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Inklusive Hochschule
2018

2. Studierendenbefragung 2018 zum Thema "Studium mit Beeinträchtigung"

Auswertung

Hintergrund und Ergebnisse im Überblick

Zusammenstellung wesentlicher Ergebnisse

Hinweise zur Befragung

Im Jahr 2016 wurden an der TU Chemnitz erstmals Studierende zu ihren Erfahrungen zum Thema "Studieren mit Beeinträchtigung" befragt. 2018 fand im Zwei-Jahres-Rhythmus die Folgebefragung statt. Als Beeinträchtigungen gelten Mobilitäts- und Bewegungsbeeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigung, psychische Beeinträchtigung (bspw. Depression), chronische Krankheiten (bspw. Rheuma), Teilleistungsstörungen (bspw. Legasthenie) und sonstige Beeinträchtigungen (bspw. Krebs). Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks haben etwa 11 Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen mindestens eine Beeinträchtigung, die sich erschwerend auf das Studium auswirkt. Ein wichtiges Ziel der vorliegenden Befragung ist es, die Situation speziell an der TU Chemnitz besser einschätzen und die Rahmenbedingungen auf dieser Grundlage weiter verbessern zu können. Zudem sollen Informationen zu bestehenden Barrieren und möglichen Benachteiligungen gewonnen werden.

Die Befragung gliederte sich neben personenbezogenen und abschließenden Fragen in sechs Teile. Zum einen geht es um  allgemeine Erfahrungen zum Thema Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit an der TU Chemnitz, hieran konnten sich auch Studierende ohne Behinderung, chronische oder psychische Erkrankung beteiligen. Zum anderen richten sich einige Fragenkomplexe ausschließlich an Studierende mit einer Beeinträchtigung und deren Erfahrungen aus "erster Hand" in den Bereichen Studienwahl, Beratung und Information, Bau und Ausstattung der TU Chemnitz, Studien- und Prüfungsorganisation sowie Begleitangebote. Die Teilnahme an der Online-Befragung war freiwillig und anonym.

Hinweise zum Befragungszeitraum

Die vierwöchige Befragung fand vom 14. November bis 12. Dezember 2018 statt. Herzlichen Dank an alle Studierenden für Ihre Teilnahme an der 2. Befragung "Studium mit Beeinträchtigung". Sie haben damit damit wesentlich dazu beigetragen, dass Handlungsbedarfe erkannt und weitere Verbesserungen auf dem Weg zu einer „Hochschule für Alle“ möglich werden.

­Hinweise zum Datenschutz

Die Befragung „Studium mit Beeinträchtigung“ wird von der Koordinatorin für Inklusion und Ansprechpartnerin für Studierende mit Beeinträchtigungen in der Zentralen Studienberatung zum Zweck der Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Lehre an der TU Chemnitz gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c bzw. e der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 14 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz durchgeführt. Die datenschutzrechtliche Aufsicht obliegt dabei der Datenschutzbeauftragten der TU Chemnitz (datenschutzbeauftrager@tu-chemnitz.de).

In keinem Fall erfolgt die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Ihre Daten werden nach der Befragung so lange gespeichert, wie dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Befragungsdaten werden bis Ende des Befragungssemesters (31.03.2019) aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO) und ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber der Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSG-VO). Beim Auskunfts- und Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach § 7 und § 9 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der/dem Datenschutzbeauftragten der TU Chemnitz sowie der Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO i.V.m. 51 Abs. 1 DSGVO und § 14 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (Sächsischer Datenschutzbeauftragter), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.

Ausführliche Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von personenbezogenen Daten (Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO)