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Institut für Psychologie
Studium

Das Studium der Psychologie

Die Psychologie versteht sich als Humanwissenschaft, die sich experimentell-empirischer Methoden bedient und naturwissenschaftliche sowie sozialwissenschaftliche Theorie- und Anwendungsfelder in ihren Gegenstand integriert. Nach einem Bachelorstudium in Psychologie können Sie zwischen drei unterschiedlichen Masterstudiengängen wählen, die das Institut für Psychologie an der TU Chemnitz anbietet: Master Psychologie, Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie und Master Human Factors.

Das Profil der Studiengänge Bachelor Psychologie (mit dem Abschluss Bachelor of Science), Master Psychologie (mit dem Abschluss Master of Science), Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (mit dem Abschluss Master of Science) und Master Human Factors (mit dem Abschluss Master of Science) ist eng an den jeweiligen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) orientiert.

In Chemnitz ist die Psychologie stark interdisziplinär ausgerichtet und besitzt eine Reihe von Überschneidungsbereichen zu den Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch zu den Geistes- und Sozialwissenschaften. 

Das psychologische Institut ist daher darüber hinaus an weiteren Studiengängen der Universität beteiligt:

Seit dem WS 20/21 ist die Aufnahme eines Studiums, das zur Approbation als Psychotherapeut:in qualifiziert, möglich. Um für einen entsprechenden Masterstudiengang zugelassen zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Studierende, die ihr Bachelorstudium zum WS 19/20 oder WS 20/21 begonnen haben, finden Weiteres in den FAQs zum Direktstudium.

Fachstudienberatung

Portrait: Dr. Alexandra Götze
Dr. Alexandra Götze
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    +49 371 909-4926
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  • Adresse:
    TUced GmbH, Pegasus, 5. Etage
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    nach Vereinbarung (mitunter auch freitags und samstags möglich)

Für brieflichen Kontakt mit Frau Dr. Götze bitte ausschließlich folgende Adresse verwenden:

Tuced GmbH Reichenhainer Straße 29 09126 Chemnitz

Weitere Beratungsmöglichkeiten:

 

FAQs zur Reform des Psychotherapeutengesetz

Im Herbst 2019 haben Bundestag und Bundesrat eine weitreichende Reform des Gesetzes zur Ausbildung von PsychotherapeutInnen (Psychotherapeutengesetz / PsychThG) beschlossen, die seit dem 1. September 2020 mit zwölfjähriger Übergangsfrist gültig ist. Mit der Reform wird die Ausbildung von PsychotherapeutIinnen gesetzlich grundlegend neu geregelt. Nach dem neuen Modell bildet ein Psychologologiestudium mit psychotherapeutischer Ausrichtung im Master die Grundlage, auf der am Studienende die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut (für die gesamte Lebensspanne und das gesamte Störungsspektrum) erteilt werden kann. Danach kann eine postgraduale Weiterbildung mit Vertiefung in verschiedenen fachpsychologischen Gebieten (Erwachsene vs. Kinder-Jugend vs. evtl. Neuropsychologie) gewählt werden, nach deren erfolgreichem Abschluss die sozialrechtliche Möglichkeit zur Abrechnung mit der GKV für das jeweilige Gebiet erteilt wird.

Was bedeutet das alles für aktuelle und künftige Studierende? Welche Änderungen wird es im Studiengangsmodell der TU Chemnitz geben?

Im Folgenden wurden diesbezüglich wichtige Fragen und Antworten (Stand: April 2022) zusammengestellt.

Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes wird seit dem 1. September 2020 die Ausbildung von PsychotherapeutIinnen grundlegend umgestellt. Wer künftig eine selbständige Tätigkeit als Psychotherapeut/in im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung anstrebt, muss nach dem neuen Ausbildungsmodell zunächst ein psychotherapeutisch ausgerichtetes Studium absolvieren und im Anschluss an die Approbationsprüfung eine verfahrensspezifische Weiterbildung durchlaufen. Anstelle der bisherigen Berufsbezeichnungen („Psychologische/r Psychotherapeut/in“ sowie „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in“) wird die einheitliche Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“ eingeführt werden.

