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Krankenversicherung

Krankenversicherung

Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz - auch für ggf. mitreisende Familienangehörige - ist während Ihres Aufenthaltes an der TU Chemnitz unerlässlich. Für Angehörige aus einem Nicht-EU-Staat (sog. "Drittstaat") gilt sogar eine Nachweispflicht. Für Angehörige von EU- und einigen anderen europäischen Staaten gelten gesonderte Bestimmungen (siehe unten).

Die Notwendigkeit bzw. Verpflichtung zu einem zusätzlichen Krankenversicherungsschutz richtet sich nach dem Herkunftsland: Für nach Deutschland einreisende internationale Wissenschaftler (und ggf. mitreisende Familienmitglieder) aus Nicht-EU-Staaten ("Drittstaaten"), ist der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland verpflichtend und gehört zu den zwingenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Prüfen Sie zunächst, ob Ihre heimische Versicherung während Ihres Aufenthaltes in Deutschland anfallende Arzt- und Krankenhauskosten abdeckt. Ist deren Versicherungsschutz nicht ausreichend, müssen Sie eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen.

Für Bürger der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz gelten gesonderte Bestimmungen. Eine Zusammenfassung hierzu finden Sie auf der Homepage von EURAXESS.

In dem Falle dass Sie im Rahmen eines Arbeitsvertrages angestellt sind, unterliegen Sie grundsätzlich der deutschen Krankenversicherungspflicht. Eine Ausnahme besteht darin, dass Ihr Heimatland mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, welches auch die Krankenversicherung mit einschließt. In diesem Falle können Sie sich durch eine Bescheinigung Ihrer heimischen Krankenversicherung oder Sozialversicherungsbehörde von der deutschen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihre Krankenversicherung im Heimatland.

In Deutschland gibt es sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen. Für die gesetzlichen Krankenkassen gilt seit dem 01. Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz von zurzeit 14,6%. Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von momentan 54.450,00 Euro ("Beitragsbemessungsgrenze") müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist frei. Während deren Leistungen weitgehend festgelegt sind, gibt es dennoch Unterschiede bei Kundenservice, Zusatzleistungen und Wahltarifen, so dass sich ein Vergleich lohnt. Die TU Chemnitz unterhält eine Kooperation mit der Techniker Krankenkasse, welche auch einen englischsprachigen Welcome-Service für internationale Doktoranden und Wissenschaftler unterhält. Weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie jedoch, dass es eine große Anzahl weiterer Anbieter auf dem Markt gibt. Eine Auflistung gesetzlicher Krankenkassen finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.

Ab einem Bruttojahreseinkommen über aktuell 54.450,00 Euro haben Sie die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da im Unterschied zu den gesetzlichen die privaten Krankenkassen auch hinsichtlich ihres jeweiligen Beitragssatzes variieren, ist eine intensive Kosten-Leistungs-Prüfung angeraten. Eine Übersicht privater Krankenkassen kann auf der Website des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen eingesehen werden.

Die gewählte Krankenkasse teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, welcher dann die Anmeldung übernimmt. Die Krankenkasse meldet Sie wiederum an die anderen Sozialversicherungsträger (Renten-, Arbeitslosenversicherung) weiter. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden unmittelbar von Ihrem Bruttogehalt abgezogen, wobei der Arbeitgeber einen bestimmten Anteil übernimmt. Wenn Sie in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und kein Gehalt beziehen, müssen Sie den Krankenversicherungsbeitrag aus Ihren eigenen Mitteln bestreiten.