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Fakultät für Naturwissenschaften
Fakultät für Naturwissenschaften

Promotionen / Dissertationsschriften
(only available in German)

Informationen für Promovierende

Es gilt die Promotionsordnung der Fakultät für Naturwissenschaften [PDF] der Technischen Universität Chemnitz vom 18. Mai 2022.

Zur Prüfung der Erfüllung aller Promotionsvoraussetzungen ist beim Promotionsausschuss ein Antrag auf Zulassung [PDF] zu stellen (§ 3 Abs. (8)). Bitte reichen Sie den Antrag möglichst bei Aufnahme der Promotionsarbeiten beim Promotionsausschuss ein, damit Ihre Zugangsvoraussetzungen sowie gegebenenfalls noch zu erfüllende Auflagen rechtzeitig abgeklärt werden können. Diesem Antrag bzw. Erfassungsformular sind beizufügen:

  • Betreuungszusage der Betreuerin/des Betreuers
    Darin erklärt sie/er ihre/seine Bereitschaft, Ihre Promotion wissenschaftlich zu betreuen. Die Bereitschaftserklärung basiert vor allem auf der Feststellung Ihrer fachlichen Eignung nach den Kriterien der Promotionsordnung.
  • ein Nachweis über die abgelegte Hochschulabschlussprüfung (z. B. Master, Diplom)
  • bei kooperativen Promotionsverfahren nach § 3 Abs. 3 die Befürwortung des Zulassungsantrages durch das zuständige Gremium der Fachhochschule (im Formular Antrag auf Zulassung zur Promotion enthalten)

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist nicht gleichzeitig der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens. Er dient lediglich Ihrer formalen Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Naturwissenschaften.

  • Anorganische Chemie
  • Organische Chemie
  • Physikalische Chemie
  • Polymerchemie
  • Technische Chemie
  • Theoretische Chemie
  • Computational Science
  • Experimentalphysik
  • Sensorik und kognitive Psychologie
  • Theoretische Physik
  • Material Sciences

Die Einreichungsexemplare der Dissertation sind gebunden im Format A4 anzufertigen.
Bestandteile der Dissertation und ihre Reihenfolge:

  • Titelseite (Muster)
  • bibliografische Beschreibung, Referat und 10 Schlagwörter, maximal eine Seite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Textteil
  • Literaturverzeichnis
  • Erklärung, dass die Dissertation selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden (Selbstständigkeitserklärung)

Falls Ihre Dissertation ganz oder teilweise veröffentlichte oder zur Veröffentlichung eingereichte Arbeiten (§ 9 Abs. 2) enthält:

  • Der Eigenanteil an den Arbeiten muss aus der Dissertation kenntlich werden
  • Zu einer Dissertation, die ausschließlich oder überwiegend aus ganz oder teilweise veröffentlichten oder zur Veröffentlichung eingereichten Arbeiten besteht, ist ein Begleittext zur Einordnung in das Forschungsgebiet (Kumulus) als Teil der Dissertation beizufügen.

Bitte beachten Sie, dass Sachverhalte/Teilaspekte des Promotionsverfahrens, die der Geheimhaltung unterliegen, nicht Bestandteil der Dissertation sein dürfen.

Der Promotionsantrag (Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens) ist vom Bewerber an den Dekan der Fakultät zu richten. Dem Antrag fügen Sie bitte bei:

  • eine Dissertation in sechs Exemplaren in gebundener Form sowie zusätzlich in elektronischer Form
  • eine Erklärung, dass die Dissertation selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. (diese Erklärung ist jeder Dissertation beizufügen)
  • - ggf. eine Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Vorträge, Patente und anderer wissenschaftlicher Leistungen

Die Erklärung, dass die Dissertation in dieser oder ähnlicher Form an keiner anderen Stelle zum Zwecke eines Promotionsverfahrens vorgelegt wurde, ist bereits im Antragsformular enthalten.

Innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Verteidigung muss die genehmigte Fassung der Dissertation in angemessener Weise veröffentlicht werden. Die geschieht wahlweise durch die unentgeltliche Übergabe an die Universitätsbibliothek von

  1. sechs gedruckten und gebundenen Exemplaren bei Veröffentlichung der identischen elektronischen Version der genehmigten Fassung der Dissertation im Online-Publikationsservice der Technischen Universität Chemnitz (Bei Open-Access-Veröffentlichungen von Dissertationen mit Bestandteilen nach § 9 Abs. 2 Satz 1 sind die Rechte für die Veröffentlichung der Inhalte zu prüfen. Eine Beratung durch die Universitätsbibliothek wird empfohlen.), oder
  2. sechs gedruckten und gebundenen Verlagsexemplaren bei Veröffentlichung im Universitätsverlag Chemnitz oder in einem anderen wissenschaftlichen Verlag, der die Verbreitung über den Buchhandel für die Dauer der Lieferbarkeit übernimmt (Bei einer Veröffentlichung in einem anderen wissenschaftlichen Verlag als dem Universitätsverlag Chemnitz ist die Veröffentlichung ebenfalls als Hochschulschrift zu kennzeichnen. Das geschieht entweder durch das Einbinden der Titelseite nach Absatz 2 Satz 1 oder durch die Angabe des Hochschulschriftenvermerkes im Impressum.), oder
  3. 15 gedruckten und gebundenen Exemplaren.

Die Veröffentlichungsexemplare können im Format A4 oder A5 angefertigt werden. Dieser genehmigten Fassung muss eine Titelseite (Muster der Universitätsbibliothek) beigefügt werden, welche folgende Angaben enthält:

  1. den Titel der Dissertation,
  2. einen Hinweis, dass es sich um die von der Fakultät genehmigte Fassung handelt,
  3. den angestrebten akademischen Grad „Dr. rer. nat.“,
  4. die bisherigen akademischen Grade, den Vornamen und den Namen des Bewerbers,
  5. die akademischen Grade, die Vornamen und die Namen der Gutachter,
  6. den Tag der Einreichung,
  7. den Tag der öffentlichen Verteidigung,
  8. das Veröffentlichungsjahr,
  9. einen Zitierlink (bei Online-Publikation).

Weitere Hinweise zum Publikationsservice (Online, Universitätsverlag) der TU Chemnitz finden Sie auch auf den Internetseiten der Universitätsbibliothek unter:
https://www.tu-chemnitz.de/ub/publizieren/hss/index.html

Antrag auf Zulassung zur Promotionausfüllbares Formular (PDF)
Betreuungszusageausfüllbares Formular (PDF)
Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrensausfüllbares Formular (PDF)
Titelseite zur EinreichungMuster (PDF)
Titelseite zur VeröffentlichungMuster (PDF)

Recherche nach erfolgreichen Promotionen an der Fakultät für Naturwissenschaften

Seit 1995 sind fast alle Dissertationsschriften der erfolgreichen Promotionsverfahren der TU Chemnitz in einem Archiv (MONARCH/Qucosa) elektronisch gespeichert. Dies ermöglicht über einen langen Zeitraum deren Zitierfähigkeit bei konstanter Adressierung.

Auf die archvierten Daten kann online zugegriffen werden. Es ist möglich den Titel, den Abstract und die Archivierungsdaten einzusehen. Die Publikationen selbst sind in aller Regel in einem online lesbarem Format (html, pdf, ps, plain, ...) abgelegt und können von Archivserver runtergeladen werden. Weiterführende Informationen sind in der Anleitung nachzulesen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichten wir hier auf die Auflistung aller erfolgreichen Promotionen bzw. Dissertationen an der Fakultät für Naturwissenschaften seit 1991.

Für eine Recherche benutzen Sie bitte entweder:

  • das Archiv-System MONARCH/Qucosa der TU Chemnitz, oder
  • die zentrale Auflistung der Arbeiten:

Kontakt / Rückfragen

Für Rückfrage wenden Sie sich bitte an:

Annett Kurasch
  • Telefon:
    +49 371 531-33104
  • Fax:
    +49 371 531-833104
  • E-Mail:
  • Adresse:
    Reichenhainer Straße 70, 09126 Chemnitz
  • Raum:
    C60.150 (alt: 2/P150)