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Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
Bericht des Projektes “Netzwerkaufbau Steuern und Rechnungslegung”

Abschlussbericht des Projektes "Netzwerkaufbau Steuern und Rechnungslegung" im Rahmen des DAAD Programms

Projekt "Netzwerkaufbau Steuern und Rechnungslegung" im Rahmen des DAAD Programms Deutsch-Arabische Kurzmaßnahmen mit Partnerhochschulen in Tunesien, Marokko, Libyen, Jordanien, Jemen, Libanon, Irak, Algerien und Sudan

1. Deutsch-Arabische Transformationsmaßnahmen: Ein interkultureller Dialog

Im Zeitraum vom 01. Juli.2020 bis zum 31. Dezember 2020 fanden im Rahmen des vom Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) geförderten Programms „Deutsch-Arabische Kurzmaßnahmen mit Partnerhochschulen in Tunesien, Marokko, Libyen, Jordanien, Jemen, Libanon, Irak, Algerien und Sudan“ diverse Veranstaltungen, Projekte, Experimente sowie eine wissenschaftliche Zusammenarbeit statt. Im Fokus stand die Intensivierung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung von Frau Prof. Dr. Silke Hüsing (TU Chemnitz) und der Assistenzprofessur Faculté des Sciences Économiques et de Gestion de Sfax von Frau Dr. Souhir Neifar (Universität Sfax, Tunesien) sowie der Aufbau eines deutsch-tunesischen Netzwerks für die Themen Steuern und Rechnungslegung. Gegenstand des Projekts war die Erforschung kultureller Einflüsse auf Geschäftspraktiken und Fragestellungen in der Rechnungslegung und Steuerplanung. Aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie mussten beide Projektpartner kurzfristig auf ursprünglich geplante Reisen und Präsenzveranstaltungen verzichten und die Durchführung des Programms in ein digitales Format überführen. Dies fand auf der deutschen Seite in einer Summer School und seitens tunesischer Seite in einer Autumn School statt. Zudem wurden im Zuge einer Nachbeantragung englischsprachige Lehrvideos zu einer relevanten Statistik-Software ( R ) erstellt. In der Sommer- und Herbstschule wurden von fachlicher Ebene unterschiedliche Themen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und fachübergreifende, kulturspezifische Fragestellungen präsentiert und diskutiert. Während in der Summerschool durch einen Vortrag von versierter Seite auf deutsche kulturelle Besonderheiten im Geschäftsleben eingegangen wurde, enthielt die Autumnschool eine psychologische Facheinheit, bei der die Teilnehmer Performance-Unterschiede zwischen individuellen und Teamleistungen mit länderspezifischen Unterschieden im eigenen Tun erfuhren. Zudem hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, einen Einblick in die Lebens- und Arbeitsumstände sowie die universitäre Forschungs-, Lehr- und Organisationsmethodik des anderen Partners zu erhalten. Im Anschluss an die beiden Veranstaltungen hat eine eigens in Tunesien angestellte Promovendin Daten erhoben, um herauszufinden welchen Einfluss der Umgang verschiedener Länder mit der Corona-Krise auf die verschiedenen Key-Performance-Indicator von Unternehmen haben. Diese Daten können mit Hilfe der (freien) Statistiksoftware R ausgewertet werden, zu der Lehrvideos erstellt wurden.

2. TU Chemnitz: Summer School

Im ersten Teil des Projektes übernahm die Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung von Frau Prof. Dr. Silke Hüsing vom 8. bis zum 12. September 2020 als deutsche Seite die Federführung des Projekts und veranstaltete für interessierte Promovierende und Studierende eine digitale Summer School. Hierbei wurden unterschiedliche fachliche Themen aus den Bereichen Steuerlehre und Rechnungslegung sowohl von deutscher als auch tunesischer Seite präsentiert, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Ländern festzustellen.

