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Masterplan „Campus Reichenhainer Straße“ zeigt Wege für künftige Campus-Entwicklungsmöglichkeiten auf

Ausstellung an TU zeigt vom 3. bis 19. April 2019 Ideen zu möglicher künftiger Gestaltung des Campus Reichenhainer Straße – Ausstellungseröffnung mit Vorstellung des Gutachterverfahrens am 2. April

Durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) wurde ein Masterplan-Verfahren in Form eines Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Entwicklung des Campus Reichenhainer Straße der Technischen Universität Chemnitz durchgeführt. Fünf Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus Fachleuten im Bereich Städtebau, Freiraumplanung und Verkehrsplanung aus ganz Deutschland, beteiligten sich daran. Die Entwürfe aus diesem Verfahren werden vom 3. bis 19. April 2019 im Foyer des Hörsaal- und Seminargebäudes, Reichenhainer Straße 90, im Rahmen einer Ausstellung präsentiert.

Die Vorstellung des Gutachterverfahrens sowie des Siegerentwurfs finden am 2. April 2019, 15 Uhr, im Raum N112 des Hörsaal- und Seminargebäudes der TU Chemnitz, Reichenhainer Straße 90, statt. Die Anmeldung ist online möglich: www.mytuc.org/sbrs

Die fünf präsentierten Beiträge, auch der erstplatzierte Beitrag, sind nicht final. Vielmehr sollen sie einen ersten Eindruck künftiger Wege in der Chemnitzer Campus-Entwicklung vermitteln, in deren Gestaltung sich die Hochschulöffentlichkeit einbringen kann und soll.

„Im Rahmen der Ausstellung kann sich die Hochschulöffentlichkeit ein Bild von den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des ,Campus Reichenhainer Straße' machen und Vorschläge zur weiteren Gestaltung des größten Universitätsteiles unserer TU unterbreiten“, so der Rektor der TU Chemnitz, Prof. Dr. Gerd Strohmeier. Das rasante Wachstum des ‚Campus Reichenhainer Straße‘, insbesondere des Technologie-Campus Süd, zeige den Bedarf einer vorausschauenden Planung deutlich auf.

Entwurf zur weiteren Gestaltung der Campus-Mitte und engeren Vernetzung angrenzender Campus-Teile an der Reichenhainer Straße

Der erstplatzierte Entwurf steht unter dem Motto „Die Mitte finden“. Er überzeugte das Gutachtergremium unter anderem aufgrund seines Ansatzes, neben dem bereits neu angelegten Campusplatz einen großzügigen Park mit ergänzenden Sportflächen im Campus-Osten hinter der Mensa zu entwickeln und so ein angrenzendes zweites Zentrum auf dem Campus zu schaffen. Beide Flächen, der Campusplatz und der Campuspark, sollen so ein „doppeltes Herz“ mit hoher Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität in der Campus-Mitte bilden. 

Für den inneren Campusbereich wird zur Unterstützung dieser Idee eine Verkehrsreduzierung vorgeschlagen. Als weiteren Schwerpunkt sieht der Entwurf vor, die angrenzenden Stadt- und Campusteile enger miteinander zu vernetzen. Für den Technologiecampus, östlich angrenzend an die Fraunhoferstraße und die Erweiterungsfläche Campus Süd, sieht der Entwurf eine flexible Bebauungsstruktur in einem gut strukturierten Erschließungs- und Grünflächenraster vor, was den neuen Teil mit dem Bestandscampus zu einem neuen Ganzen verbindet.

Hintergrund: Masterplan-Verfahren

Der Masterplan wurde in mehreren Schritten erarbeitet: Zuerst wurden strategische Ziele definiert. Dazu gehören u. a. die Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf dem Campus der TU Chemnitz, die Schaffung eines nachhaltigen Verkehrskonzeptes und die Entwicklung städtebaulicher Leitlinien. Nach einer intensiven Auseinandersetzung mit der Bestandsituation auf dem Campus und einer Analyse von Schwerpunkten wie Städtebau, Verkehr und Umwelt sowie Interviews mit den örtlichen Akteurinnen und Akteuren schloss sich ein zweistufiges Gutachterverfahren an.

Insgesamt fünf Architekturbüros erarbeiteten in der ersten Phase Entwurfskonzepte, die Wege für Campus-Entwicklungsmöglichkeiten in der Zukunft aufzeigen sollen. Nach Vorstellung im Gremium, bestehend aus Fachleuten auf dem Gebiet der Stadtplanung, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern von lokaler Ebene und Landesebene, wurden zwei Entwürfe in einer zweiten, vertiefenden Phase weiter ausgearbeitet. Einen dieser Entwürfe favorisierte das Gutachtergremium einstimmig.

Matthias Fejes
28.03.2019

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