert gearbeitet werden kann.
Die Carrels verfügen über eine Arbeitsfläche mit Leseleuchte, ein Ablageregal für Medien, zwei Steckdosen sowie WLAN.
Carrels müssen vorab online reserviert werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass dieser Service ausschließlich Angehörigen der TU Chemnitz vorbehalten ist. War die Reservierung erfolgreich, erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Sie können dann das entsprechende Carrel mit Ihrer TUC-Card öffnen.
Die Buchung erfolgt tageweise bis zu 31 Tagen pro Person und bis zu 35 Tage im Voraus.
Nein. Eine Übertragung Ihrer Reservierung auf andere Personen ist nicht möglich. Im Falle der Nichtinanspruchnahme wird um möglichst zeitnahe Stornierung der Reservierung in Beantwortung Ihrer Reservierungsbestätigungsmail gebeten.
Bitte senden Sie entweder eine entsprechende Antwort auf die Bestätigungsmail Ihrer Reservierung oder melden Sie sich telefonisch (0371-531-13180) ab.
Die Carrels sind für konzentriertes "stilles Arbeiten" gedacht. Dementsprechend sind geräuschintensive Tätigkeiten (Telefonieren, Videokonferenzen etc.) nicht erlaubt.
Neben ausgeliehenen Medien und Arbeitsmaterialien dürfen Sie auch private Gegenstände in die Carrels mitnehmen und dort für den reservierten Zeitraum lagern (außer Wertsachen und verderbliche Lebensmittel). An elektronischen Geräten dürfen nur Endgeräte (Laptop, Smartphone etc.) mitgenommen und angeschlossen werden.
Die Universitätsbibliothek übernimmt keinerlei Haftung für in den Carrels gelagerte Gegenstände. Aus diesem Grunde wird auch von der Lagerung von Wertsachen dringend abgeraten.
Ja. Dieser befindet sich in der "Common Area" (EG Ostflügel) im hinteren Bereich.
Ja. Dieser befindet sich im UG gegenüber der Treppe.
Ja. Der Veranstaltungsbereich ("IdeenReich") befindet sich im EG Ostflügel hinter der "Common Area" (durch die Tür).
Ja. Der Ausstellungsbereich befindet sich im 1. OG rund um die Auskunfts- und Ausleihtheke. Er ist ausgestattet mit 4 Vitrinen und einem Hängesystem für Bilder bzw. Tafeln an den Seitenwänden. Rechts neben der Theke befindet sich das so genannte "Zauberbuch": Hier füllen sich zunächst leere Seiten beim Blättern "wie von Zauberhand" mit elektronisch gespeicherten Inhalten.
Bei Fragen/ Anliegen rund um die Ausstattung der Universitätsbibliothek schreiben Sie uns sehr gerne eine Nachricht über unser Online-Kontaktformular oder eine E-Mail an .

Barrierefreiheit

Rollstuhlfahrerinnen/-fahrer können über den Haupteingang der Bibliothek in diese gelangen. Er befindet sich gegenüber dem Omnibusbahnhof. An beiden Seiten der zum Haupteingang führenden Treppen befinden sich Rampen. Die Eingangstüren öffnen automatisch. Alternativ kann auch der Nebeneingang an der Seite gegenüber dem "Lesegarten" genutzt werden.
Sechs Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigung befinden sich auf dem bibliothekseigenen Parkplatz. Die Zufahrt zu diesem erfolgt über die Karl-Liebknecht-Straße.
Sie gelangen über den Nebeneingang in die Bibliothek. Bitte auf den "Wache"-Knopf drücken und sich mit Ihrer Benutzerkarte als berechtigte Person ausweisen. Alternativ können Sie auch den Nebeneingang an der Seite gegenüber dem "Lesegarten" nehmen.
Sie erreichen das Untergeschoss und alle Obergeschosse über den Personenaufzug. Im Untergeschoss befinden sich eine barrierefreie Toilette (U17) und viele Schließfächer. Die Schließfächer der beiden untersten Schließfachreihen können von einem Rollstuhl aus gut geöffnet werden. Achten Sie bitte darauf, eine 1 Euro- oder 2 Euro-Münze dabei zu haben.
Ja, wir haben noch einen recht großen Aufzug, der aber nur von den Bibliotheksmitarbeiterinnen/-mitarbeitern bedient werden kann. Kommen Sie bitte an die Informationstheke im Erdgeschoss.
Bereits vor dem Haupteingang beginnt ein in den Boden eingelassenes taktiles Leitsystem, das Ihnen den Weg in das Foyer der Bibliothek im Erdgeschoss weist und Sie zur Informationstheke führt. Das taktile Leitsystem befindet sich auch im Treppenhaus und markiert dort das jeweilige Ende einer Treppe, so dass sehbeeinträchtigte Menschen sich besser im Gebäude zurecht finden. An den Treppenaufgängen befinden sich kontrastierte Orientierungstafeln.
Für Menschen mit Sehbeeinträchtigung steht in Carrel 420 im 4. Obergeschoss ein Sehbeeinträchtigtenarbeitsplatz zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an der Auskunftstheke im 1. Obergeschoss, wenn Sie diesen nutzen möchten. Es ist nicht notwendig, vorab zu reservieren.
Ja. Wir helfen Menschen mit Beeinträchtigung bei der Versorgung mit Medien. Bei Bedarf suchen wir benötigte Medien aus dem Freihandbereich und fertigen Scans oder Kopien von Aufsätzen aus Zeitschriften oder Sammelbänden für Sie an. Sollten Sie unsere Unterstützung benötigen, so kommen Sie bitte zur Auskunftstheke im 1. Obergeschoss oder kontaktieren uns per Email über .
Sie können sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service der Universitätsbibliothek wenden, die Sie über erreichen.

Bibliometrie

Bibliometrie bezeichnet die quantitative Analyse von bibliographischen Daten wie Publikationszahlen, Zitierungen oder Kooperationen.
Bibliometrische Analysen haben sich zu Instrumenten der Wissenschaftsevaluation entwickelt und sind somit eine wichtige Komponente zur Einschätzung der Reputation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geworden. Zudem ist Bibliometrie auch ein wertvolles eigenes Forschungsinstrument, u.a. zur Erkennung thematischer Trends oder zur Erkundung von Kooperationsclustern in der Wissenschaft.
Primäre Zielgruppe von bibliometrischen Analysen sind insbesondere (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Hinblick auf u.a. Strategien zur Erhöhung der Sichtbarkeit der eigenen Forschung, Auswahl geeigneter Publikationsmedien und -kooperationspartner sowie im Rahmen der Stellung von Drittmittelanträgen. Darüber hinaus können bibliometrische Analysen aber auch wertvolle Hinweise für Führungskräfte liefern, z.B. zur Perfomancebewertung der eigenen Organisation, zur Leistungsfähigkeit von Netzwerken sowie zum Erkennen von thematischen Trends.
Als (Nachwuchs-)Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler können Sie bibliometische Analysen z.B. dabei unterstützen, den Grad der Rezeption Ihrer Forschung zu bewerten, zukunftsträchtige Themen für künftige Forschungsprojekte zu erschließen, geeignete Kooperationspartner zu finden und die Bewilligungswahrscheinlichkeit von Drittmittelanträgen zu erhöhen. Der Nutzen für Führungskräfte liegt insbesondere in wertvollen Hinweisen für die weitere strategische Entwicklung ihrer Organisation.
Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen autorenbezogenen und publikationsmedienbasierten Indikatoren. Darüber hinaus können auch nutzungsorientierte Indikatoren miteinbezogen werden. Beispiele für die genannten Indikatoren finden Sie auf der Bibliometrie-Website der Universitätsbibliothek.
Wie alle quantiativen Analysemethoden sollten auch bibliometrische Analysen nicht als alleiniges Evaluationstool genutzt, sondern durch weitere (qualitative) Erhebungen ergänzt werden. Der Grund liegt vor allem darin, dass für bibliometrische Analysen Publikationsdatenbanken genutzt werden, welche nicht allumfassend sind und jeweils ihre Stärken haben, aber auch vor Herausforderungen stellen. Eine (nicht abschließende) Auflistung von Software und Datenquellen für bibliometrische Analysen finden Sie ebenfalls auf der Bibliometrie-Website der Universitätsbibliothek.
Für die Erarbeitung bibliometrischer Analysen stehen zum einen Software-Tools zur Verfügung, zum anderen große Publikationsdatenbanken. Eine (nicht abschließende) Auflistung und Beschreibung dieser Tools finden Sie auf der Bibliometrie-Website der Universitätsbibliothek.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Universitätsbibliothek bibliometrische Analysen in Auftrag zu geben, welche z.B. bei der Bewertung von Forschungsoutcome und Netzwerken im Rahmen von Drittmittelanträgen hilfreich sein können. Darüber hinaus stellt die Universitätsbibliothek Informationen, u.a. zu geeigneten bibliometrischen Tools, zur Verfügung und bietet Tutorials, Workshops und Schulungen zum Thema Bibliometrie an. Schließlich können Sie über den Book a Librarian-Service auch individuelle Beratungstermine buchen.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit Bibliometrie steht Ihnen seitens der Universitätsbibliothek Carolin Zapke sehr gerne zur Verfügung. Schreiben Sie eine E-Mail an: oder buchen Sie online einen individuellen Beratungstermin über unseren Book a Librarian-Service.

Bibliothekskonto

Ihr persönliches Bibliothekskonto wird nach erfolgreicher Anmeldung in der Universitätsbibliothek für Sie angelegt und aktiviert.
Den Zugang zu Ihrem Bibliothekskonto finden Sie über den "Konto"-Button entweder auf der Startseite der Universitätsbibliothek oder der des Online-Kataloges.
Sie loggen sich in Ihr Bibliothekskonto ein mit Ihrer Benutzernummer (auf Ihrer TUC-Card bzw. Bibliotheksausweis) und Ihrem Passwort (standardmäßig Ihr Geburtsdatum in der Schreibweise: TTMMJJ).
Aus Sicherheitsgründen wird es dringend empfohlen, das Standard-Passwort umgehend in ein persönliches Passwort zu ändern. Sie können dies nach Login in Ihrem Bibliothekskonto unter "Voreinstellungen => Passwort ändern" selbstständig vornehmen.
Einige persönliche Angaben können Sie selbstständig ändern (Adresse, E-Mail, Telefon). Hierzu klicken Sie im Bibliothekskonto auf "Persönliche Angaben" und dann unten auf "Benutzerdaten ändern/ Wiederanmeldung". Danach müssen Sie sich noch einmal einloggen. Anschließend klicken Sie auf "Benutzerdaten", nehmen die Änderungen vor und klicken unten auf den "Senden"-Button.
Es gibt in Ihrem Bibliothekskonto Angaben, welche Sie nicht selbstständig ändern können (z.B. Ablaufdatum, Benutzerkategorie, Benutzerstatus). Falls hier Änderungen erforderlich sind, stehen Ihnen während derServicezeiten die Mitarbeitenden an der Ausleihtheke im 1. OG persönlich, telefonisch (0371-531-13190) oder per E-Mail an sehr gerne zur Verfügung.
Ihr Bibliothekskonto verschafft Ihnen einen Überblick über relevante Vorgänge in Zusammenhang mit Ihrer Bibliotheksnutzung, u.a. über "Ausgeliehene Medien" (aus dem Bestand der Universitätsbibliothek), "Fernleihbestellungen" (von anderen Bibliotheken) und angefallene Gebühren. Zudem vergeben Sie über Ihr Bibliothekskonto auch eine PIN für die Nutzung der Selbstverbuchungsautomaten.
Prinzipiell ja, allerdings muss seine Gültigkeit in der Regel jährlich verlängert werden. Sie erhalten hierzu eine Erinnerungsmail. Die Verlängerung können Sie ab dem Tag des Ablaufdatums in Ihrem Bibliothekskonto (unter "Benutzerdaten ändern/ Wiederanmeldung" ganz unten) selbst vornehmen oder Sie wenden sich während der Servicezeiten an die Mitarbeitenden der Ausleihtheke im 1. OG.
Bitte wenden Sie sich während der Servicezeiten an die Mitarbeitenden der Ausleihtheke im 1. OG.
Die Universitätsbibliothek bietet Online-Tutorials und vor-Ort-Schulungen an, welche Sie u.a. in die Funktionalitäten und den Gebrauch Ihres Bibliothekskontos einführen.
Bei Fragen/ Anliegen rund um Ihr Bibliothekskonto schreiben Sie uns sehr gerne eine Nachricht über unser Online-Kontaktformular. Während der Servicezeiten stehen Ihnen zudem die Mitarbeitenden an der Auskunftstheke im 1. OG sehr gerne persönlich und telefonisch (0371-531-13180) zur Verfügung.

Engagement

Den größten Nutzen von Ihrem Engagement für die Universitätsbibliothek haben Sie selbst als Nutzerin bzw. Nutzer der Universitätsbibliothek: So tragen Sie etwa mit der Schenkung von geeigneten Publikationen dazu bei, dass diese nicht angeschafft werden müssen und die Mittel stattdessen für andere benötigte Publikationen verwendet werden können. Mit einer Geldspende ermöglichen Sie die Anschaffung/ Erhaltung von Medien oder das Angebot von Services über das Budget hinaus, welche dann zusätzlich zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Mit der Übernahme einer Buchpatenschaft verhindern Sie, dass Wissen durch den Verschleiß von Büchern unwiederbringlich verlorengeht und stellen sicher, dass dieses auch noch kommenden Generationen zur Verfügung steht. Indem Sie der Universitätsbibliothek im Rahmen des Projektes "Erzähl mir Deine Geschichte!" Ihre Erinnerungen und Erfahrungen aus Ihrer Zeit an der TU Chemnitz/ in Zusammenhang mit dem Gebäude "Alte Aktienspinnerei" schildern, sichern Sie auch hier deren Überlieferung an kommende Generationen.
Sie können sich auf vielfältige Weise für die Universitätsbibliothek engagieren: Sie können ihr geeignete Schenkungen aus Ihrem Privatbesitz anbieten, Sie können ihr Geldspenden zukommen lassen oder eine Buchpatenschaft übernehmen sowie Ihre Erinnerungen und Erfahrungen in Zusammenhang mit Ihrer Zeit an der TU Chemnitz/ mit dem Gebäude "Alte Aktienspinnerei" im Rahmen des Projekts "Erzähl mir Deine Geschichte!" verewigen. In allen Formen tragen Sie dadurch mit dazu bei, die Universitätsbibliothek auch für Sie als Nutzerin bzw. Nutzer noch gewinnbringender zu gestalten.
Sowohl für Sach- als auch für Geldspenden (ab 300 Euro) können Sie auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausgestellt bekommen, welche Sie z.B. für Ihre Steuererklärung verwenden können. Gleiches gilt für die Übernahme von Buchpatenschaften.
Bei Schenkungen von Publikationen sind die Fachreferate Ihr Ansprechpartner, bei Schenkungen von sonstigen Materialien das Universitätsarchiv und hinsichtlich Geldspenden Dr. Wolfgang Lambrecht (Tel.: 0371-531-35679, E-Mail: ). Bei Interesse an der Übernahme einer Buchpatenschaft wenden Sie sich bitte an den Buchpatenschafts-Service ( ) der Universitätsbibliothek. Hinsichtlich des Projekts "Erzähl mir Deine Geschichte" steht Ihnen das Universitätsarchiv sehr gerne zur Verfügung.
Ja. Allerdings wird um Ihr Verständnis dafür gebeten, dass die Universitätsbibliothek, schon allein aus Kapazitäts- aber auch anderen Gründen, Schenkungen von Publikationen häufig nur sehr selektiv annimmt oder auch ablehnen muss. Um den Aufwand für alle Seiten möglichst gering zu halten, werden Sie gebeten, mit Ihrem Schenkungsangebot vorab eine Liste der zu verschenkenden Publikationen zuzusenden, welche dann zunächst geprüft wird.
Die höchste Wahrscheinlichkeit, in den Bestand der Universitätsbibliothek übernommen zu werden, haben Publikationen, welche (relativ) aktuell oder von historischem Wert, in gutem Zustand, dem fachlichen Profil der TU Chemnitz entsprechend und noch nicht im Bestand der Universitätsbibliothek vorhanden sind. Insbesondere Letztgenanntes lässt sich relativ einfach im Online-Katalog der Universitätsbibliothek herausfinden.
Ihr Kontakt für Schenkungsangebote von Publikationen sind die für das jeweilige Fachgebiet zuständigen Fachreferate. Bitte reichen Sie mit Ihrem Schenkungsangebot auch gleich eine Auflistung der zu verschenkenden Publikationen mit ein. Recherchieren Sie bitte vorab im Online-Katalog der Universitätsbibliothek, ob diese nicht bereits im Bestand der Universitätsbibliothek vorhanden sind. Dies erleichtert den Fachreferaten den Prüfaufwand und bedeutet für Sie eine schnellere und gezieltere Entscheidung.
Wenn Sie eine Schenkung an die Universitätsbibliothek beabsichtigen, reichen Sie ein entsprechendes Schenkungsangebot, optimalerweise gleich mit einer Auflistung der zu verschenkenden Publikationen und erfolgter Recherche im Online-Katalog der Universitätsbibliothek, ob diese nicht bereits im Bestand der Bibliothek vorhanden sind, beim fachlich zuständigen Fachreferat ein. Dieses teilt Ihnen nach Prüfung mit, ob und in welchem Umfang Ihre Schenkung angenommen wird und sendet Formulare mit, welche Sie Ihrer Schenkung bitte ausgefüllt und unterschrieben beifügen. Bitte übergeben/ versenden Sie nur die zu verschenkenden Publikationen, welche durch das Fachreferat angenommen wurden. Sollten Sie eine Spendenbescheinigung für Ihre in den Bestand aufgenommenen Publikationsschenkungen benötigen, kreuzen Sie dies bitte an der entsprechenden Stelle in den Formularen an.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit der Schenkung von Publikationen an die Universitätsbibliothek stehen Ihnen die jeweils fachlich zuständigen Fachreferate sehr gerne zur Verfügung.
Ja. Sie können der Universitätsbibliothek auch andere Materialien (Gegenstände, Fotos, nicht-publiziertes Schriftgut etc.) als Schenkung anbieten. Ihr Ansprechpartner hierfür ist das Universitätsarchiv.
Die Prüfung der Aufnahme von sonstigen Materialien als Schenkung in den Bestand erfolgt durch das Universitätsarchiv. Ein wesentliches Kriterium hierbei ist der Zusammenhang der zu schenkenden Materialien mit der Geschichte der TU Chemnitz und ihrer Vorgängereinrichtungen.
Ja. Sie können Ihre Schenkung von sonstigen Materialien der Universitätsbibliothek bzw. dem Universitätsarchiv in der Form zukommen lassen, dass diese vollständig in deren Besitz übergeht, oder Sie entscheiden sich dafür, diese als (Dauer-)Leihgabe zu übergeben. In diesem Fall würden Sie gewisse Besitzrechte behalten. Hierfür müsste dann ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Das Universitätsarchiv berät Sie dazu gern.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit der Schenkung von sonstigen Materialien stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Universitätsarchivs sowohl telefonisch (0371-531-13170) als auch per E-Mail ( ) sehr gerne zur Verfügung.
Im rechtlichen Sinne ist es wichtig, dass die Spende von Ihnen aus freiem Willen erfolgt und dafür keine Gegenleistung erwartet wird. Hintergrund dessen ist, dass es sich ansonsten um ein Sponsoring im wirtschaftlichen Sinne handeln würde, was steuerlich anders behandelt wird.
Ja. Für Spenden an die Universitätsbibliothek ab 300 Euro können über die TU Chemnitz Spendenbescheinigungen zur Verwendung für die Steuererklärung ausgestellt werden.
Um der Universitätsbibliothek eine Geldspende zukommen zu lassen, nehmen Sie Kontakt mit Dr. Wolfgang Lambrecht (Tel.: 0371-531-35679, E-Mail: ) auf. Hiernach wird Ihnen ein entsprechendes Spenden-Formular zugesendet. Bitte füllen Sie die Felder unter "Angaben zum Spender" aus und tragen unter "Spendensumme" den von Ihnen gewählten Betrag ein. Möchten Sie eine Spendenbescheinigung (ab 300 Euro), so kreuzen Sie dies unter "Zuwendungsbestätigung" an. Die Felder "Ort/ Datum" und "Unterschrift" bitte frei lassen! Senden Sie anschließend das Formular entweder per E-Mail an oder geben es an der Informationstheke im EG (zu Händen Dr. Wolfgang Lambrecht) ab oder senden es postalisch an folgende Adresse: Universitätsbibliothek Chemnitz, Dr. Wolfgang Lambrecht, Straße der Nationen 33, 09111 Chemnitz. Sie bekommen dann die Kontoverbindung mitgeteilt, auf welche Sie Ihre Spende überweisen. Nach Eingang Ihrer Spende erhalten Sie mit einem Dankschreiben auch eine für steuerliche Zwecke verwendbare Spendenbescheinigung.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit Geldspenden an die Universitätsbibliothek steht Ihnen Dr. Wolfgang Lambrecht telefonisch (0371-531-35679) oder per E-Mail ( ) sehr gerne zur Verfügung.
Mit der Übernahme einer "Buchpatenschaft" spenden Sie der Universitätsbibliothek Geld für die Restaurierung von z.T. einzigartigen ("unikalen") Büchern aus ihrem Historischen Bestand, welche durch Beschädigungen infolge Nutzung, Lagerung oder auch Material von dauerhaftem Verlust bedroht sind. Das von Ihnen "gerettete" Buch ist von da an mit Ihrem Namen verbunden.
Der "harte" Nutzen für Sie in der Übernahme einer Buchpatenschaft liegt in der Ausstellung einer Spendenbescheinigung für Ihre Steuererklärung (ab 300 Euro). Der "weiche" Nutzen liegt darin, dass die "Rettung" des "bedrohten" Buches mit Ihrem Namen verknüpft ist, dass Sie mit Ihrer Spende dazu beigetragen haben zu verhindern, dass Wissen unwiederbringlich verloren geht, und abzusichern, dass es auch noch künftigen Generationen zur Verfügung steht und dass Sie einen privilegierten Zugang zu "Ihrem" Buch erhalten.
Diese Frage lässt sich pauschal schwer beantworten, da die Kosten stark abhängig von individuellen Faktoren des Buches sind (Alter, Erhaltungszustand, Material, Art/ Umfang der vorzunehmenden Restaurierungsmaßnahmen etc.). Zumeist bewegen sie sich im dreistelligen Bereich.
Selbstverständlich steht es Ihnen absolut frei, ob Sie den gesamten für die Restaurierung eines Buches notwendigen Betrag oder einen Teil davon spenden wollen. Die Bücher sind Ihnen für jede Spende dankbar!
Um eine "Buchpatenschaft" zu übernehmen, laden Sie bitte das Buchpatenschafts-Formular herunter und senden es ausgedruckt und unterzeichnet an die dort angegebene Adresse oder geben es an der Informationstheke im EG ab. Sie erhalten eine Kopie und können dann den von Ihnen gewählten Betrag an die angegebene Kontoverbindung überweisen. Nach Eingang Ihrer Spende erhalten Sie mit einem Dankschreiben (ab 300 Euro) auch eine für Steuerzwecke verwendbare Spendenbescheinigung. Bei Komplettübernahme der Restaurierungskosten erhalten Sie darüber hinaus eine Urkunde mit Nennung des von Ihnen "geretteten" Buches sowie einen "privilegierten" Zugang zu "Ihrem" Buch. Sollten Sie besondere Wünsche an das Buch haben, für welches Sie eine Patenschaft übernehmen wollen, können Sie diese sehr gerne per E-Mail ( ) vorab mitteilen.
Bei Komplettübernahme der Restaurierungskosten erhalten Sie neben einem Dankschreiben, einer Spendenbescheinigung (ab 300 Euro) und einer Urkunde auch einen "privilegierten Zugang" zu "Ihrem" Buch: Das heißt, dass Sie sich mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf (> 2 Tage vorher) per E-Mail ( ) "Ihr" Buch für einen bestimmten Termin an den Servicetheken (1. OG) innerhalb der Servicezeiten bereitlegen lassen können, um es beispielsweise Ihrem Besuch zu zeigen.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit der Übernahme von Buchpatenschaften steht Ihnen das Buchpatenschafts-Team der Universitätsbibliothek ( ) sehr gerne zur Verfügung.
Ziel des Projektes "Erzähl mir Deine Geschichte!" ist es, Ihre Erfahrungen und Erinnerungen aus Ihrer Zeit an der TU Chemnitz, aber auch in Bezug auf die Vergangenheit des Universitätsbibliotheksgebäudes "Alte Aktienspinnerei" aufzunehmen und zu sichern, damit diese nicht verloren gehen und an zukünftige Generationen weiterüberliefert werden.
Ihr Nutzen, wenn Sie "Ihre Geschichte" erzählen, liegt darin, dass Ihre Erfahrungen und Erinnerungen aus Ihrer Zeit an der TU Chemnitz und/ oder der Vergangenheit der "Alten Aktienspinnerei" nicht verloren gehen, sondern festgehalten werden. Damit können Sie sich in bleibender Erinnerung halten und auch zukünftige Generationen noch an Ihrem Leben teilhaben lassen.
Wenn Sie "Ihre Geschichte" erzählen und sichern lassen wollen, schicken Sie diese entweder schriftlich an das Universitätsarchiv oder vereinbaren einen telefonischen/ persönlichen Termin.
Sie können sichergehen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten und auch die Verwendungszwecke mit Ihnen vertraglich abgestimmt werden.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit dem Projekt "Erzähl mir Deine Geschichte!" steht Ihnen der Leiter des Universitätsarchivs, Diplom-Archivar Stephan Luther, sowohl persönlich als auch telefonisch (Tel.: 0371-531-32694) oder per E-Mail ( ) sehr gerne zur Verfügung.

Forschungsdaten

Mit "Forschungsdaten" werden alle Daten bezeichnet, die im wissenschaftlichen Prozess entstehen. Dies können Messdaten, Umfrageergebnisse, statistische Befunde, Interviewtranskriptionen, Audio- und Videodateien, Software, etc. sein.
Forschungsdaten "dokumentieren" wissenschaftliche Prozesse von den Anfängen bis hin zum Abschluss. Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, dass Forschungsdaten möglichst umfassend langfristig und gut auffindbar archiviert werden.
Ein "Forschungsdatenlebenszyklus" ist ein in sich geschlossener Kreislauf von Abläufen und Prozessen von der Planung eines Vorhabens bis zur Nachnutzung von Daten und erneuter Planung eines (Folge-) Vorhabens (Darstellungsbeispiel).
FDM ist nicht nur Teil der guten wissenschaftlichen Praxis, sondern wird auch von vielen Forschungsförderern und Verlagen verlangt. Darüber hinaus legt FDM den Grundstein für die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse, die langfristige Nachnutzung der Daten, die Erhöhung der Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit der eigenen Forschung, die einfache Zusammenarbeit mit Projektpartnern sowie die Klärung von rechtlichen und ethischen Aspekten im Zusammenhang mit dem Forschungsvorhaben.
Ein DMP ist ein "lebendes" Dokument, welches vor dem Beginn des wissenschaftlichen Projektes erstellt und während der Projektlaufzeit kontinuierlich erweitert und ergänzt werden sollte.
Ihr DMP sollte erfassen, welche Arten von Forschungsdaten auf welche Weise erhoben und dokumentiert werden sollen, wo die Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann sowie was mit den Daten nach Projektende geschehen soll.
Je nach Fachdisziplin unterscheiden sich die anfallenden Forschungsdaten, daher sollte ein DMP individuell im Bezug zum eigenen Forschungsprojekt erstellt werden. Orientierung können die Vorgaben von Fördermittelgebern (z.B. DFG-Checkliste), der DMP-Leitfaden der Universitätsbibliothek oder Tools zur DMP-Erstellung bieten.
Forschungsdaten sollten gut organisiert und dokumentiert, sicher gespeichert sowie nachhaltig archiviert werden. Hierzu hat die Universitätsbibliothek einige Informationen zusammengestellt.
Im Vorfeld der Veröffentlichung von Forschungsdaten sind alle rechtlichen (Datenschutz, Urheberrecht, usw.) und ethischen Fragen im Zusammenhang mit den Daten zu klären. Im Anschluss kann entschieden werden, unter welcher Lizenz (z.B. einer freien Lizenz) die Daten veröffentlicht werden. Hierzu hat die Universitätsbibliothek einige Hinweise zur Lizenzvergabe und zu den rechtlichen Aspekten zusammengestellt. Wichtig ist, dass bei allen Entscheidungen alle Personen einbezogen werden, welche Rechte an den zu veröffentlichenden Forschungsdaten haben!
Forschungsdaten werden zumeist in Datenrepositorien abgelegt. Um ein geeignetes Datenrepositorium zu finden, gibt es verschiedene Recherchesysteme (z.B. Re3Data). Darüber hinaus gibt es auch Portale, welche die Suche nach Datensätzen über mehrere Repositorien hinweg ermöglichen (z.B. DataCite).
Es gibt eine Viefalt von Forschungsdatenrepositorien, welche sich u.a. nach Anbindung, Dauer der Datenspeicherung und Nachnutzungsmöglichkeiten der Daten unterscheiden. Hinsichtlich der Anbindung gibt es z.B. fachspezifische und fächerübergreifende, institutionelle und medienspezifische Repositorien (Beispiele).
Ihre Forschungsdaten sollten zum einen nach den FAIR-Prinzipen veröffentlicht und zum anderen "offen" sein. FAIR ist eine Abkürzung und bedeutet: auffindbar (Findable), zugänglich (Accessible), interoperabel (Interoperable) und wiederverwendbar (Reusable). "Offen" bedeutet für jede interessierte Nutzerin/ jeden interessierten Nutzer frei verwendbar, nachnutzbar und verbreitbar.
Der Unterschied liegt vor allem im Zugang: Die FAIR-Prinzipen (auffindbar, zugänglich, interoperabel, wiederverwendbar) fordern hier lediglich, dass der Zugang zu den Forschungsdaten geregelt ist. Gibt es zum Beispiel nur einen frei zugänglichen Kontakt, bei dem die Datennutzung erfragt werden kann, so sind die Daten FAIR aber nicht offen.
Die Veröffentlichung von Forschungsdaten nach dem FAIR-Prinzip wird von den großen Forschungsfördermittelgebern (DFG, BMBF, EU) mittlerweile fast flächendeckend gefordert. Der "offene" Zugang trägt zu einer erhöhten Reichweite Ihrer Forschungsergebnisse, z.B. in der Form von Zitationen, bei sowie zur Validität Ihrer Forschungsergebnisse durch die freie Überprüfbarkeit und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Fortentwicklung von Wissenschaft durch Weiterverwendung. Schließlich wird dadurch auch nicht notwendiger Mehraufwand durch Doppelerhebung von Forschungsdaten vermieden.
Handelt es sich um offene Daten unter einer sogenannten freien Lizenz, können Sie diese frei verwenden. Beachten Sie jedoch evtl. Einschränkungen (Pflicht zur Namensnennung, Pflicht zur Weitergabe unter gleichen Nutzungsbedingungen), die in der Lizenz enthalten sein können. Ferner müssen Sie im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis die verwendeten Daten genau so wie Literaturquellen angemessen belegen. Wenn die Daten nicht unter einer freien Lizenz veröffentlicht sind, müssen Sie die Zustimmung der Inhaberin/nen bzw. Inhaber der Urheberrechte an den Daten einholen. Da es sich häufig auch um personenbezogene Daten handelt, sind zudem bei der Nutzung auch datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der TU Chemnitz.
Die Universitätsbibliothek unterstützt Sie bei dem Management Ihrer Forschungsdaten durch die Bereitstellung von Informationen zur Erstellung von Datenmanagementplänen (z.B. durch einen Leitfaden), zur Organisation, Dokumentation, Speicherung und Archivierung von Forschungsdaten sowie zu Datenrepositorien und -journals. Über den Book a Librarian-Service besteht auch die Möglichkeit, individuelle Beratungen zu buchen. Darüber hinaus werden auch Vorträge und Workshops zu diesem Thema im Rahmen des Weiterbildungsprogramms des Zentrums für den wissenschaftlichen Nachwuchs angeboten.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit Forschungsdaten(management) steht Ihnen seitens der Universitätsbibliothek Anja Hähle sehr gerne zur Verfügung. Schreiben Sie eine E-Mail an: oder buchen Sie online einen individuellen Beratungstermin über unseren Book a Librarian-Service.

