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Die TU Chemnitz unterstützt die sachsenweite Aktion „#GehWählen“ und ruft ihre Studierenden dazu auf, ihr Wahlrecht zu nutzen

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Im Rahmen der sachsenweiten Aktion „#GehWählen“ ruft die Technische Universität Chemnitz ihre Studierenden mit Hauptwohnsitz in Sachsen dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Diejenigen, die am 26. September nicht vor Ort sind, um persönlich ihre Stimme abzugeben, können die Briefwahl nutzen. Damit ist es vor dem eigentlichen Wahltag möglich, zeit- und ortsunabhängig zu wählen, sofern man die Wahlunterlagen im Vorfeld bei der Briefwahlstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des jeweiligen Hauptwohnsitzes beantragt.

Für die Stadt Chemnitz gilt: Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können über den elektronischen Antrag bis zum 24. September, 18 Uhr, beantragt werden. Wahlbriefe müssen bis zum 26. September 2021, 18 Uhr, wieder in der Briefwahlstelle (Rathaus, Markt 1 in Chemnitz) vorliegen. Dies kann auf dem Postweg oder durch das Einwerfen in den Fristenbriefkasten des Rathauses geschehen.

Hintergrund: Aktion „#GehWählen“

Hinter der Aktion „#GehWählen“ steht ein Bündnis aus den sächsischen Studentenwerken und der Landesrektorenkonferenz Sachsen. Das Bündnis möchte alle Studierenden auf den Wahltermin in der vorlesungsfreien Zeit aufmerksam machen und dazu aufrufen, ihr Wahlrecht zu nutzen.

Studierende mit Hauptwohnsitz in Chemnitz finden online weitere Informationen der Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz.

Mario Steinebach
23.09.2021

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