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Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
Lehre

Bild des Zentralen Hörsaal- und Seminargebäudes an der Reichenhainer Straße

Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist Teil der entscheidungsorientierten BWL. Die Studierenden sollen befähigt werden, die dem Steuerrecht inhärente Systematik zu durchschauen und sie anwenden zu können. Dies ist die Voraussetzung für das weitergehende Lernziel, die Mechanismen zu verstehen, die zu den verschiedenen Wirkungen steuerlicher Regelungen auf die unternehmerischen Entscheidungen rational handelnder Wirtschaftsakteure führen. Erst dieses Verständnis befähigt die Absolventinnen und Absolventen dazu, steuerpolitische Entwicklungen kritisch zu hinterfragen. Zudem ist es neben den in der praktischen Arbeit zu festigenden und zu vertiefenden steuerrechtlichen Kenntnissen die Voraussetzung für eine fundierte Beratung Steuerpflichtiger.

Grundkenntnisse des Steuerrechts und in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre werden im Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften angeboten. Im Masterstudiengang Rechnungslegung und Unternehmenssteuerung können in der Vertiefung "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" Rechtsformwahl und –wechsel, Grundlagen des Internationalen Steuerrechts sowie Fragen und Methoden der Steuerplanung studiert werden. Pflicht ist das Modul "Steuerbilanz und Bewertung". Fallstudien sichern die grundlegenden ertragsteuerrechtlichen Kenntnisse, Projekte dienen der Vertiefung von Forschungsinteressen. Lehraufträge zur Abgabenordung und zur Umsatzsteuer runden das Angebot ab. Die Professur bietet im Seminar- und Projektbereich die Möglichkeit, sich mit Beratungsunternehmen auseinanderzusetzen, die sich in die Projektangebote aktiv einbringen.