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Darf die TU Chemnitz Recht haben?

TU Chemnitz lädt am 5. August 2024 zu öffentlicher Podiumsdiskussion über die Einführung des Studiums der Rechtswissenschaften an der TU Chemnitz ein

  • Skulptur steht vor einer Gebäudefassade.
    Grafik/Montage: Jacob Müller (Quellen: mit KI-Tool "Playground" generiertes Bild/Jacob Müller)

Am Montag, den 5. August 2024, lädt die Technische Universität Chemnitz zu einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema „Darf die TU Chemnitz Recht haben? Diskussion über die Einführung des Studiums der Rechtswissenschaften an der TU Chemnitz“ ein. Die Podiumsdiskussion beginnt um 18:00 Uhr im IdeenReich der Universitätsbibliothek, Straße der Nationen 33. Der Einlass beginnt um 17:30 Uhr. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Hintergrund der Veranstaltung ist die vom sächsischen Kabinett am 6. Februar 2024 beschlossene Hochschulentwicklungsplanung 2025plus, in der die steigende Herausforderung der Fachkräftebedarfsdeckung im Bereich Rechtswissenschaften beschrieben wird: Aufgrund der „zunehmenden Schwierigkeiten, ausreichend juristischen Nachwuchs für die Rechtspflege, die Verwaltung und die Wirtschaft vor allem im ländlichen Raum zu gewinnen, sollen entsprechende Maßnahmen, gegebenenfalls die Einrichtung des Studienfachs Rechtswissenschaft an einer weiteren Hochschule, geprüft werden.“ 

Aus Sicht der TU Chemnitz gibt es eine Vielzahl von Argumenten, die für die Einrichtung des Studienfachs Rechtswissenschaft an der TU Chemnitz sprechen. Dazu zählen neben der Stärkung und Profilbildung der TU Chemnitz die strukturellen Voraussetzungen in Chemnitz sowie an der TU Chemnitz und die Unterstützung der wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Entwicklung in der Region.

Die Veranstaltung soll u. a. aufzeigen, wie sich der Mangel an Juristinnen und Juristen in Sachsen äußert, welche Folgen dies hat und wie sich die Einführung des Studiums der Rechtswissenschaften an der TU Chemnitz als Lösungsoption anbietet – welche Argumente dafürsprechen, welche konkrete Ausgestaltung sinnvoll wäre und welche positiven Effekte sich einstellen könnten.

Zu Beginn der Veranstaltung wird Prof. Dr. Gerd Strohmeier, Rektor der TU Chemnitz, in seiner Keynote in das Thema einführen. Im Anschluss diskutieren auf dem Podium:

  • Ralph Burghart, Bürgermeister für Personal, Finanzen und Bildung der Stadt Chemnitz und Vorsitzender des Hochschulrates der TU Chemnitz,
  • Dirk Eberhard Kirst, Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts,
  • Dr. Hartwig Kasten, Vizepräsident des Sächsischen Landessozialgerichts,
  • Dr. Dominik Schulz, Präsident des Landgerichts Chemnitz,
  • Dr. Axel Schweppe und Markus M. Merbecks, Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Sachsen,
  • Katrin Hoffmann, Geschäftsführerin des Industrievereins Sachsen 1828 e. V.,
  • Prof. Dr. Frank Asbrock, Direktor des Zentrums für kriminologische Forschung Sachsen e. V. und Inhaber der Professur Sozialpsychologie an der TU Chemnitz sowie
  • Prof. Dr. jur. Dagmar Gesmann-Nuissl, Inhaberin der Professur Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums an der TU Chemnitz.

Mario Steinebach
31.07.2024

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