Gebühren

Grundsätzlich ist die Nutzung der Universitätsbibliothek gebührenfrei. Nur für wenige Services (Fernleihe, Multifunktionsgeräte) werden Gebühren erhoben. Zu beachten ist allerdings, dass bei Überschreiten der Leihfrist von Medien Verzugsgebühren fällig werden!
Die Höhe Ihrer angefallenen Gebühren können Sie jederzeit in Ihrem Bibliothekskonto unter der Rubrik "Gebühren" nachschauen.
Sie können Ihre Gebühren entweder in bar oder mittels EC-Karte an der Ausleihtheke (1. OG) sowie per Überweisung bezahlen. Die für eine Überweisung erforderlichen Daten finden Sie entweder auf Ihrem Gebührenbescheid, fragen diese per E-Mail an an oder Sie lassen sich einen entsprechenden Zettel mit den Überweisungsdaten an der Ausleihtheke im 1. OG geben.
Bei Fragen/ Anliegen rund um Gebühren der Universitätsbibliothek schreiben Sie uns sehr gerne eine Nachricht über unser Online-Kontaktformular. Während der Servicezeiten stehen Ihnen zudem die Mitarbeitenden an der Auskunftstheke im 1. OG sehr gerne persönlich und telefonisch (0371-531-13180) zur Verfügung.

Medien

Der Bestand der Universitätsbibliothek umfasst insgesamt über 1 Million gedruckte und fast 700.000 elektronische Medien.
Der Bestand der Universitätsbibliothek beinhaltet größtenteils Bücher/ E-Books (Monographien, Sammelbände, Hochschulschriften) und Zeitschriften/ E-Journals, aber auch Karten-, Bild- und Tonmaterial sowie (Fach-)Datenbanken.
Ja. Gedruckte Medien sowie Bild- und Tonträger (DVD, CD etc.) sind grundsätzlich allen (angemeldeten) Bibliotheksnutzerinnen und -nutzern zugänglich, sonstige elektronische Medien können von außerhalb des TU-Campus nur von Angehörigen der TU Chemnitz über einen VPN-Client genutzt werden. Externe Bibliotheksnutzer können diese elektronischen Medien im Bibliotheksgebäude an den PC-Arbeitsplätzen einsehen.
Ja. Sie können ein aus Ihrer Sicht wichtiges, noch nicht im Bestand der Universitätsbibliothek enthaltenes Werk über ein Online-Formular zur Anschaffung vorschlagen. Über die tatsächliche Beschaffung entscheiden dann die jeweiligen Fachreferate nach finanziellen, strukturellen und inhaltlichen Kriterien.
Aus Gründen des Urheberrechts dürfen Kopien von Medien nur zum persönlichen Gebrauch gemacht und eingesetzt werden - es sei denn, die freie Weiterverbreitung ist ausdrücklich erlaubt. Dies kann z.B. bei "Open Access"-Veröffentlichungen der Fall sein, wenn dies in der dazugehörigen so genannten "Creative Commons"-Lizenz explizit festgelegt worden ist.
Die Universitätsbibliothek betreibt u.a. über ihre Fachreferate eine aktive, an den aktuellen Bedürfnissen der Bibliotheksnutzerinnen und -nutzern sowie fachwissenschaftlichen Erfordernissen orientierte Bestandsentwicklung mit dem Ziel einer möglichst optimalen Versorgung mit Medien. Hieran können Sie persönlich mitwirken, indem Sie online Anschaffungsvorschläge unterbreiten können, über deren Beschaffung dann die Fachreferate entscheiden. In Bezug auf elektronische Medien fördert die Universitätsbibliothek u.a. aktiv Publikationen mit freiem Zugang für alle ("Open Access"). Darüber hinaus werden über den Online-Katalog der Universitätsbibliothek bestellte Medien herausgesucht und zur Abholung bereitgelegt. TU-Angehörige haben schließlich die Möglichkeit, sich über den Hochschulinternen Dokumentenlieferdienst Zeitschriftenaufsätze und Auszüge aus Büchern kostenfrei bequem online zu bestellen und sich als pdf-Dokument an ihre E-Mail-Adresse zusenden zu lassen.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit Medien der Universitätsbibliothek stehen Ihnen die Mitarbeitenden an der Auskunftstheke (1. OG) während der Servicezeiten sowohl persönlich als auch telefonisch (0371-531-13180) zur Verfügung. Unabhängig davon können Sie jederzeit eine E-Mail an schreiben.
Der Bestand an gedruckten Medien der Universitätsbibliothek umfasst größtenteils Bücher (Monographien, Sammelbände, Hochschulschriften, Nachschlagewerke etc.) und Zeitschriften, in geringerem Umfang aber auch Normen, Loseblattsammlungen, Noten, Karten- und Bildmaterial etc.. Im EG-Westflügel befinden sich im vordersten Regal zudem abonnierte Tages- und Wochenzeitungen und -zeitschriften.
Ja, die meisten Medien sind ausleihbar, daneben gibt es aber auch nicht-entleihbare Präsenz- und Lesesaalmedien.
"Freihand" bedeutet, dass sich das Medium in einem der offen zugänglichen Regale in den jeweiligen Seitenflügeln EG-3.OG befinden. Somit können also diese Medien von Bibliotheksnutzerinnen und -nutzern selbstständig aus dem Regal genommen werden.
"Magazin" bedeutet, dass sich das Medium in einem für Sie als Bibliotheksnutzerin bzw. -nutzer nicht zugänglichen Bereich der Universitätsbibliothek befindet, zu welchem nur Bibliotheksmitarbeitende Zutritt haben. Aus diesem Grunde müssen Medien aus dem Magazin über den Online-Katalog der Universitätsbibliothek bestellt und können in der Regel am nächsten Öffnungstag an der Ausleihtheke (1. OG) abgeholt werden. Auf Anfrage können einzelne Medien auch sofort durch eine/n Mitarbeitende/n an der Auskunftstheke (1. OG) ausgehoben werden.
"Nicht ausleihbar" oder auch "Präsenz" bedeutet, dass Sie das gedruckte Medium zwar nutzen dürfen - aber nur im Gebäude der Universitätsbibliothek. Nach Nutzung legen Sie diese bitte auf entsprechend gekennzeichnete "Buchablage"-Wagen (an den jeweiligen Flügeleingängen).
Bei "nicht ausleihbaren" oder auch "Präsenz"-Medien handelt es sich häufig um Nachschlagewerke, einzigartige Werke ("Unikate") oder besonders schutzbedürtige Werke. Generell dient dieser Status entweder dazu, die Werke für viele Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer zugänglich zu halten oder diese in besonderem Maße zu schützen.
Ist ein von Ihnen gewünschtes gedrucktes Medium bereits von einer anderen Bibliotheksnutzerin bzw. einem anderen Bibliotheksnutzer ausgeliehen, können Sie mittels des "vormerken"-Buttons im Katalogeintrag eine Reservierung vornehmen. Dies bedeutet, dass Sie als nächste Nutzerin bzw. Nutzer eingetragen und benachrichtigt werden, sobald das ausgeliehene Medium zurückgegeben wurde.
Befindet sich ein von Ihnen gewünschtes gedrucktes Medium nicht im Bestand der Universitätsbibliothek, können Sie per Online-Formular die Universitätsbibliothek damit beauftragen, zu versuchen, es für Sie von einer anderen Bibliothek auszuleihen. Hierfür werden jedoch Gebühren in Höhe von 1,50 Euro fällig.
Nein. Eine Fernleihe ist nur möglich in dem Falle, dass sich das gewünschte gedruckte Medium nicht im Bestand der Universitätsbibliothek befindet. Sie können sich einzig für das Medium über den entsprechenden Button im Katalogeintrag vormerken.
Die Universitätsbibliothek bietet eine Mischung aus E-Books, E-Journals, Datenbanken sowie Audio- und Videomaterial. Von außerhalb des TU-Campus' sind die elektronischen Medien nur TU-Angehörigen mittels eines VPN-Client zugänglich. Audio- und Videomaterial steht ausschließlich zur Ausleihe zur Verfügung.
Ja, je nachdem, ob das elektronische Medium offen zugänglich ("Open Access") oder von der Universitätsbibliothek erworben ("lizenziert") ist. Letztere können von außerhalb des Bibliotheksgebäudes nur von TU-Angehörigen mittels VPN-Client genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Bibliotheksseiten zu E-Books und E-Journals.
Elektronische Medien im Bestand können Sie im Online-Katalog der Universitätsbibliothek recherchieren. Im jeweiligen Katalogeintrag wird Ihnen auch der Typ (E-Book, E-Journal, Datenbank etc.) und die Zugangsform (Open Access, Online-Ressource) angezeigt.
"Open Access" bedeutet, dass das elektronische Medium unbeschränkt zugänglich für alle ist. Gleichwohl kann es Einschränkungen in der Nutzung (Reproduktion, Weiterverarbeitung etc.) geben. Daher sind Open Access-Werke häufig mit einer so genannten "Creative Commons"-Lizenz versehen, die dies näher bestimmt.
"Online-Ressource" bedeutet, dass das elektronische Medium durch die Universitätsbibliothek erworben ("lizenziert") wurde. Dies bedeutet, dass es von außerhalb des Bibliotheksgebäudes nur von TU-Angehörigen mittels VPN-Client genutzt werden kann.
Recherchieren Sie im Online-Katalog der Universitätsbibliothek das gewünschte elektronische Medium und klicken auf den entsprechenden Titel. Im sich dann öffnenden Fenster klicken Sie auf den "Full Text"-Button. Sie werden zur Plattform des Anbieters weitergeleitet und können das elektronische Medium nutzen. Für den Zugriff von außerhalb der TU ist hierfür ein VPN-Client erforderlich.
Wenn Sie bei der Universitätsbibliothek als Nutzerin bzw. Nutzer angemeldet sind, können Sie analog den TU-Angehörigen auf elektronische Medien zugreifen - allerdings mit der Einschränkung, dass dies für externe Bibliotheksnutzerinnen bzw. -nutzer nur im Gebäude der Universitätsbibliothek möglich ist. Hierfür stehen Ihnen unsere PC-Arbeitsplätze in den Seitenflügeln 1.-3. OG zur Verfügung. Auf im Katalog mit "Open Access" (Geöffnetes Schloss-Icon) markierte elektronische Medien haben Sie von überall unbeschränkten Zugriff. Bei Nutzung von mobilen Endgeräten ist ferner zu beachten, dass das im Haus befindliche WLAN-Netzwerk aufgrund der Lizenzbestimmungen des Anbieters (eduroam) nur TU-Angehörigen zugänglich ist, externe Bibliotheksnutzerinnen bzw. -nutzer müssten auf ihre persönlichen mobilen Datendienste ausweichen.
Die Universitätsbibliothek erwirbt elektronische Medien, die nicht offen zugänglich sind, mittels so genannter "Campuslizenzen" von den Anbietern. Diese legen fest, dass eine Nutzung nur für TU-Angehörige bzw. auf dem TU-Campus möglich ist. Die Universitätsbibliothek kann darauf leider keinen Einfluss nehmen. Auf im Katalog mit "Open Access" (Geöffnetes Schloss-Icon) markierte elektronische Medien haben Sie von überall unbeschränkten Zugriff.
Bitte prüfen Sie, ob Sie über einen heruntergeladenen VPN-Client (eduVPN oder Cisco Secure Client) eingeloggt sind und die Multi-Faktor-Authentisierung eingerichtet und aktiviert haben und versuchen es noch einmal. Bei weiter bestehenden Problemen schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Schilderung des Vorgangs an .
Neben dem Online-Katalog gibt es u.a. noch die Elektronische Zeitschriftenbibliothek, welche Zugriff auf seitens der Universitätsbibliothek lizenzierte Zeitschriften bietet, sowie Fachdatenbanken zur suchoberflächengesteuerten Recherche von Veröffentlichungen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in unseren Service-Bereich Suchen & Finden.
Über den "Hochschulinternen Dokumentenlieferdienst" der Universitätsbibliothek können sich alle Angehörigen der TU Chemnitz kostenfrei Aufsätze/ Buchkapitel aus dem Bestand der Universitätsbibliothek als PDF an ihre E-Mail-Adresse senden lassen.
Es können im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes einzelne Aufsätze aus Fachzeitschriften oder Buchkapitel bis zu 10% des Gesamtumfanges darüber bestellt werden. Ausgeschlossen sind Tages- und Wochenzeitungen sowie sogenannte Kiosk-Zeitschriften (z.B. "Der Spiegel", "Focus" oder "Auto, Motor & Sport").
Es können alle Angehörigen der TU Chemnitz, welche auch als Bibliotheksnutzerinnen/-nutzer angemeldet sind und einen gültigen URZ-Login besitzen, diesen Service in Anspruch nehmen.
Das Bestellformular ist an jedem gedruckten Medium in der Einzelansicht im Online-Katalog der Universitätsbibliothek verlinkt (Beispiel). Folgen Sie dort dem Tab "Hochschulinterner Dokumentenlieferdienst". Bitte beachten Sie bei Aufsätzen aus Zeitschriften, dass der gewünschte Jahrgang auch in unserem Bestand verfügbar ist. Wurde Ihre Bestellung bearbeitet, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zum PDF. Diese Datei liegt 1 Monat zum Download auf einem Server der Universitätsbibliothek bereit. Die entsprechende Datei wird nach einem Monat automatisch gelöscht. Die gescannte Datei ist selbst nicht barrierefrei oder mittels einer OCR-Software bearbeitet. Das gescannte PDF kann dann langfristig genutzt werden. Alternativ können Sie auch direkt zum Bestellformular gehen.
Das Urheberrechtsgesetz erlaubt in §60e öffentlich zugänglichen und nicht-kommerziellen Bibliotheken den Versand von einzelnen Zeitschriftenaufsätzen oder Buchkapiteln (bis 10% des Gesamtumfangs) auf Einzelbestellung an Nutzerinnen und Nutzer zu nicht-kommerziellen Zwecken. Bei externen Bibliotheksnutzerinnen und -nutzern können wir leider den "nicht-kommerziellen Zweck" nicht immer ausschließen. Aus diesem Grunde ist dieser Service den Angehörigen der TU Chemnitz vorbehalten.
Die Bearbeitungs- und Lieferzeit beträgt normalerweise 1 bis max. 5 Arbeitstage. Sind die entsprechenden Medien nicht verfügbar, erhalten Sie eine Zwischenbenachrichtigung.
Nein, in diesem Falle senden wir Ihnen den Link direkt zum elektronischen Medium bzw. zu dem entsprechenden Kapitel/Aufsatz zu.
Die Mitarbeitenden des Hochschulinternen Dokumentenlieferdienstes erreichen Sie per E-Mail an als auch telefonisch unter 0371-531-13192.

