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  • Mitglieder des ersten Hochschulrates (v.l.n.r.) sind Dr. Peter Seifert, Prof. Dr. Hans J. Naumann, Dr. Gunnar Grosse, Prof. Dr. Uwe Götze, Prof. Dr. Elke Lütjen-Drecoll und Bodo Finger. Weiterhin gehört dem Hochschulrat Prof. Dr. Thomas Geßner (nicht abgebildet) an. Foto: Mario Steinebach
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Hochschulrat der Technischen Universität Chemnitz konstituierte sich - Vorsitzender ist Dr. Peter Seifert, ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz

An der Technischen Universität Chemnitz trat am 18. Oktober 2010 der neue Hochschulrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die sieben Mitglieder wählten Dr. Peter Seifert, ehemaliger Chemnitzer Oberbürgermeister und längjähriger Vorsitzender der Gesellschaft der Freunde der Technischen Universität Chemnitz e.V., zu ihrem Vorsitzenden. Stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Elke Lütjen-Drecoll, Präsidentin der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz und ehemalige Inhaberin des Lehrstuhls für Anatomie II der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die weiteren drei externen Mitglieder des Hochschulrates der TU Chemnitz sind Bodo Finger, Präsident der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V. und Geschäftsführender Gesellschafter der Chemnitzer Zahnradfabrik GmbH & Co. KG, Dr. Gunnar Grosse, Vorstandsvorsitzender der KOMSA Kommunikation Sachsen Aktiengesellschaft in Hartmannsdorf, sowie Prof. Dr. Hans J. Naumann, Geschäftsführender Gesellschafter der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH in Chemnitz. Aus der Universität sind Prof. Dr. Thomas Geßner aus der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Prof. Dr. Uwe Götze von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im Hochschulrat vertreten.

Das neue Sächsische Hochschulgesetz schreibt vor, dass sich an jeder Hochschule in Sachsen ein Hochschulrat konstituieren muss. Dieses Gremium löst das bisherige Kuratorium ab. Über die Mitglieder des Hochschulrates entscheiden das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie die Hochschule. Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem auch, Grundsätze für Stellen-, Mittel- und Rücklagenverwendungen zu formulieren. Mindestens einmal im Semester berichtet das Rektorat an den Hochschulrat über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage. Der Hochschulrat nimmt künftig zudem eine wichtige Rolle bei der Wahl des Rektors ein. Die Zusammensetzung der Mitglieder des Hochschulrates ist im Paragraph 86 des Sächsischen Hochschulgesetzes festgeschrieben, die Anzahl in der Grundordnung der Hochschule. Die Mitglieder des Hochschulrates sind laut Gesetz in ihrer Tätigkeit unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Der Hochschulrat tagt mindestens zweimal pro Semester. Das nächste Treffen des Hochschulrates der TU Chemnitz findet am 29. November 2010 statt.

Mario Steinebach
18.10.2010

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