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Pressestelle und Crossmedia-Redaktion
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Rundschreiben des Rektorats: Offener Brief zur jüngsten Berichterstattung in der Freien Presse

Sehr geehrte, liebe Mitglieder und Angehörige der TU Chemnitz,

die Pressefreiheit ist durch Art. 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz verfassungsrechtlich gewährleistet und integraler Bestandteil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Als solche ist sie ein äußerst hohes Gut unseres demokratischen Gemeinwesens, das von der TU Chemnitz außerordentlich wertgeschätzt wird. Ebenso schätzt die TU Chemnitz den Pressekodex des Deutschen Presserats bzw. die darin niedergelegten Publizistischen Grundsätze, wozu u. a. die journalistische Sorgfalt zählt.

Leider hat die Freie Presse in ihren Berichten „Chemnitzer Universität rutscht in eine tiefe Forschungskrise“ vom 13. Juli 2023 und „TU Chemnitz verliert externe Experten im Hochschulrat“ vom 15. Juli 2023 sowie dem dazugehörigen Kommentar „Verlust für die Uni“ sowohl mangelhaft recherchiert als auch tendenziös und partiell falsch berichtet.

Da dies zum wiederholten Male geschieht, in der Vergangenheit freundlich formulierte Hinweise und Bitten unsererseits offensichtlich keine Veränderung herbeigeführt haben und wir von vielen Mitgliedern bzw. Angehörigen unserer Universität wie auch der Stadtgesellschaft gebeten wurden, die erfolgte Berichterstattung so nicht stehen zu lassen, haben wir uns entschieden, öffentlich Stellung zu beziehen. Wir bedauern zugleich jedoch sehr, dass dies nötig ist.

Zum Bericht „Chemnitzer Universität rutscht in eine tiefe Forschungskrise“ vom 13. Juli 2023 ist Folgendes zu bemerken:

Im o. g. Bericht hat die Freie Presse Entwicklungen an der TU Chemnitz sowie Entscheidungen des Rektorats thematisiert, ohne im Vorfeld der Berichterstattung auch nur eine einzige Anfrage an das Rektorat gerichtet zu haben – auch dies zum wiederholten Mal. Folgende Punkte bedürfen der Richtigstellung bzw. Einordnung:

Erstens wird dargestellt, dass die Fortsetzung eines SFBs infrage stehe. Nicht erwähnt werden die kürzliche Einwerbung eines SFB/Transregios zusammen mit der Universität Leipzig, die Einwerbung mehrerer DFG-Forschungsgruppen sowie die Steigerung der Drittmitteleinnahmen im Jahr 2022 auf 88,0 Mio. Euro (was z. B. eine Steigerung um 28,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 bedeutet). Vor diesem Hintergrund lässt sich nicht nachvollziehen, wie die Freie Presse zu dem reißerischen Schluss einer „tiefen Forschungskrise“ gelangt. Die Erwähnung dieser Erfolge hätte dies selbstverständlich unmöglich gemacht.

Zweitens wird mit Blick auf das Projekt CircEcon behauptet, dass „die anfängliche Federführung der TU Chemnitz verloren [ging], weil sich das Rektorat lange nicht mit den anderen Partnern des Projekts […] einigen konnte.“ Tatsache ist, dass die TU Chemnitz als Institution die Federführung in diesem Projekt weder hatte noch anstrebte – und CircEcon durch ein Direktorium geleitet werden wird, für das jede Kooperationspartnerin ein gleichberechtigtes Mitglied bestellt, und das Direktorium von einem Lenkungsausschuss u. a. beraten und überwacht wird, für den jede Kooperationspartnerin ebenfalls ein gleichberechtigtes Mitglied bestellt. Etwaige darüberhinausgehende Aufgabenverteilungen innerhalb des Direktoriums müssen von den beteiligten Wissenschaftlern selbst vorgenommen werden.