Gegenstand der Summer School war die Erforschung kultureller Einflüsse auf Geschäftspraktiken und Fragestellungen in der Rechnungslegung und Steuerplanung. Die Summer School begann bereits frühzeitig mit der eigenständigen Ausarbeitung von Überblicksvorträgen zu wesentlichen Bereichen des Themengebiets, um diese anschließend jeweils aus deutscher und tunesischer Perspektive zu präsentieren. Hierbei wurden die nachfolgenden Themen vorgestellt:

  • Educational system in Tunisia and Germany/System of accounting education in Tunisia
  • Overview on legal forms in Tunisia/Germany

  • Taxing enterprises in Tunisia/Germany

  • Taxing entrepreneurs in Tunisia/Germany

  • Tax morale in Tunisia/Germany

  • Accounting System in Tunisia/Germany

  • The role of auditors and tax advisors

  • Corporate Social Responsibility in Sub-Saharan Africa: improving CSR Reporting through the implementation of a CSR concept based on the international Standards

  • Corporate governance in Tunisia/Germany

Über die fachlichen Themen hinaus haben die tunesischen Teilnehmer einen Überblick sowohl über das deutsche politische System als auch über das deutsche Bildungswesen erhalten. Auf lokaler Ebene wurden ihnen Einblicke in die universitären Abläufe und Projekte der TU Chemnitz, in die Arbeitsmöglichkeiten in Sachsen sowie in die Gründungsförderung gegeben. Am Ende der Summer School wurde mittels eines Rollenspiels zur Bewertung einer Rückstellung für eine Renaturierungs-Verpflichtung im Berg- und Tagebau die Befunde für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Rollen der am Rechnungslegungs- und Steuerplanungsprozess beteiligten Akteure erfahrbar. Diese Akteure sind Manager, Eigentümer, externe Berater und Wirtschaftsprüfer sowie Aufsichtsbehörden, Regelsetzer und Steuerprüfer. Jeder Akteur kann mit unterschiedlichen Persönlichkeitsmerkmalen ausgestattet sein, z.B. hinsichtlich der Risikoaversion oder der Steuerehrlichkeit. Die Studierenden wählten verschiedene Konstellationen und spielten anschließend die selbst gewählten Rollen. In Verbindung mit den zuvor erarbeiteten kulturell bedingten Gemeinsamkeiten und Unterschieden der oben genannten Themen konnten hierbei Ideen für weitere Forschungsansätze, insbesondere für eine multivariate Datenanalyse, gesammelt werden. Den intensivsten Diskussionspunkt stellte ohne Zweifel das Thema „Steuermoral“ dar – hieraus ergaben sich die meisten Fragestellungen.

3. Ergebnisse der Summer School

Die Teilnehmer trafen sich nach den Präsentationen jeweils in Kleingruppen in Breakout-Rooms, um sich zu den Themen auszutauschen und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede zu erarbeiten und weitere Aufgabenstellungen zu lösen. Hierbei ergaben sich die nachfolgenden Ergebnisse:

A. Rechtsformen in Tunesien/Deutschland

Sowohl dem tunesischen als auch dem deutschen Rechtssystem ist gemein, dass es zwischen Einzelpersonen, Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheidet, wobei das Haftungsvermögen sich auf das Individual- oder Gesellschaftsvermögen erstreckt. Ähnlich dem deutschen System können sich Mitunternehmer und Teilhaber mit Geld- und Sachvermögen an Unternehmen beteiligen.

Unterschiede bestehen hinsichtlich der Mindesteinlage bei Kapitalgesellschaften. Diese beträgt nach deutschem Recht bei einer Aktiengesellschaft 50.000 €, bei einer GmbH 25.000 € bei einer UG 1 €. Mindesteinlagen sind bei Personengesellschaften gesetzlich nicht vorgesehen. In Tunesien beträgt die Mindesteinlage hier 5.000 Tunesische Dinar. Darüber hinaus bestehen Anforderungen an die Mindestanzahl an Eigentümern eines Unternehmens. Während nach deutschem Handelsrecht ein Einzelunternehmen mit nur einer Person, Personengesellschaften ab zwei Personen und Kapitalgesellschaften ab einer Person betrieben werden können, sieht das tunesische Handelsrecht mindestens sieben Teilhaber für beschränkt haftende Gesellschaftsformen vor. Während das deutsche Handelsrecht weitgehende Verwendungsfreiheit für erzielte Gewinne vorsieht, schreibt das tunesische Recht einen Ausschüttungszwang für Dividenden vor.