Studierende, die eine psychotherapeutische Tätigkeit anstreben, haben nach dem neuen System im Bachelorstudium noch die Möglichkeit, einen polyvalenten Studiengang zu wählen, der die Option für unterschiedliche Schwerpunktsetzungen offen lässt. Ein solcher polyvalenter Bachelorstudiengang wird seit dem Wintersemester 2020/21 auch an der TU Chemnitz angeboten. Studierende müssen sich jedoch auch im Rahmen dieses polyvalenten Studiengangs für einen klinischen Profilbereich entscheiden, wenn sie sich eine psychotherapeutische Ausbildung offen halten wollen.

Im Masterstudium muss dann eine Entscheidung für eine psychotherapeutische Ausrichtung oder eine andere psychologische Schwerpunktsetzung (z.B. Arbeitspsychologie, Human Factors…) getroffen werden. An der TU Chemnitz haben Studierende entsprechend ab dem Wintersemester 2022/23 die Wahl zwischen dem Masterstudiengang „Klinische Psychologie mit Schwerpunkt Psychotherapie“, der auf die Approbationsprüfung vorbereitet, und dem bisherigen „Allgemeinen Master Psychologie“, der verschiedene Schwerpunktsetzungen ermöglicht und im Rahmen der Übergangsregelungen ebenfalls für die Approbationsausbildungen nach dem bisherigen System qualifiziert. Auch der Master-Studiengang „Human Factors“ wird weiterhin angeboten.

Die Approbationsprüfung wird im reformierten Ausbildungsmodell im Anschluss an das erfolgreich absolvierte Masterstudium erfolgen. Mit der Approbation wird auch die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“ erworben.

Wer als niedergelassene/r Psychotherapeut/in im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung arbeiten will, muss im Anschluss an die Approbation eine weiterführende verfahrensspezifische Qualifizierung absolvieren. Für alle aktuell Studierenden gilt, dass sie ihr Studium, beginnend mit dem 1. September 2020 innerhalb einer zwölfjährigen Übergangsphase auch nach dem alten System beenden können. Die so erworbenen Abschlüsse sind gleichwertig zu denen des neuen Ausbildungssystems.

Entsprechend den Vorgaben der reformierten Approbationsordnung müssen sich Studierende auf Grundlage der SO 2020 (Beginn ab WS 20/21) im ersten Schritt schon im Bachelorstudium entscheiden, ob Sie sich den Weg zur Ausbildung als Psychotherapeut/in offen halten wollen.

In diesem Fall erfüllt der Bachelorabschluss dann die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), wenn Sie ihn wie folgt ausgestalten:

  • Sie absolvieren im Modul C ein Orientierungspraktikum mit inhaltlicher Orientierung (b), also in einem Bereich der „Patientenversorgung oder in anderen Kontexten mit Bezug zur psychologischen Praxis“, absolvieren
  • Sie absolvieren im Modul T ein Berufspraktikum im Bereich der psychotherapeutischen Patientenversorgung
  • Sie wählen als nichtpsychologisches Modul das Modul S6 und belegen darin die Vorlesungen „Anatomie/Physiologie I“ und „Anatomie/Physiologie II“ erfolgreich.

Mit diesem B.Sc.-Abschluss können Sie sich dann im zweiten Schritt für den ab dem WS 22/23 geplanten neuen Master-Studiengang „Psychologie mit Schwerpunkt Psychotherapie“ bewerben, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfüllt.

Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium zum WS 2019/200 unter der 2019er-Studienordnung begonnen haben, so gilt die neue Bachelor-Studienordnung vom WS 2020/2021 auch für Sie, da es sich bei dieser Studienordnung um eine sogenannte Änderungssatzung handelt, die die alte Studienordnung ersetzt. Ihr Bachelorabschluss erfüllt die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), wenn Sie ihn wie folgt ausgestalten:

  • Sie absolvieren im Modul C ein Orientierungspraktikum mit inhaltlicher Orientierung (b), also in einem Bereich der „Patientenversorgung oder in anderen Kontexten mit Bezug zur psychologischen Praxis“, absolvieren
  • Sie absolvieren im Modul T ein Berufspraktikum im Bereich der psychotherapeutischen Patientenversorgung
  • Sie wählen als nichtpsychologisches Modul das Modul S6 und belegen darin die Vorlesungen „Anatomie/Physiologie I“ und „Anatomie/Physiologie II“ erfolgreich.

