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TU Chemnitz ist Best-Practice-Hochschule bei digitaler Barrierefreiheit

„Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit im Hochschulkontext“ des Hochschulforums Digitalisierung zeigt u. a. anhand der TU Chemnitz Wege zur barrierefreien Universität auf

Das Hochschulforum Digitalisierung, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und eine gemeinsame Initiative des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft, dem Centrum für Hochschulentwicklung und der Hochschulrektorenkonferenz, hat im November 2022 den „Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit im Hochschulkontext“ vorgestellt. Darin gehen die Autorinnen und Autoren auch auf die beispielhaften Vorhaben zur Gestaltung einer inklusiven Hochschule der Technischen Universität Chemnitz ein. Der Leitfaden beschreibt die TU Chemnitz mit Blick auf die digitale Barrierefreiheit als eine von drei beispielgebenden Hochschulen.

„In den Jahren 2020 bis 2022 haben wir große Anstrengungen unternommen und wichtige Fortschritte im Bereich der digitalen Barrierefreiheit erzielt. Diese haben dazu geführt, dass die TU Chemnitz in der aktuellen Veröffentlichung des Hochschulforums Digitalisierung als Best-Practice-Hochschule aufgenommen wurde“, sagt Dr. Daniela Menzel, Koordinatorin für Inklusion an der TU Chemnitz.

So sei insbesondere der Einsatz von Dr. Uwe Dombeck als einem zentralen Webkoordinator für digitale Barrierefreiheit beispielhaft für andere Hochschulen. Denn mit Dombecks Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der digitalen Barrierefreiheit werde dieses Thema im Aufgabenprofil eines Mitarbeiters fest verankert.

Ermöglicht wurde die Einrichtung dieser Stelle durch Sondermittel aus der Zuweisung „Inklusion an Hochschulen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Schulung und Weiterentwicklung für mehr Barrierefreiheit bei digitalen Dokumenten und Texten

Dombeck hat als Mitglied des Web-Team des Universitätsrechenzentrums der TU Chemnitz regelmäßige Inhouse-Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit durchgeführt und dadurch kontinuierlich Beschäftigte und Hilfskräfte der TU Chemnitz in der Erstellung barrierefreier Webseiten und Dokumente angeleitet und unterstützt. „Insbesondere die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente ist besonders aufwendig und nur mit Vorwissen zum Thema möglich“, so Dombeck. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren viele Webseiten barrierefrei umgesetzt.

Weitere Impulse und Multiplikator-Effekte gingen in den vergangenen drei Jahren von der Arbeitsgruppe „Barrierefreie Internetauftritte und Dokumente“ aus, die von Dr. Daniela Menzel geleitet wird. Diese AG setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Strukturbereiche der Universität zusammen. „Wir bedanken uns bei allen, die sich seitens der TU Chemnitz bereits mit uns auf den Weg in die digitale Barrierefreiheit gemacht haben. Wir arbeiten kontinuierlich daran, weitere Schritte in Richtung einer barrierefreien Hochschule sinnvoll und nachhaltig zu begleiten“, sagt Dombeck.

Know-how der TU Chemnitz gefragt – Aktionsplan wird evaluiert

Dass die Expertise der TU Chemnitz in Sachen Barrierefreiheit gefragt ist, zeigt auch das große Interesse an den TU-eigenen Schulungsinhalten, zum Beispiel durch das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen sowie die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen.

Darüber hinaus berichtete Dr. Daniela Menzel im Rahmen der Jubiläums- und Fachtagung „40 Jahre Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung“ der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierendenwerks von den beispielhaften Aktivitäten der TU Chemnitz auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit.

Aktuell wird der Aktionsplan „Die TU Chemnitz auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ in Form eines Statusberichtes evaluiert, bevor dann für 2023 die Fortschreibung des Aktionsplanes ansteht.

Hintergrund: Hochschulforum Digitalisierung

Das Hochschulforum Digitalisierung prägt und fördert in der deutschen Hochschullandschaft den Diskurs zur Hochschulbildung im digitalen Zeitalter. Es wurde 2014 gegründet und zielt auf die Information, Beratung und Vernetzung von Akteuren aus Hochschulen, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ab. Im Oktober 2021 hat sich die Arbeitsgruppe „Digital Accessibility“ im Rahmen des Hochschulforums Digitalisierung formiert, deren Abschlusspapier der angesprochene Leitfaden ist. Diese Arbeitsgruppe hat mit verschiedenen Maßnahmen einen Beitrag dafür geleistet, das Bewusstsein für die Situation von Personen mit Beeinträchtigungen zu stärken und ihre Teilhabe zu verbessern. Nicht zuletzt ist entsprechend der Artikel 9 und 21 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) der gleichberechtigte Informationszugang ein Menschenrecht.

Hintergrund: EU-Richtlinie 2016/2102 und UN-Behindertenrechtskonvention

Im Jahr 2016 wurde die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die sogenannte EU-Richtlinie 2016/2102, verabschiedet. Am 23. Juni 2020 trat diese EU-Richtlinie vollständig in Kraft, die im Art. 12 Abs. 3 mehrstufige Umsetzungsfristen seit September 2019 definiert hat. Seitdem müssen nun auch mobile Anwendungen wie die TUCapp barrierefrei gestaltet werden und darin eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden sein. Die gesetzlichen Regelungen verpflichten auch die TU Chemnitz als öffentliche Einrichtung dazu, in den vorgesehenen Fristen die Webseite und deren Inhalte barrierefrei zu gestalten, damit diese für Angehörige der Universität sowie Nutzerinnen und Nutzer mit Beeinträchtigungen uneingeschränkt zugänglich sind.

Im März 2009 hat Deutschland das völkerrechtliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) unterzeichnet. Mit der Ratifizierung verbunden ist die gesellschaftspolitische Zielstellung der Inklusion, das heißt der chancengleichen Teilhabe durch den Abbau einstellungs- und umweltbedingter Barrieren. In der UN-BRK zentral verankert ist das Recht von Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen (Art. 1) auf vollen Zugang zur Hochschulbildung und das Treffen angemessener Vorkehrungen im Hochschulbereich (Art. 24) und am Arbeitsplatz (Art. 27). In der Folge verfasste die Hochschulrektorenkonferenz die Empfehlung „Eine Hochschule für alle“ und die TU Chemnitz ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Nur etwa sieben Prozent aller deutschen Hochschulen haben bereits einen universitätseigenen Aktionsplan, davon flächendeckend die Hochschulen im Freistaat Sachsen.

Weitere Informationen erteilt Dr. Daniela Menzel, Koordinatorin für Inklusion an der TU Chemnitz, Telefon 0371 531-34939, E-Mail inklusion@.tu-chemnitz.de

Matthias Fejes
14.12.2022

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