Springe zum Hauptinhalt
Internationales Universitätszentrum
Formalitäten

Formalitäten

Ein Auslandsaufenthalt will gut vorbereitet sein, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Einer der wichtigsten Aspekte ist die Beachtung von formalen Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt in dem jeweiligen Gastland. Für Einreise und Aufenthalt in Deutschland ist Ihr Herkunftsland entscheidend:

Das unterschriebene Formular ist bei der deutschen konsularischen Behörde vorzulegen, wenn das Visum beantragt wird. Außerdem ist das Formular bei der Einreise nach Deutschland vorzulegen.

Sie bedürfen in Deutschland weder eines Visums noch einer Aufenthaltserlaubnis. Allerdings müssen Sie sich nach Ankunft in Deutschland innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des jeweiligen Aufenthaltsortes registrieren lassen. In Chemnitz geschieht dies im Bürgeramt (Meldebehörde). Eine Meldebescheinigung ist u.a. Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos bei einem deutschen Kreditinstitut.

Für Sie ist insbesondere das Visum ein sehr wichtiges Dokument, welches schon bei Einreise nach Deutschland vorgelegt werden muss. Das richtige Visum ist wiederum Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Einige Staaten sind von der Visumspflicht für die Einreise ausgenommen, für den Aufenthalt muss jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Zu welcher Kategorie Ihr Herkunftsland gehört, können Sie einer Länderliste des Auswärtigen Amtes entnehmen.

Die unter den verschiedenen Links dieser Kategorie abrufbaren Informationen sollen erste Hinweise zu den gesetzlichen Grundlagen und zu den notwendigen Dokumenten für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland geben. Im Falle dass Sie aus einem Nicht-EU-Staat ("Drittstaat") kommen, ersetzen sie jedoch nicht eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit und eine intensive Beratung durch die Ausländerbehörde, welche für ausländische Staatsbürger aus "Drittstaaten" in Deutschland die zentrale Anlaufstelle in allen aufenthaltsrechtlichen Fragen ist.