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Die gegebene Freiheit optimal nutzen

Prof. Dr. Arnold van Zyl, Rektor der TU Chemnitz, betont Chancen, die das neue Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz bietet

Der Sächsische Landtag hat am 26. September 2012 Änderungen des Hochschulgesetzes im Freistaat Sachsen verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2012 ist es vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Das bisherige "Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen" wird novelliert zum "Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG)". "Nun ist es Aufgabe der Hochschulen, das neue Gesetz auszuloten und bestmöglich umzusetzen - damit es das halten kann, was es schon dem Namen nach verspricht: mehr Freiheit für die Hochschulen", sagt Prof. Dr. Arnold van Zyl, Rektor der Technischen Universität Chemnitz.

Das erste Studium in Sachsen bleibt gebührenfrei. Kosten entstehen jedoch, wenn das Studium um mehr als vier Semester überzogen wird - Ausnahmen für hochschulpolitisches Engagement und Studierende mit Kind sind vorgesehen. "Diese Regelung sollte als Motivation für alle Beteiligten dienen - wir müssen die Erfolgsquote im Studium erhöhen und noch mehr Studierende zum Abschluss möglichst innerhalb der Regelstudienzeit führen", sagt Prof. van Zyl und ergänzt: "Neben den Studierenden selbst und den Hochschulen, sind hier insbesondere die politischen Akteure gefragt. Die Rahmenbedingungen für Lehre und Hochschulverwaltung müssen stimmen, um einen Abschluss innerhalb eines gebührenfreien Studiums gewährleisten zu können." Die Hochschulen müssten von weiteren Kürzungen verschont bleiben, die ausreichende technische und räumliche Ausstattung müsse sichergestellt sein.

Die Studierenden erhalten durch das neue Gesetz die Möglichkeit, nach dem ersten Semester aus der verfassten Studentenschaft auszutreten. An der TU Chemnitz betrifft dies den Studentenrat (StuRa), an den die Studierenden pro Semester verpflichtend sieben Euro bezahlen. Er nimmt im Gegenzug beispielsweise die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Studierenden wahr, bietet Beratungsmöglichkeiten und führt die Verhandlungen zum Semesterticket. "Sollten viele Studierende aus der verfassten Studentenschaft austreten, entstehen eventuell neben dem StuRa weitere Interessengruppen, wodurch die Wirksamkeit der studentischen Mitbestimmung erschwert werden könnte", so Prof. van Zyl. Der StuRa müsse nun mehr als zuvor alle Studierenden von seiner Arbeit überzeugen: "Der Einsatz des StuRa für die Studierenden muss erkennbar sein. Die Studierenden müssen nachvollziehen können, warum eine Mitgliedschaft in der verfassten Studentenschaft für sie wertvoll ist." Zu einer - von Seiten des StuRa befürchteten - Abschaffung des Semestertickets werde es nicht zwangsläufig kommen. "Sollte der StuRa durch die Austritte von Studierenden nicht mehr in der Lage sein, die Verhandlungen für das Semesterticket zu führen, müssen andere Möglichkeiten geprüft werden, um die Mobilität der Studierenden aufrechtzuerhalten", so van Zyl.

Durch die Einführung von Globalbudgets erhalten die sächsischen Hochschulen mehr Autonomie bei Finanzen und Personal. Die bedarfsgerechte Ausbildung soll laut dem neuen Gesetz durch Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium abgesichert werden, die entsprechende Rahmenbedingungen beinhalten. "Die Hochschulen können nun theoretisch flexibler über die Verwendung ihrer Mittel entscheiden. Dies ist eine weitere Motivation, kaufmännisch wirtschaftend zu handeln", sagt van Zyl und betont: "Hierbei gilt es auch, die Drittmitteleinnahmen zu stabilisieren. Dies ist an der TU Chemnitz in den vergangenen Jahren bereits gelungen und wird Anspruch für die Zukunft bleiben."

Mario Steinebach
28.11.2012

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