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"Machtpoker um das Hochschulgesetz muss aufhören!"

Universitätsleitung der TU Chemnitz stärkt der sächsischen Wissenschaftsministerin beim Ringen um ein modernes Hochschulgesetz den Rücken

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Die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, erklärte am 18. April 2007 während ihres Besuches an der TU Chemnitz, dass das neue Sächsische Hochschulgesetz eine Vorreiterrolle unter den Hochschulgesetzen der Bundesländer einnehmen würde. Foto: Christine Kornack

Sachsen könnte mit seinem neuen Hochschulgesetz nicht nur bundesweit für Aufsehen sorgen, denn globale Mittelzuweisungen und neugeregelte Zuständigkeiten würden den Hochschulen mehr Autonomie bringen. "Und genau diese Autonomie benötigt auch die TU Chemnitz, um ihre Position im internationalen Wettbewerb um Drittmittel, Forscher und Studierende auch im Interesse der Bürger des Freistaates Sachsen weiter zu verbessern", sagt Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes, Rektor der TU Chemnitz. Die vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst angestrebte Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes eröffne den Hochschulen endlich Gestaltungsspielräume und stärke deren Eigenverantwortung.

Die im neuen Hochschulgesetz vorgesehene weitgehende Finanz-, Personal- und Organisationsautonomie erfordert auch neue Instrumente der Hochschulsteuerung. So ist geplant, die bisherige Kameralistik - also die Bindung an starre Haushaltstitel - durch eine globale Mittelzuweisung abzulösen. Das bedeutet, die Hochschulen erhalten vom Staat Zuschüsse, die sie eigenverantwortlich im Rahmen eines Wirtschaftsplanes verwenden. "Die in einem Jahr nicht verwendeten Mittel könnten wie in einem Wirtschaftsunternehmen in das Folgejahr übertragen werden", erläutert Eberhard Alles, Kanzler der Universität. "Für die neue Form der Haushaltsführung hat die TU Chemnitz bereits frühzeitig Vorbereitungen getroffen. Insofern kann unsere Universität bei dieser Umstellung in Sachsens Hochschulwesen eine Vorreiterrolle im Sinne eines Pilotprojektes übernehmen", versichert Alles. Positiv sieht die Chemnitzer Universitätsleitung auch, dass in Zukunft Professoren vom Rektor - und nicht wie bisher vom Wissenschaftsminister - berufen werden sollen. "Dies trägt sicher dazu bei, dass freie Stellen noch schneller wiederbesetzt werden können", meint Prof. Matthes. "Zudem fordern wir die Einräumung der Bauherrenfähigkeit", ergänzt der Kanzler.

"Das Machtpoker um das Hochschulgesetz muss aufhören", fordert der Rektor. "Wir benötigen so schnell wie möglich bessere Rahmenbedingungen. Deshalb darf die Novelle des Hochschulgesetzes nicht noch mehr hinausgezögert werden."

Mario Steinebach
26.04.2007

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