Drittens wird mit Blick auf das Projekt CircEcon behauptet, dass „der Chemnitzer TU-Rektor Gerd Strohmeier zögerte“. Tatsache ist, dass das – hier zuständige – Rektorat nicht „zögerte“, sondern erst die Machbarkeit, die langfristige Finanzplanung, die Risikoabdeckung und die konkrete Grundlage der Zusammenarbeit klärte, bevor es dem Projekt endgültig zustimmte. Immerhin handelt es sich bei CircEcon um einen Forschungscampus in der Lausitz, der zunächst über Strukturmittel des Bundes gefördert wird, danach aber ohne entsprechende Zuschüsse betrieben werden muss.

Viertens wird behauptet, dass das technische Profil der TU Chemnitz „in den vergangenen Jahren offenbar keine Fortschritte gemacht [habe].“ Diese Aussage ist ein Schlag in das Gesicht vieler Forscherinnen und Forscher an unserer Universität, den wir nicht akzeptieren können. Neben den bereits oben erwähnten Erfolgen sind an dieser Stelle der Aufbau von Außenstellen in der Region mit klar technischem Profil, die erfolgreiche Unterstützung von mehr als 100 Ausgründungen aus der TU Chemnitz seit 2017 und herausragende Forschungsergebnisse, etwa die Entwicklung der kleinsten Batterie der Welt, zu erwähnen. Auch strukturell hat sich das technische Profil der TU Chemnitz in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt – etwa durch Millioneneinwerbungen und -investitionen in die Kernkompetenzen bzw. Exzellenzinitiativen, über die Gründung von zwei Zentralen Einrichtungen im Bereich Forschung, die Förderung der Einrichtung des Hydrogen Innovation Centers als Teil des Nationalen Wasserstoffzentrums in Chemnitz, die Schaffung neuer Professuren mit technischem Schwerpunkt (zum Teil durch Umwidmung nicht-technischer Professuren) sowie die Verortung eines Leibniz-Preisträgers, einer Heisenberg-Professur sowie eines ERC Starting Grants an der TU Chemnitz. Dies war der Freien Presse bekannt oder hätte sie erfahren können, wenn sie im Vorfeld der Berichterstattung nachgefragt hätte.

Fünftens wird der Abstieg der TU Chemnitz in der Rangliste des „in der Wissenschaft viel beachteten Förderatlas 2021 der Deutschen Forschungsgemeinschaft“ thematisiert. Zu Recht wird dabei darauf hingewiesen, dass sich der DFG-Förderatlas 2021 auf „die Jahre 2017 bis 2019“ bezieht, während wir aktuell das Jahr 2023 schreiben. Tatsache ist, dass sich die DFG-Fördermittel im Jahr 2022 (16,3 Mio. Euro) im Vergleich zum Jahr 2019 (8,6 Mio. Euro) fast verdoppelt haben.

Zum Bericht „TU Chemnitz kommt nicht zur Ruhe: externe Experten verlassen Hochschulrat“ und Kommentar „Experten verlassen den Hochschulrat der TU Chemnitz: Verlust für die Uni“ vom 15. Juli 2023 ist Folgendes zu bemerken:

Im Vorfeld des Erscheinens des o. g. Berichts und des Kommentars hat die Freie Presse per Mail am Freitag, dem 14. Juli 2023, um 13:24 Uhr die Frage „Wie bewertet das Rektorat den angekündigten Rückzug der externen Mitglieder des Hochschulrates und welche Auswirkungen wird das nach Auffassung des Rektorats für die weitere Entwicklung der Universität haben?“ mit Bitte um Beantwortung bis 17:00 Uhr am selbigen Tag an das Rektorat gerichtet. Diese wurde innerhalb der Frist wie folgt beantwortet: „Die Mitglieder des Rektorats der TU Chemnitz haben erst heute Nachmittag und ausschließlich über die Pressemitteilung des Hochschulrats vom Rücktritt der vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus benannten Mitglieder des Hochschulrats erfahren. Folglich konnte sich das Rektorat zu diesem Vorgang noch nicht verständigen. Da es sich um einen hochschulinternen Vorgang handelt, wird dieser vom Rektorat grundsätzlich auch hochschulintern behandelt.“ Im Bericht und im Kommentar werden allerdings erneut – über die Thematik der Anfrage hinausgehend – Entwicklungen an der TU Chemnitz sowie Entscheidungen des Rektorats thematisiert, ohne eine entsprechende Anfrage an das Rektorat im Vorfeld der Berichterstattung gerichtet zu haben. Auch hier bedürfen einige Punkte der Richtigstellung bzw. Einordnung:

