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Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums
Prüfungsausschuss

Prüfungsausschüsse der Europa-Studien

Europa-Studien mit sozialwissenschaftlicher Ausrichtung (B.A.)

Europa-Studien mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung (B.A.)

Europa-Studien mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung (B.Sc.)

Auf diesen Seiten finden Sie wichtige Informationen zur Arbeit der Prüfungsausschüsse der Europa-Studien.

Bevor Sie einen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen, lesen Sie sich bitte zunächst die auf diesen Seiten zur Verfügung stehenden Informationen genau durch und folgen Sie diesen bei der Antragstellung, damit eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen kann.

Wichtige Hinweise

 

18.04.2024 Neue Zuständigkeit und Sprechzeiten

Liebe Studierende, für Fragen zu Anträgen an den Prüfungsausschuss steht Ihnen Di. & Do., zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr Frau Stefanie Meyer telefonisch (0371/531 38010) oder persönlich (Thüringer Weg 7, Raum 412) zur Verfügung.


13.09.2022 Fachsemestereinstufungen

Liebe Studierende, wenn Sie wegen eines Wechsels aus einem anderen Studiengang in die Europa-Studien oder eines Wechsels der Ausrichtung eine Fachsemestereinstufung beantragen wollen, steht als Hilfestellung ab jetzt der auf die neue Studienordnung 2022 angepasste Leitfaden zur Fachsemestereinstufung bereit.


26.10.2020 Anträge an den Prüfungsausschuss

Liebe Studierende, wegen erneuter Arbeit aus dem Home Office sind Sie angehalten, die Modalitäten Ihrer Antragstellung vorab telefonisch mit Wiss. Mitarbeiter Julian Kanert zu besprechen. Nutzen Sie dafür bitte vorrangig die telefonische Sprechstunde, dienstags 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, 0371/531 38010. Bei Fristsachen/eiligen Angelegenheiten können Sie montags bis freitags zu üblichen Bürozeiten anrufen.


01.10.2020 Fachstudienberatung

Im Wintersemester 2020/2021 übernehmen Prof. Dr. Gesmann-Nuissl und Wiss. Mitarbeiter Julian Kanert die Fachstudienberatung für den Studiengang Europa-Studien mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Wiss. Mitarbeiter Julian Kanert (Sprechzeit: Dienstag, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, 0371/531 38010).


17.08.2020 Hinweise zum Studiengang- und Ausrichtungswechsel

Studierende, die aus einem anderen Studiengang in die Europa-Studien wechseln bzw. Europa-Studierende, die ihre Ausrichtung wechseln möchten, beachten bitte Folgendes:

Auf der Seite des Studentensekretariats finden Sie eine Anleitung zu Studiengangwechsel und Fachsemestereinstufung. Es genügt nicht, nur die Fachsemestereinstufung beim Prüfungsausschuss zu beantragen, sondern Sie müssen sich auch innerhalb der Fristen auf den Wechsel bewerben und später unter Vorlage der Fachsemestereinstufung die Immatrikulation beim Studentensekretariat beantragen. Der Prüfungsausschuss Europa-Studien ist in diesem Zusammenhang nur für die Fachsemestereinstufung und nicht für das sonstige Verfahren zuständig.

Es kann vorkommen, dass bei Ablauf der Immatrikulationsfrist noch nicht alle Leistungen bewertet sind, deren Anrechnung Sie im Rahmen der Fachsemestereinstufung beantragt haben. Bsp.: Sie wollen zum WiSe 2020/21 den Studiengang wechseln. Im alten Studiengang haben Sie im Sommersemester 2020 eine Klausur geschrieben, die Sie für die Fachsemestereinstufung in Ihrem neuen Studiengang anrechnen lassen wollen. Das Klausurergebnis wird Ihnen aber erst Ende Oktober und damit nach der Immatrikulationsfrist für das WiSe 2020/21 bekanntgegeben. In diesem Fall bietet es sich an, dass Sie zunächst die Immatrikulation in das 1. FS beantragen. Die Fachsemestereinstufung kann dann noch zu Beginn des neuen Semesters bis zum Beginn der Prüfungsanmeldungen nachgeholt werden. In dieser Situation sollte eine regelmäßige und zuverlässige Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss gepflegt werden. Ebenso sollten Sie sich beim Studiengangwechsel zum Sommersemester so früh wie möglich mit dem Prüfungsausschuss in Verbindung setzen, da hier nicht in das 1. FS immatrikuliert werden kann.