Open Science

Open Science bezeichnet Strategien und Verfahren, um alle Bestandteile im Wissenschaftsprozess über das Internet offen zugänglich, nachvollziehbar und nachnutzbar zu machen.
Wissenschaft lebt vom Austausch - und zwar nicht nur innerhalb der "Scientific Community", sondern auch mit der Gesamtgesellschaft von der lokalen bis auf der globalen Ebene. Bei "Open Science" handelt es sich um einen weltweiten Zukunftstrend, welcher auch politisch gewollt und damit bevorzugt finanziell gefördert wird, da von einem möglichst "offenen" Zugang zu Wissenschaft alle profitieren.
Der Begriff der "offenen Wissenschaft" umfasst den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen (Open Access), Daten (Open Data), Software (Open Source), Lern- und Lehrmaterialien (Open Educational Resources), Analysen (Open Evaluation) und Begutachtungen (Open Review) sowie die Einbeziehung von "Laien" in die Wissenschaft (Citizen Science).
Open Access bedeutet, dass Sie mittels einer so genannten "offenen Lizenz" (z.B. Creative Commons Lizenz) jeder Person freien Zugang zu von Ihnen erarbeiteter wissenschaftlicher Literatur gewähren sowie erlauben, diese herunterzuladen, zu vervielfältigen und weiterzuverbreiten. Der Nutzen für Sie liegt hier insbesondere in einer erhöhten Sichtbarkeit und Rezeption Ihrer wissenschaftliche Literatur durch gute Auffindbarkeit in Suchmaschinen sowie in einer verstärkten Vernetzung innerhalb der Scientific Community und darüber hinaus als auch in der Generierung von gesamtgesellschaftlichem Nutzen. Darüber hinaus wird die "Open Access"-Stellung von Projektergebnissen häufig von Drittmittelgebern bereits gefordert. Umgekehrt profitieren auch Sie in Ihrer wissenschaftlichen Arbeit von "Open Access"-Literatur Anderer.
Open Data bedeutet, dass Sie jeder Person offenen Zugang sowie die freie Verwendung, Nachnutzung und Verbreitung von im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Arbeit generierten Daten mittels einer so genannten "offenen Lizenz" (z.B. Creative Commons Lizenz) gewähren. Ihr Nutzen liegt insbesondere in einer vergrößerten Reichweite, einer erhöhten Reputation (Überprüfbarkeit) und einem gesamtgesellschaftlichem Nutzen Ihrer wissenschaftlichen Daten sowie in einer intensiveren Vernetzung innerhalb der "Scientific Community" und darüber hinaus. Zudem wird die Offenlegung von Daten aus Projekten häufig von Drittmittelgebern bereits gefordert. Umgekehrt profitieren auch Sie in Ihrer wissenschaftlichen Arbeit von "offenen Daten" anderer Personen. Von besonderem Interesse für die Wissenschaft sind hier Forschungsdaten.
Open Source bedeutet, dass Sie Nutzerinnen und Nutzern einer von Ihnen entwickelten Software mittels einer "offenen Lizenz" das Recht einräumen, deren Quellcode frei einzusehen und diese beliebig oft zu nutzen, zu kopieren, weiterzugeben, zu ändern und weiterzuentwickeln. Ihr Nutzen liegt auch hier in einer vergrößerten Reichweite, einer intensiveren Vernetzung innerhalb der "Scientific Community" und darüber hinaus sowie einem gesamtgesellschaftlichen Nutzen Ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse. Umgekehrt profitieren auch Sie in Ihrer wissenschaftlichen Arbeit von "Open Source"-Software Anderer.
Open Educational Resources bedeutet, dass Sie von Ihnen erstellte Bildungsmaterialien (Arbeitsblätter, Kurse, Bücher etc.) anderen Nutzerinnen und Nutzern unter einer "offenen Lizenz" (z.B. Creative Commons Lizenz) frei zugänglich und kostenlos nutzbar machen sowie deren Verbreitung und Weiterbearbeitung ohne oder nur mit geringfügigen Einschränkungen erlauben. Ihr Nutzen liegt auch hier insbesondere in einer vergrößerten Reichweite sowie einer intensiven Rezeption und Weiterentwicklung der von Ihnen entwickelten Bildungsmaterialien - nicht nur durch Lehrende sondern auch durch Lernende. Umgekehrt profitieren auch Sie in Ihrer Lehr- bzw. Lerntätigkeit von "offenen Bildungsmaterialien" Anderer.
Open Evaluation bedeutet, dass Sie von Ihnen erstellte Analysen anderen Nutzerinnen und Nutzern frei zur Verfügung stellen. Die Universitätsbibliothek praktiziert dies insbesondere auf dem Feld der Bibliometrie, indem sie nicht nur erarbeitete Analysen offen zur Verfügung stellt, sondern auch bemüht ist, bei der Erstellung bereits freie Daten/ Software (Open Data/ Open Source) zu nutzen. Der Nutzen für Sie liegt insbesondere in einer verbesserten Nachnutzbarkeit, einer hohen Nachvollziehbarkeit und Transparenz sowie in einer intensiveren Rezeption Ihrer Analysen. Umgekehrt profitieren auch Sie bei Ihren Auswertungen von "offenen Analysen" Anderer.
Open Review bedeutet die Begutachtung von wissenschaftlichen Publikationen durch Gleichgestellte ("Peer Review") in einem "offenen" Verfahren. Dies ist eine Reaktion auf Kritik an dem traditionellen "geschlossenen" Peer Review-Verfahren (Intransparenz, unterschiedliche Standards etc.). Merkmale eines "Open Review" sind z.B. die öffentliche Bekanntmachung der Gutachterinnen und Gutachter und/ oder ihrer Kommentare, die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Begutachtung oder die Nutzung einer "Open Access"-Veröffentlichungsplattform. Der Nutzen für Sie liegt insbesondere darin, durch ein "Open Review"-Verfahren den oben genannten Vorwürfen von vornherein zu begegnen und auf diese Weise die Qualität des Verfahrens öffentlich unter Beweis zu stellen und damit die Glaubwürdigkeit und Seriösität von dessen Begutachtungsergebnissen sicherzustellen.
Citizen Science bedeutet die Einbeziehung von "Laien" (nicht in der Wissenschaft tätige Personen) in wissenschaftliche Projekte. Die Beteiligung kann sowohl in unterstützender Form (z.B. Sammlung von Daten) als auch durch aktive Integration (Mitbestimmung des Forschungsthemas) erfolgen. Der Nutzen für Sie liegt nicht nur in einer Entlastung von zeitraubenden, aber notwendigen Vorgängen, sondern auch in einer erhöhten gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit und Anerkennung Ihres wissenschaftlichen Projektes durch die Beteiligung von Mitgliedern aus der Gesellschaft. Somit trägt also "Citizen Science" nicht nur zur Effizienz, sondern auch zur Öffentlichkeitswirksamkeit von Ihren wissenschaftlichen Projekten bei.
Die Universitätsbibliothek bietet zu allen genannten Bereichen von "Open Science" Informationen, Beratung und Unterstützung durch ihr Open Science Team an. Zu Themen wie Open Access, Forschungsdaten ("Open Data") und Bibliometrie ("Open Evaluation") werden auch Workshops angeboten. Für "Open Access"-Publikationen gibt es zusätzlich finanzielle Förderungsmöglichkeiten (Publikationsfonds). Darüber hinaus stellt die Universitätsbibliothek auf ihren Open Science-Websites auch eigene Open Science-Produkte (Open Access, Open Data, Open Evaluation, Open Educational Resources) zur Veranschaulichung und Nutzung bereit.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit "Open Science" steht Ihnen das Open Science Team der Universitätsbibliothek sehr gerne zur Verfügung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, bequem online über unseren Book a Librarian-Service (unter "Publizieren") individuelle Beratungstermine zu einzelnen Themen mit den jeweils zuständigen Bibliotheksmitarbeitenden zu buchen.

Orientierung

Die Universitätsbibliothek befindet sich im Gebäude "Alte Aktienspinnerei" in der Straße der Nationen 33.
Ja. Sie können sich bereits vor einem Vor-Ort-Besuch online über unsere Interaktive Standortkarte im Gebäude der Universitätsbibliothek orientieren.
Um in das Gebäude der Universitätsbibliothek zu gelangen, nutzen Sie bitte den Haupteingang gegenüber des Omnibusbahnhofs.
Direkt hinter dem Haupteingang befindet sich an der Wand gegenüber der Wache eine Übersichtstafel. An der Informationstheke im EG ist ein Flyer "UB-Kompass" kostenfrei erhältlich. Darüber hinaus befinden sich an den Treppenaufgängen und im Personenaufzug Übersichtstafeln zu den Stockwerken. Schließlich sind auch die Eingänge sowie die einzelnen Regale in den Gebäudeflügeln noch einmal gesondert beschriftet.
Ja. Jeweils einmal im Monat gibt es zu festen Zeiten öffentliche Führungen durch die Universitätsbibliothek. Darüber hinaus können für Gruppen flexible Termine für Führungen (auch in englischer Sprache) vereinbart werden. Weitere Informationen (Zeiten, Anmeldung, Kontaktdaten etc.) finden Sie auf unserer BIB4U-Website.
Ja. Die Universitätsbibliothek bietet auch Schulungen zur Einführung in die Bibliotheksnutzung (auch in englischer Sprache) an. Weitere Informationen einschließlich Kontaktdaten finden Sie auf unserer BIB4U-Website. Darüber hinaus können Sie sich auch per Online-Tutorials über die Möglichkeiten der Bibliotheksnutzung informieren.
Im Gebäude stehen insgesamt über 700 Lese- und Arbeitsplätze für verschiedene Zwecke zur Verfügung: von Steh- und Gruppenarbeitplätzen (im EG) über Einzelarbeitplätze (1.-3. OG) bis hin zu "Arbeitskabinen" ("Carrels") im 4. OG.
Die Zugänge zum Lesesaal (54 Plätze) befinden sich im 2. OG, zur Empore (36 Plätze) gelangen Sie über das 3. OG.
Der Schulungsraum im 1. OG steht für diese Sondernutzung zur Verfügung und wird über die Auskunft mit bedient. Voraussetzung ist, dass hier keine Veranstaltung stattfindet.
Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich Getränkeautomaten und ein Snackautomat. Im Ostflügel des Erdgeschosses ("Common Area") ist Essen und Trinken erlaubt. In allen anderen Bereichen sind ausschließlich geschlossene Trinkbehälter gestattet mit Ausnahme der PC-Arbeitsplätze, an denen Essen und Trinken grundsätzlich nicht zulässig ist.
Ungedämpfte Gespräche und Telefonieren sind im Ostflügel des Erdgeschosses ("Common Area") erlaubt. In allen anderen Bereichen wird aus Rücksichtnahme auf die anderen Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer darum gebeten, darauf zu verzichten.
Im gesamten Universitätsbibliotheksgebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Raucherinnen und Raucher werden gebeten, hierfür die zur Verfügung stehenden Aschenbecher auf den Mülleimern vor dem Haupteingang (gegenüber dem Omnibusbahnhof) zu nutzen.
Ja, aber es wird darum gebeten, diese in den Schließfächern im UG einzuschließen und nur Arbeitsmaterial (Laptop, Smartphone im Lautlos-Modus, Schreibmaterial etc.) und ggf. einen geschlossenen Trinkbehälter an die Arbeitsplätze mitzunehmen. Offene Getränke und Essen (außer kleine Snacks) sind hier nicht gestattet. Bitte nutzen Sie hierfür die "Common Area" (EG Ostflügel). Als Pfand für die Nutzung der Schließfächer bitte nur 1 Euro- oder 2 Euro-Münzen verwenden, bitte keine Supermarkt-Coins, da diese in dem Schließmechanismus steckenbleiben und diesen damit blockieren können.
In den Abendstunden ab 19 Uhr und am Samstag ab 12 Uhr hat die Universitätsbibliothek zwar geöffnet, aber die Servicetheken sind nicht mehr besetzt. Sie können auch während dieser Zeit Arbeitsplätze, Ausstattung und Bestände der Bibliothek weiterhin nutzen sowie einen Großteil der Medien aus dem Freihandbereich über die Selbstverbuchungsautomaten (im 1. OG) ausleihen und über den Rückgabeautomaten (im EG) zurückgeben.
Grundsätzlich gilt für alle Arbeitsbereiche in der Universitätsbibliothek außerhalb der "Common Area" (EG, Ostflügel) die Pflicht zum ruhigen Verhalten. Dies gilt in besonderem Maße für den Lesesaal im 2. OG sowie das 3. OG. Im 4. OG stehen abgeschlossene "Arbeitskabinen" ("Carrels") zur Verfügung, welche von Angehörigen der TU Chemnitz online reserviert werden können. Im UG befindet sich im Garderobenbereich ein Ohrstöpselautomat.
Bei Fragen/ Anliegen rund um die Orientierung in der Universitätsbibliothek stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Servicetheken im EG und 1. OG während der Servicezeiten sehr gerne sowohl persönlich als auch telefonisch (0371-531-13181) zur Verfügung. Unabhängig davon können Sie jederzeit eine E-Mail an schreiben.

