Betreuungsvereinbarung
Betreuungsvereinbarung für befristet Beschäftigte
Für befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Technischen Universität Chemnitz mit dem Qualifikationsziel einer Promotion ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zwingend erforderlich.
→ Muster Betreuungsvereinbarung
Freiwillige Betreuungsvereinbarung
- Ziel einer freiwilligen Betreuungsvereinbarung ist es, den Ablauf der Promotion zu strukturieren und der bzw. dem Promovierenden eine Hilfe zur Strukturierung der Promotionsphase zu bieten.
- Diese Vereinbarung kann als Grundlage für gemeinsame Besprechungen zur Promotion zwischen der bzw. dem Provierenden und der betreuenden Hochschullehrerin bzw. dem betreuenden Hochschullehrer dienen.
- Sie besitzt Empfehlungscharakter, d.h. eine Vereinbarung abzuschließen ist freiwillig.
- Betreuungsvereinbarung und Expose sind nicht das gleiche. Das Expose betrifft eher das Inhaltliche der Arbeit, die Betreuungsvereinbarung eher das Organisatorische bzw. den Prozess.
- Alle in der Vereinbarung aufgeführten Bestandteile sind wichtig (Arbeitsplan, Zeitplan, regelmäßige Treffen, Veröffentlichungsplanung, Form der Promotion, ...).
- Es wird der Promovendin bzw. dem Promovenden empfohlen, einmal im Jahr die Betreuungsvereinbarung zu besprechen, Fortschritte und Entwicklungen festzuhalten und die Betreuungsvereinbarung diesen anzupassen.