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Internationales Universitätszentrum
Lehrendenmobilität (STA)
Internationales Universitätszentrum 

Lehrendenmobilität (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Ziel der Lehrendenmobilität ist es u.a., Lehrinhalte den Studierenden an Partneruniversitäten zu vermitteln, die nicht ins Ausland gehen können oder wollen und damit das Lehrangebot an der Partneruniversität zu ergänzen.

Lehrendenmobilität auf einen Blick: Infoblatt E+ Lehrendenmobilität

 

Der Aufenthalt sollte zudem:

  • die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben und das Lehrangebot bereichern,
  • dazu genutzt werden können, die Verbindung zwischen Fachbereichen und Fakultäten zu festigen und auszuweiten sowie zwischen der Heimat- und Gasthochschule künftige Kooperationsprojekte vorzubereiten oder
  • zum Kontakte knüpfen und Netzwerke aufbauen beitragen.

 

Förderkriterien

  • Der Lehrauftrag an der Partnerhochschule muss mindestens acht Unterrichtsstunden pro begonnener Woche betragen. Dauer Lehraufenthalt vor Ort: mind. 2 aufeinanderfolgende Tage (ohne Reise)
  • Es muss ein gültiges Erasmus+-Austauschabkommen mit der entsprechenden Gasthochschule vorliegen.
  • „Förderfähige Personen:“ an der TU Chemnitz beschäftige ProfessorInnen, sowie Lehrbeaufragte und wissenschaftliche MitarbeiterInnen, die in der Lehre tätig sind.

 

Das Programm bietet folgende Leistungen (Link zu den Fördersätzen):

  • Erstattung von Reisekosten nach EU-Pauschale (entfernungsabhängig, Berechnung mithilfe Distance Calculator)
  • Erstattung von Aufenthaltskosten nach ziellandabhängiger EU-Pauschale
  • Gewährung einer erhöhten Reisekostenpauschale bei nachhaltigem Reisen und ggf. zusätzliche Reisetage (Ehrenwörtliche Erklärung)
  • bei nicht-nachhaltigem Reisem und geltend gemachtem bestehendem Finanzierungsbedarf zusätzliche Förderung von bis zu 2 Reisetagen (Bedarfsnachweis)
  • Antragsmöglichkieit auf "Außergewöhnliche Kosten für teures Reisen" falls zustehende Reisekostenpauschale nicht mind. 70% der tatsächlichen Reisekosten abdeckt, entsprechende Nachweise müssen eingereicht werden
  • Antragsmöglichkeit auf Erstattung von Realkosten für Aufenthalt (max. 15.000 EUR je Aufenthalt) sowie von Realkosten für vorbereitende Reise (max. 15.000 EUR je Aufenthalt) für Teilnehmende mit Kind und Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Anerkennung: Ausstellung einer Förder- und Mobilitätsbescheinigung durch das IUZ (kann als Nachweis auch Aufnahme in Personalunterlagen im Dezernat Personal finden)

  

Kooperationen

  • Eine umfassende Übersicht zu den bestehenden Kooperationen im Bereich Lehrendenmobilität finden Sie hier.

 

Antragstellung/Unterlagen

  • Vor dem Aufenthalt:
    1. Antragsformular IUZ (Einreichung laufend möglich.)  
    2. Einreichen des Mobility Agreements (Lehrprogramm) in Abstimmung mit Partnerhochschule (Wird durch IUZ nach Antragsbewilligung erstellt und zugeschickt)
    3. Kopie des Dienstreiseantrags (Beantragung A1-Bescheinigung für Auslandsdienstreisen)
  • Nach dem Aufenthalt:
    1. Einreichung Letter of Confirmation
    2. Einreichung Online-Fragebogen in Erasmus-Datenbank (automatische Aufforderung per E-mail)

Den Letter of Confirmation bitte fristgerecht (bis spätestens 4 Wochen nach Rückkehr) bei Herrn Sachs im IUZ einreichen.

Oliver Sachs M.A.

(Erasmus+ Programm)
Telefon:
+49 371 531-37972
Raum:
Bahnhofstraße 8, A16.101.1
Sprechzeit Büro:
Online:  

Di: 10-12 Uhr & 14-16 Uhr
Fr 10-12 Uhr, Webroom: mytuc.org/ycqm
Koordination und Beratung zum Auslandsstudium und Auslandspraktikum

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