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Kostenfreie Corona-Schnelltests für Studierende

Kostenfreie Testmöglichkeit auf dem Campus – Lehrende der TU Chemnitz können TU-intern Schnelltests bestellen

Allen Mitgliedern und Angehörigen sowie Besucherinnen und Besuchern der Technischen Universität Chemnitz wird in Anbetracht wieder steigender Coronavirus-Infektionszahlen dringend empfohlen, sich regelmäßig auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion zu testen beziehungsweise testen zu lassen. Dazu gibt die TU Chemnitz an Beschäftigte und Studierende – wie bislang schon – Antigen-Selbsttests aus. Lehrende können die Tests zur Ausgabe an Studierende intern bestellen.

Ab sofort besteht zudem für Studierende, die noch am selben Tag eine Lehrveranstaltung beziehungsweise im Rahmen der „O-Phase“ Einführungsveranstaltungen in Präsenz besuchen, die Möglichkeit, sich an der Teststelle auf dem Vorplatz des Hörsaal- und Seminargebäudes der TU Chemnitz (Reichenhainer Straße 90) testen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des Studierendenausweises beziehungsweise der Immatrikulations- oder Zulassungsbescheinigung in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass). Eine vorherige Terminabsprache ist nicht nötig. Das Test-Angebot ist für Studierende der TU Chemnitz kostenfrei. Die Teststelle ist Montag bis Freitag, 7 bis 18 Uhr, verfügbar.

Hintergrund: Ablauf des Tests

Ein externer Testanbieter (PNB Pandemic Solutions GmbH) wird die Schnelltests durchführen. Medizinisch geschultes Personal entnimmt einen Nasen-Rachen-Abstrich. Die Testergebnisse erhalten Getestete innerhalb von 15 Minuten. Eine Bescheinigung gibt es schriftlich direkt vor Ort oder per E-Mail. Zudem kann das Antigen-Schnelltest-Ergebnis auch über die Corona-Warn-App abgerufen werden. Dazu sollte ein Schnelltest-Profil in der App angelegt werden.

Vor der Testung werden Interessierte über den Testablauf, mögliche Risiken sowie das weitere Vorgehen bei einem positiven Testergebnis durch den Testanbieter informiert. Bei einem positiven Testergebnis leitet eine Mitarbeiterin beziehungsweise ein Mitarbeiter des Testteams die persönlichen Daten der betreffenden Person inklusive Testergebnis direkt an das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz weiter und informiert die betreffende Person über die Pflicht zur umgehenden häuslichen Isolation.

Matthias Fejes
30.09.2022

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