Anrechnung
Wenn Sie eine fachspezifische Fortbildungsqualifikation besitzen – dazu zählen unter anderem der Verwaltungsbetriebswirt, der Verwaltungsfachwirt oder der Kommunalwirt – können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dieser Fortbildung im Studium angerechnet werden. Eine Anrechnung kann die Studiendauer und Studiengebühren entsprechend reduzieren.
Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss. Hier finden Sie den Antrag auf Anrechnung.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Fortbildungsqualifikation Anrechnungspotenzial bietet, wenden Sie sich gern an die Fachstudienberatung.