Studienmöglichkeiten
Medienkommunikation
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Psychologie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Teilzeitstudium möglich (12 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Sensorik und kognitive Psychologie
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (12 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Computational Science
Winter- und Sommersemester
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Human Factors
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Mathematik
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Medien- und Instruktionspsychologie
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Psychologie
mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Psychologie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Public Health
mit Schwerpunkt Prävention und Evaluation
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Sensorik und kognitive Psychologie
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.