Publizieren

Entsprechend Art. 5 GG hat jede Person das Recht, ihre "Meinung in Wort, Bild und Schrift frei zu äußern und zu verbreiten." Wenn Sie allerdings nicht als Privatperson, sondern unter der "Marke" TU Chemnitz veröffentlichen, gelten hierfür gewisse Richtlinien und Regeln. So sind u.a. die "Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" sowie ggf. rechtliche Regularien (z.B. Promotions-/ Studienordnungen) der TU Chemnitz zu beachten.
Für die Veröffentlichung einer Publikation gibt es viele Wege: Sie können diese selbst veröffentlichen oder einen Verlag damit beauftragen. Sie können diese ausschließlich gedruckt oder elektronisch, aber auch auf beiden Wegen parallel oder zeitlich versetzt publizieren und Sie können diese unbeschränkt oder beschränkt für Andere zugänglich und (nach-)nutzbar machen.
Ist der Publikationsweg nicht vorgeschrieben (wie z.B. in der wissenschaftlichen Qualifikation in den Promotions- bzw. Habilitationsordnungen), so kann keine generelle Empfehlung abgegeben werden, sondern der geeignete Weg ist eher vom beabsichtigten Zweck abhängig: Soll die Publikation kostengünstig und nur einer begrenzten, womöglich persönlich bekannten, Community zugänglich gemacht werden, so kann die Eigenveröffentlichung ausreichend sein, möchten Sie jedoch eine möglichst breite Öffentlichkeit erreichen, so bietet sich eher die Publikation über einen Verlag oder die Onlinepublikation in einem standardisierten Repositorium an.
Die Entscheidung, ob die Publikation des Werkes in gedruckter oder elektronischer Form (oder beides parallel oder zeitversetzt) geschehen soll, liegt (falls es nicht rechlich vorgeschrieben ist, wie z.B. bei Dissertationsschriften) ganz allein bei der Autorin/ dem Autoren, sofern die Rechte nicht anderweitig eingeräumt oder abgegeben wurden. Aus diesem Grunde und da auch u.a. die unterschiedlichen Fächerkulturen eine gewisse Rolle spielen, kann hierzu keine generelle Empfehlung abgegeben werden.
Eine umfassende Recherchemöglichkeit für Literatur weltweit bietet der Karlsruher Virtuelle Katalog, für deutschsprachige Literatur auch buchhandel.de. Für Publikationen der TU Chemnitz empfiehlt sich die Universitätsbibliographie. Hier können (und sollen) Sie übrigens auch Ihre eigenen wissenschaftlichen Publikationen eintragen (auch rückwirkend). Alle genannten Plattformen bieten jedoch keine Möglichkeit zur Recherche von so genannter "grauer Literatur".
Als "graue Literatur" (auch "graue Materialien") bezeichnet man Veröffentlichungen, welche nicht von Verlagen publiziert und nicht im Buchhandel erhältlich sind. Sie haben keine ISBN/ISSN. Dies sind z.B. interne Dokumente von Institutionen und Organisationen, unveröffentlichte Konferenzberichte oder Manuskripte wissenschaftlicher Arbeiten.
Nach dem deutschen Urheberrecht dürfen Sie für Ihre eigene wissenschaftliche Arbeit bis zu 75% eines Werkes "reproduzieren", d.h. kopieren oder scannen. Wollen Sie dieses jedoch in einem anderen Rahmen einsetzen, z.B. bei einer Lehrveranstaltung, sind nur bis zu 15% erlaubt.
ISBN ist eine Abkürzung für Internationale Standardbuchnummer. Sie dient der eindeutigen Kennzeichnung von Büchern und wird nur einmalig vergeben.
Eine ISBN-Nummer beantragt man bei der ISBN-Agentur MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH Frankfurt am Main. Die Kosten liegen bei rund 90 Euro. Publizieren Sie über einen Verlag (z.B. über den Universitätsverlag), ist die Beantragung einer ISBN in der Regel in dessen Servicepaket enthalten.
ISSN ist die Abkürzung für Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke, wie z.B. Zeitschriften, Zeitungen oder Schriftenreihen. Sie dient ebenfalls der eindeutigen Kennzeichnung und wird nur einmalig vergeben.
Geben Sie ein neues fortlaufendes Sammelwerk heraus, so können Sie bei der Deutschen Nationalbibliothek eine ISSN beantragen. Diese ist kostenfrei. Publizieren Sie über einen Verlag (z.B. über den Universitätsverlag), ist die Beantragung einer ISSN in der Regel in dessen Servicepaket enthalten.
DOI ist die Abkürzung für Digitaler Objektbezeichner für elektronische Publikationen, vor allem für Artikel in Fachzeitschriften aber auch für andere Objekte. Auch der DOI dient der eindeutigen Kennzeichnung und wird nur einmalig vergeben.
Der DOI bezieht sich auf das eigentliche Objekt, während die URL nur dessen aktuellen Speicherort angibt. Für einen DOI können auch mehrere URL hinterlegt werden.
Einen DOI beantragt man bei der ISBN-Agentur MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH Frankfurt am Main. Die Kosten liegen bei rund 300 Euro. Publizieren Sie über einen Verlag, ist die Beantragung eines DOI in der Regel in dessen Servicepaket enthalten.
ORCID ist die Abkürzung für Open Researcher and Contributor ID. Diese Organisation vergibt eindeutige Identifizierungsnummern für publizierende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die TU Chemnitz ist seit 2022 Mitglied.
Der besondere Nutzen von ORCID liegt darin, dass bei Angabe einer ORCID-ID die von Ihnen verfassten Werke in Literatur- und Zitationsdatenbanken auch tatsächlich Ihrer Person zugeordnet werden. Zudem ermöglicht Ihnen eine ORCID-ID, Ihr wissenschaftliches Profil unabhängig von Ihrer institutionellen Zugehörigkeit auf unabhängigen Seiten darzustellen. Schließlich wird von vielen Verlagen und Fördereinrichtungen bereits bei Einreichung einer Publikation bzw. eines Antrags eine ORCID-ID gefordert, um eine eindeutige Zuordnung zwischen Autorinnen/ Autoren und den von jenen verfassten Werken zu gewährleisten.
Der Unterschied der ORCID-ID zu anderen eindeutigen Markern liegt darin, dass diese personenbezogen ist, während sich z.B. ISBN/ ISSN/ DOI etc. immer auf verfasste Werke beziehen.
Um Ihnen das Anlegen einer auf Sie als Autorin bzw. Autor bezogene ORCID-ID zu erleichtern, hat die Universitätsbibliothek eine übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt.
Ja. Die Universitätsbibliothek bietet mit der Universitätsbibliographie einen umfassenden Überblick über die seit ihrer Freischaltung 2007 erschienene wissenschaftliche Literatur der TU Chemnitz.
Es gibt in der Tat Verlagsangebote, welche vorgeben, hochwertig zu sein und hohe Gebühren verlangen, und dann nicht die entsprechende Leistung bringen. Dies nennt man auch "Predatory Publishing". Die Universitätsbibliothek hat hierzu nützliche Informationen zusammengestellt, welche u.a. Checklisten zur Prüfung von Angeboten beinhalten. Sollten Sie Zweifel haben oder weitere Unterstützung benötigen, vereinbaren Sie einfach online einen Termin mit darauf spezialisierten Bibliotheksmitarbeitenden über unseren Book a Librarian-Service.
Ja. Die Universitätsbibliothek verfügt über einen eigenen Universitätsverlag, einen Dokumenten- und Publikationsserver (MONARCH-Qucosa) sowie ein Open Journal System für die Publikation in Open Access-Zeitschriften.
Die TU Chemnitz verfügt über den Dokumenten- und Publikationserver MONARCH-Qucosa, auf welchem Volltexte über Qucosa®, einen Service der wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen, bereitgestellt werden. Aus diesem Grunde wird er allgemein mit MONARCH-Qucosa bezeichnet.
Die elektronische Publikation Ihrer wissenschaftlichen Arbeit auf dem Dokumenten- und Publikationsserver MONARCH-Qucosa ist kostenfrei.
Neben der Kostenfreiheit garantiert die elektronische Publikation auf dem Dokumenten- und Publikationsserver MONARCH-Qucosa u.a. weltweite Sichtbarkeit und langfristige Archivierung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit im Volltext.
Informationen zur formalen und technischen Vorbereitung Ihrer elektronischen Publikation auf dem Dokumenten- und Publikationsserver MONARCH-Qucosa erhalten Sie auf der Website der Hochschulschriftenstelle. Falls Sie hierfür weitere Unterstützung seitens der Universitätsbibliothek benötigen, steht Ihnen Ute Blumtritt sowohl telefonisch (0371-531-31290) als auch per E-Mail an sehr gerne zur Verfügung.
Die Unterstützung und Förderung des Publizierens an der TU Chemnitz zählt neben der Versorgung mit Medien und der Vermittlung von Informationskompetenz zu den Hauptaktivitätsfeldern der Universitätsbibliothek. Aus diesem Grunde bietet sie hier ein breites Spektrum von Services an: Von einem eigenen Universitätsverlag, einem Repositorium zur elektronischen Publikation (MONARCH-Qucosa) sowie einer Hochschulschriftenstelle speziell für wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten über die aktive (auch finanzielle) Förderung von Open Access bis hin zur Unterstützung beim Management von Forschungsdaten und zu bibliometrischen Serviceleistungen. Zu allen Anliegen rund um das Publizieren können Sie über den "Book a Librarian"-Service bequem online bei den jeweils zuständigen Bibliotheksmitarbeitenden individuelle Beratungstermine buchen.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit Publizieren bietet Ihnen der Book a Librarian-Service der Universitätsbibliothek unter dem Stichwort "Publizieren" die Möglichkeit, online einen Termin mit auf Ihr Anliegen spezialisierten Bibliotheksmitarbeitenden zu vereinbaren.
Grundsätzlich können alle Angehörigen der TU Chemnitz den Universitätverlag nutzen, die Autorinnen bzw. Autoren einer Publikation sind, sofern die Rechte nicht anderweitig eingeräumt oder abgegeben wurden. Im Ausnahmefall und nur mit schriftlicher Zustimmung der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers können auch Master- und Bachelor-Abschlussarbeiten veröffentlicht werden.
In der Regel können alle an der TU Chemnitz verfassten wissenschaftlichen Schriften (Monographien, Sammelbände, Tagungsbände, Dissertationsschriften etc.) veröffentlicht werden.
Die Publikation über den Universitätsverlag ist nur eines unserer Angebote. Selbstverständlich können Sie auch andere Publikationsanbieter und -formen wählen.
Der Universitätsverlag übernimmt für Sie u.a. die formale und technische Kontrolle Ihres elektronisch erstellten Manuskripts, die Vergabe der Identifikatoren, die Gestaltung des Umschlages, die Drucklegung und Lieferbarkeit im Buchhandel, die Versendung der Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek und die Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek, die Verzeichnung in den Bibliothekskatalogen und der Universitätsbibliographie sowie die elektronische Archivierung auf dem Dokumenten- und Publikationsserver MONARCH-Qucosa.
Ihre wesentliche Aufgabe liegt darin, das elektronische Manuskript Ihrer Publikation nach den Hinweisen des Universitätsverlages zu formatieren und eine Titelgrafik sowie ein Abstract für den Umschlag zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sollten Sie sich für eine Open Access-konforme Creative-Commons-Lizenz entscheiden. Bei Dissertations- und Habilitationsschriften müssen die in den jeweiligen Ordnungen der Fakultäten enthaltenen Vorgaben erfüllt sein. Die jeweiligen Nutzungsrechte für den Universitätsverlag an dem Manuskript werden im Verlagsvertrag geregelt.
Für eine Publikation Ihres Werkes über den Universitätsverlag wird zunächst eine Verwaltungskostenpauschale erhoben, deren Höhe in der jeweils geltenden Hochschulgebühren und -entgeltverordnung der TU Chemnitz festgelegt ist. Hinzu kommen pauschale Gebühren für den mit Ihrer Publikation beauftragten Dienstleister sowie variable Kosten je nach gewünschter Ausstattung Ihres Buches (Format, Cover, Seiten, Anzahl Farbseiten). Nur als Anhaltspunkt: Eine Veröffentlichung von 25 Exemplaren als Softcover im DIN A5-Format á 200 Seiten bewegt sich etwa im mittleren dreistelligen Bereich.
Ja. Die Mindestauflage beträgt 6 Exemplare inklusive der 6 Pflichtexemplare.
Ja. Sie können bis zu drei Jahre nach Erscheinen Ihrer Publikation einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen und damit an der Ausschüttung von Tantiemen teilnehmen, welche bei ausreichendem Nachweis Ihrer Publikation in deutschen Bibliotheken an Sie ausbezahlt werden können.
Bei Fragen/Anliegen in Zusammenhang mit dem Universitätsverlag stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Teams des Universitätsverlages sehr gerne zur Verfügung.
Die Universitätsbibliographie dient seit 2007 als zentrale Nachweisstelle für Veröffentlichungen der TU Chemnitz.
Ja, insofern Sie Angehörige bzw. Angehöriger der TU Chemnitz sind und es sich um eine durch einen seriösen Verlag oder wissenschaftliche Einrichtung herausgegebene oder (falls in elektronischer Form) auf einem wissenschaftlichen Dokumentenserver liegende Publikation handelt, die dauerhaft (z.B. über eine ISBN oder eine feste URL) abrufbar ist. Dissertations- und Habilitationsschriften müssen nicht eingetragen werden. Diese werden einmal jährlich von dem Dokumenten- und Publikationsserver MONARCH-Qucosa übernommen.
Ja, insofern Sie Angehörige bzw. Angehöriger der TU Chemnitz sind, ist dies sogar ausdrücklich erwünscht!
Ja, insofern Sie Angehörige bzw. Angehöriger der TU Chemnitz sind (oder mindestens eine der mitwirkenden Personen der TU Chemnitz angehört) und das Werk nicht bereits (durch eine andere mitwirkende Person) eingetragen wurde (bitte zuvor recherchieren).
Veröffentlichungen ohne ISBN/ DOI oder dauerhafte URL können nicht in die Universitätsbibliographie aufgenommen werden. Auch wenn die URL zwar dauerhaft ist, aber nicht zum Volltext (sondern nur zu einem Abstract, Publikationsliste etc.) führt, kann die Veröffentlichung nicht eingetragen werden.
Die Dateneingabe zu Ihrer Veröffentlichung erfolgt über ein Online-Formular. Dieses wird generiert, nachdem Sie die betreffende Dokumentart ausgewählt haben.
"Referiert" bedeutet, dass die Veröffentlichung durch unabhängige, fachlich ebenbürtige Gutachterinnen bzw. Gutachter ("peers") in einem den Ansprüchen des jeweiligen Fachgebietes entsprechenden Verfahren zum Zweck der Qualitätssicherung geprüft wurde.
Der Eintrag Ihrer Veröffentlichung wird in der Regel nach einer Bearbeitungszeit von 1-2 Werktagen nach Absendung des Online-Formulars freigeschaltet.
Sie können zum einen nach einem spezifischen Werk mittels Definition von Suchparametern in eine Eingabemaske recherchieren, Sie können sich aber auch Einträge sortiert nach Fakultäten oder Dokumentenarten anzeigen lassen.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit der Universitätsbibliographie steht Ihnen seitens der Universitätsbibliothek Ute Blumtritt sowohl telefonisch (0371-531-31290) als auch per E-Mail an sehr gerne zur Verfügung.
Die Hochschulschriftenstelle ist zuständig für die Annahme von Pflichtexemplaren von Dissertations- und Habilitationsschriften der TU Chemnitz sowie Ansprechpartner für formale Fragen und allgemeingültige Empfehlungen zu deren Veröffentlichung.
Die Voraussetzungen und die Möglichkeiten zur Veröffentlichung Ihrer Dissertations-/ Habilitationsschrift sind in den Promotions- bzw. Habilitationsordnungen definiert, welche Sie auf den Websites Ihrer Fakultät finden.
Die Hochschulschriftenstelle kann Sie hinsichtlich Details und Verfahren der durch die entsprechenden Promotions- bzw. Habilitationsordnungen gestatteten Formen der Veröffentlichung beraten.
Erscheint Ihre Arbeit als Monographie in einem Verlag, so muss diese als Hochschulschrift gekennzeichnet sein. Dies geschieht entweder durch Einbinden der Titelseite Ihrer Schrift oder durch die Angabe eines so genannten "Hochschulschriftenvermerkes" im Impressum des Verlages. Die Selbstständigkeitserklärung wird in der Regel nicht integriert. Ein Lebenslauf sollte auf den wissenschaftlichen Werdegang beschränkt werden und darf keine persönlichen Angaben enthalten. Die Bindung sollte dauerhaft haltbar und nicht "sperrig" sein. So werden Spiral- oder Drahtkammbindungen nicht akzeptiert.
Ein Hochschulschriftenvermerk ist eine Eintragung in die Verlagsausgabe Ihrer Dissertations-/ Habilitationsschrift, die diese als Hochschulschrift der TU Chemnitz kennzeichnet, z.B. "Dissertation TU Chemnitz + Entstehungsjahr" oder "Diese Arbeit hat der Fakultät ... der TU Chemnitz [Jahresangabe] als Dissertation vorgelegen."
Gedruckte Pflichtexemplare Ihrer Dissertations-/ Habilitationsschrift können Sie entweder zu den Servicezeiten an der Informationstheke im EG zu Händen der Hochschulschriftenstelle abgeben oder postalisch an folgende Adresse senden:

