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Internationales Universitätszentrum
gesetzliche Grundlagen
Internationales Universitätszentrum 

gesetzliche Grundlagen

Je nach Herkunftsland können für Ausländer in Deutschland unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen Anwendung finden. Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen.

Alle Angehörigen aus EU-Mitgliedsstaaten fallen unter das Freizügigkeitsgesetz, welches u.a. von der Visumspflicht bei Einreise befreit.

Für alle Bürger aus Nicht-EU-Staaten, sog. „Drittstaaten“, gilt das Aufenthaltsgesetz, welches eine weitgehende Visumspflicht vorsieht und auch Regelungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland enthält.

Für den Aufenthalt eines Ausländers aus einem Drittstaat in Deutschland zu Studien- und Beschäftigungszwecken sind insbesondere §16 (Promotionsstudierende) und §18 AufentG (wissenschaftliche Mitarbeiter, Gastwissenschaftler) von Interesse. Bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland sollte schließlich noch die  Beschäftigungsverordnung berücksichtigt werden, im universitären Bereich insbesondere der §5 BeschV zu „Wissenschaft, Forschung und Entwicklung“. Eine Übersicht hinsichtlich der verschiedenen Aufenthaltstitel für Forscher kann hier heruntergeladen werden.

Diese Hinweise sollen einer ersten allgemeinen Orientierung dienen. Im Hinblick auf die jeweiligen individuellen Umstände eines jeden Aufenthalts als Ausländer in Deutschland und die damit verbundenen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere bei Herkunft aus einem "Drittstaat", ist jedoch in jedem Falle zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen. 

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