 

B. Die Rolle der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Tunesien/Deutschland

Ähnlich den deutschen Vorschriften gem. §§ 316 Abs. 1, 267 Abs. 1 HGB müssen tunesische Unternehmen ihre Abschlüsse bei Überschreitung bestimmter Größenkriterien – ähnlich wie in Deutschland zwei von drei Kriterien – prüfen lassen. Während Aktiengesellschaften nach deutschem Recht erst bei Überschreitung bestimmter Größenmerkmale prüfungspflichtig sind, müssen sich Aktiengesellschaften nach tunesischem Recht bereits auf Grund ihrer Rechtsform prüfen lassen. Unabhängig von den Vorschriften zur Prüfung des Jahresabschlusses können sich sowohl deutsche als auch tunesische Unternehmen steuerlich beraten lassen. Eine Verpflichtung hierfür besteht in beiden Ländern nicht. Während in Deutschland die Prüfungspflicht dem Wirtschaftsprüfer obliegt, gibt es in Tunesien ein Konzept der gemeinsamen Prüfung. Darüber hinaus gibt es Unterschiede zwischen den Berichterstattungszeiträumen und den Rotationsintervallen der Wirtschaftsprüfer. Ein fundamentaler Unterschied besteht zwischen der Funktion des Steuerberaters. Während er in Deutschland primär beratende und gestalterische Funktion einnimmt, kommt ihm in Tunesien eine prüfende Rolle zu.

 

C. Besteuerung von Unternehmen in Tunesien/Deutschland

Ähnlich dem im deutschen Ertragssteuerrecht verankerten Territorialprinzip werden in Tunesien ansässige Einzelpersonen und Unternehmen mit ihrem Welteinkommen besteuert. Dabei gibt es wie im deutschen Recht die individuelle Besteuerung oder die Besteuerung von Unternehmensverbünden. Parallelen weisen beide Steuerlandschaften in der Besteuerung von Organschaften auf. Hierbei kennt sowohl das tunesische als auch deutsche Steuerrecht das Modell der steuerrechtlichen Organschaft. So reicht nach tunesischem Recht bereits eine 75-prozentige Beteiligung an einer Tochtergesellschaft für die Besteuerung als eigenständige Einheit aus. Auch im Umsatzsteuerrecht gibt es Überschneidungen. So gibt es auch in der tunesischen Steuerlandschaft eine Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit unterschiedlichen Steuersätzen (Deutschland 19% und 7%, Tunesien: 19%, 13%, 7%). Fundamentale Unterschiede zeigen sich im Aufbau des Steuersystems. Während das deutsche Steuerrecht Verluste von einer Besteuerung freistellt und Steuerpflichtigen unterschiedliche inner- und interperiodische Verlustverrechnungsmöglichkeiten zu Verfügung stellt, sieht das tunesische Steuerrecht in jedem Fall eine Mindestbesteuerung vor. Ebenso bestehen im Steuertarif für Unternehmensgewinne Unterschiede. Während das deutsche System bei Kapitalgesellschaften konstante und bei Einzelunternehmen/Gesellschaften progressive Steuersätze vorsieht, sieht das tunesische System branchenabhängige Steuersätze vor. Der Standardsteuersatz beträgt  25 %, jedoch gelten für Landwirtschaftsbetriebe, kleine und mittlere Unternehmen und Banken Steuersätze in Höhe von 10%, 20 % und 35 %. Zudem gibt es keine standortabhängige Besteuerung wie bei der deutschen Gewerbesteuer. Das tunesische System sieht auch kein Trennungs- und Transparenzprinzip vor.

