TU Chemnitz überzeugt mit ihrem Gleichstellungskonzept im „Professorinnenprogramm 2030“
Damit wird an der TU Chemnitz eine geförderte Berufung von bis zu drei Professorinnen ermöglicht
Die Technische Universität Chemnitz hat sich erfolgreich am dritten Call des „Professorinnenprogramms 2030“ des Bundes und der Länder beteiligt. Von den 51 Hochschulen, die bundesweit an der dritten und zugleich letzten Auswahlrunde dieser Programmphase teilnahmen, erreichten 44 eine positive Bewertung ihrer Gleichstellungskonzepte durch ein unabhängiges Begutachtungsgremium. Die TU Chemnitz hat nun bis zum 30. September 2027 die Möglichkeit, Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Wissenschaftlerinnen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren zu stellen.
Das Professorinnenprogramm ist bereits seit 2008 das zentrale Programm von Bund und Ländern zur Förderung der Gleichstellung an Hochschulen. „Der TU Chemnitz ist es in allen vier Programmphasen gelungen, mit ihren jeweiligen Gleichstellungskonzepten zu überzeugen. Das ist ein bemerkenswerter Erfolg und ein starkes Signal für die Gleichstellungsarbeit an der TU Chemnitz“, freut sich deren Gleichstellungsbeauftragte Karla Kebsch.
„Wir freuen uns außerordentlich über diesen wiederholten Erfolg im Professorinnenprogramm, der die Qualität der Gleichstellungsarbeit an unserer Universität eindrucksvoll unterstreicht. Die Fördermöglichkeiten, die mit diesem Programm einhergehen, werden auch in Zukunft unsere Bestrebungen unterstützen, Gleichstellung und Chancengerechtigkeit zu befördern“, sagt Prof. Dr. Anja Strobel, Prorektorin für Forschung und Universitätsentwicklung der TU Chemnitz.
Im Rahmen des Professorinnenprogramms konnten seit 2009 insgesamt sieben Professorinnen an der TU Chemnitz aus Mitteln des Bundes und des Freistaats Sachsen gefördert werden. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln für zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen in Höhe von insgesamt mehr als 5,2 Millionen Euro war es möglich, Frauen auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen zielführend zu unterstützen, ihre Karrierebestrebungen zu fördern und einen Beitrag zu leisten, sie im Wissenschaftssystem zu halten. Den größten Erfolg erzielte die TU Chemnitz im Jahr 2019, als sie im „Professorinnenprogramm III” mit dem Prädikat „Gleichstellung ausgezeichnet!” als eine von zehn Hochschulen in Deutschland und als einzige Hochschule im Freistaat Sachsen geehrt wurde.
Stichwort: Professorinnenprogramm 2030
Das „Professorinnenprogramm 2030” wurde im November 2022 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) verabschiedet. Es baut auf den drei bisherigen erfolgreichen Programmphasen seit 2008 auf und wurde inhaltlich gestärkt. Ziel des Förderprogramms ist es, die Anzahl der Professorinnen in Richtung Parität dynamisch zu erhöhen, Wissenschaftlerinnen in der frühen Karrierephase auf dem Weg zur Lebenszeitprofessur zu fördern und in der Wissenschaft zu halten sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern an den Hochschulen strukturell noch stärker zu verankern. Damit wird der notwendige Struktur- und Kulturwandel hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen nachhaltig gestärkt. Das „Professorinnenprogramm 2030” verbessert die Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Hochschulen sowie für alle Hochschultypen. Es nimmt unter anderem die dezentrale Ebene an den Hochschulen, das Berufungsmanagement, das Gleichstellungscontrolling sowie Wissenschaftlerinnen in der frühen Karrierephase in den Blick. Bund und Länder stellen für das „Professorinnenprogramm 2030“ insgesamt 320 Millionen Euro über eine Laufzeit von acht Jahren zur Verfügung. Über die ersten drei Programmphasen hinweg konnten bundesweit 1.085 Professuren über das Professorinnenprogramm gefördert werden.
Kontakt: Karla Kebsch, Gleichstellungsbeauftragte der TU Chemnitz, Telefon 0371 531-36382, E-Mail karla.kebsch@phil.tu-chemnitz.de
Mario Steinebach
02.03.2026