Nachteilsausgleich im Sommersemester beantragen
Online-Infoveranstaltung und offene Sprechzeiten unterstützen Studierende mit gesundheit-licher Beeinträchtigung bei der Antragstellung innerhalb der Prüfungsphase
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Dr. Daniela Menzel zählt zum Team der Zentralen Studienberatung (ZSB) der TU Chemnitz und bietet insbesondere für TUC-Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychi-scher Erkrankung sowie Teilleistungsstörungen Hilfe und Unterstützungsangebote an. Fo-to: Jacob Müller
Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung sowie Teilleistungsstörungen sehen sich oft mit besonderen Fragen und Themen rund um das Studium und den Studienalltag konfrontiert. Um ihnen eine chancengerechte Teilhabe am Studium zu ermöglichen, stehen den Betroffenen zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung. Für das Sommersemester 2026 können sie wieder individuelle Nachteilsausgleiche für Prüfungen beantrag. Um sich über die Voraussetzungen, Abläufe und Unterstützungsangebote zu informieren, bietet die Technische Universität Chemnitz am 27. Mai 2026 eine Online-Infoveranstaltung an. Ergänzend dazu gibt es mehrere offene Sprechzeiten für individuelle Beratungen.
Die Veranstaltung „Studieren mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Beantragung von Nachteilsausgleichen an der TU Chemnitz” findet am Mittwoch, dem 27. Mai 2026, von 9:15 bis 10:45 Uhr online im Webroom statt. Dr. Daniela Menzel ist seit 2017 Ansprechpartnerin und seit 2024 Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an der TU Chemnitz gemäß § 56 Abs. 7 Satz 1 SächsHSG und informiert dabei über die Beantragung von Nachteilsausgleichen für Prüfungen im zentralen Prüfungszeitraum vom 20. Juli bis zum 15. August 2026 und gibt einen Überblick über die Unterstützungs- und Beratungsangebote der TU Chemnitz.
Offene Sprechzeiten für individuelle Fragen und Unterstützung bei der Antragstellung werden jeweils dienstags am 26. Mai 2026 von 12:30 bis 15:00 Uhr, am 28. Mai 2026 von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 15:00 Uhr sowie am Donnerstag, dem 2. Juni 2026 von 12:30 bis 15:00 Uhr angeboten. Studierende können dort auch Anträge gemeinsam mit der Beratung ausfüllen. Im Wartebereich ist am Ticket-Drucker die Auswahl „Zentrale Studienberatung – Studium mit Beeinträchtigung“ zu treffen.
Die Beantragung von Nachteilsausgleichen für Prüfungen im zentralen Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2026 ist vom 8. bis 19. Juni 2026 möglich.
Hintergrund der Nachteilsausgleiche an der TU Chemnitz:
Mit einem Nachteilsausgleich soll gewährleistet werden, dass Studierende der TU Chemnitz mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit gleichberechtigt Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können. Ein Nachteilsausgleich ist keine Bevorteilung eines Studierenden, sondern der Ausgleich eines konkreten beeinträchtigungsbedingten Nachteils oder einer Erschwernis. Nachteilausgleiche ermöglichen somit Chancengleichheit und individuelle Lösungen bei einem Studium mit Beeinträchtigung.
Informationen zu Nachteilsausgleichen: https://www.tu-chemnitz.de/tu/inklusion/studierende.html#nachteilsausgleiche
Weitere Informationen erteilt Dr. Daniela Menzel, Studienberaterin und Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit, Telefon 0371 531-34939, E-Mail daniela.menzel@verwaltung.tu-chemnitz.de
Anne Eichhorn
21.05.2026