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Häufig gestellte Fragen

FAQ (frequently asked questions)

Häufig gestellte Fragen... und ihre Antworten!
 

Ich habe allgemeine oder spezielle Fragen zum Studiengang Lehramt an Grundschulen? Dann finde ich hier kompetente Ansprechpartner:

Grundlage für die Zulassung zum Studium ist die Allgemeine Hochschulreife. In Ausnahmefällen können auch andere Voraussetzungen anerkannt werden. Informationen dazu erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung der TU Chemnitz.

Auszug aus der Zulassungsordnung vom 29.07.2021 (Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsordnung jedes Jahr überarbeitet wird. Aktualisierungen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/ordnungen/Zulassungsordnung.php)
Für den Studiengang Lehramt an Grundschulen erfolgt die Auswahl der Studienbewerbernach § 4 Abs. 3 Nr. 3 der Zulassungsordnung wie folgt:
Aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und den nachfolgend aufgeführten Bonuswerten wird eine Eignungsnote gebildet. Die Durchschnittsnote wird um den Gesamtbonus verbessert. Erfüllt der Bewerber nicht die Voraussetzungen für die Vergabe eines Bonus, wird die Eignungsnote der Durchschnittsnote gleichgesetzt.
Auf folgende nachgewiesene Vorbildungen wird der ausgewiesene Bonus vergeben:

  • Kenntnisse der sorbischen Sprache auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dieser Bonus schließt die Berücksichtigung weiterer Boni aus. - Bonus 1,0
  • Abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre) – Bonus 0,4 als
    • Erzieher
    • Sozialassistent
    • Heilerziehungspfleger
    • Heilpädagoge (dazu Berufsausbildung notwendig, beispielsweise Erzieher oder Heilerziehungspfleger)
    • Logopäde oder
    • Ergotherapeut
  • sechsmonatige zusammenhängende, ganztägige und überwiegend praktische Tätigkeit an einer Schule  - Bonus 0,3
  • erfolgreich absolvierte Jugendleiterausbildung (Nachweis der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica)) und drei Einsätze als Betreuer einer Jugendfreizeit (Nachweis durch Bestätigung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, eines Trägers der freien Jugendhilfe, der die Voraussetzungen nach § 74 Abs. 1, Nrn. 1, 3 und 5 SGB VIII erfüllt oder eines kommunalen Trägers der Jugendarbeit)  - Bonus 0,1
Das Studium Lehramt an Grundschulen hat eine Dauer von acht Semestern, also vier Jahren. Daran schließt sich der Vorbereitungsdienst im Umfang von 18 Monaten an, welcher durch eine Lehrerausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung betreut wird.
Der Abschluss zu einem Lehramtsstudium in Sachsen ist das Staatsexamen, welches sich in zwei Teile gliedert. Mit der Ersten Staatsprüfung wird das Studium eines Lehramts an der Universität abgeschlossen. Daran knüpft die zweite Ausbildungsphase, der sogenannte Vorbereitungsdienst/Zweites Staatsexamen, an, welche mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.
Das Studium Lehramt an Grundschulen an der TU Chemnitz befähigt Sie die Klassenstufen 1-4 in vier verschiedenen Fächern zu unterrichten. Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sind dabei als Kernfächer vorgesehen, während ein weiteres Fach im Studium entsprechend der Kombinationsmöglichkeiten frei zu wählen ist. Als Grundschullehrer ist man ein Universallehrer in vielen Bereichen.
Eine konkrete Schulauswahl seitens der angehenden Lehrer gibt es nicht. Man bewirbt sich im Freistaat Sachsen um eine Anstellung in einer der fünf Regionalstellen des Landesamtes für Schule und Bildung (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau) und wird dort einer Schule zugewiesen. Zudem können bei der Bewerbung Wünsche wie Orte und spezifische Schwerpunkte von Schulen angegeben werden. Mitunter gibt es auch sogenannte schulscharfe Bewerbungen, wobei man sich auf eine Ausschreibung direkt an einer Schule bewerben kann.

