Checkliste zum Erstellen einer barrierefreien Webseite an der TU Chemnitz
Einige Anleitungen zum Beseitigen von technischen Barrieren beziehen sich auf den an der TU Chemnitz eingesetzten Editor.
Seit dem 23.09.2020 gilt für öffentliche Einrichtungen: Alle Internetseiten und Dokumente, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, müssen komplett barrierefrei sein. Um die Inhalte entsprechend bereitstellen zu können, ist das Wissen um die Anforderungen an die Dokumente und den Prozess der Erstellung und Prüfung essenziell. Auf dieser Seite wollen wir Sie mit einfachen Fragen bei der Erstellung von barrierenfreien bzw. barrierearmen Internetseiten unterstützen.
Ausgegangen wird hierbei von Seiten, welche auschließlich über das Autoren- und Layoutsystem TUCAL erstellt wurden. Die Fragen beziehen sich nur auf den Inhaltsteil der Seite, welchen Sie pflegen, nicht auf den Kopf, das Menü oder den Fußbereich.
Ein sauberer Seitenaufbau ist für eine barrierefreie Seite sehr wichtig. Hierzu gehört neben einer sauberen Semantik auch die korrekte Nutzung der HTML-Tags, welche den Komfort einer Seite erhöht.
Haben Sie die Überschriften sauber definiert und stimmt die Hierarchie?
Da Bilder für blinde Nutzerinnen und Nutzer nicht zugänglich sind, muss es eine Alternative geben, damit sie den Inhalt der Bilder ebenfalls erfassen können. Hierbei müssen einige Regeln beachtet werden.
Befinden sich Bilder, Grafiken, Icons auf Ihrer Seite?
Verlinkungen in Texten sind ein häufig eingesetztes Werkzeug, um schnell auf andere Seite zu verweisen. Hierbei sollten einige Regeln eingehalten werden, damit diese problemlos vom Lesenden verstanden werden und Hilfstechnologien die Linktexte sauber vorlesen.
Nutzen Sie Verlinkungen zu anderen Seiten innerhalb Ihres Textes?
Bei der Benutzung von Audio- und Videodateien muss immer an Personen gedacht werden, welche das Material in dieser Form nicht oder nur schlecht erfassen können. Daher ist es zwingend erforderlich, dass es für diesen Inhalt eine Alternative in Textform gibt. Eine Ausnahme bilden hierbei Live-Veranstaltungen.
Nutzen Sie Audiodateien auf Ihrer Internetseite (z. B. Podcasts)?
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen die visuelle Darstellung von Text sowie Bildern von Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 (Konformitätsstufe AA) haben. Es handelt sich hierbei um das Erfolgskriterium 1.4.3 der WCAG. Somit müssen Sie alle Ihre Inhalte auf ausreichendes Kontrastverhältnis kontrollieren.
Nutzen Sie nur schwarzen Inhalt (auf weißen Hintergrund)?
Nach dem Erfolgskriterium 2.4.7 (Stufe AA) der WCAG 2.1 muss für jede durch die Tastatur bedienbare Benutzerschnittstelle der Tastaturfokus sichtbar sein. Dies erfolgt meist durch eine Umrandung von Links, Buttons und Eingabefeldern. Überprüfen können Sie dies schnell, indem Sie ganz oben in Ihren Inhaltsbereich klicken und dann mit der Tab-Taste durch Ihren Inhalt navigieren.
Können Sie den Fokus aller Links, Buttons und Eingabefelder durch das Durchklicken mit der Tab-Taste erkennen?
Bei der Benutzung von Eingabefeldern ist es wichig, dass auch Benutzende mit Beeinträchtigung diese zu 100% verstehen und ausfüllen können. Es muss jederzeit deutlich sein, um welches Feld es sich handelt und welcher Inhalt ins Feld eingetragen werden muss.
Befinden sich Eingabefelder auf Ihrer Seite?
Beim Einsatz von Tabellen müssen Ersteller auf einige wichtige Dinge achten, damit Hilfstechnologien den Inhalt einer Tabelle korrekt wiedergeben können. Beispielsweise muss deutlich sein, welcher Inhalt in welcher Spalte angezeigt wird. Die Benutzung von Tabellen, welche nur dekorativen Zwecken dienen (Layout), ist nicht barrierefrei.
Nutzen Sie Tabellen in Ihrem Inhaltsbereich?
Beim Einsatz von Diagrammen gibt es einige Merkmale, welche dazu führen, dass diese auch von Personen mit Sehschwächen verstanden werden können.
Befinden sich Diagramme auf Ihrer Seite?
Screenreader erkennen die Hauptsprache einer Internetseite anhand des Sprachenattributs im HTML-Tag einer Internetseite und lesen den Inhalt dann auch in dieser Sprache vor. Auf dieses Sprachenattribut müssen Sie nicht achten, weil die Dokumentensprache über das Autoren- und Layoutsystem TUCAL definiert wird. Wenn Sie jedoch im Inhaltsbereich Ihrer Seiten Ausdrücke, Sätze oder Absätze in einer anderen Sprache nutzen, dann müssen Sie dies dem Screenreader mitteilen.
Nutzen Sie Ausdrücke, Sätze oder Absätze in anderen Sprachen?
Prüfen der Internetseite
Wenn Sie die komplette Checkliste erfolgreich durchlaufen haben, dann haben Sie die meisten Barrieren auf Ihrer Seite beseitigt. Zusätzlich dazu empfiehlt sich die Prüfung durch verschiedene Tools:
- URZ-Webtools (intern)
- WAVE-Browsererweiterung
- Barrierefreiheitsprüfung des Browsers
- Monitoring-System Siteimprove
Support bei Fragen
Das URZ bietet eine Reihe von Unterstützungsangeboten an. Bitte nutzen Sie diese:










