Programme
An der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik arbeitet und forscht die TU Chemnitz an den gesellschaftlichen Fragestellungen der Zukunft. Dabei sind Gleichstellung und Chancengleichheit wichtige Instrumente, die Eingang in die Personal- und Organisationsentwicklung gefunden haben.
Seit 1994 gab es Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte sowie ein Gleichstellungsprogramm und einen Frauenförderplan. Mit dem 01.01.2024 ist das Sächsische Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten, wonach die Frauenbeauftragten durch die Gleichstellungsbeauftragten abgelöst werden.
Der Bereich Gleichstellung stellt einen wichtigen Baustein in der Gesamtausrichtung und zukünftigen Profilbildung der TU Chemnitz dar und ist integraler Bestandteil des Selbststeuerungskonzepts. An der TU Chemnitz werden maßgebliche Anstrengungen unternommen, um eine geschlechtergerechte Organisationskultur nachhaltig zu verwirklichen. Die TU Chemnitz hat sich mittelfristig zum Ziel gesetzt, Gleichstellung durchgängig in allen Bereichen der Universität herzustellen sowie Fach- und Hochschulkulturen im Sinne einer gender- und diversitysensiblen Organisationskultur und Personalentwicklung zu verändern.
- Gleichstellungskonzept der TU Chemnitz 2025, gemäß § 5 Abs. 3 SächsHSG (PDF - nicht barrierefrei)
- Gleichstellungsplan der TU Chemnitz 2025 bis 2029 (PDF - nicht barrierefrei)
- Gleichstellungsprogramm 2023 der TU Chemnitz (PDF - nicht barrierefrei)
- Gleichstellungsprogramm der TU Chemnitz - Fortschreibung 2020 - 2025
- Gleichstellungszukunftskonzept der TU Chemnitz (2019) → erfolgreiche Bewerbung am Professorinnenprogramm III (PDF - nicht barrierefrei)
- Fortsetzung des Gleichstellungsprogramms an der TU Chemnitz (2013) → erfolgreiche Bewerbung am Professorinnenprogramm II (PDF - nicht barrierefrei)
- Gleichstellungsprogramm der TU Chemnitz (2009) → erfolgreiche Bewerbung am Professorinnenprogramm des BMBF
An der TU Chemnitz ist die Frauenförderung ein wichtiger Themenschwerpunkt der Gleichstellungsarbeit, insbesondere auf die individuelle Zielstellung der Fakultäten bezogen. Durch die Entwicklung und Verabschiedung von fakultätsbezogenen Frauenförderplänen unterstützen alle Fakultäten innerhalb der fachspezifischen Besonderheiten das Gesamtkonzept zur Gleichstellungsförderung der TU Chemnitz, dessen primäres Ziel die Erhöhung des Frauenanteils auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen ist.
Die Frauenförderpläne der Fakultäten sind über folgende Links abrufbar:
Um die hochmotivierten und hervorragend ausgebildeten Frauen in der Wissenschaft halten zu können, braucht es verstärkt Initiativen vom Bund, Ländern, Wissenschaftsorganisationen und den Hochschulen selbst. Mit dem 2008 und 2012 als Bund-Länder-Programm aufgelegten Professorinnenprogramm I und II des BMBF konnte dafür ein erfolgreicher Auftakt installiert sowie weitergeführt werden. Die TU Chemnitz beteiligte sich 2008 sowie 2012 mit der Einreichung des Gleichstellungsprogramms erfolgreich am Programm, das von Bund und Ländern je hälftig mit einem Fördervolumen von 150 Millionen Euro für fünf Jahre ausgestattet wurde.
2017 beschloss die gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) die dritte Programmphase. Die TU Chemnitz bewarb sich mit einem Gleichstellungszukunftskonzept , das positiv bewertet wurde:

Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“
Auch in der dritten Runde des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder war die
TU Chemnitz erfolgreich. Als eine von zehn Hochschulen wurde die TU Chemnitz darüberhinaus mit dem Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ gewürdigt.
Alle Informationen dazu finden Sie im TUCaktuell-Artikel.

Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)
Alle informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz.
Im November 2022 wurde eine vierte Programmrunde, das Professorinnenprogramm 2030, von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) verabschiedet. Es baut auf den drei bisherigen erfolgreichen Programmphasen seit 2008 auf und wurde inhaltlich gestärkt. Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Anzahl der Professorinnen in Richtung Parität dynamisch zu erhöhen, Wissenschaftlerinnen in der frühen Karrierephase auf dem Weg zur Lebenszeitprofessur zu fördern und in der Wissenschaft zu halten sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern an den Hochschulen strukturell noch stärker zu verankern. Damit wird der notwendige Struktur- und Kulturwandel hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen nachhaltig gestärkt. Das „Professorinnenprogramm 2030” verbessert die Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Hochschulen sowie für alle Hochschultypen. Es nimmt unter anderem die dezentrale Ebene an den Hochschulen, das Berufungsmanagement, das Gleichstellungscontrolling sowie Wissenschaftlerinnen in der frühen Karrierephase in den Blick. Bund und Länder stellen für das „Professorinnenprogramm 2030“ insgesamt 320 Millionen Euro über eine Laufzeit von acht Jahren zur Verfügung. Über die ersten drei Programmphasen hinweg konnten bundesweit 1.085 Professuren über das Professorinnenprogramm gefördert werden.

TU Chemnitz überzeugt mit ihrem Gleichstellungskonzept im „Professorinnenprogramm 2030
Alle Informationen dazu finden Sie im TUCaktuell-Artikel.