22.06.2020 Senatsbeschluss vom 9. Juni 2020

„Prüferinnen und Prüfer können von der in der Modulbeschreibung vorgesehenen Prüfungsform abweichen. Bei von der Modulbeschreibung abweichender Lehr- oder Prüfungsform wird Studierenden eine Nichtanrechnung einer Prüfung, welche im Sommersemester 2020 absolviert wurde, gewährt, wenn der Antrag (ohne Angabe von Gründen) auf Nichtanrechnung bis zu einer nochmaligen Anmeldung zu dieser Prüfung, spätestens bis zum 31.03.2021, im ZPA gestellt wird.“


15.04.2020  Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten (Fristverlängerung)

Die Fristen für die Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten werden verlängert: Die Zeitspanne von inklusive dem 11. März 2020 bis eine Woche nach Wiederaufnahme des regulären Präsenzbetriebs, also der Öffnung von Bibliothek, Computerräumen und Laboren für die Studierenden, wird aus der Zählung der Fristen für Haus- und Abschlussarbeiten herausgenommen. Das bedeutet am Beispiel für den Fall, dass der reguläre Präsenzbetrieb am 4. Mai beginnt: Die Fristen aller Arbeiten, die vor dem 11. März angemeldet wurden, werden automatisch um 61 Tage (21 im März, 30 im April, 10 im Mai) verlängert. Die Fristen aller Arbeiten, die ab dem 11. März und vor Ende des Stand-By-Betriebs angemeldet werden, werden erst ab dem 11. Mai gezählt. Daneben wird die einwöchige Rücktrittsfrist bis zur Wiederaufnahme des regulären Lehrbetriebs ausgesetzt. Studierende können nun vor Antritt der Prüfung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die üblichen Rechte der Studierenden, wie etwa die Verlängerung von Fristen bei Abschlussarbeiten, bleiben davon unberührt.


15.04.2020  Probleme im Modul S3 (Auslandssemester)

Studierenden, die aufgrund der SARS-Cov-2-Pandemie ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig beenden mussten oder diesen im SoSe 2020 nicht wie geplant antreten können, steht es frei, jetzt noch in das S4-Modul anstatt des (geplanten) S3-Moduls zu wechseln. Alternativ (und unter Beibehaltung des S3-Moduls) kann - sofern die Gastuniversität die im LA ausgewiesenen Veranstaltungen nicht online anbietet, eine äquivalente Veranstaltung an der TUC oder an anderer Stelle (z.B. internationale „Massive Open Online Courses“ (sog. MOOCs)) besucht werden. Letzteres ist jedoch zwingend mit dem Fachverantwortlichen ggf. über den ERASMUS-Koordinator abzustimmen.


15.04.2020  Praktika / Exkursionen

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, welche Betriebe/Einrichtungen/Institutionen etc. Praktika auch in digitaler Form (und damit aus dem Home Office heraus) anbieten. Unterstützung finden Sie ggf. u.a. bei den Fachstudienberatern.

Bezogen auf im SoSe 2020 geplante Exkursionen sind die jeweiligen Fachvertreter (und Organisatoren) die richtigen Ansprechpartner.

 


21.03.2020  Mdl. Prüfungen und Verteidigung von BA und MA via Videokonferenz

Der Prüfungsausschuss gestattet bis auf Weiteres die Möglichkeit, mündliche Prüfungen und Verteidigungen bzw. Kolloquien von Abschlussarbeiten per Videokonferenz durchzuführen. Bitte stimmen Sie sich im Bedarfsfall mit dem jeweiligen Fachvertreter über Termin und Modalitäten ab.


19.03.2020  Erreichbarkeit des Prüfungsausschusses

Liebe Studierende,

das Rektorat der TU Chemnitz hat am 17.03.2020 in seinem 3. Offenen Brief zum Coronavirus und am 20.04.2020 in seinem 4. Offenen Brief zum Coronavirus mitgeteilt, dass die Universität bis auf Weiteres in eine Art "Standby-Modus" versetzt wird. Dies wirkt sich auch auf die Präsenszeiten der Mitarbeiter meines Lehrstuhls aus, die sich nunmehr im Home-Office befinden. Ihre Anträge an den PrüfA werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet!

Da es aber aufgrund der Lage zu Verzögerungen in den Abläufen kommen kann, bitten wir Sie fristgebundene Anträge möglichst frühzeitig einzureichen. Stimmen Sie sich ferner im Vorfeld mit uns darüber ab, wie Sie den Antrag idealerweise einreichen.

Sie können sich bei PA-Fragen von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr telefonisch an meinen Wiss. Mitarbeiter und PrüfA-Mitglied Julian Kanert wenden (0371/531 38010).