Mit diesem B.Sc.-Abschluss können Sie sich dann im zweiten Schritt für den ab dem WS 22/23 geplanten neuen Master-Studiengang „Psychologie mit Schwerpunkt Psychotherapie“ bewerben, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfüllt.

Für Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2019/20 schon im Bachelorstudium befunden haben, ist ein Wechsel in eine andere SO nicht vorgesehen, da es nach der Reform des PsychThG weiterhin möglich ist, im Rahmen der zwölfjährigen Übergangsfrist, sowohl das Masterstudium als auch die Therapieausbildung nach dem bestehenden aktuellen Modell zu absolvieren.

Studierende, die ihr Masterstudium schon begonnen haben und den Beruf des Psychotherapeuten anstreben, haben ab dem 1. September 2020 ebenfalls weitere zwölf Jahre Zeit, die Approbationsausbildung nach dem bisherigen Ausbildungssystem zu absolvieren.

Nein. Die Sorge mit einem Master-Abschluss Psychologie, der nicht dem neuen Psychotherapeutengesetz entspricht, keine Ausbildung zur Psychotherapeutin machen zu können, ist unbegründet: Der Gesetzgeber hat den 31.08.2032 (bzw. in Härtefällen den 31.08.2035) als Frist genannt, innerhalb derer die Ausbildung zur Psychotherapeut/in nach der zuvor geltenden Fassung des PsychThG absolviert werden kann. Voraussetzung ist, dass das Studium vor dem 01.09.2020 aufgenommen worden sein muss.

Nach aktueller Rechtsauffassung der Landesbehörden (nachzulesen in diesem Erlass) bezieht sich die Aufnahme des Psychologie-Studiums auf das Bachelor-Studium Psychologie. Sie haben also die Möglichkeit, bis zum 31.08.2032 Ihre Ausbildung zum Psychotherapeuten unter den Bedingungen abzuschließen, die bei der Aufnahme Ihres Bachelor-Studiengangs vor dem 1.9.2020 gegolten haben.

Diese Regelung schließt folgende beiden Szenarien ein:

1.) Sie nehmen bis einschließlich WS 21/22 einen Masterstudiengang Psychologie nach aktueller Studienordnung des Master-Studiengangs Psychologie auf

2.) Sie nehmen ab WS 22/23 einen Masterstudiengang Psychologie auf, der *nicht* den Vorgaben des PsychThG von 2020 entspricht, aber klinische Elemente gemäß der alten Rechtsordnung enthält (also einen „alternativen“ Master). Sie haben dann ebenfalls das Recht, innerhalb der Frist bis zum 31.08.2032 eine Ausbildung zum Psychotherapeuten gemäß alter Rechtsordnung zu absolvieren.

Beides gilt unter der Voraussetzung, dass die bekannten Träger weiterhin außeruniversitäre postgraduale Ausbildungswege zur Therapeutin nach PsychThG i.d.V. vor 2019 anbieten. Dies wurde wiederholt von diesen bestätigt.

Option 2.) gilt zusätzlich nur unter der Voraussetzung, dass im Master Psychologie, der kein Direktstudium ist, ein Modul belegt und mit Prüfung abgeschlossen wird, das "Klinische Psychologie" im Titel hat. Der Umfang der Klinischen Ausbildung insgesamt (BSc und MSc zusammen) sollte nicht weniger als 12 LP betragen ("Übersetzung" der früheren Diplomstudienordnung, die beim alten PsychthG noch "Pate" stand). Im geplanten allgemeinen Master Psychologie, den unser Institut parallel zum Direktstudium ab WS22/23 anbietet, wird ein solches Modul enthalten sein.

Studierende, die im bisherigen System ihr Studium begonnen haben, haben ab dem 1. September 2020 zwölf Jahre Zeit, ihre Therapieausbildung nach den bisherigen Prinzipien und Regelungen zu absolvieren. Für Studierende, die diesen Weg verfolgen möchten, ändert sich nur insofern etwas, als der Gesetzgeber auch für sie als Nachteilsausgleich eine Änderung in der Vergütung während der stationären Praxistätigkeit (PT I) vorgesehen hat. Hier ist künftig eine Vergütung in Höhe von mindestens 1.000 Euro monatlich vorgesehen.

