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So läuft das Verfahren zur Rektorwahl ab

Hochschulrat, Senat und Erweiterter Senat nehmen bei der Wahl eines neuen Rektors eine verantwortungsvolle Position ein

Immer dann, wenn an einer staatlichen Hochschule in Sachsen ein neuer Rektor gewählt wird, sind es laut Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) drei zentrale Organe der Hochschule, die damit betraut sind: der Hochschulrat, der Senat und der Erweiterte Senat. So auch an der Technischen Universität Chemnitz, an der gegenwärtig das Verfahren läuft.

Doch wie ist das Verfahren in seiner Gesamtheit aufgebaut? Zuerst wird die Ausschreibung der Stelle veröffentlicht. Danach prüft eine Auswahlkommission, ob die Bewerber das Anforderungsprofil gemäß SächsHSFG und Ausschreibungstext erfüllen, und erstellt eine Vorschlagsliste für den Hochschulrat. Diese Kommission besteht aus zwei externen Mitgliedern des Hochschulrates, zwei Mitgliedern des Senates sowie einem Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, welcher beratend mitwirkt. Im Anschluss erarbeitet der Hochschulrat im Benehmen mit dem Senat einen Wahlvorschlag, der bis zu drei Kandidaten enthält, wovon ein Kandidat nicht Mitglied der Hochschule sein soll. Diese Voraussetzung muss aber nicht zwingend erfüllt sein. Sobald das Benehmen mit dem Senat bezüglich des vom Hochschulrat erstellten Wahlvorschlages für das Amt des Rektors der Hochschule hergestellt wurde, unterbreitet der Vorsitzende des Hochschulrates dem Erweiterten Senat den Wahlvorschlag für die Wahl des Rektors. Für das gesamte Verfahren der Erstellung des Wahlvorschlages für die Rektorwahl gilt die im SächsHSFG und in den Geschäftsordnungen der Zentralen Organe verankerte Verpflichtung aller Beteiligten zur Verschwiegenheit – insbesondere zu den Gegenständen nichtöffentlicher Sitzungen dieser Organe.

Deshalb wurde an der TU Chemnitz auch erst am 10. Mai 2016 der Öffentlichkeit bekannt, welche Kandidaten vom Hochschulrat zur Wahl des Rektors vorgeschlagen werden. An diesem Tag hat der Senat der TU in seiner nichtöffentlichen Sitzung seine Zustimmung zu dem vom Hochschulrat der TU erstellten Wahlvorschlag für das Amt des Rektors der Universität erteilt. Der Vorsitzende des Hochschulrates, Dr. Peter Seifert, wird mit dieser Legitimation dem für die Wahl des Rektors zuständigen Erweiterten Senat der Universität die Chemnitzer Professoren Andreas Schubert und Gerd Strohmeier als Kandidaten vorschlagen. Am 14. Juni 2016 stellen sich beide Kandidaten der Hochschulöffentlichkeit vor. Anschließend findet ebenfalls an diesem Tag die Rektorwahl durch den Erweiterten Senat der TU Chemnitz statt.

Weitere Informationen zu den Kandidaten Prof. Dr. Andreas Schubert und Prof. Dr. Gerd Strohmeier: https://www.tu-chemnitz.de/uk/pressestelle/aktuell/1/7351

Mario Steinebach
11.05.2016

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