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Schritt für Schritt zur inklusiven Hochschule

Auch 2018 werden an der TU Chemnitz vielfältige Maßnahmen umgesetzt, um die Studien- bzw. Arbeitsbedingungen von Studierenden und Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen weiter zu verbessern

Der Technischen Universität Chemnitz wurden durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) für 2018 Inklusionsmittel in Höhe von rund 188.000 Euro zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Studierenden und Mitarbeitern mit Beeinträchtigungen an Lehre und Forschung zugewiesen. Zur Erarbeitung des Maßnahmenplans zur Verausgabung des Zusatzbudgets konnten alle Fakultäten und Zentralen Einrichtungen sowie die Zentrale Universitätsverwaltung Bedarfsmeldungen einreichen, welche von der Arbeitsgruppe aus Schwerbehindertenvertretern, der Koordinatorin für Inklusion, der Inklusionsbeauftragten des Arbeitsgebers und Vertretern des Haushaltsdezernates gesichtet und priorisiert wurden. Die geplanten Inklusionsmaßnahmen müssen einen Beitrag zur Zielstellung einer inklusiven Hochschule entsprechend des Aktionsplanes der TU Chemnitz leisten. Diesem Maßnahmenplan hat das Rektorat am 20. Juni 2018 zugestimmt.

Neben der allgemeinen Sensibilisierung der Hochschulakteure zum Thema Inklusion bilden die barrierefreie Inanspruchnahme universitärer Infrastruktur, die stufenweise Umsetzung des barrierefreien Leit- und Orientierungssystems und der Informations- und Kommunikationsangebote der TU Chemnitz, Fortbildungskurse sowie konkrete Anschaffungen für Beschäftigte mit Behinderungen die wesentlichen Schwerpunkte der in diesem Haushaltsjahr vorgesehenen Maßnahmen. Das Kreativzentrum im Universitätsteil Straße der Nationen wird mit einem Innenliftsystem ausgestattet, damit es künftig für mobilitätsbeeinträchtigte Besucher und Besucherinnen barrierefrei zugänglich ist. Weiterhin erweitert die Universitätsbibliothek den Publikationsbestand zu den Themen „Studium mit Behinderung“ und „Inklusion“. Schließlich wird das Universitätsrechenzentrum gemeinsam mit zwei externen Partnern an der Verbesserung des Campusfinders und der "TU Chemnitz App" arbeiten, um Zugänglichkeits- und Gebäudeinformationen interaktiv und benutzerfreundlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere beeinträchtigte und neue Studierende werden sich dadurch besser und schneller auf dem Uni-Gelände orientieren können.

Auch unabhängig von den Inklusionsmitteln des SMWK konnten im aktuellen Jahr bereits wichtige Teilprojekte verwirklicht werden. So wurde zum einen gemeinsam mit dem Zentralen Prüfungsamt ein Formular zur Beantragung von Nachteilsausgleichen für Prüfungsleistungen gemäß § 5 jeder Prüfungsordnung entwickelt. Dieses erleichtert es Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, für Prüfungen im aktuellen Semester nachteilsausgleichende Maßnahmen beim Prüfungsamt zu beantragen. Gleichzeitig liegt damit erstmals ein standardisiertes und transparentes Verfahren für alle Studiengänge vor. Über Nachteilsausgleiche entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss. Zum anderen steht seit April die zentrale Webseite „Inklusion und Barrierefreiheit“ zur Verfügung. „Hier finden sich nicht nur die wesentlichen Informationen für Studierende oder Beschäftigte mit Beeinträchtigungen, sondern auch viele Übersichten zu Unterstützungsangeboten oder assistierenden Technologien. So kann es nicht mehr passieren, dass man nicht weiß, wo in einem Gebäude eine barrierefreie Sanitäranlage ist, wenn zum Beispiel Gäste oder Bewerberinnen und Bewerber danach fragen“, meint Dr. Daniela Menzel, Koordinatorin für Inklusion und Ansprechpartnerin für Studierende mit Beeinträchtigungen in der Zentralen Studienberatung. Die Webinhalte werden in den nächsten Monaten nach und nach ergänzt, Ideen und Vorschläge der Hochschulöffentlichkeit sind jederzeit willkommen.

Alle genannten Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Hintergrund: Aktionsplan „Die TU Chemnitz auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“

Ausgehend von der 2009 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention sollen geeignete Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung von Barrierefreiheit dafür Sorge tragen, dass auch an Hochschulen Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Rechte auf Bildung bzw. auf Arbeit und Beschäftigung voll und gleichberechtigt wahrnehmen können. Für eine inklusionssensible TU Chemnitz bedarf es dabei Anstrengungen in vielen verschiedenen Bereichen und dem Engagement aller Hochschulangehörigen. Grundlage bildet der im Dezember 2017 vom Rektorat der TU Chemnitz beschlossene Aktionsplan „Die TU Chemnitz auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“. Basierend auf einer systematischen Bestandsaufnahme, den leitfadengestützten Zuarbeiten der Mitwirkenden der Arbeitsgruppe Inklusion sowie der Studierendenbefragung 2016 zum Studium mit Beeinträchtigung wurden darin Ziele und Einzelmaßnahmen festgehalten.

Weitere Informationen erteilt Dr. Daniela Menzel, Koordinatorin für Inklusion, Telefon 0371 531-34939, E-Mail daniela.menzel@verwaltung.tu-chemnitz.de

(Autorin: Dr. Daniela Menzel)

Mario Steinebach
26.07.2018

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