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Institut für Pädagogik
Fachstudienberatung

Fachstudienberatung für das Bachelor- und Masterstudium der Pädagogik

Fachstudienberatung Pädagogik

Portrait: Dr. Andreas Neubert
Dr. Andreas Neubert
Fachstudienberater bei allgemeinen Fragen zum Bachelor- oder Master-Studiengang der Pädagogik

In der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2024 erreichen Sie mich i.d.R. persönlich zu regelmäßigen Sprechzeiten jeweils  mittwochs, 10.00-11.00 Uhr und donnerstags 10.00-11.00 Uhr ohne vorherige Anmeldung (a) vor Ort in meinem Büro (Rh. Str. 39/Raum 010), (b) unter meiner Dienstnummer (+49 (0)371 531 34306) oder (c) in einem Videokonferenzraum zur Fachstudienberatung. Für letzteres bitte ich um vorherige Absprache, damit wir auch zur gleichen Zeit am "selben Ort" sind.

Anfragen per Mail versuche ich zu beantworten. Ich bemühe hier um zeitnahe Rückantwort und bitte zugleich um Verständnis, wenn aufgrund zeitweiliger Mail-Overflows die Antwort nicht sofort erfolgen kann. Ergänzende Gesprächstermine sind in Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Absprache, möglich. In der vorlesungsfreien Zeit erfolgen die Gespräche und Beratungen zumeist auf Anfrage.

  • Beratung zur (Re-)Organisation des Studiums in BA/MA Pädagogik für Studienanfänger:innen, (Nebenfach-)Studierende und Langzeitstudierende,
  • Beratung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im B.A. und M.A. Pädagogik,
  • Ansprechpartner für die Unterzeichnung des Formblatts 5 (Leistungsbescheinigung für BaföG),
  • Beratung zur Beurlaubung, Studienunterbrechung, Studiengangswechsel bzw. zur Nach- und Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen,
  • Beratung zum Übergang vom B.A. Pädagogik zum M.A. Pädagogik (z. B. zur bedingten Immatrikulation),
  • Fachstudienberatung für Studieninteressierte (B.A. und M.A. Pädagogik) und Studienanfänger:innen
  • Beratung und Institutskoordinator für ERASMUS+ (Studien- und Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland)

Allgemeine Hinweise

Vor Inanspruchnahme einer persönlichen Beratung sollten Sie die auf der Webseite des Instituts vorhandenen Unterlagen wie auch die obligatorischen Studiendokumente nutzen! Zahlreiche Probleme und Fragen können bereits hierüber geklärt werden. Für komplexere Probleme und Fragen ist ein persönliches Gespräch sinnvoller; einfache und kleinere Probleme können sicherlich auch per Mail oder Telefon geklärt werden. Nutzen Sie für spezifische Fragen zu Angelegenheiten der jeweiligen Professuren die dortigen Beratungsangebote (vgl. unten aufgeführte Ansprechpartner:innen).

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn Sie aus vorherigen Studienzeiten Prüfungsleistungen für den B.A. und M.A. Pädagogik anerkennen lassen wollen, sollten wir dies vorab in einem Beratungsgespräch vorbereiten. Für dieses Gespräch sollten Sie die Nachweise zu den betreffenden (anzuerkennenden Studien- und Prüfungsleistungen) zwingend mitbringen oder vorab per Mail zusenden. Möglichkeit und Umfang der Anerkennung können so vorab geprüft bzw. eingeschätzt werden.

BaföG-Angelegenheiten

Nach dem 3. FS müssen BaföG-Empfänger über das Formblatt 5 nachweisen, dass sie die "üblichen Leistungen" zum jeweiligen Fachsemester erbracht haben; das Formblatt ist durch die Vertretung des Fachbereichs nach Prüfung der Leistungsübersicht (bitte zum entsprechenden Termin mitbringen!) zu unterzeichnen. Aus den bisherigen Erfahrungen zeigt sich, dass nicht klar ist, was die Bezeichnung dessen was als  "üblich" gemeint ist, konkret beinhaltet. Deshalb hier die Anführung der Handhabung:

  1. Bis Ende des 3. FS müssten im B.A. Pädagogik lt. Studienablaufplan im Idealfall 17 Prüfungsleistungen (PL) und 2 Prüfungsvorleistungen (PVL) erbracht worden sein. Das Erreichen der "üblichen Leistungen" beinhaltet, dass mindestens 75% der PL und PVL nachgewiesen sein müssen; demnach müssten bis Ende des 3. FS mindestens 13 PL und eine PVL (alternativ 12 PL und 2 PVL) erfolgreich abgeschlossen sein.
  2. Für Ende des 5. FS gilt derselbe prozentuale Grenzwert (ca. 75%). Da im Idealfall mindestens 24 PL und 3 PVL (unterschiedliche Semesterlage der Vertiefungen berücksichtigt) abgeschlossen sein müssten, umfasst das was "üblich" ist, mindestens 19 PL und 2 PVL (alternativ 18 PL und 3 PVL).

Ansprechpartner:innen zu den Studienschwerpunkten

Ansprechpartner:innen der Nebenfächer