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Forschung zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen

Chemnitzer Politikwissenschaftler und Psychologen erhalten Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

  • Wer darf in Deutschland an die Urne? Ziel der Studie ist es, die Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu untersuchen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Mende

Eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft aus Politikwissenschaftlern und Psychologen der TU Chemnitz, Juristen der Universitäten Greifswald und Salzburg sowie Pädagogen der Hochschule Neubrandenburg hat den Zuschlag für eine europaweit ausgeschriebene Studie erhalten, in der es um das aktive und passive Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen geht.

Die Studie wurde von der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Ziel ist es, die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Partizipation zu entwickeln. Hintergrund des Forschungsauftrags ist, dass es nach der gegenwärtigen Rechtslage Personen gibt, die zwar das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber dennoch nicht wählen dürfen. Dabei handelt es sich um Personen, für die dauerhaft zur Besorgung all ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wurde, und um Personen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden.

Konkret soll die Studie dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als wissenschaftliche Grundlage für die Beantwortung der Frage dienen, ob es vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention mit Blick auf die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen Handlungsbedarf gibt.

Seitens der TU Chemnitz beteiligt sind die Professur Europäische Regierungssysteme im Vergleich (Prof. Dr. Gerd Strohmeier) und die Professur Klinische Psychologie (Prof. Dr. Stephan Mühlig). Außerdem beteiligt sind Prof. Dr. Heinrich Lang (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht an der Universität Greifswald), Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Professur für Völker- und Europarecht, Universität Salzburg) und Prof. Dr. Anke S. Kampmeier (Professorin für Sozialpädagogik/Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, Hochschule Neubrandenburg). Die Forschung läuft in den nächsten beiden Jahren im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Gerade die hohe politische Relevanz des Forschungsauftrags ist laut den beiden beteiligten Chemnitzer Professoren äußerst reizvoll.

Weitere Informationen erteilt Michael Partmann, Telefon 0371 531-38573, E-Mail michael.partmann@phil.tu-chemnitz.de.

(Autor: Michael Partmann)

Katharina Thehos
03.03.2014

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