Hinweise zu Klausuren
- nicht programmierbarer Taschenrechner
- Steuer-Gesetze
- Steuer-Richtlinien
- Steuer-Erlasse
- Beispiel für Markierungen in Gesetzestexten
Hilfsmittel nur für Klausur Buchführung:
- nicht programmierbarer Taschenrechner
- Wörterbuch
ACHTUNG!
- Unleserliche Stellen und Bleistift-Einträge werden nicht gewertet.
- Selbstausgedruckte Richtlinien sind zwei Tage vor der Prüfung am Lehrstuhl einzureichen, diese werden dann zur Prüfung mitgebracht.
- Bei speziellen Fragen zu den Vorgaben in Klausuren wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Lehrstuhls.
- Weitere Vorgaben, als die hier aufgezählten, können für einzelne Prüfungen hinzukommen.