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Rektorat macht Weg frei für Diplomstudiengänge an der TU Chemnitz

  • Diplomurkunden auf einem Tisch liegend
    Foto: Jacob Müller

Das Rektorat hat sich auf die Einrichtung von Diplomstudiengängen an der Technischen Universität Chemnitz verständigt. Die Entscheidung folgte nach der Anhörung der Fakultäten, bei der sich mehrere Fakultäten für diesen Schritt ausgesprochen hatten. Prof. Dr. Gerd Strohmeier, Rektor der TU Chemnitz, hatte bereits vor geraumer Zeit angekündigt, die Diskussion über die Einrichtung von Diplomstudiengängen führen und bei bestehendem Wunsch der Fakultäten den Weg dafür freimachen zu wollen. Vorschläge für die Einrichtung von konkreten Diplomstudiengängen können nun von den Fakultäten bzw. Fakultätsräten eingebracht werden.

Neben den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hat das Rektorat weitere Bedingungen für die Einrichtung von Diplomstudiengängen an der TU Chemnitz formuliert. So sollen Diplomstudiengänge nicht als Ersatz für Bachelor- bzw. Masterstudiengänge eingeführt werden und nur wenige grundständige Diplomstudiengänge eingerichtet werden, die das jeweilige Fach in seiner Breite abbilden, ggf. mit verschiedenen Vertiefungsrichtungen. Darüber hinaus soll ein Wechsel zwischen Diplom- und Bachelor- bzw. Masterstudium weitgehend möglich sein und das bestehende Lehrangebot bestmöglich verwertet werden. Ferner müssen vorhandene Ressourcen für die Einrichtung und Durchführung von Diplomstudiengängen genutzt werden.

Laut dem Rektor sprechen mehrere Gründe für die Einrichtung von Diplomstudiengängen: „Erstens ist der Wunsch nach Diplomstudiengängen sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Universität immer wieder deutlich geäußert und dadurch eine starke Nachfrage nach Diplomstudiengängen zum Ausdruck gebracht worden. Zweitens ist das Diplom nach wie vor eine Marke, die national wie international einen hervorragenden Ruf genießt. Drittens erhöht die Einrichtung von Diplomstudiengängen die Wettbewerbsfähigkeit der TU Chemnitz“. So habe man dadurch keinen Nachteil mehr gegenüber Hochschulen mit Diplomstudiengängen und einen Vorteil gegenüber Hochschulen ohne Diplomstudiengänge. Entscheidend sei dabei, dass die Diplomstudiengänge nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung für Bachelor- bzw. Masterstudiengänge eingerichtet werden sollen. Infolgedessen könne man von der Einrichtung von Diplomstudiengängen nur profitieren, da es sich hierbei ausschließlich um eine Erweiterung des bestehenden Studienangebots handle und in Zukunft jeder frei zwischen den unterschiedlichen Studiengängen wählen könne. In diesem Zusammenhang verweist der Prorektor für Lehre und Internationales, Prof. Dr. Max Eibl, darauf, dass auch Diplomstudiengänge modularisiert sein müssten: „Infolgedessen sollte nicht von einer Wiedereinführung des Diploms, sondern, genau genommen, von der Einrichtung modularisierter Diplomstudiengänge die Rede sein“.

Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SächsHSFG können Hochschulen im Freistaat Sachsen den Diplomgrad aufgrund einer bestandenen Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, mit Angabe der Fachrichtung oder Berufsbezeichnung verleihen. Dabei ist zu beachten, dass Studiengänge, die nicht mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abschließen, gemäß § 32 Abs. 5 Satz 1 SächsHSFG zu modularisieren sind. Weiterhin ist zu beachten, dass die Regelstudienzeit für Universitätsstudiengänge, die zu einem Diplomgrad führen, gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 SächsHSFG höchstens neun, in Ausnahmefällen zehn Semester betragen darf, wobei ein Ausnahmefall voraussetzt, dass ein anerkanntes Berufsbild dies erfordert.

Mario Steinebach
28.06.2017

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