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Kostenfreie Schnelltests für Studierende und TU-Beschäftigte

Testmöglichkeiten bestehen im Hörsaalgebäude und im Böttcher-Bau – Für Tests unter Aufsicht vor Beginn einer Lehrveranstaltung können Lehrende TU-intern Schnelltests bestellen

Sofern durch Studierende Testnachweise zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen erbracht werden müssen, werden an der Technischen Universität Chemnitz Tests anerkannt, die entweder durch medizinisch geschultes Personal – also eine anerkannte Teststelle oder einen Testanbieter – oder unter Aufsicht an der TU Chemnitz vorgenommen werden. In beiden Fällen gilt, dass die Vornahme des Antigen-Schnelltests zu Beginn der Lehrveranstaltung nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Für PCR-Tests besteht im Übrigen eine Gültigkeit von 48 Stunden bezogen auf den Zeitpunkt der Probenentnahme.

Aktuell befindet sich eine Testmöglichkeit auch im Zentralen Hörsaal- und Seminargebäude der TU. Sie ist zu folgenden Zeiten – beginnend ab 11. Oktober 2021 – verfügbar: Montag 8:30 bis 17:30 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 15:30 bis 17:30 Uhr im Raum N002. Auf Studierende und Beschäftigte der Universität kommen, sofern sie davon Gebrauch machen möchten, keinerlei Kosten zu. Ein externer Testanbieter (PNB Pandemic Solutions GmbH) wird die Schnelltests durchführen. Medizinisch geschultes Personal entnimmt einen Nasen-Rachen-Abstrich. Zur Testung ist die TUC-Card bereitzuhalten. Das Angebot ist zunächst bis max. 16. Dezember 2021 angedacht und kann ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten wahrgenommen werden. Zutritt erhalten Interessierte über den rechten Gebäudeeingang des Hörsaalgebäudes. Vor Ort sollte aufgrund der seit 11. Oktober stattfindenden zentralen Zugangskontrolle dafür unbedingt die Ausschilderung beachtet werden. Die Testergebnisse erhalten Getestete innerhalb von 15 Minuten. Eine Bescheinigung gibt es schriftlich direkt vor Ort oder per E-Mail. Zudem kann das Antigen-Schnelltest-Ergebnis auch über die Corona-Warn-App abgerufen werden, dazu sollte ein Schnelltest-Profil in der App angelegt werden.

Vor der Testung werden Interessierte über den Testablauf, evtl. Risiken sowie das weitere Vorgehen bei einem positiven Testergebnis durch den Testanbieter informiert. Bei einem positiven Testergebnis leitet eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Testteams die persönlichen Daten der betreffenden Person inklusive Testergebnis direkt an das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz weiter und informiert die betreffende Person über die Pflicht zur umgehenden häuslichen Isolation und Wahrnehmung eines PCR-Tests binnen 24 Stunden.

Ferner wird, ebenfalls beginnend ab 11. Oktober, im Universitätsteil Straße der Nationen, Raum 208, die Möglichkeit zur Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht des Büros für Arbeitssicherheit und Umweltschutz der TU angeboten, jeweils Montag und Freitag 7:00 bis 9:00 Uhr.

Zur Durchführung von Tests unter Aufsicht vor Beginn einer Lehrveranstaltung können Lehrende auch intern Schnelltests bestellen und damit kostenfrei über die Universität beziehen und an Studierende ausgeben.

Für Studierende stehen Selbsttests der Marke NASOCHECKcomfort bereit. Lehrende sollten bei Durchführung der Tests unter Aufsicht ein entsprechendes Formular, das nur zur TU-internen Verwendung dient, quittieren. Studierende, die z. B. mehrere Lehrveranstaltungen an einem Tag aufsuchen, müssen sich somit nicht vor Beginn jeder einzelnen Veranstaltung erneut und damit mehrfach am selben Tag testen. Eine Durchführung der Tests durch Studierende zuhause, also ohne Aufsicht an der TU Chemnitz, ist nicht zulässig.

Für Studierende ist das Vorgehen hinsichtlich der Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht auch hier nachzulesen.

Hinweis: Nach der Auflösung der Impfzentren gib es ab sofort für Studierende und Beschäftigte der Technischen Universität Chemnitz sowie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in der Mensa auf dem Campus Reichenhainer Straße der TU Chemnitz impfen zu lassen.

Mario Steinebach
11.10.2021

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