Technische Universität Chemnitz
Universitätsbibliothek
Victoria Tyrner
Straße der Nationen 33
09111 Chemnitz
Bei Veröffentlichung Ihrer Dissertations-/ Habilitationsschrift in elektronischer Form müssen Sie diese sowohl im universitären Dokumenten- und Publikationsserver MONARCH-Qucosa anmelden und als PDF/A-Dokument hochladen als auch eine ausgefüllte und unterzeichnete Einverständniserklärung zum elektronischen Publizieren auf dem genannten Server und sechs gebundene Druckausgaben einreichen.
Nein, da bei studentischen Abschlussarbeiten keine Publikationspflicht besteht. Mit Zustimmung der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers können Sie allerdings Ihre studentische Abschlussarbeit veröffentlichen. Aufgrund der Kostenfreiheit empfiehlt sich hierfür insbesondere der Dokumenten- und Publikationsserver MONARCH-Qucosa.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit der Hochschulschriftenstelle steht Ihnen seitens der Universitätsbibliothek Victoria Tyrner sowohl telefonisch (0371-531-31642) als auch per E-Mail an sehr gerne zur Verfügung.
"Open Access" ist eine Komponente der "Offenen Wissenschaft" (Open Science) und bedeutet in erster Linie, dass auf wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich über das Internet zugegriffen werden kann. Bei Open Access ist also der Zugang zur Literatur kostenfrei. Ebenso wie bei der Publikation von nicht frei zugänglicher Literatur (closed access) entstehen aber Kosten für die Umsetzung von Open Access im gesamten Prozess der Produktion von Publikationen sowie für die notwendige Infrastruktur. Daher fallen für die Veröffentlichung von Open-Access-Publikationen teilweise, aber nicht immer, Gebühren an, die in der Regel an die publizierenden Verlage oder Institutionen entrichtet werden.
Der größte Vorteil der "Open Access"-Stellung liegt darin, dass Sie mit Ihrem Werk eine erheblich größere Reichweite erzielen, da potentiell jede interessierte Person weltweit dieses entgeltfrei lesen, herunterladen, speichern und drucken darf. Zudem leisten Sie einen Beitrag zu einer Bewegung, welche auch Ihnen es ermöglicht, "Open Access"-Werke anderer Autorinnen und Autoren in gleicher Weise zu nutzen. Diese wechselseitige "Offenheit" ermöglicht und erleichtert eine wesentlich umfangreichere und intensivere Vernetzung innerhalb der "Scientific Community".
Es gibt unterschiedliche Vorgaben der Fördermittelgeber hinsichtlich Open Access. Einen guten Überblick gibt die Datenbank Jisc's Open Policy Finder, in der nach spezifischen Förderern gesucht werden kann.
Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler kann Open Access publizieren solange die dazu benötigten Rechte nicht anderweitig abgegeben wurden. Je nach Veröffentlichungsform werden verschiedene Plattformen empfohlen:
  • Für Zeitschriftenartikel können geeignete Open-Access-Zeitschriften ausgewählt werden.
  • Für Vorabversionen eignen sich institutionelle oder fachliche Preprintserver.
  • Konferenzbeiträge, Forschungsberichte, Abschlussberichte u.v.m. können in Open-Access-Repositorien veröffentlicht werden (z.B. MONARCH-Qucosa der TU Chemnitz).
  • Bücher, Dissertationen und Schriftenreihen können z.B. im Universitätsverlag veröffentlicht werden.
  • Für Forschungsdaten bieten sich spezielle Daten-Repositorien oder Data-Journals an. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Websites zu Forschungsdatenmanagement.
  • Kollaboratives Arbeiten mit Lehr- und Lernmaterialien durch Open-Access-Publikation. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Websites zu Open Educational Resources.
  • Die Bereitstellung und gemeinsame Entwicklung von Open-Access-Software hat sich seit vielen Jahren als praktisch erwiesen. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Websites zu Open Source.
  • Eigene Open-Access-Zeitschriften herausgeben.
Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Sie Ihr Werk "Open Access" stellen können, liegt darin, dass Sie die hierfür notwendigen Rechte besitzen. Handelt es sich um eine Erstveröffentlichung ("Goldener Weg"), ist dies in der Regel der Fall, bei einer Zweitveröffentlichung ("Grüner Weg") kann dies schon schwieriger sein, da Sie eventuell bei der Erstveröffentlichung einige hierfür notwendige Rechte an den Verlag abgetreten haben. Lesen Sie sich in diesem Falle den zum damaligen Zeitpunkt mit dem Verlag abgeschlossenen Vertrag noch einmal aufmerksam durch und kontaktieren den Verlag im Zweifelsfalle.
Die verschiedenen Publikationswege des Open Access werden häufig mit Farben beschrieben. Am bekanntesten sind der Goldene (Erstveröffentlichung) und der Grüne Weg (Zweitveröffentlichung). Verwendet werden aber auch die Farben Bronze, Blau, Platin und Schwarz.
Ja, und zwar mittels der so genannten "Creative Commons Lizenzen". Diese sind international weit verbreitet und anerkannt. Die Inhaberin/nen bzw. der/ die Inhaber der Urheberrechte räumen mit der Vergabe einer CC-Lizenz Nutzungen über das geltende Urheberrecht hinaus ein. Durch die Auswahl verschiedener Lizenzmodule werden konkrete Nutzungsszenarien gestattet oder ausgeschlossen, wie z.B. die kommerzielle Verwendung oder die Bearbeitung der Inhalte. Wurden die Nutzungsrechte bereits an einen Verlag abgegeben, kann eine CC-Lizenz nicht ohne Weiteres eingeräumt werden! Haben Sie keine solche Lizenz vergeben, gilt automatisch das deutsche Urheberrecht.
Insofern Sie die Wahl für eine der verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen haben, müssen letzendlich Sie als Inhabende bzw. Inhabender der Urheberrechte die Entscheidung treffen. Hierzu gibt es keine generell geltende Vorgabe. Die Universitätsbibliothek empfiehlt jedoch, die in jedem Fall Open-Access-konformen Creative-Commons-Lizenzen CC BY, die nur die Namensnennung als Bedingung vorschreibt, oder CC BY-SA, die zusätzlich bei Bearbeitungen die Weitergabe unter gleichen Bedingungen vorschreibt, zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website zu Creative Commons Lizenzen.
Leider ja. Die Verlage erheben für die "Open Access"-Veröffentlichung von Werken so genannte "Publikationsgebühren" (APC). Es gibt an der TU Chemnitz jedoch einen von der Universitätsbibliothek administrierten Publikationsfonds, aus welchem nach erfolgreicher Antragstellung u.a. die APC bis zu einer gewissen Höhe übernommen werden.
Ja. Publikationen können z.B. im Rahmen von Drittmittelprojekten finanziert werden. Durch die Beteiligung in Konsortien oder durch Mitgliedschaftsmodelle können Gebühren reduziert werden. Mitunter werden Publikationsgebühren durch Fachgesellschaften übernommen. Darüber hinaus gibt es an der TU Chemnitz einen von der Universitätsbibliothek administrierten Publikationsfonds, aus welchem nach erfolgreicher Antragstellung sowohl Artikel in Open Access-Zeitschriften (bis 2.000 Euro) als auch Open Access-Monographien (bis 3.000 Euro) und -Sammelbandbeiträge (bis 1.500 Euro) gefördert werden können.
Die Antragsstellerin bzw. der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der TU Chemnitz angehörig und entweder für die Einreichung ("submitting author") oder für die Kommunikation von der Einreichung bis zur Publikation des Werkes verantwortlich ("corresponding author") sein.
Ja. Promotionsstudierende, welche sich für ein Promotionsstudium an der TU Chemnitz eingeschrieben haben, zählen zum Kreis der TU-Angehörigen.
Bei Aufsätzen müssen diese u.a. in reinen Open Access-Zeitschriften, welche im Directory of Open Access Journals nachgewiesen, oder in Zeitschriften, die Bestandteil von Transformationsvereinbarungen der TU Chemnitz mit Verlagen sind, erscheinen und mit einer möglichst weitgefassten Creative Commons Lizenz versehen sein. Bei Monographien/ Sammelbandeinträgen müssen u.a. die Gebühren für "Open Access" von dem Verlag transparent ausgewiesen werden und die Publikation (z.B. über einen DOI) nach Veröffentlichung auffindbar sein. Zudem muss bereits in den Manuskripten ein Verweis auf die Fördermittelgeber (TU Chemnitz/ DFG) enthalten sein. Schließlich sind auch die Förderobergrenzen (Zeitschriftenartikel: 2.000 Euro, Monographien: 3.000 Euro, Sammelbandbeiträge: 1.500 Euro) zu beachten.
Im Fall eines geförderten Zeitschriftenartikels stimmen Sie bitte mit dem Verlag ab, dass folgender Hinweis auf die Förderung aus dem Publikationsfonds der TU Chemnitz aufgenommen wird: "The publication of this article was funded by Chemnitz University of Technology." Dieser Hinweis erscheint üblicherweise unter Überschriften wie "Funding" oder "Acknowledgments".
Kreditkarten- und Bankgebühren können nicht über den Publikationsfonds abgerechnet werden. Es werden ausschließlich die verlagsseitig für die Open-Access-Veröffentlichung erbrachten Dienstleistungen berücksichtigt.
Open Access ist ein stark im Wachstum begriffener, global wirksamer Zukunftstrend und das ist mit Blick auf die auf der Hand liegenden Vorteile für die Entwicklung der Wissenschaft auch gut so. Gleichwohl ruft ein solcher Wachstumsmarkt auch unseriöse Anbieter auf den Plan, welche Gebühren für nicht oder nicht qualitätsgerecht erbrachte Leistungen verlangen. Dies wird auch "Predatory Publishing" ("räuberisches Veröffentlichen") genannt. Solche Angebote von seriösen zu unterscheiden, ist zuweilen nicht ganz einfach. Aus diesem Grund hat die Universitätsbibliothek dazu eine Informationsseite zusammengestellt, welche u.a. Checklisten zur Prüfung auf Fragwürdigkeit oder Seriösität von Angeboten enthält.
Zunächst könnte geprüft werden, welche Open-Access-Optionen die anerkannten Verlage in Ihrem Fach anbieten und welche Rabatt-Vereinbarungen die TU Chemnitz abgeschlossen hat. Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) ist ein unabhängiges, nicht-kommerzielles, umfangreiches Verzeichnis von Open-Access-Zeitschriften, die nach festgelegten Kriterien geprüft und aufgenommen werden. Unter anderem sind der sofortige Zugriff, die gesicherte Qualitätskontrolle und die Vergabe einer ISSN Standard. Umfangreiche Recherchemöglichkeiten fasst die Website "Qualität von Open Access" zusammen.
Die Peer-Review-Verfahren von Open-Access-Zeitschriften unterscheiden sich nicht von denen anderer Zeitschriften. Im Directory of Open Access Journals (DOAJ) können Sie Open-Access-Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren finden und konkrete Begutachtungsverfahren weiter filtern. Bei Zeitschriften die nicht im DOAJ enthalten sind, prüfen Sie bitte die Aussage zum Peer Review auf deren Homepage und beachten die Hinweise auf unserer Website "Qualität von Open Access".
Das Directory of Open Access Books (DOAB) listet viele Bücher, die frei zugänglich verfügbar sind. Ein weiterer Sucheinstieg ist die Bielefeld Academic Search Engine (BASE). Über Browsing nach Dokumentart können Bücher angezeigt und nachfolgend über den Zugangsstatus "Open Access" gefiltert werden.
Die Bereitstellung einer Veröffentlichung auf einem akademischen Sozialen Netzwerk entspricht nicht den Kriterien von Open Access, da diese nicht langzeitgesichert und oft nur nach einer Registrierung zugänglich sind. Außerdem besteht die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung, wenn, wie bei nicht frei zugänglichen, kostenpflichtigen Veröffentlichungen üblich, die Rechte dafür nicht mehr bei der Autorin/ dem Autor liegen, sondern exklusiv an einen Verlag übertragen wurden. Bei Publikationen, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, ist dies bei entsprechenden Lizenzbedingungen mitunter wiederum möglich. Eine Veröffentlichung, ob via Gold Open Access oder Green Open Access publiziert, sollte in akademischen Sozialen Netzwerken am besten nur als Verweis und mit einem Link zur Publikation integriert, jedoch der Volltext nicht direkt dort angeboten werden.
Laut dem Deutschen Urheberrechtsgesetz ist eine Zweitveröffentlichung (auch Parallelveröffentlichung genannt) unter bestimmten Bedingungen nach einem Jahr möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website zu Zweitveröffentlichungen.
Nach der Definition der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen dürfen Nutzerinnen und Nutzer diese Veröffentlichungen in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck kopieren, verbreiten und öffentlich wiedergeben sowie Bearbeitungen davon erstellen und verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird. In der Praxis gibt es verschiedene Ausprägungen von Open Access, die auch unterschiedliche Bedeutungen haben. Free Access kann beispielsweise die Verfügbarkeit in einer Datenbank bedeuten, deren Inhalt von der Bibliothek lizenziert wird oder der Inhalt ist temporär frei verfügbar. Für alle Veröffentlichungen gilt zunächst, dass die Nutzung im Rahmen des Urheberrechts gestattet ist. Weitere Nutzungen können durch die Vergabe von Open-Content Lizenzen eingeräumt werden.
Seit dem 1. März 2018 gilt das neue Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, das "Urheberrechts-Wissengesellschafts-Gesetz (UrhWissG)". Es beinhaltet Ausnahmeregelungen (Schranken), die eine Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, ohne Rückfrage bei Urhebern oder Verlagen, erlauben. Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen stehen unter den Paragraphen § 60a - § 60h. Folgende Schranken sind erlaubt:
  • § 60a UrhWissG erlaubt es, für den Unterricht und die Lehre an Bildungseinrichtungen (z.B. Schulen und Hochschulen) grundsätzlich bis zu 15 % eines Werkes zu nutzen.
  • § 60b UrhWissG erleichtert die Herstellung von Unterrichts- und Lehrmedien.
  • § 60c UrhWissG gestattet, für die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung grundsätzlich bis zu 15 % eines Werkes zu nutzen; für die eigene wissenschaftliche Forschung wird die Vervielfältigung von 75% eines Werkes erlaubt.
  • § 60d UrhWissG regelt erstmals das sogenannte Text- und Data Mining. Dies ist eine Forschungsmethode, bei der große Mengen urheberrechtlich geschützter Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Tonaufnahmen) automatisiert ausgewertet werden.
  • § 60e UrhWissG enthält verschiedene Erlaubnisse für Bibliotheken: So dürfen sie beispielsweise Werke aus ihrem Bestand zum Zwecke des Erhalts digitalisieren. Geregelt wird auch, unter welchem Umständen Bibliotheken Werke an Terminals in ihren Räumen zugänglich machen dürfen und in welchem Umfang sie an diesen Terminals Ausdrucke gestatten dürfen. Ebenfalls geregelt wird der Versand von Kopien durch Bibliotheken.
  • § 60f UrhWissG enthält für Archive, Museen und Bildungseinrichtungen ähnliche Erlaubnisse wie für Bibliotheken.
Das Zitatrecht ist die wohl bekannteste gesetzlich erlaubte Nutzung. Es wird in Paragraph 51 UrhWissG geregelt. Als Zitat gilt eine Übernahme einzelner Teile aus urheberrechtlich geschützten Werken zum Zweck der eigenen geistigen Auseinandersetzung unter Angabe der Quelle. Nach dem neuen UrhWissG dürfen auch Abbildungen zitiert werden. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
  • Auseinandersetzung mit dem Werk (Zitatzweck): Ein Zitat ist nur ein Zitat, wenn sich mit dem zitierten Werk auch wirklich auseinandergesetzt wird. Eine einfache Kopie ist also kein Zitat. Die Kopie wird zu einem Zitat, wenn man das zitierte Werk als Hilfsmittel für die eigene Erläuterung, z. B. im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung, verwendet.
  • Selbstständiges Werk: Voraussetzung ist auch, dass das eigene Werk urheberrechtlich schutzfähig sein muss. Denn in den Genuss des Zitatrechts sollen nur diejenigen kommen, welche selbst geistig schöpfen.
  • Quellenangabe: Die Nutzerin bzw. der Nutzer muss stets die Quelle des Zitats angeben, sofern dies technisch machbar und zumutbar ist, und darf das Zitat nicht verändern. Zitiert man aus einem fremden Werk, ohne die Urheberin/ den Urheber zu nennen, bezeichnet man dies gemeinhin als "Plagiat".
  • Zitatumfang: Das Gesetz unterscheidet zwischen Großzitat und Kleinzitat. Ein Großzitat, welches das gesamte fremde Werk umfasst, ist z. B. bei Bildwerken recht häufig, aber auf wissenschaftliche Werke beschränkt. Bei Kleinzitaten, wenn nur einzelne Stellen eines Werkes übernommen werden, richtet sich der erlaubte Umfang danach, wie viel fremder Inhalt für die eigene Auseinandersetzung erforderlich ist.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit Open Access steht Ihnen seitens der Universitätsbibliothek Ute Blumtritt sowohl telefonisch (0371-531-31290) als auch per E-Mail an sehr gerne zur Verfügung.

