TU Chemnitz feiert ihre Dienstjubilare
Fünf Dienstjubilare erhielten am 26. März 2026 im Rahmen einer Feierstunde ihre Dankurkunden aus den Händen des Rektors und des Kanzlers der TU Chemnitz
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Erneut wurden Mitarbeitende der TU Chemnitz für ihr langjähriges Engagement von Prof. Dr. Gerd Strohmeier (r.), Rektor der TU Chemnitz, im Beisein von Dr. Philipp Cain (l.), Vorsitzender des Personalrates, geehrt (v. l.): Dr. Daniela Menzel, Gabriele Wagner, Andreas Waltsgott, Dr. Dana Uhlig und Dr. Roman Unger. Foto: Jacob Müller
Langjährige Mitarbeitende der Technischen Universität Chemnitz wurden am 26. März 2026 im Rahmen einer feierlichen Zeremonie geehrt. Der Rektor der TU Chemnitz, Prof. Dr. Gerd Strohmeier, und der Kanzler der TU Chemnitz, Peter Bernshausen, übereichten Dankurkunden an fünf Beschäftigte für ihre 25- bzw. 40-jährige Dienstzeit an der Universität bzw. im öffentlichen Dienst. Mit dieser Geste unterstrich die TU Chemnitz erneut ihre Wertschätzung für langjährige Beschäftigte und deren Beitrag insbesondere zur Entwicklung der Universität.
Die Geehrten, die der Einladung zur Feierstunde folgten, waren:
- Dr. Daniela Menzel, Verwaltungsangestellte in der Zentralen Studienberatung im Dezernat Akademische und studentische Angelegenheiten
- Dr. Dana Uhlig, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur Finanzmathematik an der Fakultät für Mathematik
- Dr. Roman Unger, Leiter des Mathematischen Rechenzentrums an der Fakultät für Mathematik
- Gabriele Wagner, Verwaltungsangestellte/Sekretärin an der Philosophischen Fakultät (Professuren Europäische Regierungssysteme und Europäische Regionalgeschichte sowie Professur Berufs- und Wirtschaftspädagogik)
- Andreas Waltsgott, Technischer Angestellter an der Professur Elektrische Energiewandlungssysteme und Antriebe der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Hintergrund: Dienstjubiläum
Tariflich Beschäftigte erhalten anlässlich der Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 und 40 Jahren ein Jubiläumsgeld und eine Dankurkunde sowie Beamtinnen und Beamte des Landes anlässlich der Vollendung einer Beschäftigungs- bzw. Dienstzeit von 25, 40 Jahren und auch nach 50 Jahren eine Jubiläumszuwendung sowie eine Dankurkunde. Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld bzw. die Jubiläumszuwendung in voller Höhe. Zusätzlich steht den tariflich Beschäftigten des Landes ein Tag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts sowie den Beamtinnen und Beamten des Landes ein Urlaubstag unter Belassung der Besoldung zu. Die Beschäftigungs- bzw. Dienstzeit wird vom Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen festgesetzt.
Mario Steinebach
26.03.2026