Wenn Software Teil der Erfindung wird
Patentinformationszentrum und C:HUB der TU Chemnitz informieren am 6. Oktober 2026 über den Schutz und die Verwertung software- und KI-basierter Innovationen, individuelle Beratung inklusive – Anmeldung ist bis zum 15. September möglich
Software und Künstliche Intelligenz werden auch für technische Erfindungen immer relevanter. Software steuert u. a. Maschinen, verarbeitet Sensordaten oder bildet den Kern neuer medizinischer und industrieller Anwendungen. Damit wird auch die Frage komplexer, wie solche Entwicklungen geschützt und wirtschaftlich verwertet werden können. Diese Entwicklung zeigt sich auch in den Validierungsvorhaben des TUCfonds an der Technischen Universität Chemnitz. „Immer mehr unserer Vorhaben verbinden eine technische Erfindung mit wesentlichen Softwarekomponenten. Dadurch steigt nicht nur die Komplexität der Entwicklung. Auch Schutzrechte, Nutzungsrechte und spätere Verwertungswege müssen frühzeitig und differenziert betrachtet werden“, sagt Aline Lohse, Programmmanagerin des TUCfonds und Koordinatorin des C:HUB an der TU Chemnitz.
Ähnliche Erfahrungen macht Dr. Carina Gerlach, Leiterin des Patentinformationszentrums Chemnitz: „Ein wachsender Anteil unserer Rechercheanfragen betrifft Entwicklungen, bei denen Software eine relevante Rolle spielt. Für eine potenzielle Patentanmeldung ist relevant, ob die Software ein technisches Problem löst und damit eine Anmeldung als computerimplementierte Erfindung infrage kommt. Eine geeignete Schutzrechtsstrategie sollte deshalb bereits während der Entwicklung mitgedacht werden.“
Das Zentrum für Wissens- und Technologietransfer der TU Chemnitz greift dieses hochaktuelle Thema mit der Veranstaltung „KI und computerimplementierte Erfindungen – Schutzrechte, Chancen und Grenzen“ auf. Sie findet am 6. Oktober 2026 von 9:00 bis 17:00 Uhr in der fabrik Chemnitz statt.
Die Veranstaltung verbindet rechtliche Grundlagen mit Unternehmenspraxis, Fördermöglichkeiten, Verwertung und individueller Beratung. Patentanwalt Florian Meyer von der Kanzlei Meissner Bolte erläutert in seiner Keynote, wo das Urheberrecht für Software automatisch greift und unter welchen Voraussetzungen softwarebasierte Lösungen patentierbar sein können. Dr. Marko Rößler und Dr. Thomas Graichen von der Chemnitzer Pinpoint GmbH berichten anschließend von Ihren Erfahrungen vom Weg eines Start-ups zu einem etablierten Unternehmen im Weltmarkt und welche Rolle der Schutz geistigen Eigentums auf ihrem Weg von der Forschung in den internationalen Markt einnimmt. In vier kompakten Workshops geht es um den Einsatz von Open-Source-Komponenten, Verträge für Software- und KI-Lösungen, die Ausarbeitung von Softwarepatenten sowie Fördermöglichkeiten durch WIPANO. Ein abschließender Beitrag widmet sich dem Weg von der Patentanmeldung zur erfolgreichen Verwertung.
Ein besonderer Bestandteil des Programms sind zwölf vertrauliche Erfindererstberatungen. In jeweils 15 Minuten können Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine konkrete Frage aus ihrem Unternehmen, Forschungsprojekt oder Gründungsvorhaben mit einer Patentanwältin, einem Patentanwalt oder einer Rechtsanwältin besprechen. Die Termine können bereits bei der Anmeldung reserviert werden.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, Start-ups, Forschende, Erfinderinnen und Erfinder sowie alle Interessierten, die Software oder KI entwickeln und einsetzen. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt weist in seinem aktuellen Newsletter auf die Chemnitzer Veranstaltung hin.
Anmeldung und weitere Informationen
Termin: 6. Oktober 2026, 9:00 bis 17:00 Uhr
Ort: die fabrik Chemnitz, Zwickauer Straße 145, 09116 Chemnitz
Teilnahmeentgelt: 80 Euro, für Studierende der TU Chemnitz 30 Euro
Anmeldeschluss: 15. September 2026
Das vollständige Programm und die Anmeldung sind auf der Veranstaltungswebseite zu finden.
(Autorin: Aline Lohse)
Mario Steinebach
08.09.2026