Studierende, die eine berufliche Tätigkeit in einem der anderen Anwendungsfelder der Psychologie, wie z.B. Arbeits- und Organisationspsychologie, pädagogische Psychologie etc., anstreben, haben weiterhin die Möglichkeit, mit der Wahl des polyvalenten Bachelors Psychologie und des weiterbestehenden Allgemeinen Masters Psychologie ihre entsprechenden Ziele zu verfolgen.

Das Orientierungspraktikum muss in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen stattfinden, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden.

Ja, es werden nur Praktika von Einrichtungen anerkannt, in denen approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutinnen und psychotherapeuten tätig sind.

Erfolgreicher Abschluss eines Bachelor-Studiengangs Psychologie, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) erfüllt und entsprechend vom zuständigen Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe akkreditiert wurde. Das bedeutet für den Bachelor-Abschluss-Psychologie an der TU Chemnitz: erfolgreicher Abschluss eines polyvalenten Bachelors Psychologie mit folgender Ausgestaltung

  • Im Modul C ein Orientierungspraktikum mit inhaltlicher Orientierung (b), also in einem Bereich der „Patientenversorgung oder in anderen Kontexten mit Bezug zur psychologischen Praxis“, absolvieren.
  • Im Modul T ein Berufspraktikum im Bereich der psychotherapeutischen Patientenversorgung absolvieren.
  • Als nichtpsychologisches Modul das Model S6 wählen und darin die Vorlesungen „Anatomie/Physiologie I“ und „Anatomie/Physiologie II“ erfolgreich belegen.
  1. NC: Aufgrund des zu erwartenden hohen Interesses an diesem Masterstudiengang ist mit einem NC zu rechnen. Dieser kann erst zum Start des neuen Studiengangs ermittelt werden.
  2. Immatrikulation für das Bachelorstudium Psychologie ab WS 20/21

Sie müssen im Modul C1 ein klinisches Orientierungspraktikum gemäß § 14 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) absolvieren und in Modul T.1 eine Berufsqualifizierende Tätigkeit I gemäß § 15 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) absolvieren. Das bedeutet konkret:

Für das Orientierungspraktikum:

Die Einrichtung, in der das Praktikum durchgeführt wird:

  • Ist eine (interdisziplinäre) Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder ist eine Einrichtung, die Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchführt
  • Beschäftigt Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

Praktikumsinhalte:

  • Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung.
  • Erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung
  • Einsicht in grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit

Praktikumsdauer und Format:

  • Mindestens 90h
  • Im Block oder studienbegleitend
  • Kann auch vor dem Studium erfolgt sein

Für die Berufsqualifizierende Tätigkeit I:

Die Einrichtung, in der die Berufsqualifizierende Tätigkeit I durchgeführt wird:

  • Ist eine Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung oder eine vergleichbare Einrichtung der Prävention oder der Rehabilitation oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder ist eine Einrichtung in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung
  • Beschäftigt Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

Inhalte der Berufsqualifizierenden Tätigkeit I:

  • Vermittlung grundlegender Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
  • Befähigung zum Erkennen der Rahmenbedingungen der und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit und zur angemessenen Zusammenarbeit entsprechend der Aufgabenverteilung mit den verschiedenen Berufsgruppen
  • Entwicklung und Anwendung grundlegender Kompetenzen in der Kommunikation mit Patient*innen sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen

Praktikumsdauer und Format:

  • Mindestens 240h (entspricht 8 ECTS-Punkte à 30h); ab WS 22/23: Mindestens 300h
  • Unter qualifizierter Anleitung (= approbierte Psychotherapeut*in, Psychologische Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in)
  • Im Block oder studienbegleitend
  • Kann erst beginnen, wenn im Bachelor Psychologie bereits mindestens 60 ECTS erworben wurden

Benutzen Sie bitte die Musterformulare, um sich das jeweilige Format und die jeweiligen Inhalte von Ihrer Praktikumseinrichtung bestätigen zu lassen.

Ja. Reichen Sie mit Ihrer Bewerbung eine vorläufige Bescheinigung Ihrer Praktikumsstelle mit ein, in der bestätigt wird, dass das Praktikum rechtzeitig vor Studienbeginn abgeschlossen sein wird.

Nein. Wenn Studierende keinen Studienplatz im Approbationsmaster bekommen, gehen sie nicht automatisch in das Bewerbungsverfahren für den anderen Master über. Es handelt sich um zwei unabhängige Studienplätze, für die man sich jeweils bewerben muss.