Gleichstellungs­kommission | Gleichstellungs­beauftragte und Vertretungen | Gleichstellung und Familie | TU Chemnitz
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Gleichstellung und Familie
Gleichstellungs­kommission


Die Gleichstellungskommission der TU Chemnitz

  1. Selbstverständnis
  2. Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten in Berufungsverfahren
  3. Tagesordnungen, Protokolle, Vergaberichtlinien, Formulare
  4. Handlungsempfehlung zu Gender- und Diversitysensible Kommunikation in Sprache und Bild

Selbstverständnis

Wer sind wir?

Die Gleichstellungskommission der TU Chemnitz (TUC) umfasst die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und des Zentrums für Lehrerbildung und die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der TUC.

Was versteht man unter Gleichberechtigung, Gleichstellung und Chancengleichheit und welche Ziele verfolgt die Gleichstellungsarbeit?

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ So steht es im Grundgesetz § 3 Abs.2. Dieser Satz schreibt die rechtliche Gleichheit, also die Gleichberechtigung, zwischen Mann und Frau fest. Allerdings wurde 1994 dieser Formulierung noch eine Erweiterung hinzugefügt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Eben diese tatsächliche Durchsetzung und die Umsetzung in der gelebten Praxis werden als Gleichstellung bezeichnet.

Genau an diesem Punkt wird deutlich, dass es wohl eine Diskrepanz zwischen der Realität und den formulierten Gesetzen gibt. Ungleiche, geschlechterspezifische Verteilung von Macht und Partizipation spiegelt sich beispielsweise in dem geringen Anteil von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen wider. Zugeschriebene Rollenbilder, geschlechterspezifische Arbeitsteilung sowie eine häufig schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen zusätzlich zu einer Chancenungleichheit, wie geringeren Karrierechancen von Frauen im Vergleich zu Männern, bei.

Ziel der Gleichstellung ist demnach eine zukünftige Angleichung der Realität an die in den Gesetzen formulierte Gleichberechtigung, die Auflösung der Ungleichheiten sowie die Herstellung von Chancengleichheit auf allen Ebenen. Die erforderliche Arbeit hierfür umfasst dabei ein breites Spektrum an Aufgaben, zum Beispiel das Auflösen alter Rollenbilder, die Sensibilisierung auf Sexismus und sexuelle Gewalt in Medien, im Beruf und im Alltag, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Abbau von Barrieren. Solche Barrieren sind u.a. Intransparenz bei Beförderungen, Vorbehalte gegenüber weiblicher Führungskompetenz, aber auchängste von Frauen vor höheren Erwartungen an sie als an Männer in einer vergleichbaren Position und daraus resultierender Leistungsdruck1. Weitere Hindernisse ergeben sich aus der immer noch weit verbreiteten Annahme, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Problem von Frauen (und nicht deren Männern) ist. Um bestehende Nachteile auszugleichen sowie künftige Nachteile zu vermeiden, können Hochschulen kompensatorische Unterstützungs- und Fördermaßnahmen ergreifen (Positive Maßnahmen laut AGG § 5). Zusätzlich fordern das SächsHSFG § 55 und das SächsFFG § 18 ff., Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte an den Hochschulen einzusetzen. Ziele, wie ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter im Wissenschaftssystem und die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere sollen dadurch an den Hochschulen umgesetzt werden.

Gemeinsam angepackt, nützt Gleichstellungsarbeit beiden Geschlechtern. Von einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf würden nicht nur Frauen, sondern auch Männer profitieren. Die Auflösung alter Rollenbilder finden auch viele Männer gut, wenn ihnen nicht mehr nur das Macho- und Ernährer-Klischee aufgedrängt wird. In Unternehmen, die gleichstellungspolitische und familienfreudliche Maßnahmen umsetzen, steigen zudem Vielfalt, Kreativität, Motivation und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden2.

1 Frauen in Führungspositionen - Barrieren und Brücken (PDF) , S. 9 ff.

2 Vielfalt bereichert Unternehmen - Auf dem Weg zu einer flexiblen und familienbewussten Arbeitskultur (PDF) , z.B. S. 20, Bosch

Was machen wir?

Im Rahmen der Umsetzung des Hochschulentwicklungsplans der TU Chemnitz bis 2025 verfolgt die TU Chemnitz mit einer Reihe gleichstellungsfördernder Maßnahmen das Ziel, Gleichstellung und Chancengleichheit in allen Bereichen und für alle Angehörigen und Mitglieder der Universität herzustellen. Dabei stehen auch die Würdigung und Ausschöpfung aller Talente und Potenziale der Mitglieder und Angehörigen der TU Chemnitz auf der Agenda. Ziel ist es, Diskriminierungen in allen Bereichen der Universität zu minimieren sowie eine größtmögliche Vielfalt und ihre Akzeptanz zu fördern. Die Gleichstellungskommission unterstützt die Universitätsleitung bei der Umsetzung der gleichstellungsfördernden Maßnahmen und der Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages, wie im SächsHSFG von den Wissenschaftseinrichtungen gefordert.

Die Gleichstellungskommission verfolgt drei Wege, diese Ziele zu erreichen:

  • Defizite im Bereich Gleichstellung und Chancengleichheit an der TU Chemnitz werden identifiziert und auf deren Abstellung hingewirkt.
  • Angehörige und Mitglieder der Universität werden zu gleichstellungsrelevanten Themen informiert und beraten.
  • Gleichstellungsfördernde Maßnahmen werden initiiert, welche diskriminierungsfrei die Angleichung des Frauen- und Männeranteils in allen Bereichen der Universität fördern.

Wie sind wir organisiert?

Die Kommission tagt mehrmals jährlich unter Leitung der Gleichstellungsbeauftragten der TU Cemnitz. Beratend können die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Kommissionsmitglieder teilnehmen. Bei Abwesenheit eines Mitglieds geht das Stimmrecht auf die Stellvertreterin bzw. den Stellvertreter über. Gäste sind im öffentlichen Teil der Sitzungen stets willkommen. Termine und Tagesordnungen der Sitzungen werden im Internet veröffentlicht; ebenso im Nachgang die Protokolle der öffentlichen Sitzungsteile.

Dokumente

  • Formblatt Stellungnahme der/des Gleichstellungsbeauftragten in Berufungsverfahren (PDF - noch nicht barrierefrei)
  • Tagesordnungen und Protokolle der Gleichstellungskommission
  • Vergaberichtlinie für Reisekostenzuschüsse aus dem Gleichstellungsfond der TU Chemnitz zur Teilnahme von Nachwuchswissenschaftlerinnen der TU Chemnitz an Tagungen, Workshops, Forschungs- oder Archivreisen, die der wissenschftlichen Weiterqualifizierung dienen
  • Vergaberichtlinie für Kurzzeitstipendien zur Anschubfinanzierung oder zur Unterstützung der Fortsetzung bzw. Fertigstellung der Promotion/Habilitation für Nachwuchswissenschaftlerinnen

Handlungsempfehlung zu Gender- und Diversitysensible Kommunikation in Sprache und Bild

Die Gleichstellungskommission bekennt sich zu gender- und diversitysensibler Sprache und empfiehlt die Nutzung der Handlungsempfehlung der Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen.

Die Handlungsempfehlung zum Download oder für die Bestellung als gedruckte Version sowie Informationen rund um das Thema finden Sie auf der Homepage der KCS.
Deckblatt der Broschüre Ausgesprochen Vielfältig - Gender- und Diversitysensible Kommunikation