Recherche

Grundlegendes Rechercheinstrument ist der Online-Katalog der Universitätsbibliothek. Weitere wichtige Recherchetools sind die Elektronische Zeitschriftenbibliothek und die Fachdatenbanken. Eine Übersicht über alle Recherchemöglichkeiten finden Sie auf unserer Website "Suchen & Finden". Das Universitätsarchiv hat zu seinen Beständen eigene Recherchetools.
Nein. Es werden nur noch die elektronischen Recherchemöglichkeiten angeboten. Den traditionellen Zettelkatalog gibt es in der Universitätsbibliothek nicht mehr.
Nein. Allerdings ist eine Anmeldung erforderlich, sobald Sie ein recherchiertes gedrucktes Medium ausleihen oder als nicht der TU Chemnitz angehörende Person elektronische Medien nutzen wollen, so dass es empfehlenswert ist, dies zeitnah vorzunehmen. Es ist einfacher als Sie denken!
Eine sehr umfangreiche Datenbasis zur Recherche von Medien in anderen Bibliotheken deutschland- und auch weltweit bietet der Karlsruher Virtuelle Katalog.
Ja, es werden Schulungen zur allgemeinen und zur fachlichen Literaturrecherche sowie zur Literaturverwaltung angeboten. Zumeist ist eine vorherige Online-Anmeldung erforderlich. Auf Anfrage können diese Schulungen auch zeitlich flexibel und häufig auch auf Englisch angeboten werden. Darüber hinaus besteht zudem die Möglichkeit, sich über Online-Tutorials zur Literaturrecherche zu informieren.
Bei Fragen/ Anliegen zur Literaturrecherche stehen Ihnen sehr gerne die für Ihr jeweiliges Fachgebiet zuständigen Fachreferate zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie über das Online-Tool "Book a Librarian" auch individuelle Beratungstermine vereinbaren.
Den Einstieg in den Online-Katalog finden Sie über den Suchschlitz "Online-Katalog" auf den Bibliothekswebsites oder den Eintrag "Kataloge" auf der Website "Suchen & Finden".
Während Sie bei der "Einfachen Suche" nur mit einem Suchbegriff und Suchparameter recherchieren, können Sie mittels der "Erweiterten Suche" verschiedene Suchbegriffe und Suchparameter miteinander kombinieren und somit Ihre Suche präzisieren. Weiter Informationen finden Sie unter "Suchtipps" links von den Suchschlitzen.
Suchparameter sind bestimmte Kategorien, mit denen Sie Ihre Suche präzisieren können. Sie finden diese, wenn Sie auf den Button "Erweiterte Suche" auf der Benutzeroberfläche des Katalogs und bei der sich dann öffnenden Oberfläche unter "Suchtyp" auf den Button "Alle Felder" klicken. Hier können Sie in einem Dropdown-Feld unter einer Vielzahl von Suchparametern wählen. Wenn Sie weiter nach unten scrollen, können Sie Ihre Suche nach "Medientyp", "Literaturabteilung" und "Erscheinungsjahr" noch weiter eingrenzen.
Die "Einfache Suche" ist besonders geeignet, wenn Sie sich zu einer Thematik zunächst einmal einen Überblick verschaffen und eine möglichst große Anzahl an Suchergebnissen generieren wollen.
Die "Erweiterte Suche" ist besonders geeignet, wenn Sie bereits einen Überblick über die Thematik haben, nun "tiefer einsteigen" wollen und somit möglichst präzise Suchergebnisse generieren wollen.
Ja. Klicken Sie hierfür einfach auf den Button "Suchfeld hinzufügen" und Sie können beliebig viele Felder nutzen.
Ja. Links neben den angezeigten Suchergebnissen befindet sich eine Leiste "Suche einschränken". Hier können Sie die Suchergebnisse u.a. nach "Zugang", "Medientyp", "Fachgebiet", "Literaturabteilung" und "Erscheinungsjahr" weiter filtern.
Ja. Klicken Sie hierfür auf den Button neben "Sortieren" oberhalb Ihrer Rechercheergebnisliste. Es öffnet sich eine Dropdownliste, wo Sie unter verschiedenen Sortierungsparametern auswählen können.
Ja. Markieren Sie hierfür durch Anklicken des jeweiligen Kästchens links vom Titel das Werk und wählen auf der Leiste in der Mitte aus, was Sie mit der daraus generierten Liste machen wollen (Zusendung per E-Mail, exportieren, drucken, speichern, in die Zwischenablage). Zur Nutzung der Funktionen "Speichern" und "Zusendung per E-Mail" müssen Sie als Nutzerin bzw. Nutzer in der Universitätsbibliothek angemeldet sein.
Dies sind von der Universitätsbibliothek "gekaufte" ("lizenzierte") elektronische Medien, welche von außerhalb der Universitätsbibliothek nur von TU-Angehörigen mittels VPN-Client genutzt werden können.
Dies sind elektronische Medien mit uneingeschränktem Zugang.
Mit diesem Begriff werden Schriften zur Erlangung eines akademischen Grades bezeichnet, v.a. also Dissertations- und Habilitationsarbeiten.
Dies sind frei zugängliche gedruckte Medien.
Dies sind nicht frei zugängliche gedruckte Medien. Sie müssen vorab bestellt werden. Klicken Sie hierzu auf den Titel des Buches im entsprechenden Katalogeintrag, scrollen auf der sich dann öffnenden Seite nach unten und klicken auf den mit einem Fähnchen versehenen "Bestellen"-Button.
Dies sind frei zugängliche gedruckte Medien, welche aber nur innerhalb des Universitätsbibliotheksgebäudes genutzt werden dürfen.
Dies sind gedruckte Medien, welche nach erfolgter Ausleihe außer Haus mitgenommen werden dürfen.
Dies sind gedruckte Medien, die entweder ausgeliehen sind, sich in einem Hand- oder Semesterapparat befinden oder als vermisst gelten. Den jeweiligen Grund erfahren Sie, wenn Sie auf den Titel in der Ergebnisliste klicken und im sich dann öffnenden Fenster nach unten scrollen.
Der Regalstandort von einem gedruckten Medium wird Ihnen im entsprechenden Katalogeintrag unterhalb des Titels angezeigt. Befindet sich das gedruckte Medium im Freihandbereich, so können Sie auf den Titel klicken und im sich dann öffnenden Fenster auf die Buchstaben-Zahlen-Kombination (Signatur) bei "Regalstandort". Dieser wird Ihnen dann in einer "interaktiven Standortkarte" angezeigt.
Klicken Sie auf den Titel des gewünschten Werkes auf Ihrer Ergebnisliste. Daraufhin öffnet sich eine Seite mit detaillierten Informationen zu dem Werk. Den Zugang finden Sie ganz unten auf der Seite: Bei elektronischen Medien über den "Full Text"-Button, bei gedruckten Medien über den "Bestellen"-Button. Bei ausgeliehenen gedruckten Medien wird Ihnen hier zusätzlich angezeigt, bis wann das Medium ausgeliehen ist.
Wird Ihnen als Ergebnis Ihrer Suche die Meldung "Keine Ergebnisse!" angezeigt, so befindet sich das von Ihnen gewünschte Werk nicht im Bestand der Universitätsbibliothek (überprüfen Sie aber auch Ihre Such-Eingaben auf eventuelle "Dreher" bei Buchstaben und Zahlen!). Sie können versuchen, es sich über die Fernleihe beschaffen zu lassen. Falls Sie das Werk erst längerfristig benötigen, können Sie dies der Universitätsbibliothek auch zur Anschaffung vorschlagen. Die letztendliche Entscheidung hierüber trifft allerdings das zuständige Fachreferat.
Am einfachsten gelangen Sie zur Elektronischen Zeitschriftenbibliothek über den Eintrag "E-Journals" auf unserer Website "Suchen & Finden".
Sie gelangen automatisch gleich auf die Suchseite nach Zeitschriften. Hier können Sie nach einem Begriff suchen oder mehrere miteinander kombinieren. Mittels der Dropdown-Felder links neben dem Suchschlitz können Sie aus einer Liste von verschiedenen Suchparametern auswählen. Darüber hinaus können Sie darunter auch noch ein bestimmtes Fachgebiet anklicken.
Nein. Im Gegensatz zum Online-Katalog ist die Suche hier auf 3 Felder beschränkt.
Die Bedeutung der Farben links neben den Zeitschriftentiteln werden durch die Legende auf der rechten Seite erklärt: Grün bedeutet freien Zugang, Gelb bedeutet Zugang nur für Angehörige der TU Chemnitz und Rot bedeutet nicht zugänglich. Bitte beachten Sie auch die "Nutzungsbedingungen".
Klicken Sie auf den entsprechenden Titel in Ihrer Rechercheergebnisliste. Daraufhin öffnet sich eine Seite mit detaillierten Informationen zu der Zeitschrift. Durch Klicken auf den Schriftzug "Zu den Volltexten" unter "Online-Verfügbarkeit" gelangen Sie zu den Volltexten über die Plattform des jeweiligen Anbieters.
Dies bedeutet, dass diese Zeitschrift durch die Universitätsbibliothek (noch) nicht angeschafft ("lizenziert") worden ist. Sie können einen entsprechenden Anschaffungsvorschlag an senden.
Auf der linken Navigationsleiste gibt es mittig unter der Kategorie "Bibliothek" einen Reiter "Zeitschrift vorschlagen". Wenn Sie darauf klicken, öffnet sich ein Online-Formular, in welches Sie Daten zu Ihrem Anschaffungsvorschlag eintragen. Drücken Sie schließlich auf den Button "Vorschlag senden".
Fachdatenbanken sind Recherchemedien, welche Literatur und Informationen zu bestimmten Wissenschaftsgebieten nachweisen.
Fachdatenbanken empfehlen sich besonders bei sehr spezifischen Fragestellungen und/oder einer auf größtmögliche Vollständigkeit angelegten Suche. Sie eignen sich daher hervorragend zur Ergänzung von Recherchen im Online-Katalog, u.a. durch die Möglichkeiten von gezielten und verknüpften Suchen, das Auffinden von Datenquellen, welche im Online-Katalog (noch) nicht aufgeführt sind, sowie genaue bibliographische Angaben, welche auf den Katalog oder elektronische Volltexte verlinken.
Am einfachsten gelangen Sie zu den Fachdatenbanken über den Eintrag "Datenbanken" auf unserer Website "Suchen & Finden". Von dort werden Sie zu der Übersichtsseite "Datenbank-Informationssystem (DBIS)" weitergeleitet.
Um eine Einfache Suche zu starten, geben Sie in den Suchschlitz einen oder mehrere Suchbegriffe ein und klicken auf den blau unterlegten "Suchen"-Button.
Während Sie bei der "Einfachen Suche" allein nach den in den Suchschlitz eingegebenen Begriffen ohne weitere Spezifikationen suchen ("Alle Felder"), können Sie mittels der "Erweiterten Suche" verschiedene Suchbegriffe und Suchparameter miteinander kombinieren und somit Ihre Suche präzisieren.
Die "Erweiterte Suche" eignet sich insbesondere dann, wenn Sie eine spezifische Vorstellung davon haben, nach welchen Fachdatenbanken Sie suchen möchten.
Nein. Es lassen sich hier zur "Erweiterten Suche" zu den angezeigten Feldern keine weiteren hinzufügen.
Ja. Dies können Sie beim Datenbank-Informationssystem sogar in einem Schritt zusammen mit der Definition der Suchparameter machen, indem Sie unterhalb weitere Filterkriterien (Fachgebiet, Datenbanktyp, Land etc.) mittels Dropdown auswählen.
Diese sind in der Legende links von Ihrer Ergebnisliste aufgeschlüsselt: Grün bedeutet, dass die Datenbank uneingeschränkt für jede Person von jedem Ort aus zugänglich ist, gelb bedeutet, dass die Datenbank nur auf dem TU-Campus, von außerhalb der TU nur für Angehörige der TU Chemnitz über VPN-Client zugänglich ist. Rot bedeutet, dass die Fachdatenbank nicht durch die UB Chemnitz lizenziert ist.
Dies bedeutet, dass die Datenbank deutschlandweit uneingeschränkt zugänglich ist, da die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hierfür eine Nationallizenz erworben hat. Abhängig davon kann sich also der Zugang auch verändern.
Dies bedeutet, dass die Universitätsbibliothek für diese Datenbank zunächst nur einen zeitlich beschränkten Zugang erworben hat, um die Datenbank zu testen. Abhängig von den Testergebnissen wird dann der Erwerb eines Vollzugangs ("Campuslizenz") geprüft.
Bei "Volltextdatenbanken" haben Sie direkten Zugriff auf die Volltexte der dort nachgewiesenen Quellen. Andere Datenbanktypen sind z.B. Verzeichnisse, welche bibliographische Angaben enthalten, sowie Nachschlage- oder Bilddatenbanken.
Klicken Sie auf den Titel der gewünschten Datenbank auf Ihrer Ergebnisliste. Es öffnet sich eine Seite mit einer detaillierten Beschreibung. Zur Datenbank gelangen Sie, indem Sie auf den blau-unterlegten "Zur Datenbank"-Button klicken.
Sind Datenbankeinträge mit einem "Verfügbarkeit"-Button oder -Schriftzug versehen (dies ist z.B. bei Datenbanken des Anbieters EBSCO der Fall), wird durch Klick auf diesen Button mittels eines sogenannten "Linkresolvers" automatisch geprüft, ob das Dokument im Bestand der Universitätsbibliothek Chemnitz ist. Wenn ja, erhalten Sie unter "Lokale Verfügbarkeit" einen Link zum Volltext bzw. zum entsprechenden Eintrag im Online-Katalog der Universitätsbibliothek, wenn nein, können Sie durch Klick auf "Fernleihe" direkt eine Fernleihanforderung auslösen. Beachten Sie jedoch, dass diese gebührenpflichtig (aktuell 1,50 Euro) ist!
Normen enthalten Vorschriften, Regeln, Richtlinien o. Ä. für die Herstellung von Produkten, die Durchführung von Verfahren u.v.a.m. Das Ziel von Normen ist die Festlegung und Setzung einheitlicher Standards.
Normen sind zunächst für die industrielle Verwendung vorgesehen. Im wissenschaftlichen Bereich werden sie vorwiegend, aber nicht ausschließlich in naturwissenschaftlich-technischen, aber auch wirtschaftswissenschaftlichen Fachgebieten benötigt.
Den Nutzerinnen und Nutzern der Universitätsbibliothek steht das komplette aktuelle DIN-VDE-Normenwerk zur Verfügung, darüber hinaus auch die Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure sowie die Standards der American Society for Testing and Materials als auch des Instituts of Electrical and Electronics Engineers. Außerdem ist im Bestand eine umfangreiche Sammlung von Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (DDR-Normen).
Der Zugriff auf die DIN-VDE-Normen und die Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure im Volltext erfolgt über die Datenbank Nautos. Die Standards der American Society for Testing and Materials als auch des Instituts of Electrical and Electronics Engineers haben separate Zugänge (ASTM Compass bzw. IEEExplore). Die Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (DDR-Normen) befinden sich im Magazin und können über den Online-Katalog bestellt werden.
Weitere Informationen zu Normen erhalten Sie auf der Website "Normen-Infopoint" der Universitätsbibliothek.
Weitere Recherchemöglichkeiten (u.a. Open Access Recherche, Sammlungen) finden Sie auf der Website "Suchen & Finden" der Universitätsbibliothek.

