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Rektoratsbeauftragte für wissenschaftlichen Nachwuchs und Studierende im kommenden Jahr stehen fest

Mittlerweile stehen die Rektoratsbeauftragten für den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studierenden der Technischen Universität Chemnitz für den Zeitraum vom 1. Juni 2018 bis 31. Mai 2019 fest.

Nach Rücksprache mit der Vertretung Akademischer Mittelbau der TU Chemnitz (VAMC) und den Vertretern bzw. Vertreterinnen des „Mittelbaus“ im Senat verständigte sich das Rektorat darauf, Herrn Dr. Jens Teuscher für eine weitere Amtsperiode zum Rektoratsbeauftragten für den wissenschaftlichen Nachwuchs der TU Chemnitz zu bestellen. Dr. Teuscher ist seit 2003 mit der TU Chemnitz verbunden. Er diplomierte im Studiengang Elektrotechnik und wurde im März 2015 zum Dr.-Ing. promoviert. Heute ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Professur Energie- und Hochspannungstechnik an der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Hier ist er seit 2010 in mehreren Nachwuchsforschergruppen, teils als Koordinator, tätig. Seit 2016 ist er zudem Mitglied im Fakultätsrat. 2017 wurde er für eine einjährige Amtszeit zum ersten Rektoratsbeauftragten für den wissenschaftlichen Nachwuchs an der TU Chemnitz bestellt.

Nach Rücksprache mit dem Student_innenrat und den studentischen Vertretern im Senat verständigte sich das Rektorat ferner darauf, die Position des Rektoratsbeauftragten für Studierende nicht mit einer konkreten Person zu besetzen, sondern dem Student_innenrat als Vertretungsorgan der Studierendenschaft (vgl. § 25 SächsHSFG) in Abhängigkeit der konkreten Aufgabe (Teilnahme am TUCforum, Vertretung in der Task Force Qualitätsmanagement etc.) die Möglichkeit zu geben, jeweils einen Rektoratsbeauftragten bzw. eine Rektoratsbeauftragte zu entsenden. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Vertretern und Vertreterinnen des Student_innenrats und dem Rektor sowie dem Prorektor für Lehre und Internationales findet ohnehin schon seit einiger Zeit nach der ersten und letzten Senatssitzung eines jeden Semesters statt.

Mit der Schaffung der Funktion der Rektoratsbeauftragten für den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studierenden sollen laut Rektor, Prof. Dr. Gerd Strohmeier, die Interessen der Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen sowie der Studierenden auf Rektoratsebene bestmöglich repräsentiert werden. Wichtig sei dabei, dass die Rektoratsbeauftragten aus dem Kreis der jeweiligen Gruppen kommen, d.h. der Rektoratsbeauftragte für den wissenschaftlichen Nachwuchs aus dem Kreis der Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen und der Rektoratsbeauftragte für Studierende aus dem Kreis der Studierenden.

Mario Steinebach
23.05.2018

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