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Internationales Universitätszentrum
Bankkonto
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Bankkonto

Ein Bankkonto bei einem deutschen Kreditinstitut dient der Abwicklung des Zahlungsverkehrs während Ihres Aufenthaltes in Deutschland, u.a. für Miete, Bankeinzüge und ggf. Gehalt. Von der Weiternutzung Ihres Kontos in Ihrem Heimatland ist eher abzuraten, da hier hohe Kosten und Gebühren sowie unnötige Komplikationen entstehen können. Die jeweiligen Bedingungen zur Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland unterscheiden sich jedoch, je nachdem, aus welchem Herkunftsland Sie kommen.

Bevor Sie ein Bankkonto in Deutschland eröffnen können, müssen Sie zunächst folgende Schritte erledigen:

  • Sie müssen einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können. Hierzu registrieren Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Chemnitz beim Bürgeramt (Meldebehörde), da Ihnen dort eine Meldebescheinigung ausgehändigt wird, welche Sie bei der Bank vorlegen müssen.
  • Als internationaler Promovierender müssen Sie sich zunächst an der TU Chemnitz als Promotionsstudierender eingeschrieben haben, da Sie bei der Bank eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen müssen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur Immatrikulation. Als internationaler Postdoc bzw. Wissenschaftler müssen Sie einen Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis vorlegen - entweder an der Institution Ihres Heimatlandes oder - im Falle Ihrer Einstellung an der TU Chemnitz - den entsprechenden Arbeitsvertrag.

Darüber hinaus nehmen Sie bitte ein gültiges Personaldokument mit, entweder Ihren Reisepass oder Personalausweis. Vor Eröffnung eines Bankkontos lohnt es sich, verschiedene Kreditinstitute zu recherchieren, da diese durchaus unterschiedliche Konditionen, u.a. im Hinblick auf Kontoführungsgebühren, Dispositionskredit und Kündigungsfristen, aufweisen. Eine Option mit recht günstigen Konditionen ist die Deutsche Bank.

Bevor Sie ein Bankkonto in Deutschland eröffnen können, müssen Sie zunächst folgende Schritte erledigen:

  • Sie müssen einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können. Hierzu registrieren Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Chemnitz beim Bürgeramt (Meldebehörde), da Ihnen dort eine Meldebescheinigung ausgehändigt wird, welche Sie bei der Bank vorlegen müssen.
  • Als internationaler Promovierender müssen Sie sich zunächst an der TU Chemnitz als Promotionsstudierender eingeschrieben haben, da Sie bei der Bank eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen müssen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur Immatrikulation. Als internationaler Postdoc bzw. Wissenschaftler müssen Sie einen Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis vorlegen - entweder an der Institution Ihres Heimatlandes oder - im Falle Ihrer Einstellung an der TU Chemnitz - den entsprechenden Arbeitsvertrag.
  • Darüber hinaus müssen Sie den Nachweis eines gültigen Aufenthaltstitels vorlegen können. Idealerweise ist dies bereits die Aufenthaltserlaubnis. Wenn diese noch nicht vorliegt, nehmen Sie Ihr Visum und Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt hier allerdings bei dem jeweiligen Kreditinstitut.

Schließlich nehmen Sie bitte Ihren Reisepass mit. Vor Eröffnung eines Bankkontos lohnt es sich, verschiedene Kreditinstitute zu recherchieren, da diese durchaus unterschiedliche Konditionen, u.a. im Hinblick auf Kontoführungsgebühren, Dispositionskredit und Kündigungsfristen, aufweisen. Eine Option mit recht günstigen Konditionen ist die Deutsche Bank.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einem Girokonto und einem "Sperrkonto": Die Anlage eines "Sperrkontos" kann von Ihnen von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums für die Einreise nach Deutschland verlangt werden. Dies ist also ein Konto, welches Sie bereits vor Ihrer Ankunft in Deutschland anlegen müssen. Zudem müssen Sie darauf einen seitens der Auslandsvertretung festgelegten Betrag einzahlen, auf welchen Sie jedoch bis zu Ihrer Ankunft in Deutschland keinen Zugriff haben. Erst nachdem die geforderte Summe auf dem Konto eingegangen ist, gilt diese Voraussetzung als erfüllt. Im Gegensatz zu einem Konto kann ein "Sperrkonto" schließlich auch nicht bei jedem deutschen Kreditinstitut, sondern nur bei bestimmten Anbietern (Deutsche Bank, Finitiba etc.) angelegt werden.

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