 

D. Besteuerung von Unternehmern in Tunesien/Deutschland

Des Weiteren sieht das tunesische Steuerrecht bei der Besteuerung von Unternehmern analog zum deutschen Pendant ein Welteinkommensprinzip in Abhängigkeit von der Ansässigkeit vor, wobei es hier ebenfalls zwischen verschiedenen Einkommensarten unterscheidet. Das tunesische Steuerrecht verfolgt ähnlich dem deutschen System ein Leistungsfähigkeitsprinzip, welches die Besteuerung nach der individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit vorsieht. Insbesondere sind Parallelen zum subjektiven Nettoprinzip, d.h. der Steuerfreiheit des Existenzminimums erkennbar. Dies wird mit einem Grundfreibetrag und einer steuerlichen Abzugsfähigkeit von zwangsläufig entstandenen Kosten, beispielsweise den mit der Erziehung und Betreuung von Kindern entstandenen Kosten oder Krankheitskosten, erreicht. Unterschiede bestehen in der Einkommensermittlung und Tarifbesteuerung. Während im deutschen System Werbungskosten der Höhe nach unbegrenzt abzugsfähig sind erlaubt das tunesische System nur einen Werbungskostenabzug in Höhe von 10% des Einkommens jedoch maximal 2.000 Tunesische Dinar. Altersvorsorgeaufwendungen sind zu maximal 25 % des Einkommens abzugsfähig. Im Gegenzug zum deutschen System der progressiven Besteuerung von kumulativ ermitteltem Einkommen sieht das tunesische System eine konstante Besteuerung bestimmter Einkommensarten vor. Auch unterscheiden sich beide Systeme hinsichtlich ihrer Annexsteuern. So wird in Deutschland der Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % und gegebenenfalls die Kirchensteuer erhoben. In Tunesien wird eine pauschale Annexsteuer i.H.v. 1,1 % erhoben.

 

E. Rechnungslegungssystem in Tunesien/Deutschland

Gemeinsamkeiten zwischen den Rechnungslegungssystemen beider Länder bestehen hinsichtlich der Anwendung von Rechnungslegungsstandards. Es finden sich ähnliche Bewertungsregeln wie im deutschen Handelsrecht. Das tunesische Rechnungslegungssystem unterscheidet zwischen allgemeinen, technischen und branchenspezifischen Standards. Unterschiede bestehen hinsichtlich der Ausgestaltung der Rechnungslegung. Während das deutsche Rechnungslegungssystem ursprünglich durch das Handelsrecht geprägt ist, jedoch optional die Rahmenbedingungen des IFRS angewendet werden können, orientiert sich der tunesische Rechnungslegungsstandard am französischen Standard. Es gibt Bestrebungen sich an die IFRS Standards anzunähern. Ein fundamentaler Unterschied besteht in der Rechnungslegung hinsichtlich der Besteuerung und Informationsfunktion. So wird die ursprüngliche (Handels-)Bilanz nach den steuerlichen Vorgaben verändert, sodass es in der Berichterstattung eine Steuer- und eine Handelsbilanz gibt. Das tunesische System sieht lediglich eine Einheitsbilanz vor.

 

F. Corporate Governance in Tunesien/Deutschland

Ähnlichkeiten in der Corporate Governance bestehen hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung der (Pflicht-) Angaben und dem Führungsaufbau von Unternehmen. So besteht beispielsweise in beiden Systemen die Verpflichtung Managementgehälter anzugeben. Ebenso gibt es Überschneidungen im Aufbau der Unternehmensführung. Hierbei wird bei börsennotierten Unternehmen zwischen den Entscheidungsfunktionären auf Managementebene und der Kontrollinstanz in Form von Aufsichtsräten unterschieden. Während in Deutschland jedoch der Vorstand einer Aktiengesellschaft die Führung der operativen Geschäfte übernimmt und vom Aufsichtsrat kontrolliert wird, übernimmt dies bei tunesischen Aktiengesellschaften eine einzige Person. Die Kontrolle findet ebenso durch einen Aufsichtsrat statt. Für kleine und mittlere Unternehmen finden sich die Führungs- und Kontrollfunktionäre in einer Einheit wieder.