Ein Studiengangwechsel geht mit einer regulären Bewerbung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen einher. Das bedeutet, auch bei einem Wechsel müssen die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Studienplatzgarantie gibt es für Wechsler nicht. Zusätzlich muss ein Antragsformular eingereicht werden.

Für die Anerkennung von Leistungen/Einstufung in höhere Fachsemester ist ein Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Dort werden bereits erbrachte Leistungen des bisherigen oder bereits abgeschlossenen Studiengangs den vorgesehenen Prüfungsleistungen der hier gültigen Studienordnung gegenüber gestellt.

Bisher sind für die Fächer Sport und Kunst keine Eignungsprüfungen vorgesehen.
Für das Fach Englisch wird ca. 2 Wochen vor Studienbeginn ein Placement-Test absolviert, welcher den Kandidaten in einen Grundlagen- oder Fortgeschrittenenkurs im Rahmen der sprachpraktischen Ausbildung einstuft.

Ja, verpflichtend für Lehramtsstudenten mit Fachausrichtung Englisch und möglich für alle Anderen.

Das Studium Lehramt an Grundschulen an der TU Chemnitz sieht die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Ethik/Philosophie, Wirtschaft-Technik-Haushalt und Soziales, Sachunterricht, Werken, Kunst und Sport vor. In einer bestimmten Kombinationsvariante studiert jeder Studierende genau vier Fächer, von denen Deutsch, Mathematik und Sachunterricht verpflichtend sind. Zusätzlich zur gewählten Fächerkombination kann eine Bewerbung für das Erweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache erfolgen.

Weitere Fächer sind gegenwärtig nicht vorgesehen.

Während der Studienzeit kann Vieles passieren. Durch verschiedene Umstände, z.B. Schwangerschaft oder einen Krankheitsfall muss man vom Studium eine Auszeit nehmen. Dies wird i. d. R. durch die Beantragung von Urlaubssemestern gewährleistet. Ansprechpartner hierfür ist der Studierendenservice der TUC.
Der Lehrerberuf geht mit einer hohen stimmlichen Belastung einher. Ein sogenanntes phoniatrisches Gutachten (Gültigkeit ca. 3 Monate) ist zwar keine Voraussetzung zum Studium des Lehramtes, wird aber seitens des ZLB dringend empfohlen. Durch eine Überprüfung der Stimmleistung können kleine Probleme rechtzeitig erkannt und behoben bzw. therapiert werden.

Die Mailingliste Schlawiner dient der Information und dem Austausch aller Studierenden des Zentrums für Lehrerbildung.

Um die Liste zu benutzen, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Abonnieren und Austragen ist unter folgender Adresse möglich: http://mailman.tu-chemnitz.de/mailman/listinfo/schlawiner
  • Benutzen Sie keine privaten Emailadressen um Mitglied der Liste zu werden. Als Student der TU Chemnitz erhalten sie automatisch eine eigene Emailadresse. Ihr Postfach können Sie hier einsehen: https://mail.tu-chemnitz.de/login.php
  • Anmeldungen mit privaten Emailadressen werden zukünftig nicht mehr akzeptiert und kommentarlos abgelehnt. Nutzen Sie für den Empfang der Emails die Option der Weiterleitung an ihre private Emailadresse.
  • Antworten Sie niemals direkt auf eine Mail mit dem Absender "Schlawiner@tu-chemnitz.de". Ihre Mail gelangt dann mitunter zu allen Mitgliedern der Liste. Dies führt einerseits zu unnötigem Spam, andererseits können dadurch private Anliegen und Daten für alle Nutzer ersichtlich werden. Weiterhin nutzen auch andere Fakultäten unsere Mailingliste, um Sie über Studien oder wichtige Angelegenheiten zu informieren. Diese Personen sind oft nicht Mitglied der Liste und würden bei Ihrer Antwort an alle Mitglieder der Mailingliste keine Notiz davon nehmen.
  • Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung unter: https://www.tu-chemnitz.de/zlb/service/datenschutzschlawiner.php
  • Bei Problemen mit der Mailingliste wenden Sie sich bitte an: .

Bleiben Sie in Kontakt mit dem Zentrum für Lehrerbildung