Erstens wird im Bericht ein Hochschulratsmitglied mit dem Satz zitiert, dass die „wirtschaftliche Expertise mittlerweile kaum noch gefragt [sei]“. Tatsache ist, dass „wirtschaftliche Expertise“, sofern sie bei den wenigen Möglichkeiten des Austausches angeboten wurde bzw. worden wäre, seitens des Rektorats dankbar angenommen wurde bzw. worden wäre.

Zweitens wird im Bericht behauptet, dass es „ein offenes Geheimnis an der TU Chemnitz [sei], dass es zwischen dem Hochschulrat und dem Rektorat unter der Führung von Rektor Gerd Strohmeier unterschiedliche Auffassungen über die künftige Entwicklung der Universität gab.“ Tatsache ist, dass dem Rektorat keine unterschiedlichen inhaltlichen Auffassungen bezüglich der künftigen Entwicklung der TU Chemnitz kommuniziert wurden und die interne Entwicklungsplanung der TU Chemnitz, die gemäß § 86 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 SächsHSFG (neu: § 91 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 SächsHSG) der Genehmigung des Hochschulrats bedarf, erst 2022 fortgeschrieben wurde, als die vier externen Mitglieder des Hochschulrats im Amt waren.

Drittens wird im Bericht – wie auch im Kommentar – behauptet, dass die externen Hochschulratsmitglieder „auf eine klare Strategie zur Stärkung des technischen Profils der Universität“ gedrängt hatten. Tatsache ist, dass eine solche Strategie zu keinem Zeitpunkt vom Hochschulrat eingefordert wurde, diese aber davon unabhängig, wie oben aufgeführt, seitens des Rektorats verfolgt wurde.

Viertens wird im Bericht in diesem Kontext behauptet, dass die Verstimmungen so weit gingen, „dass der Hochschulrat für die Jahre 2021 und 2022 das Rektorat nur teilentlastet hat.“ Tatsache ist, dass das Rektorat nicht aufgrund von Verstimmungen hinsichtlich einer fehlenden klaren Strategie zur Stärkung des technischen Profils in den letzten beiden Jahren nur teilentlastet wurde.

Fünftens wird im Kommentar zudem behauptet, dass „[b]ei den Stellenverteilungen […] die technischen Fakultäten eher benachteiligt [wurden].“ Tatsache ist, dass lediglich die vom SMWK der TU Chemnitz aus dem Zukunftsvertrag zugewiesenen zusätzlichen Stellen und Beschäftigungsverhältnisse verteilt wurden, welche mit einer klaren Zweckbindung versehen waren: Lehramtsausbildung, der neu eingerichtete Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie und Kapazitätserhalt zur Reduzierung von Überlast in der Lehre.

Es ist bedauerlich, dass die Freie Presse – zum wiederholten Mal – schlecht recherchiert sowie tendenziös und partiell falsch berichtet, da dies unserer Universität, unserer Stadt und dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Chemnitz, etwa im Bereich der Anwerbung von Studierenden, Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern und Fachkräften, deutlichen Schaden zufügen kann.

Vor dem Hintergrund prüfen wir aktuell über diese Richtigstellung bzw. Einordnung hinaus die Einleitung weiterer Schritte, um entsprechenden Schaden abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Gerd Strohmeier

Rektor
 

Prof. Dr. Uwe Götze

Prorektor für Transfer und Weiterbildung


Prof. Dr. Anja Strobel

Prorektorin für Forschung und Universitätsentwicklung


Prof. Dr. Maximilian Eibl

Prorektor für Lehre und Internationales


Thomas Land

Stellvertretender Kommissarischer Kanzler

Matthias Fejes
20.07.2023

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Hinweis: Die TU Chemnitz ist in vielen Medien präsent. Einen Eindruck, wie diese über die Universität berichten, gibt der Medienspiegel.