 

G. Einflussfaktoren auf die Steuermoral in Tunesien/Deutschland

In Anlehnung an die Tipke’schen Steuerzahlertypen haben die Teilnehmer versucht die Steuermoral ihres Landes und des jeweiligen Partnerlandes zu erfassen und Gründe und Wirkungszusammenhänge hinsichtlich deren derzeitigen Zustand zu erarbeiten. Hierbei ist aufgefallen, dass in Tunesien eine ausgeprägte Schattenwirtschaft besteht und die Steuermoral als niedrig angesehen werden kann. In Deutschland besteht laut der konsensualen Meinung der Teilnehmer hingegen eine höhere Steuermoral und es gibt kaum schattenwirtschaftliche Aktivitäten. Die Teilnehmer vermuteten, dass für diese Entwicklungen maßgeblich die Bürger-Staat-Beziehung maßgeblich ist. Während der deutsche Staat für die Lebensqualität seiner Bürger vorsorgt indem er Ihnen beispielsweise Bildungsmöglichkeiten, ein soziales Sicherungssystem und gesundheitliche Versorgung bereitstellt, nimmt sich der tunesische Staat in seiner Verantwortung zurück und ist, insbesondere in Krisensituationen, kein verlässlicher Partner für seine Bürger. Dies spiegelt sich auch in ihrer Wahrnehmung wider, sodass die Bürger den Zweck steuerlicher Abgaben verkennen und somit im Vergleich zu den deutschen Steuerzahlern weniger steuerehrlich sind. Die tunesischen Steuerzahler versuchen ihre Lebensqualität nicht mittelbar, sondern unmittelbar über die gesparten Steuern zu erhöhen. Dies spiegelt sich auch in der Bilanzpolitik vieler Unternehmen wider. Die Bürger-Staat-Beziehung und deren Kommunikation wurden somit als eine der Ursachen für die Steuerehrlichkeit erkannt. Neben der Bürger-Staat-Beziehung wurden auch die nachfolgenden Faktoren als ausschlaggebend für bilanzpolitische Maßnahmen erkannt:

  • Die Ausgestaltung des Rechnungslegungssystems,
  • die unterschiedlichen Möglichkeiten legaler bilanzpolitischer Maßnahmen,
  • die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer,
  • die Anreizsysteme für Manager,
  • ein CSR System,
  • die Nutzung etablierter Rechnungslegungsstandard um gewinnschmälernde bilanzpoli- tische Maßnahmen einzudämmen,
  • ein hohes Maß an Corporate Governance,
  • eine geschlechtergleiche Besetzung des Vorstandes,
  • die demographische Situation des Vorsandes,
  • das Entdeckungsrisiko und
  • das Strafmaß.

An dieser Stelle wurden zudem die nachfolgenden Fragestellungen für eine etwaige Ausarbeitung in der zukünftigen Zusammenarbeit identifiziert:

  • Welche Strategien können hinsichtlich der Eindämmung von bilanzpolitischen Maß- nahmen, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung vor dem Hintergrund eines Ver- gleichs von Industrie- und Entwicklungsländern eingeführt werden?

  • Wie kann beim Vorliegen einer Schattenwirtschaft die Steuervermeidung und Steuer- hinterziehung messbar gemacht werden?

  • Wie können die steuerlichen Behörden das Ausmaß bilanzpolitischer Maßnahmen beeinflussen?

  • Inwieweit hat der Komplexitätsgrad der Steuerlandschaft Einfluss auf die Ausübung bilanzpolitischer Maßnahmen?

  • Inwiefern beeinflussen die individuelle Risikobereitschaft von Managern, Wirtschafts- prüfern und Steuerberatern die Steuermoral?

Über die fachlichen Themen hinaus wurde den Teilnehmern ein Einblick in die Lehrstrategien und Strukturen der jeweils anderen Hochschule gegeben. Dabei sind den tunesischen Teilnehmern insbesondere die modular aufgebauten Studiengänge, die breiten Unterstützungsangebote für eine Unternehmensgründung, und die unterschiedlichen Promotionsmöglichkeiten aufgefallen. Speziell im Bereich der Steuern und der Rechnungslegung wurden ergänzend Ausbildungsmöglichkeiten für den Beruf des Steuerberaters sowie Wirtschaftsprüfers dargestellt.

Die deutsche Seite wurde mit einer universitären Unterscheidung in berufsvorbereitende Studiengänge (professional master degree) sowie in für eine spätere wissenschaftliche Karriere vorbereitende Studiengänge aufgefallen (research master degree).

4. Universität Sfax: Autumn School

Im zweiten Teil des Projektes übernahm die Assistenzprofessur Faculté des Sciences Économiques et de Gestion de Sfax von Frau Dr. Souhir Neifar die Federführung im Projekt und veranstaltete vom 20. bis zum 23. Oktober 2020 als Pendant eine digitale Autumn School. Neben der Präsentation der Universität Sfax und ihrer Ausbildungs- und Organisationsabläufe konzentrierte sich die Autumn School inhaltlich auf die gegenseitige Präsentation aktueller Forschungsthemen. Hierbei wurden die nachfolgenden Themen vorgestellt:

  • The early impact of COVID-19 on German risk reporting
  • The application of IAS/IFRS in central Africa accounting system

  • Goodwill accounting in Europe - an empirical analysis

  • Research in accounting and taxation

  • How does the individual auditor gender affect the audit report lag?

  • The impact of corporate governance on financial performance in UK companies

  • Engagement partner name and tax avoidance: Evidence from Canadian firms crosslisted on US markets

  • Current research on Audit

  • Tax Advantages in Germany/Tunisia

  • Current research on taxation

  • Evaluation of agricultural and forestry land after the land tax reform

  • The Association Between Book-Tax Conformity and Earnings Management: Study of Some Countries of The European Union

  • The reinvestment incentive in the corporate income tax option model for partnerships

Zudem hatten zwei deutsche Studenten die Möglichkeit vor einem internationalen Publikum die Ergebnisse ihrer Arbeiten zu präsentieren. Abgerundet wurde die Autumn School durch ein Softskill Training, welches den Teilnehmern Kenntnisse zur Ausstrahlung, ihrem Verhalten und dem Umgang mit unterschiedlichen Nationalitäten und Kulturkreisen vermittelte. 

5. Ergebnisse der Autumn School

Während es in der Summer School um die Präsentation der deutschen und tunesischen Forschungsergebnisse bzw. Situation zu bestimmten Themen ging, lag der Fokus der Autumn School in der Präsentation der tunesischen Forschungsergebnisse. Hierzu werden die Präsentationen in der Anlage in Reifenfolge zum Programmablauf abgebildet.

6. Zusammenfassung und Ausblick

Das durchgeführte Projekt bot den Teilnehmern die Möglichkeit eines sowohl fachlichen als auch interkulturellen Austausches. Dabei bekamen die Teilnehmer einen Einblick in das Steuersystem des jeweils anderen Landes und haben Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede herausgearbeitet. Insbesondere wurden insbesondere länder- und kulturspezifische Einflussfaktoren auf das steuerliche Verhalten von Unternehmen und Individuen diskutiert und in einem Rollenspiel erfahrbar gemacht. Dies gab den Teilnehmern die Möglichkeit, neue Forschungsansätze hinsichtlich von Wirkungszusammenhängen zu entwickeln. Das Planspiel wurde zur Grundlage experimenteller Forschungsansätze im Bereich der Steuermoral von Entscheidern in beiden Statten. Darüber hinaus bot die aktuelle Situation, die in beiden Ländern sehr unterschiedliche Strategien auslöste, Anlass, den Einfluss staatlicher Corona-Politik auf die unterschiedlichen Key-Performance-Indicators von Unternehmen zu identifizieren. Datenerhebung und Statistik-Software wurden im Rahmen des Projekts vorbereitet, so dass eine Publikation vorangetrieben werden kann. Über die fachlichen Themen hinaus konnten sich beide Projektpartner über die unterschiedlichen Ausbildungs- und Unterstützungsangebote für Studierende sowie universitäre Organisationsformen austauschen, sodass zukünftig eventuell vorteilhafte Aspekte in der Umsetzung des jeweils anderen Partners in die eigene Hochschulpolitik einfließen könnten.