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Neuer Hochschulrat der TU Chemnitz konstituierte sich

Dem Gremium gehören fünf externe und zwei universitätsinterne Mitglieder an – Neuer Vorsitzender des Hochschulrates ist Ralph Burghart, Bürgermeister für Personal, Finanzen und Bildung der Stadt Chemnitz

An der Technischen Universität Chemnitz trat am 8. Dezember 2023 der neue Hochschulrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die Mitglieder wählten Ralph Burghart, Bürgermeister für Personal, Finanzen und Bildung der Stadt Chemnitz, zu ihrem Vorsitzenden. Seine Stellvertreterin ist Dr. Nicole Lorenz, Geschäftsführerin der axilaris GmbH in Chemnitz.

Die weiteren drei externen Mitglieder des Hochschulrates der TU Chemnitz sind Prof. Dr. Ludwig Gramlich, von 1992 bis 2016 Professor für Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der TU Chemnitz, Dr. Heiko Neukirchner, Bereichsleiter Technology & Innovation der thyssenkrupp Dynamic Components Chemnitz GmbH, sowie Ronald Sieber, Vorstandsvorsitzender SYS TEC electronic AG in Heinsdorfergrund/Vogtland. Aus der Universität sind Prof. Dr. Angelika C. Bullinger-Hoffmann, Inhaberin der Professur Arbeitswissenschaft und Innovationsmanagement, sowie Prof. Dr. Bernadette Malinowski, Inhaberin der Professur Neuere Deutsche und Vergleichende Literaturwissenschaft, in diesem Gremium vertreten.

„Ich freue mich sehr über die Berufung und die Wahl zum Vorsitzenden des Hochschulrates. Ich habe bereits in der ersten Sitzung eine sehr gute Energie und viel gemeinsame Motivation gespürt. Wir wollen als Hochschulrat die Entwicklung der TU Chemnitz eng begleiten und unsere Kompetenzen einbringen. Dem Rektor und dem Rektorat bieten wir eine offene und vertrauensvolle Kommunikation und Zusammenarbeit an. Die TU Chemnitz spielt eine wichtige Rolle bei der Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandortes Chemnitz und der angrenzenden Region. Hier liegen Chancen, die unbedingt genutzt werden sollen“, sagt Ralph Burghart.

„Das Rektorat gratuliert den neuen Hochschulratsmitgliedern sehr herzlich zu ihrer Bestellung und wünscht ihnen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe viel Erfolg. Ebenso herzlich danken wir den neuen Hochschulratsmitgliedern für ihre Bereitschaft, sich für unsere Universität zu engagieren. Herrn Burghart und Frau Dr. Lorenz gratulieren wir sehr herzlich zu ihrer Wahl zum Vorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorsitzenden und wünschen ihnen für ihr künftiges Wirken in diesen Funktionen alles erdenklich Gute. Wir freuen uns sehr über das bereits in der ersten Sitzung deutlich gewordene gute Miteinander, die wichtige Expertise unserer Hochschulratsmitglieder sowie eine weitere offene und vertrauensvolle Kommunikation und Kooperation zugunsten unserer Universität“, sagt Prof. Dr. Gerd Strohmeier, Rektor der TU Chemnitz.

Stichwort: Hochschulrat

Das Sächsische Hochschulgesetz schreibt vor, dass sich an jeder Hochschule in Sachsen ein Hochschulrat konstituieren muss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Hochschulrates sind im Paragraph 91 des Sächsischen Hochschulgesetzes sowie in der Grundordnung der Hochschule geregelt. Die Mitglieder des Hochschulrates werden einerseits von der Hochschule benannt und andererseits vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem auch, die Entwicklungsplanung und den Wirtschaftsplan der Hochschule zu genehmigen. Mindestens einmal im Semester berichtet das Rektorat dem Hochschulrat unter anderem über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage. Der Hochschulrat nimmt zudem eine wichtige Rolle bei der Wahl der Rektorin oder des Rektors sowie für die Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers ein. Die Mitglieder des Hochschulrates sind laut Gesetz in ihrer Tätigkeit im Hochschulrat unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Der Hochschulrat tagt mindestens zweimal pro Semester.

Mario Steinebach
11.12.2023

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