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Technische und ökonomische Auslegung des Wasserstoffsystems zur Stabilisierung des Elektronetzes für 80 % erneuerbare Energien
Steckbrief
| Finanzierung | Europäische Union, Freistaat Sachsen |
|---|---|
| Projektlaufzeit | 01.01.2023 – 31.12.2025 (abgeschlossen) |
Motivation und Zielstellung
Das Projekt zielte auf eine umfassende Analyse der Herausforderungen bei der Integration des Wasserstoffsystems zur Stabilisierung des Elektronetzes. Dazu wurde die benötigte Kapazität der Wasserstoffsysteme im Elektronetz mit unterschiedlichen Kombinationen von erneuerbaren Energien und Synchronmaschinen ermittelt. Aus dem komplexen Wechselspiel von Energieangebot und -nachfrage der beteiligten Teilsysteme (Elektroenergiesystem, Wasserstoffsysteme, Energiemarkt) ergaben sich zahlreiche wissenschaftliche Herausforderungen.
Zudem gilt es, steigenden Ressourcenverbräuchen und induzierten Emissionen konsequent zu begegnen sowie die ambitionierten Ziele des Klima- und Ressourcenschutzes zu erreichen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann dazu einen entscheidenden Beitrag leisten.
Vorgehensweise
Im Projekt hatte die Professur folgende Ziele:
- verschiedenartige Indikatoren zur Bewertung der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit des Wasserstoffsystems zu ermitteln,
- eine Nachhaltigkeitsbewertung (z. B. mittels Life Cycle Assessment, Analyse von Rebound-Effekten und Instrumenten des Controllings) ebendieses Systems durchzuführen, um kritische Faktoren und Kennzahlen zu bestimmen und zu interpretieren,
- entsprechende Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit des Einsatzes von Wasserstoffsystemen zur Stabilisierung des Elektronetzes abzuleiten.
Meldungen und Presse
- 02/2023: Taugt Wasserstoff als Großspeicher für Ökostrom-Spitzen im Netz?
- 02/2023: Entwicklung eines nachhaltigen Stromnetzes
Kontakt
Martin Ulber, M.Sc.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Prof. Dr. Marlen Gabriele Arnold
Professur
Förderhinweis
Dieses Projekt wurde finanziert von der Europäischen Union und mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

