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Professur Neuere Deutsche und Vergleichende Literaturwissenschaft
Prüfungshinweise

Prüfungshinweise

Hausarbeit

Jeder Hausarbeit ist das Prüfungsprotokoll sowie eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung beizulegen.

Bachelorarbeit

In Ihrer Bachelorarbeit stellen Sie Ihre Befähigung unter Beweis, über die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung im Umfang von 40-60 Seiten ein Thema ebenso breit wie tief, d. h. wissenschaftlich fundiert, zu erforschen, aufzubereiten, darzustellen und eigenständig zu kommentieren. Die Bachelorarbeit bestätigt durch ihr Ergebnis zugleich das Maß der erworbenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse, spezifischen Methodenkompetenzen und berufsbezogenen Qualifikationen.
 
Die formalen Anforderungen folgen dabei im Wesentlichen den Anforderungen an eine wissenschaftliche Hausarbeit (s.o.).
 
Die Bachelorarbeit ist in zwei Exemplaren in maschinenschriftlicher und gebundener Ausfertigung sowie zusätzlich als elektronische Datei in einer zur dauerhaften Wiedergabe von Schriftzeichen geeigneten Weise (i.d.R. PDF-Datei auf CD-Rom oder USB-Stick) termingemäß im Zentralen Prüfungsamt abzugeben.
 
Der Bachelorarbeit ist eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung beizulegen.

Masterarbeit

In Ihrer Masterarbeit stellen Sie über die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung im Umfang von 80-100 Seiten Ihre Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit, adäquater Präsentation und Vermittlung der eigenen Forschungsergebnisse sowie zu sicherem Umgang mit Forschungsmethoden des Faches unter Beweis.
 
Die formalen Anforderungen folgen dabei im Wesentlichen den Anforderungen an eine wissenschaftliche Hausarbeit (s.o.).
 
Die Masterarbeit ist in zwei Exemplaren in maschinenschriftlicher und gebundener Ausfertigung sowie zusätzlich als elektronische Datei in einer zur dauerhaften Wiedergabe von Schriftzeichen geeigneten Weise (i.d.R. PDF-Datei auf CD-Rom oder USB-Stick) termingemäß im Zentralen Prüfungsamt abzugeben.
 
Der Masterarbeit ist eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung beizulegen.