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Dienstvereinbarungen zur Novellierung der Arbeitszeitordnung und Mobilen Arbeit unterzeichnet

Eine flexible und individuelle Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist ein bedeutender Faktor für die Personalgewinnung, die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten und somit nicht zuletzt für die Personalbindung und den Erfolg der Technischen Universität Chemnitz. Aus diesem Grund haben das Rektorat sowie der Personalrat der TU Chemnitz im Personalentwicklungskonzept vereinbart, die bereits bestehende Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitordnung mit Blick auf sich verändernde Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten zu evaluieren und entsprechend anzupassen. Ferner wurde vereinbart, die generelle Regelung zur Gestaltung von Mobiler Arbeit – und damit für das Arbeiten außerhalb der Dienststelle – zu prüfen und zu entwickeln.

Nun unterzeichneten der Rektor der TU Chemnitz, Prof. Dr. Gerd Strohmeier, und der Vorsitzende des Personalrats, Dr. Thomas Raschke nach umfangreichen Beratungen und Abstimmungen am 29. Juli 2019 eine Dienstvereinbarung zur Novellierung der Arbeitszeitordnung sowie eine Dienstvereinbarung zur Einführung der Mobilen Arbeit. „Ich danke Herrn Dr. Raschke sowie dem gesamten Personalrat sehr herzlich für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit und freue mich sehr, dass wir mit den beiden Dienstvereinbarungen die Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit und des Arbeitsorts sowie damit die Attraktivität der TU Chemnitz als Arbeitgeberin deutlich gesteigert haben“, so der Rektor.

Die Novellierung der Dienstvereinbarung führt zu mehr Flexibilität bei der Gestaltung der individuellen Arbeitszeit vor. Unter anderem sieht die novellierte Arbeitszeitordnung für die Beschäftigten der TU Chemnitz die Möglichkeit eines Dienstbeginns ab 6 Uhr vor. Mit dieser Regelung wurde u. a. eine Anregung der Initiative „Wertschätzung im Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen“ umgesetzt.

Die Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit klärt die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Arbeiten außerhalb der Dienststelle und schafft damit erstmals ein entsprechendes Regelwerk sowie Rechtssicherheit für die Beschäftigten der TU Chemnitz in diesem Bereich. Sie dient u. a. auch zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Unterstützung der Integration von Menschen mit Schwerbehinderung.

Weitere Informationen zu den Dienstvereinbarungen „Arbeitszeitordnung“ und „Mobile Arbeit“ sind online verfügbar: www.mytuc.org/zdnt (interner Bereich)

Matthias Fejes
31.07.2019

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