Semester- und Handapparate

Ein "Semesterapparat" ist eine Zusammenstellung von Medien für eine Lehrveranstaltung. Im Normalfall werden mehrere Medien für die Dauer eines Semesters zu einem Semesterapparat zusammengestellt.
Schauen Sie in der Gesamtübersicht aller aktuell existierenden Semesterapparate nach, ob dort der Name der/des jeweiligen Lehrenden und der Titel der jeweiligen Lehrveranstaltung enthalten ist.
Die Semesterapparate sind im EG/ Westflügel aufgestellt.
Die Semesterapparate sind in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der jeweiligen Lehrenden aufgestellt. Suchen Sie also nach dem Namen der/des Lehrenden Ihrer Lehrveranstaltung.
Klicken Sie auf den Titel des Mediums in Ihrer Ergebnisliste im Online-Katalog und scrollen Sie auf der sich dann öffnenden Seite nach unten. Steht dort unter dem Reiter "Exemplare" "Semesterapparat" wissen Sie, dass sich das Medium in einem Semesterapparat befindet.
Ja, aber nur in so genannter "Präsenznutzung". Das bedeutet, dass Sie die Medien in der Universitätsbibliothek nutzen, aber nicht nach außerhalb mitnehmen dürfen.
Grundsätzlich nein. Nur in Ausnahmefällen bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der/des jeweiligen Lehrenden ist eine Kurzzeit-Ausleihe möglich.
Grundsätzlich kann jede Lehrende bzw. jeder Lehrende der TU Chemnitz beantragen, dass ein Semesterapparat für ihre/ seine Lehrveranstaltung eingerichtet wird.
Um eine termingerechte Bereitstellung zu Semesterbeginn zu sichern, sollten Sie einen Semesterapparat spätestens 6 Wochen vor Beginn des jeweiligen Semesters (also 15.02. bzw. 15.08.) beantragen.
Am einfachsten beantragen Sie die Einrichtung eines Semesterapparates, indem Sie einen entsprechenden Online-Antrag ausfüllen und absenden.
Es können bis zu 50 Medien in einen Semesterapparat eingestellt werden.
Die Auflösung der Semesterapparate erfolgt zum Ende der Zentralen Prüfungsperiode, spätestens zum jeweiligen Semesterende (31.03. bzw. 30.09.). Abweichende Termine müssen in dem Online-Antrag zur Einrichtung eines Semesterapparates explizit angegeben werden.
Die in den Semesterapparat eingestellten Medien werden nach dessen Auflösung wieder an ihre ursprünglichen Regalstandorte zurückgestellt und erhalten auch ihren vorherigen Ausleihstatus wieder.
Ja. Die jeweiligen Lehrenden können Materialien für ihre Lehrveranstaltung, unter Beachtung des Urheberrechts, auch in elektronischer Form über die Lehr- und Lernplattform OPAL bereitstellen.
Falls Sie noch Medien für Ihren Semesterapparat benötigen, welche (noch) nicht im Bestand der Universitätsbibliothek enthalten sind, können Sie Ihre Beschaffungswünsche im entsprechenden Feld in Ihrem Online-Antrag zur Beantragung eines Semesterapparates mit angeben. Diese werden dann an die für die Beschaffung zuständigen Stellen innerhalb der Universitätsbibliothek weitergegeben.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit Semesterapparaten in der Universitätsbibliothek stehen Ihnen die Mitarbeitenden an der Auskunftstheke (1. OG) während der Servicezeiten sowohl persönlich als auch telefonisch (0371-531-13180) zur Verfügung. Unabhängig davon können Sie jederzeit eine E-Mail an schreiben.
Handapparate können auf Antrag für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der TU Chemnitz für die längerfristige Ausleihe genehmigt werden. Diese müssen zuvor als Bibliotheksnutzerinnen bzw. -nutzer angemeldet sein.
Standort eines Handapparates ist ausschließlich der Arbeitsplatz der entleihenden Hochschullehrerin bzw. des entleihenden Hochschullehrers.
Klicken Sie auf den Titel des Mediums in Ihrer Ergebnisliste im Online-Katalog und scrollen Sie auf der sich dann öffnenden Seite nach unten. Steht dort unter dem Reiter "Exemplare" "Handapparat" wissen Sie, dass sich das Medium in einem Handapparat befindet.
Ja, denn die den Handapparat inhabenden Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer sind dazu verpflichtet, anderen Nutzerinnen und Nutzern Einsichtnahme in die dort eingestellten Medien zu gewähren. Möchten Sie diese Möglichkeit nutzen, wenden Sie sich bitte an die Ausleihtheke im 1. OG.
Nein, denn die den Handapparat inhabenden Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer sind zwar dazu verpflichtet, anderen Nutzerinnen und Nutzern Einsichtnahme in die dort eingestellten Medien zu gewähren, sie können jedoch verlangen, dass dies vor Ort zu einem vereinbarten Termin geschieht.
Die Einrichtung eines Handapparates wird durch ein formloses, von der jeweiligen Hochschullehrerin bzw. dem jeweiligen Hochschullehrer der TU Chemnitz unterzeichnetes Schreiben der Professur an die Direktorin der Universitätsbibliothek beantragt.
Die Medien für Ihren Handapparat müssen zum ausleihbaren Bestand gehören, das heißt, im Online-Katalog mit "Verfügbar als Ausleihexemplar" gekennzeichnet sein. Mit "Nur Präsenznutzung" oder "nicht ausleihbar" markierte Medien können nicht in Handapparate überführt werden.
Ihr Handapparat darf einen Umfang von 50 ausgeliehenen Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek nicht überschreiten.
Ja. Sie sind verpflichtet, anderen Nutzerinnen und Nutzern auf Anfrage Einsicht in die in Ihren Handapparat entliehenen Medien zu gewähren. Zu diesem Zweck ermächtigen Sie die Universitätsbibliothek, Ihren Namen und Ihre Erreichbarkeit an die anfragenden Nutzerinnen und Nutzer weitergeben zu dürfen. Zudem ist das Vorhandensein der in den Handapparat entliehenen Medien jährlich schriftlich zu dokumentieren. Schließlich übernehmen Sie auch die Haftung für die in Ihren Handapparat entliehenen Medien und die Verantwortlichkeit für deren ordnungsgemäße Rückgabe an die Universitätsbibliothek nach Ende Ihrer Dienstzeit an der TU Chemnitz.
Spätestens mit Beendigung des Dienstverhältnisses an der TU Chemnitz müssen Sie die in Ihren Handapparat enliehenen Medien wieder an die Universitätsbibliothek zurückgeben.
Die Anlage von Handapparaten bezieht sich nur auf den ausleihbaren Bestand. Da elektronische Medien in dem Bestand der Universitätsbibliothek nicht ausgeliehen werden müssen, sondern von TU-Angehörigen (von außen über VPN-Dienst) überall genutzt werden können, gehören diese nicht zu dieser Kategorie.
Wenn Sie für die wissenschaftliche Arbeit an Ihrer Professur noch nicht im Bestand der Universitätsbibliothek enthaltene Medien für Ihren Handapparat benötigen, können Sie einen entsprechenden Beschaffungswunsch an das für Ihr Fachgebiet zuständige Fachreferat senden.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit Handapparaten in der Universitätsbibliothek stehen Ihnen die Mitarbeitenden an der Ausleihtheke (1. OG) während der Servicezeiten sowohl persönlich als auch telefonisch (0371-531-13190) zur Verfügung. Unabhängig davon können Sie jederzeit eine E-Mail an schreiben.

Universitätsarchiv

Das Universitätsarchiv ist eine Abteilung der Universitätsbibliothek.
Als Institution der Hochschule besteht das Archiv seit 1956. Zuvor wurde die Aufgabe der Sammlung, Aufbewahrung und Verwaltung von Unterlagen von Einzelpersonen wahrgenommen.
Das Universitätsarchiv wird geleitet durch Diplom-Archivar Stephan Luther (Tel.: 0371-531-32694, E-Mail: ).
Das Universitätsarchiv ist in erster Linie verantwortlich für die Sicherung der Überlieferung der in der gesamten Universität entstehenden (nicht-publizierten) Unterlagen. Dies betrifft sowohl die Sicherung und Erhaltung von Unterlagen aus der Vergangenheit als auch die Entgegennahme, Sichtung, Bewertung, Erfassung und Einarbeitung von Unterlagen aus der Gegenwart. Darüber hinaus verwahrt das Universitätsarchiv aber auch gegenständliche Materalien aus der Geschichte der Universität. Schließlich stellt das Universitätsarchiv durch Recherchierbarkeit und Bereitstellung auch die Nutzung seiner Bestände durch interessierte Personen sicher.
Das Universitätsarchiv befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes der Universitätsbibliothek in der Straße der Nationen 33.
Das Universitätsarchiv hat grundsätzlich von Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr und am Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. An Samstagen erfolgt keine Beratung, sondern es ist ausschließlich die Nutzung von bereits bestelltem Archivgut möglich.
Für die Nutzung des Universitätsarchivs und Beratungen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Nehmen Sie diesbezüglich vorab Kontakt mit dem Universitätsarchiv auf. Für jeweils ein Benutzungsthema/ -jahr ist ein gesonderter Benutzungsantrag an das Archiv zu stellen.
Das Universitätsarchiv verwahrt aktuell ca. 2.100 laufende Meter Archivgut. Hinzu kommen 1.000 laufende Meter studentische Unterlagen und 430 laufende Meter Zwischenarchivgut.
Im Universitätsarchiv lagern vornehmlich nicht-publizierte Unterlagen, welche innerhalb der Einrichtung produziert worden sind, z.B. Akten, Skripte, Mitschriften, Bildmaterial etc. Diese sind zumeist einmalig, d.h. ausschließlich im Universitätsarchiv vorhanden.
Die Bestände des Universitätsarchivs sind in insgesamt 5 Abteilungen gegliedert: drei davon chronologisch in die Zeitabschnitte bis 1945 (100er-Nummern), bis 1990 (200er-Nummern) und ab 1990 (400er-Nummern); hinzu kommen Nachlässe und Mitschriften (300er-Nummern) sowie Sammlungen (500er-Nummern).
Eine Recherche in den Beständen des Universitätsarchivs ist über den Online-Katalog der Universitätsbibliothek leider nicht möglich, aber Sie können sich über die Bestandsübersicht des Universitätsarchivs vorab online einen Überblick über die Bestände verschaffen. Zum Teil sind dort auch Findbücher zur spezifischen Recherche digital verfügbar. Sind die von Ihnen gewünschten Bestandssignaturen nicht verlinkt, müssten Sie hierfür die Datenbanken und Findbücher vor Ort nutzen.
Die Benutzung von Archivgut im Universitätsarchiv ist durch das Sächsische Archivgesetz und die daraus abgeleitete Benutzungsordnung des Universitätsarchivs geregelt. Für die Nutzung der Unterlagen gibt es nach dem Archivgesetz ein "Jedermannsrecht".
Für die Nutzung des Archivgutes gibt es festgelegte Schutzfristen. Sachbezogene Unterlagen sind i.d.R. erst 30 Jahre nach deren Entstehung nutzbar. Personenbezogenes Archivgut darf erst 10 Jahre nach dem Tod der/ des Betreffenden, wenn das Todesdatum nicht bekannt ist, 100 Jahre nach der Geburt genutzt werden. Im Falle, dass beide Daten nicht bekannt sind, gilt eine Frist von 60 Jahren nach Schließen der Unterlagen. Außerhalb dieser Fristen kann das Archivgut nahezu uneingeschränkt benutzt werden. Weitere Versagungsgründe können z.B. aber auch der Erhaltungszustand des Archivgutes sein.
Die wissenschaftliche Nutzung des Universitätsarchivs ist grundsätzlich kostenlos. Bei einer privaten Nutzung sind 5,00 Euro pro 1. Benutzungstag und für jeden weiteren Folgetag 2,50 Euro zu entrichten. Für die Anfertigung von Kopien und die Durchführung von Rechercheaufträgen werden Gebühren gemäß der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der TU Chemnitz erhoben.
Ja. Für die Nutzung des Universitätsarchivs ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Nehmen Sie bitte dahingehend Kontakt mit dem Universitätsarchiv auf. Zudem ist ein Nutzungsantrag erforderlich. Diesen können Sie bereits vorab online ausfüllen und bringen ihn dann zum vereinbarten Termin ausgedruckt und unterzeichnet mit. Dieser wird dann für das dort angegebene Nutzungsthema für ein Jahr genehmigt.
In dem Falle, dass Sie Datenbanken des Universitätsarchivs nutzen wollen, was in der Praxis häufig der Fall ist, müssen Sie zugleich als Nutzerin bzw. Nutzer der Universitätsbibliothek angemeldet sein.
Selbstverständlich. Vor einer Erstnutzung wird dies sogar dringend empfohlen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit dem Universitätsarchiv auf und vereinbaren einen individuellen Beratungstermin.
Nein. Sie müssen von Ihnen für eine Nutzung gewünschte Unterlagen grundsätzlich durch Kontaktaufnahme mit dem Universitätsarchiv bestellen. Diese werden dann für Sie zum vereinbarten Nutzungstermin an der Ausleihtheke (1. OG) bereitgestellt und müssen nach Nutzung dort auch wieder abgegeben werden.
Nein. Die Nutzung von Unterlagen aus dem Universitätsarchiv erfolgt ausschließlich in Präsenz, das heißt vor Ort. Sie können sich aber auf Antrag Kopien anfertigen lassen. Allerdings liegt die letztendliche Entscheidung über die Anfertigung von Kopien im Ermessen der Mitarbeitenden des Universitätsarchivs. Für die Anfertigung von Kopien werden Gebühren gemäß der Hochschulgebühren- und -entgeltordnung der TU Chemnitz berechnet.
Nein. Die Anfertigung von Reproduktionen von Archivgut darf ausschließlich durch Mitarbeitende des Universitätsarchivs vorgenommen werden. Auf Antrag können Sie sich Kopien von Archivgut anfertigen lassen, wobei auch hier die letztendliche Entscheidung darüber beim Universitätsarchiv liegt. Die Anfertigung von Kopien ist gebührenpflichtig gemäß der Hochschulgebühren- und -entgeltordnung der TU Chemnitz.
Das Universitätsarchiv stellt Ihnen, unter Berücksichtigung gewisser Einschränkungen, vorab bestelltes Archivgut zur Nutzung zur Verfügung und berät Sie auf Wunsch. Zudem fertigt das Universitätsarchiv, auf Antrag und wo zulässig, für Sie Kopien von Archivgut an. Darüber hinaus können Sie bei dem Universitätsarchiv, in einem angemessenen Umfang und Aufwand, auch Recherchen in Auftrag geben. Sowohl Kopien als auch Recherchen sind allerdings, gemäß der Hochschulgebühren- und -entgeltordnung der TU Chemnitz, kostenpflichtig. Schließlich stellt das Universitätsarchiv nachträgliche Bescheinigungen über absolvierte Studienzeiten und -abschlüsse aus unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Unterlagen im Universitätsarchiv vorliegen.
Bei Fragen/ Anliegen in Zusammenhang mit dem Universitätsarchiv stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Universitätsarchivs sowohl telefonisch (0371-531-13170) als auch per E-Mail ( ) sehr gerne zur Verfügung.