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Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt den Inhaber des Titels, sich in Deutschland aufzuhalten. Sie wird grundsätzlich nur befristet und zweckgebunden ausgestellt. Die Notwendigkeit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist abhängig von Herkunftsland und beabsichtigter Verweildauer in Deutschland. Zuständig für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind die Ausländerbehörden am jeweiligen Standort in Deutschland.

Jeder Ausländer aus einem Drittstaat, der sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Bürger aus Mitgliedsstaaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz benötigen diese nicht. Besteht für das Herkunftsland eine Visumspflicht ist der Besitz eines deutschen Visums („D-Visum“) zwingende Voraussetzung, um überhaupt einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland stellen zu können.

Nach Ankunft in Deutschland ist es zunächst erforderlich, sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des jeweiligen Aufenthaltsortes registrieren zu lassen. In Chemnitz geschieht dies im Bürgeramt (Meldebehörde). Eine Meldebescheinigung ist nicht nur notwendige Voraussetzung für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sondern z.B. auch für die Eröffnung eines Bankkontos bei einem deutschen Kreditinstitut.

Ihr zentraler Ansprechpartner in allen aufenthaltsrechtlichen Fragen ist dann die lokale Ausländerbehörde. Hier ist auch der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Dazu ist das entsprechende Antragsformular auszufüllen und der Ausländerbehörde entweder per Post (Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz) zuzusenden oder in einen dafür vorgesehenen Briefkasten im Gebäude (Düsseldorfer Platz 1, 3. Etage, neben Zi. 3.032) einzuwerfen.

Die Ausgabe der Aufenthaltserlaubnis (in Form einer elektronischen Chipkarte) erfolgt schließlich im Rahmen eines persönlichen Vorsprachetermins, welcher dem Antragsteller von der Ausländerbehörde mitgeteilt wird (hierzu bitte regelmäßig die Emails in der im Antrag angegebenen Adresse lesen!). Eine Liste der zu diesem Termin mitzubringenden Unterlagen kann hier heruntergeladen werden. In der Zeit zwischen Beantragung und Erhalt der Aufenthaltserlaubnis ist der Aufenthalt in Deutschland auch mit Visum möglich. Die Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betragen zurzeit 110 Euro, für deren Verlängerung 80 Euro.

Die Aufenthaltserlaubnis wird nur für den beantragten Aufenthaltszweck erteilt (u.a. Promotion, Beschäftigung, Familiennachzug). Ändert sich dieser Aufenthaltszweck, muss umgehend ein neuer Antrag gestellt werden, da die erteilte Aufenthaltserlaubnis damit unter Umständen ungültig und in diesem Falle der Straftatbestand des illegalen Aufenthalts in Deutschland vorliegen würde. Bei beabsichtigter Aufnahme einer Beschäftigung ist ferner zu prüfen, ob dies in den Nebenbestimmungen der Aufenthaltserlaubnis (Zusatzblatt) explizit gestattet ist. Eine Übersicht hinsichtlich der verschiedenen Aufenthaltstitel für Forscher kann hier heruntergeladen werden.

Diese Hinweise sollen einer ersten allgemeinen Orientierung dienen. Im Hinblick auf die jeweiligen individuellen Umstände eines jeden Aufenthalts als Ausländer in Deutschland und die damit verbundenen rechtlichen Bestimmungen ist jedoch in jedem Falle zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen.